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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-12-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188712116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18871211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18871211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-12
- Tag1887-12-11
- Monat1887-12
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1887
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Ketcrtiio nnd Lrpedition IohanneSgasse 8. Spttchkniiden der Nedarlion: Vormittags 10—IS Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. >>>, »u k,i>^N-«rlcr v>-»»lcrmte «ocht Sch d»r r>cd»cli«n nicht »cr»i»->,ch. Annatz«« der für »te «Lchftfol,e«de «»»«er hesti««ten Jnser«ke an Äschrntage« dis 6 Uhr Rich«ltta,S. »n Soun- undKrfttasen früh bi»'/,9 Uhr. Zn den Filialen für 3ns.-Annahme: Ott« Ule»». UniversitütSstraße 1. L««iS Lösche. Katharineustr. 23 pari. u. König-Platz 7, nur bis '/,S Uhr. .1° 345. eipMtr.TllgMalt Anzeiger. Sonntag den 11. December 1887. Auflage I!».7Z<». Alionnrmkntspreis Viertels. 4', Mk >ncl. Lringerlohn 5 Mt., durch die Pos! bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 P? Belegeremplar 10 Ps. Gebühren tür Extrabeilagen lin Tageblatt-Format gesalzt) ohne Postbf,-rde'mng ^ Mk. unk Postbejorderiing 70 Mk. Inleratr ügcipaltene Petitzeile 20 Ps. «rohere Schriften laut uns. Preisverzeichnis! Tabellarischer u. Ziffernsatz nach Höhen» Tarif. Nrrtamrn unter dem Redactionsstrich die 4gespall. Zeile 50Ps.,vor denFamilicnnachrichten die «gespaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stctS an die tSrprVlt»«» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung >>r»en»»»»ran<><> oder durch Post- nacunalnn-. 81. Jahrgang. Amtlicher Thetl. oesenlliche Sitzung der Stadlverorduelen Mittwoch, den tdl December L887, Abends «»/, Uhr, t« Saale der vorwaltgeu Handelsbörse, an» Naschnrarkle. Tagesord nung: I. Bericht de« Bau-, Oekonomie- und Finanzausschusses über Parzellirung deS a» der Kronprinzstraße gelegenen städtische» Areals unv Eintheiiung der Kronpnnzstraße zwischen der -och- und SUdstraße rc. II. Bericht de» BauauSschusseS Uber a Ausstattung der HauSmannSsielle ani alten Gewandbaufe; d. Erwerbung unv Herstellung eine« Brunnens in dem Garten Nr. 85 a deS JohanniSthaleS; o. Conto 10 .Wohl- sahrtspolizei" Ausgaben IX Pos. 53. Conio 15 „Brunnenwesen", Conto 25 „Mühlen und Wehre" Eninahmen I und Ausgaben Pos. 1—4, Conto 30 „Fteisckhallen", Conto 3l „Gebäude in der Stadl" und Conto 32 „Schauspielhäuser" Ausgaben I Pos. 7, ll Pos. l8 deS HauShallplaneS aus daS Jahr 1888. III. Bericht deS Oekonomie-, Bau- unv Finanzausschusses über Ankauf der Fclbparzellcn Nr. 625/8 deS Flur buch- für Taucha. IV. Bericht deS Oekonomie- und Finanzausschusses über AuSsühruug baultcher Herstellung aus dem Rilter- gute Taucha. V. Bericht deS Finanz- und BerfassungSauSschusseS über Ausnahme eines weiteren Dariehns zur Forlsührung deS CrneuerungsbaueS der Thomaskirchc rc. Nach H. 4 des nachstehend abgevruckken Regulativs der FriedenSstlstung sind die Unterstützungen auS dieser Stiftung am Tage deS Friedensschlusses, sonach am 2. März, zu ver- lheilen und fordern wir daher Diejenigen» welche um solche Unterstützungen »achsuchen wollen, hierdurch aus. ihre Gesuche bis zum 3t. Januar 1888 mit den nöthige» Bescheinigungen bei uns einzureichen. Spätere Anmeldungen würden für diesmal unberücksichtigt blttb-n müssen. Im Nebrigen verweisen wir aus unsere nachstehend wieder abgebrucklc Bekannlmachung vom 2l. Juni 1875. Leipzig, am 6. December 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georg». Lamprecht. Bekanntmachung. Nachdem wir die Bestimmungen de« Regulativs für die Friedens- stiftung der Stadt Leipzig in einigen Puucien unter Zultimmung der Stadtverordnete» abgeändert baden, bringen wir da- obgcänderte Regulativ nachstehend zur allgemeinen Kennt» iß. tz. 1. Der ZmSsuß de- StistunqScapnaieS an 60,000 wird au! 5 Procent jährlich festgesetzt. Die Zinsen lausen vom 1. Januar 1871 an. 8- 2. Die Zinsen werden verwendet zur Unterstützung solcher in Leipzig wodnbasler Invaliden und Angehörigen von Gefallenen oder.verstorbener Invaliden an- dem Kriege 1870/71, die einer Hilfe dringend bedürfen. 8- 3. lieber die Gewährung der Unterstützung beschließt eine auS je 3 Mitgliedern des Raths und der Stadtverordneten zu bildende Deputation. Z. 4 Die Verthcilung der Unlerstübungen findet regelmäßig alljährlich am Tage des Friedensschlusses statt; ausnahmsweise können Unterstützungen auch außer dieser Zeit nach Ermessen der Deputation gewährt werde». 8 5. Ueber Einnahmen und Ausgaben wird der Rath alllähr- lich Rechnung oblegen. tz. 6. Abänderungen deS Regulativs bleiben dem übereinstim menden Beschlüsse de« Rath« und der Stadtverordneten Vorbehalten. Leipzig, am 2l. Juni 1875. Der Rath her Stabt Lel-zia- vr. Koch. G. Mechler. Verinikttzung. DaS der diesigen Sladlgemeinde gehörige HauSgrirad- stück Mühlqaffe Nr. 2 nebst zugehörigem G irlen soll von, I. April k. Js. an gegen halbjährliche Kün digung Mittwoch, den 21. ds«. Mt»., Vormittags II Uhr, aus dem Ratbbause, 1. Etage, Zimmer Nr. >6. an den Meistbietenden anderweit vermtethet werden. Ebendaselbst aus dem großen Vorsaale liegen die Der- mietbungS- und BersteigcrungSbedingungen schon vor dem Termine zur Einsichtnahme aus. Leipzig» den 7. December 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. Is. 5564. vr. Gcorgi. Krumbiegel. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 25 April diese« JahreS machen wir hierdurch die Herren A.-rzle hier daraus ausmerksam, daß sie über die im lausenden Jahre auSgesührlen Impfungen für jeden Ort. in welchem sie solche Impfungen vorgenommen haben, eine besondere Liste nach den Formularen V, Vl. VIl. und zwar in allen Rubriken vollstäubig auSgrfülll, onszuslellen und bis spätesten« zum 10. Januar 1888 ohne jede weitere Aufforderung an unsere Jmpsexpedilion — StavlbonS. 2. Elage, Zimmer Nr. l>5 — einzureichen haben, widrigenfalls nach Ablaus kiese» Tage- unnachsicktlich gegen Säumige mit der in tz. 15 de- Gesetze- angevrohten, nach Befinden bi< zu 100 ansteigenden Geldstrafe Vorgegangen werden wird. Leipzig, am 1. December 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. VIIIb. >534. vr Georg». Wallich. Vekanulmachung. Mont«,. de« IS. Tere»»rr 1887. VsrwittagS IS Uhr sollen im Riederlaae-RevisionSdureau de« Unterzeichneten Hauvtzoll- °mie« 2 Körbe (120 Flasche«) Ltzs»p«i«er (Ltiquette: 8r»«t Icro/ k«iw») öffentlich unter de» im Termin