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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188712303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18871230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18871230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-12
- Tag1887-12-30
- Monat1887-12
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1887
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Urdarlio« und Lrpe-Uion Johauue-gasse 8. SPrkchkundrn -rr sitdackion: Bormittag» 10—13 Uhr. Nachmittags d—8 Uhr. Für »t« »»«««'-« ,,n,ei«,b«»r M,n»Icrt»t, »acht Fch dx Neeacuon »ich» verbind»«. Anu«tz«e »er für Die nüchftfslDeude Nu««er Deftimmte« Inferutr «» Wochentagen Di» 1 Uhr N«ch«ittn,S, an Sonn- und Frfttage» früh »t«/,9Uhr. In den /Uialen str Jus -Annahme: Ltt« Kiew«, Universität» straße 1. L-ui« LSschr. Kotharinenstr. 23 Part. u. König-Platz 7, nur bi« '/,2 Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Auflage IK»7S« ^boniirmenlspreis vicrtelj. 4'/, Llk >acl. Bringerlohn 3 Mk., durch die Po» bezogen t> M. Jede einzelne Nummer 20 P' Belegexemplar 10 Pi. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt Format gesalzt) ohne Postbesörderung t>0 Ml. mit Poftbesorderung 70 Mk. Inlerate 6gespaltene Petitzeile 20 Ps. Gröbere Schriften laur uns. PreiSverzeichuiß. Tabellarischer u. Zisjernsatz nach höherni Tar/ Urrlamr» unter dem Redacti onöstrich die »gespali Zeile öOPs.. vor dcnFa Milieu Nachrichten die Sgespaltene Zeile 40 Ps. Inserate sind stets an d-.e Expedittaa zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung lirireunnweuntio oder Lurch Post- Nachnahme. ^- 384. Freitag den 30. December 1887. 81. Jahrgang. Zur gefälligen Achtung. Um bei Ausgabe der Legitimationskarten zum Abholen des Tageblattes beim Quartalwechsel den Andrang möglichst zu beschränken, haben wir die Einrichtung getroffen, daß Karte und Rechnung bereits von heute an in Empfang genommen werden können. LxpeiMloa äv8 L-elprlxer raKtzdlLttes. Amtlicher Theil. oestknlllchc Sitzung Skr StiNitrsrSilrtti Montag, den S. Jannar 1888. Äbends <t Uhr, 1« Saale der vormaligen Haadeltbürse, an« Rasch markte. Tagesordnung: I. Wahl de« Vorsteher» und der beiden Bicevorsteher. II. Wahl der Mitglieder de« Wahlausschusses. III. Bestimmung cineS neugewählten Mitgliedes au- der Elaste der Ansässigen und eine» solchen au- der Elaste der Unansässigen durch da» Loo», welche Beide Ende 1889 auszuscheiden haben. vrliMiliMchimr. GS ist leider »a-rzunrhmen ge»efea, da- all, jährlich in der ReujahrSnacht ans de« Stra-e» «ndPlätzea hiesiger Stadt, «amentlich der innere« Stadt, sich hänfig ein so »üste» Treibe« ent wickelt bat, »atz daffelbe tn dieser Weise «vmög lich fernerhin geduldet »erden kan«. Insbesondere sind eS die aas den Restaurationen heimkehren- ven Personen gewesen, welche i» de» Stunden nach Mitternacht, ja sogar bi- in die zeitigeren Morgenstunden deS ReujahrStageS hinein durch übermä-tg laute» Schreie« und Johle« die Ruhe in der erheblichsten Weise gestört habe«. Wir fordern alle bester Gesinnten aus, sich solchem Treiben fernznhalteu und unsere Aussicht» organc welche angewiesen worden sind gegen der artige Grcedenten energisch einzuschreiten, bei ihren Bemühungen zu unterstützen. Gleichzeitig aber ordne» wir an. da- in der Rächt vom ktl. December zum t. Januar sammtliche Re staurationen und