bekannt z» gebenden Dedingunqen gegen sofortige Laorzahluog versteigert werden. Leipzig, om 6. December 1887. Königliche« pn, «8»>-A»t Rathnsin«. vr. Gblr. Vekauutmachung. Die Zimmerarbeiten behufs Herstellung von 4 Brücken im Eonnewitzer Holze sind vergeben und werden die underück- sichligt gebliebenen Herren Bewerber deshalb ihrer Offerten entbunden. Leipzig, Len 5. December 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 4707. vr. Georgi. CichoriuS. Vekanntmachung." Die biSbcr im hiesige» Lcihbaufe gewesene ^eurrmelde- stelle ist nach dem Hötel „Stadt Ron,", Bahnhof- straste I«t, verlegt worden. Leipzig, den 8. December 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 4768. vr. Georgi. Kr. Ptkaulllmachimg. Hierdurch wird bekannt gemaan, daß von setzt ab bis aus Weitere« die Krankengelder - Auszahlung Sonnabends von früh 8 bis Nachmittag« 5 Uhr uuuuterdrocheu stalkfiudet. Leipzig, om 6. December 1887 Die vrtskraukcuraffc für Leipzig nn» U«,e,e«». Ehmig. stellverir. Bors. Lkkanatmachung, die Kirchcnvorsta«»S»ahl zu St. Petri betrrffend. Noch unserer Bekanntmachung vom 29. October d. I. scheiden »ach Ablaus der gesetzmäßigen Wahlperiode au« unserem Kirchen- Vorstand« au« dir Herren: Oberjustizrath Earl Theodor Hoffman», Oberstaatsanwalt, stellveriretender Borsitzender, Buchdruckereibesitzer Johann Gustav Bär. ReichsgerichtSrarh vr Georg FreteSleben, Amtsrichter Johmne« Fr-edrich Wilhelm krantchsklh, Sctiuldirector Prost stör vr. W'lbelm NölSkkc und Privatmann Earl Ludwig Wilgucr. Die au-icherdknden Herren sind wieder wählbar. Die Wahl von 6 Mitgliedern in den Kirchenvorstand für di« St. Petrigemeinde findet statt: Montag, den IS. Tecembrr o. von 9 Uhr früh bi« Nachmittag« 5 Uhr in dem nordöstlichen Beichtdauie der Peter«. kirche (Eingang gegenüber der köderen Schule sür Mädchen). Wahlberechtigt sind nur diejenigen Geineindegliever der Peter«- kirche»-Parochie. welche zufolge unserer Bekannlmachung vom 29. Ortoder e. sich z« dieser Wahl ang-mrldet haben und i» öir Wählerliste eingetragen worde.i sind. Widlba- find alle stimm- d-rechtigien Mitglieder der PcterSkirchengcmeinde (nicht vlos vic in die Wahlliste Eingetragenen), welche das 30. Lebensjahr vollende» haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk aus Männer von gutem Ruse, bewährtem christlichen Kinne, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. Die Abgabe de« Stimmzettel« sür die Wahl von 6 Per sonen muß persönlich am 12 December in dem obcngenannle» Beichlhausc der PelerSkirche erfolge,>. Wir bitten bet der Bedeutsamkeit diese« Acte« herzlich und dringend, daß alle diejenigen Gemeindeqlieder, welche sich in die Wahlliste haben cintragen lassen, van ihrem Wahlrechte am 12. December o. Gebrauch machen wollen. Leipzig, den 3. December 1887. Ter Kircheiivorstand zu Lt. Petri. I.i . vr Hartung, Pfarrer. Vkkanilliiilichllng. Zum Zwecke rechtzeitigen BuchelabsHlusscs werden hiermit alle Gewerblrcibende, welche im lausenden Jahre sür die hiesige Gemeinde Arbeiten oder Materialien irgend welcher Art geliefert haben, »ringend ersucht, ihre bezügliche» Rechnungen baldigst, spätestens aber bi» zum Adlaus diese» Jahre» anher cinzu reichen. Gohlis, am 8. December 1887. ^ Ter Genieiudcvorstaud Singer. Brgk. MamWaltillng. Eine große schwarzdraune. mit Steuerzeichen oder Namensschild nicht versehene Dogge ist am 27. vorigen Monat« als herrenlos im hiesigen Orte umherlausend angetroffen und infolge der bestehenden Hundesperre eingesangen worden. Es wird die« hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen kenntmß gebracht, daß fraglicher Hund noch bis zum 16 dieses MonalS von hier aus verpflegt, und falls bis dahin der Eigenthümer sich bei Unterzeichneter Behörde nicht gemeldet und legitimirt haben sollte, über denselben von hier aus verfügt werden wird. Plagwitz, am 8. December 1887. Ter Stemeindcvorstan». Uhlig. W. volliMlirsdorf. Bekanntmachung, den Lvristmarkt in BoltmarSdors betr. Der von der Königlichen AmlShauptmannschait zu Leipzig ge- nehmigle diesjährige Christmarkt soll in den Tagen vom 21. bis S4. Tecrmber allhier abgehalten werden, wobei Waare» aller An seilgehalte» werden können. Alle Marktffervnten habe« sich bei Ausstellung ihrer Buden oder Stände den Anordnungen de« MarktmcisterS unbedingt zu fügen. Ständegeld wird our von Au-würtigen und zwar 50 .ij pro Platz erhoben. Für Bewachung der Buden bei Nacht habe» die Marklfieranten selbst zu sorgen. Anmeldungen werden im hiesigen Rathhanse, Zimmer Nr. 1, entgegengenommeu. Volkmarsdors, am 8. December 1887. Ter «kiueindtdsrstaiid. Lehman». Nichtamtlicher Theil. Zur Gesammtlage. Die internationale Lage erscheint auch heute unverändert. Wenn die Wiener Blätter übereinstimmend milthcilen, daß vorläufig keine mililairischrn Gegen maßregeln von Seiten Oesterreich» gegenüber den russischen Truvpenausammlungen an der galizischen Grenze ergriffen werden sollen, sondern daß nur sür den Fall weiterer Trnppenanhäusungen Beschlüsse gesoßt wurden, so wird diese Meldung durch voS balbaml- liche Wiener „Fremdenblatt" aufgehoben, welche« als selbst verständlich bezeichnet, daß der Verlaus der Cvnseren, sich der Miltheilung entzieh«. Ohne Nolb wird ein so Aussehen erregender Schritt wie ihn eine Berathung der höchsten niilitairischei, Autoritäten unter dem Vorsstz de» Kaiser» dar stellt, nicht öffentlich angrkündigt, und wenn da» Ergebniß der Berathung wirklich daS von den übrigen Wiener Blättern mitgctheiltc ist, so ist damit die Lage nicht verbessert, sondern e» ist nur ein Aufschub der nolbwendigen Maßregeln er- reicht, dessen Termin schon heule ziemlich sicher ist, da für daS nächste Jabr eine abermalige Vermehrung der russischen Grenzwache und ihre Formalion zu einem besonderen Armee- corpS geplant ist. Diese neneste Meldung erhält dadurch >bre indirecke Bestätigung, daß sie von der „Norddeutschen Allge meinen Zeitung" reprotucirl wird, uachdei» dieses Blatt die Richtigkeit der bereits geschobenen russischen Truppeu- ansammlungen an der Grenze alS unzweiselhast angenom men hat. I» Anbetracht dieser Thatsachen kann die Rede deS eng lischen llnteistaatSsecrelairS Jergusson im conservalivei, Ver ein zu Guilsord, welche von Frirde»S:uversicht überschau»,I. nur de» Werlh einer subjektiven Anschauung beanspruchen. Fergusson erklärt »ach echt englischer Manier, wie sie von den Vertretern der Regierung seit Mcnscheiigedeiikcii bei JnterpellalionSbeantworlungen im Parlament üblich ist: so weit die englische Regierung unterrichtet sei, bestehe kein Grund zu der Annahme, daß in irgend einem Lande