öffentlichen Locale hte- Beschrankung der Polizeistunde auser ist, auch für die NeuzahrSuacht bei dieser Br» schrankuug bewendet. Leipzig, am 28. December 1887. Da» Polizeiamt der Stadt Leipzig. L169V.R. Bretsch neider. Vekaunlmachllng. In unseren Bekanntmachungen vom l4. December 1883, bez. >8. December 1884 und 17. April 1885, aus welche hierdurch Bezug genommen wird, haben wir für die Stadl Leipzig und deren Bewohner zum Ablagern von Schult. Asche und HauSabsällen aller Art, sowie bez. von Schlamm folgende Plätze angewiesen: 1) Da- am Leutzscher Wege liegende alte Flußbett in der Nähe de- neuen SchützenhauleS, link- von der über da- Eoburger Wasser führenden sog. verschlossenen Brücke, 2) da» auSgeschachtete städtische Sandgrubenareal recht» an der Ehaustee nach Grimma in der Nähe de- Hochreser voirS der Stadtwasterkunst, in Probstheidaer Flur. 3) die Strecke de- alten ElsterflußbetteS im Rosenlhale. link» von dem von der Waldstraßenbrücke durch da- Rosen thal nach GohliS führenden Wege, und zum Adlagern von Sckutt» Aiche und HauSabsällen jeder Art. demnach mit Ausschluß von Schlamm, 4) die sog. schwarze Lache im Nonnenbolze, recht- vo» dem Wege, welcher vom Sckleußiger Wege ad durch die Nonne „ach der Plagwitzer Straße führt. Mil Rücksicht aus de» nicht unbeträchtlichen Aufwand an Arbeik-löbnen für da» Einednen. sowie für Anlegung und Instandhaltung der Zusuhrwrge und dergl. werden wir vom l Januar l8S8 ab für die Benutzung jener Plätze zu »dgedachte« Zwecke ein» Vergütung von je 30 -s bei zweispännigen, und von je 20 - bei einspäiinigen Fubren erbeben und da- Ubladen derselben nur gegen NackweiS der erfolgten Zablung ourck» Vorzeigung eine» QiiitluiigSzettel» an den Platzaussetzer, sowie Abgabe de» angesüglen EouponS gestatten. Für viese Quittungen »erben »ir i« Marstall, in der Rath«wache und bei vem Restaurateur in Nr. 33 der Frank- surler Straße, Herrn Wadewitz. Verkaufsstellen eiurttbtea. Behuf» Eontrole der mit solchen Abfuhren Beanftragte» empsehleu wir den Auftraggebern, di« QuittnngSzettel vo» Ersteren später znrückzusordern. Leipzig, am 2l Deeember 1887. - D-r Mnth d-r St«-t Seiptl^ ^ I-4SS2. Vr. Bekanntmachung. Inhaltlich der unten abgedrucklcn Bekanntmachung de- ReichSversicherungS-Äint- vom 12. diese» Monal» tritt da- Gesetz, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten be» chästlgten Personen vom 1l. Juli diese» Jahre». n»it Be- ziun de» Jahre» 1888 für alle sogenannten Regte» Bauarbeitcn m Kraft. Wir verweisen hinsichtlich der hieran» entstehenden Ver pflichtungen aus die erwähnter Bekanntmachung beigesügtr Anleitung nnd bemerken, daß die darin vorgeschrrebenen Rarhweisungeu innerhalb der ersten 3 Tage eine» jeden Monat- für de» vorhergegangenrn Monat, also erstmalig im Februar 1888, bei dem Unterzeichneten Amt, Westslraßc 30, l., einzureicheu sind. Daselbst können Formulare zum Selbstkostenpreise in Em pfang genommen werben. Wir erwarten, daß di« Betheiliqtea den ihnen durch er wähnte» Gesetz und die unten ersichtliche Bekanntmachung obliegenden Verpflichtungen gehörig Nachkommen werden, ver ebten aber nickt, darauf aufmerksam zu macken, daß unter Ziffer l8 der Anleitung für den Fall der Unterlassung oder räumniß ZwangSmoßregeln und Strafen angevroht sind. Leipzig, am 23 December 1887. Krankenversicherung» - Awt der Stadt Leipzig. Dr. Sckmid. Scharlach. Bekanntmachung, betrrffeuD