Schrille gethan würden oder Trnppenbeweguugeil in solchem Maße stattqesunden hätten, daß dieselben aus eine Störung de- europäischen Frieden- hindeuten könnten. Daß diese Er klärung nach Lage der Verhältnisse vollständig werthioS ist, bedarf keiner näheren Darlegung, dadurch, daß die russischen Truppenvorschiebunge» nach Galizien dem StaatSsecrelair Fergusson friedlicher Natur zu sei» scheinen, werden sie ihrer ernsten und gefährlichen Eigenschaft nicht entkleidet. Au» der „Norddenlschen Allgemeinen Zeitung" erfahre» wir, daß eine diplomatische Anfrage der verbündeten Mächte an die russische Regierung wegen der Vorgänge an der gali- zischeil Grenze weder geschehen noch beabsichtigt ist, weil eine solche Anfrage da» letzte Stadium einer un heilbaren Lage kennzeichnen würde. Damit ist jedoch nur gesagt, daß die Anfrage zwecklos sein würde, nicht daß ihre Berechtigung Zweifeln u»leriiege. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" sagt »nr: „Die Thalsache der Truppen- ansammliingen selbst ist ja durch specificirte Angaben hiesiger Blätter und durch da» von der „Kölnischen Zeitung" bcige- brachle Material zur Genüge beleuchtet worden; etwaS Anderes ist r«, ob die daraus gezogene» Conseguenzcn überall der Probe ans ihre Richtigkeit und Beweiskraft Stand halten." Die ..yä-rdo-i'lsche Allgemeine Zeitung" gesiebt also den vollen E'.ns: der Lage obne Weitere» zu. nnd läßt nur die Möglichkeit offen, daß sich die Folgen der Truppenansamm- lunge» minder schlimm gestalte» könnten, als ans österreichischer Seite angenommen wird. Diese Einschränkung hat immerhin etwas Trostbringendes, denn das Kanzlerbttitl würde die überaus ernste Sacke nicht so kühl unv geschäftsmäßig behan deln, wenn nicht schon Schritte von deutscher Seite geschehen wären, welche eine erfolgreiche Ein leitung zur Lösung der bestehenden Schwierig keiten in AnSsichl stellen. Es scheint säst, aiS hätte die englische Regierung von der dadurch herbeigesiihrlen neuesten günstigen Wendung Kcnntniß erhalte», den» ohne solche würde die von Fergusson bekundete FriedenSzuversscht nicht zu verstehen sein. Eine wirkliche B.sserung der Lage kann nur eintreten, wenn sich in Rußland die Erkcnnlniß Bahn bricht, daß die staatsrechtliche Stellnng Bulgariens in >brcr bisherigen Form erhallen bleiben mnß, baß also Bulgarien nach wie vor der Form »ach als türkischer Vasallenstaat sortbestehe» muß. In welcher Weise Rußland i» Bulgarien trotz dieser Form einen ldatsächlichen Einfluß geltend macht, muß seiner Ge schicklichkeit anheim gestellt werde». DaS ist der deutsche Standpunkt, der auch bis zu einem gewissen Grade der öster reichische ist, aber noch mehr war. Denn auS den vor einige» Tagen an dieser Stelle reproducirten Eiklärungen deS Grase» Kainoky vom 5. November gehl hervor, daß die in der letzte» Zeit erfolgte Stärkung der selbstständigen Entwickelung Bul gariens in Oesterreich mit besonderer Befriedigung beobachtet Worden ist. TaS hat in Rußland sehr unangenetim berübrt, obgleich daS „Journal de St. PeierSbourg" dir Erklärungen deS Grasen Kalnokh ziemlich kalt auszunchmc» schien. I» Rußland ist man offenbar durch den Verlaus, welche» dir Entwickelung i» Bulgarien genommen hat, sehr enttäuscht worden und über den Conlrast zwischen seine» Wünschen unv den vorliegenden Thalsackcn vermochte inan bisher nicht lnn- wegzukommen. ES liegt in der russischen Art, mit der un schuldigsten Miene von der Well Tinge zu versuchen. die. wenn sie von der interessirten Seite mit dem richtigen Maße gemessen würden, den Krieg unausbleiblich nach sich ziehen müßte,^ die russische Diplonialie ist aber auch aus der an deren Seite schmiegsam genug, um, wenn sie aus der Tbal ertappt wird, nach bekanntem Muster mit der größten llnbe sangenheit zu erkläre», daß die Sache so nicht gemeint war, und Alles beim Alten läßt. ES wäre also zu viel behauptet, die Möglichkeit anzunebmen, daß Rußland die an die galizische Grenze vorgeschobenen Truppen wieder zurückzicben werde, im Gegentheil darf man sich in vollem Ernst daraus gefaßt, machen, daß die angekündigte nochmalige Verstärkung auch wirklich eintreten wird. Aber wenn man nun daraus schließen wollte, daß Rußland auch zum Angriff gegen Oesterreich übergeben werde, dann würde man weit Uber da» Ziel hinausschießen. Rußland ist zweifellos bemüht, seine mililairische Stellung an der österreichische» und deutschen Grenze so furchtbar als möglich cinzurichten, aber darum ist eS noch lange nicht zum Kriege gegen einen Bund der Mächte Oesterreich, Deutschland und Italien (vielleicht auch England) —wenn auch da- mit Vorbebalt — bereit. Tie russische Diplomatie weiß die Mackt deS Trei bmine» sehr wobt zu würdigen und wird sich gewiß nickt leicht sinnig in en> Abenteuer stürzen, da« über dir'Kräste Rußland« wahrscheinlich weit binauSqreist, aber darum wird sie dock nickt von gefährlichen militairische» Experimenten ablassen. durch welche der europäische Friede in Frage gestellt und der Geldmarkt alarmirt wird. AuS dieser Doppelnatur de» russischen Wesen- hat sich die gegenwärtige Krisis enlwickett. Die vorhandene Gefahr darf nickt unterschätzt werden, weil sie eine fortdauernde Be unruhigung in sich schließt, aber man würde sie auch weit überschätzen, wenn man nun aus Grund der russischen Handlungsweise den Krieg sür unver meidlich ansehen wollte. ES giebt Handelsleute, welche bei Anknüpfung einer HandelSverbindung ganz unannehmbare Forderungen stellen, im entscheidenden Augenblick aber, wenn e« daraus ankommt, da« Geschäft zum Abschluß zu brinaen, drei Viertel oder euch süns Sechstel ihrer ursprünglichen Forderung schwinde» lasse». In diesem Falle befindet sich Rußland dem Dreibund gegenüber. * Zur kirchenpolitischen Lage in Laden. * Der badischen zweiten Kammer ist folgender kirchcnpolitischer Gesetzentwurf vorgelegt worden: Artikel 1. Die Absätze 2, 3 und 4 von Arlikel 2 des Gesctze« vom 19. Februar 1874, beweisend die Aenderung einiger Bcslim- mungen des Gesetze« vom 9. Öckober 1860 über die rechlliche Stel lung der Kirchen und kirchliche» Vereine im Staate, werden durch folgende Best mniiingen ersitzi: '„Die Kirchen sind befugt, Anstalten zur Ihealogisch-praklischeu Vorbildung der künftigen Geistlichen zu ilnlerhalleu. Desgleichen sind sie befugt, PensionSanftaltcn (Eouvicte) sür Solche zu errichien und zu Unterbalten, welche bebuiS der Vorbereitung sür de» geistliche» Berus nach Maßgabe des Gesetzes vom 5. März t868, betreffend die allgemein wisscuich.islliche Vorbildung der Landidatea de« geistlichen Stande«, Gelehrtenschulen oder die Universität de- suchen. Aus Anstalten der in den beiden vorhergehenden Absätzen be- zeichneien Art finden die Bestimmungen de« Gesetze» »der den Elemeniarnnterrich! in tz. 103 Zister 1 und 4, ß 104 (unter Be- schränkung des ersten Absatzes aus die Ziffern t und 4, tz. 104 (unter Beschränkung des ersten Absatzes aus die Ziffer» 1 und 4 de« tz. 103) und F. 108 Anwendung. Die Leiter, Lehrer und Erzieher an denselben müssen Deutsche sein." Artikel 2. AuS Arlikel 3 des Gesetze« vom 19. Februar 1874 werden die Paragraphen 16,1 nnd l6v ausgehoben. Artikel 3. Arlikel 14 Ziffer 7 des badischen EinsührungSgesetzeS zum Stralgeletzbuch sür da» deutsche Reich, vom 23. December 1871, enthält folgende geänderle Fassung: „Die Verurtheilung einer Geistlichen zur Zuchthausstrafe hat dauernde» Verlust de- A»iksci»ko»»»e»s und dauernde Au«lchtlebuug von der öffentlichen Ausübung kirchlicher Functionen von Rechts wegen zur Folge. Die gegen einen Geistlichen ausgesprochene Aberkennung der bürgerliche» Ehrenrechte oder der Fädigkeit zur Bekleidung öffrnt- licher Aemter bewirkt den dauernden Verlust de« Einkommens all dem bekleideten Kitcheuami und den Ausschluß von der öffentliche» Ausübung kirchlicher Functionen sür die Dauer der im Unheil be stimmten Zeit." Artikel 4. Die StaatSreqierung ist ermächtigt, elnzelneu Geist lichen. welche einem »» Großderzoglbiim »uchl cingcsnhrle» religiösen Orden angekören, zum Zweck einer vorübergehenden AuShilleleistung in der Seelsorge die öffeuiliäre Ausübung kirchlicher Functionen >n> Gebiete de« GroßherzoglhumS nach Maßgabe d r Bestimmungen de« Gesetze« vom -. März l88!> und d.'r zum Vollzüge desselben er lassenen Voischeisten in jeder Zeit widerruflicher Weile zu qepaUeu» DaS Wesentliche dieser VvrschiäAe liegt »i zwei Punkten. Die katholische Kirche soll, während die wissenjchajtliche Vorbildung der Geistlichen nach wie vor nur aus dem Gym nasium und der Universität erlangt werde» kann, »eben den schon jetzt gestatteten Seminaren zur praktischen Ausbil dung der Geistlichen auch Convicte für die Studenten und Gvmnasiosir» errichten dürfen. Ferner soll einzelnen Mit glieder» in Baden nicht zngelasiener Orden widerruflich die Erlaubniß zur AuShilsSieislung in der Seelsorge erlheilt werden dürfen. Die letztere Ekinäli'tigung wird, obgleich sie weit hinter den in Preußen den Orten gemachten Zuge ständnisse» znrückbleibl. i» den badischen Kammern wahrschein lich lebhaft angefvchkcn werden. Dies uni so mehr, da in der klerikalen Presse Badens bereilS erklärt wird, daß man sich selbstverständlich mit dieser Eoncession nicht bauernd zu frieden geben werde. — Aus Babe» schreibt mau der „Nationai-Zeiluiig" über die Vortage: Der den Kammern nunmehr zugegangene Gcietzenlwurs, betreffend eine neuerliche Regelung der kirMcnpolilischen Verhält nisse in Baden, trügt den Keim erbitterter Partcikänipse in sich. Der Art. 4 der Borlage, welcher di- saenliaiive Zulassung vou Geistlichen, die einem in, GrosiherzoMuni iiicbt eiugesilhrten religiösen Orden angehören, zum Zwecke einer vornbergchenden AuS- hilselcistuiig in der Seelsorge, sowie die sonstige össenliiche Ausübung kirchlicher Funclione» gestattet, geht über bar: von der liberalen Klimmerinkhrhcil zugcstandene Maß de« Entgegenkommens hinaus und dürste »i dieser Fassung als »nannchmbar erachici werden Die der Vorlage beigegebcnc Begründung hebt bervor, daß dein Ersorderniß der staatlichen Gciiehmiguiig zur Emsuhrung religiöser Orden nach Erlaß de- Gesetzes vom O. Oclober 1860 seitens der SlaalSregierung nicht die Bedeutung beigelegt ward, als sei der Ausinihall einzelner Angehöriger eines in Bode» nicht eingesührten Ordens und die Ver- Wendung solcher Personen zu einer ihrer berussichen Ausbildung enljprechenden Tbätigkeit kür unstatthaft zu erachten. Erst durch die aus der Initiative der zweiten Kamm-r hervorgegangenen beide» Gesetze vom 2. April 1872 wurde die Abhaltung von Missionen und die Aushilse in der Seelsorge durch Mitglieder nicht vrbnungSmäßig in Baden eingesübrker Orden verboten, seiner den Mitgliedern eines religiösen Ordens oder einer ordensühnlichen religiösen Eongregaiion jede Lehrwirksamkeit an Lehr- und Erziehungsanstalten nn Groß- verzogthum unlrrsagt. Dahei wurde in Ansehung des letzteren Ver botes dle Regierung ennächtigt, sür einzelne Personen in widerruf licher Weise Nachsicht zu crtheile», während eine ähnliche Ermächii- gung bezüglich der Abhaltung von Missionen und der Zulassung zur AuSbilfe in der Seelsorge in dem betreffenden Gesetz nicht ent halten ist. Der dem letzten Gesetze z» Grunde liegende Initiativ- Anlrag war damit begründet, daß die Bestrebungen der kaiholischcn Ordensgeistlichen und ihrer asfilllrtcu Organe vornehmlich die Durchsüyrung der Beschlüsse des valicanischcn Eoncils bezwecken. Die Regierung sucht dem gegenüber ihren neue» Antrag mit dem angeblich voiheirschenden Priestermongel zu rechtfertigen. In 1124 Eaplans- und Vicarsstellen sind ihrer Be rechnung »ach vios 803 Geistliche Ihalig. woran« sich ein Mangel vv» 23t Geistlichen ergeben würde. Dieser Thatsoche gegenüber ist e« denn doch merkwürdit. laß der Erzbischof den vielen Geistlichen, die an ihrem Platze beroihigi wurde», die Eilaudnis; zu AgilationS- reiscn während der Reich->loqewahlen rrtheilte. Damals herrschte natürlich in Ansehung de« „guten" Zwecks noch kein „drückend' fühlbarer Priesteimangti! Wir glauben »ich!, daß die Regierung mit dieser inolheniaiilche» 'Ausstellung bei dcr zweiten Kammer mit Erfolg opcriren wird. Die Erfahrungen, welche nian in Baden in de» lüntziger Jahi-il mit de» Missionen zu mache» Gelegenheit hatte, lind nn Linde noch zu lebendig, als das, man sich aus« Neue denselben ouSjetze» möchte. In beide» Kammern wurde übrigens noch vor Bekanntgabe de« Inhalt- der Vorlage beiont, daß ein wohlwollende- Entgegenkommen nur dann zngesagt werden könne, wenn mit dem neuen Gejetzrnlwnrse der definitive Abschluß dieser Gesetzgebung crsolge. Staatemiinster Turban versicherte zwar, daß die Regierung derselben Anschauung huldige, da« hindert aber das anerkannte Organ der badische» Ultramonlane» und des Erzbischofs nicht, schon heule zu versichern, daß sich die Fractio» nicht ver pflichten könne, mit diesen Abschlagszahlungen auf d>e Dauer sich befriedigt zu erklären. Die liberale Kamn.ermehrheit weiß jetzt wenigsten«, woran sie ist. Lolonialpolitischrs. * Die neuen Bestimmungen im Arlikel I de- Gesetz entwurfs wegen Abänderung de« Gesetze«, betr die Rechts verhältnisse der deutschen Schutzgebiete, sind deS-
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