Die Rnchwetsunse« »,« Regie - vnnarDeiie«. vom 13. December 1887. Nach ß. 82 Absatz 1 de» Bauunsallversichero«g»gesetzeS vom 11. Juli 1887 (Reich«. Gesetzblatt Seit» 887) haben Unternehmer, welche Regie-Bauarbeiten ouSsühren, zu deren Aussührung, einzeln >enoinine», mehr al» sechs Arbeitstage thatsichlich verwendet worden >nd, von einem von dem ReichS-Versicherung-oml zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Zeitpunkte ab der von der Lande»-Centralbehörde bestimmten Behörde nach einem von dem Reich-. Versicherung»«»« vorzuschreibende» Formular längsten» binnen drei Tagen nach Ablauf eine» jeden Monat» eine Nach« Weisung der i» diesem Monate bei Bn-sührung der Bouarbeitea verwendeten Arbeit»Iage und der von den Versicherten dabei ver dienten Löbne und G-Häller vorzolegeu. Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachmessungen vorzulegen sind, wird hiermit der 1. Januar 1888 bestimmt. Für die einzureicheiiden Nachweisungea wird daS uutru abge. druckte Formular vorgeschriebea. Im Uebrigea wird wegen der Anmeldung ans die beigesügte Anleitung hingewiesen. Berlin, den 13. December 1887. Da» Reich»-Versichern««,»amt. Bödiker. Formular für die Nachweisuag. Bezirk der höheren Berwaltungsbehörd« Bezirk der unteren Berwaltung-behörd« Gemeinde- (Stadt-) (Gut» ) Bezirk Nachweis»», der im Monat 18 . . aiiSgrsahrlea Regie- Bauarbeilca, zu deren AnSsührung mehr al» sechs «rbeu-tage that- sächlich verwendet worden sind. (8 23 de- Baiiunsalloersichernaq-gelttzeS ) ». Bor- nnd Zuname. Stanv uud 1 Wohnung des Nnlernehmer« s b. Ort der Bauarbeit sVaustelle) o. Gegenstand der Bauarbeit') ck. Art des Betriebe»') e. Ist die Arbeit ichon im vorvergangeneu Monat begonnen worbe»? (Ja oder Rein.)') . . . L Ist sür den vorveraangenen Monat schon eine Nachweisong vorgelegt worden? (Ja oder Nein.)')') . . . Ist die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein.) . . . enu die Bauarbeit noch nicht beendigt ist. wird sie im lau senden Monat fortgesetzt werden? (Ja ober Nein.) . . . ') Z. B. Neubau eine- Schuppen» durch Maurer«, Zimmer- uud Duchdeckerardeit. Bei mehreren Arbeitszweigeu ist der Hauplarbeit-zwrig zu unter- streichen. 'l Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren »c. E) Bei Einreichung der Nachweisuag für den Monat Januar 1888 sind die Fragen « und k nicht zu beaniworteu. ') Die Frage k ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist. flott- I»u- lnitr Num wer. Rc>«s jeder Lei der Bau arbeit beschäftigten Person. *) »«. schlecht: niänn. lich (m.) oder weib- lich («). », t der Beschäftigung jeder Person. (z. B. Maurerarbeit, Dachdecken, Brunnen- graben rc.) Zabl der Arbeite, tage tArullitS- (chchten. Tage- werte), welche jede Perlon geleistet hat.**) Loku »ad Gehalt, welchen jede Person iu Geld und Natural bezügen täglich erhalten hat. Mark. itzt. Ge. sammt- lohn, Welcher von jeder Person veroient worden .st- Mart. Pt. Etiraige Bemerkungen — Vom Untern» lim er nicht anSzufüllen! Wird von der Versicherungs anstalt au-gcsiillt. Zur Peeeidnunq »u ucdrndkr -iclimmr- lobn c«. b Ml-v'Sde« Mark. Ps. k-»t Pramiw- lant ist >» erheben INr jede an,esanaen» bald, Mart Ps. .8» enlrichtend« Prämie. Mart. Pt. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 7 I. Zw »rrza»ir»r»M»noI. m. S 4 .72 2 rn. 22 — H. Zw »»rverzangrue» «»nat.»") Bauten, sür die Anbringung, Abnahme. Verlegung und Reparatur von Blitzableiter», sür Schreiner- (Tischler-). Einsetzer-, Schlosser- und Anschlägerarbeiten bei Bauten, sür E'senbahn-, Canal-, Wcge- Suoin-, Deich-, Melioration--. Eniwässecung--. BewäffcrungS-, DrainirungS- und andere Trd - Bauarlcitcn, sür Oseuseyc», Tape zieren (TapetenanNebe .t, Stubenbohnen, Anbringung, Abnahme und Reparatur von Äc':erronleaux (Marquisen, Jalousien) rc 7) Wenn ein Baugewerbetreibender eine Bauarbeit ou-tührt, welche zu seinem gewerbsmäßig-n Betriebe nicht gehört, auch nicht U demselben in den« Verhältnisse eines Nebenbetriebe-j (8. !> äbsatz 3 de- U»sallversicher»ng«gesetzes beziehung-weise 8 9 Absatz 2 de» Bauunsallversicherung-gesetzeS) steht, so ist bezüglich dieser Bauaibeit eine Nachweisuag ebenso einzureicheu, al» wenn ei» Nichigewerbelreibendcr eine Bauarbeit auSsührt. E» ist also z. B. eine Nachweisuag vor,»legen, wenn eia Bauschloster im Regie- betriebe sür sich ein Wohnhaus errichtet. 8) E ne Nachweisiing ist nicht einzureicheu bezüglich solcher Bauarbeilen. welche eine Privatperson sür ihre Rechnung (als llniernehmer) allein und ohne Gebissen und sonstige Arbeiter ouS« geiührt bar. Dagegen ist eine Nachweisung einzureicheu, wenn bei der AuSsührung einer Bauarbeit ein Familienangehöriger des UnIeriiehiiiecS al» Gehilfe oder sonstiger Arbeiter beschäftigt war, Mit Aufnahme der Ehesrau, welche niemals al- eine von ihrem Evcmaune beschäftigte Arbeiterin gilt. Im Ucbrigen ist die Pflicht ur Erreichung der Nachweisnngen weder vo» der Zahl der bei der Aussührung der Bauarbeit beschäftigten Arbeiter »och von der Art der Ausführung (Haudbelrieb, Moiorenbclrieb ,c.) alihäagig. S) Zur Einreichung der Nachweisung verpflichtet ist der Unler- nchmer der Bauarbeit oder sein gesetzlicher Vertreter. Als Unternehmer im Sinne des BaunnsallversicherungSgesetzeS gilt bei Bauarbeilen, welche nicht in einem gewerhSmäßigen Bau betriebe ausqesührt weiden, derjenige, sür d-sten Rechnung dieselben ausaeiührl werden. Für die Verpflichtung zur Einreichung der Nachweisnngen ist eS an sich ohne Bedeutung, ob der Unieruehmer eine physische oder eine juristische Person, rin Communalverband oder eine Privat person ist. 10) Tie Einreichung der Nachweisungen ha« vom 1. Januar 1888 ab zu ersolqe», d. h eS sind erstmalig sür die im Monat Januar 1888 ausgesührlen Bauarbeiien Nachmessungen einzureichea. Die Einreichung muß längsten- binnen drei Lagen nach Ablaus de» Monats, also sür die im Monat Januar auSgesührte» Bauarbetlen längstens bis zum 3. Februar einschließlich, geschehen. 11) Wen» der dritte Tag eines Monat» ein Sonntag oder all- 12) Wenn rine einzelne Bauarbeit, zu bereu Au-sübrung mehr (Datum.) (Unterschrist de» zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.) ») Die Pertonni. I«l«k ml, dertklbcn «r« »°n vauarbeli »Etliq, waren, sind Ihunl.chft unmttlcldar nach einander »°r»utra,cn. ,. v. zurrt! -llr. wrlchk Mi, Maurerarbril delchäflial warra, dann dielen»,rn. welche Ziminerorixii audgesiidrl dadcn ic. ^ Auch daide und «tcriel» ilrdetitlagc sind anzugrden --'i pttr ist nur dann rlwa, ri„»ulro,,n. wenn die Nrdeit lchon i« »ergangenen Monat begannen, aber sllr denselben eine Nachweilung nicht vorgelegt worbe, m. »ei Stnreichung der Nachweis»,ig sür den Monat Januar ISM ift unter ll. nicht» einzulragrn. Anleitung in Betreff der Nachweisuageu von Regir-Bauarbeiten. 1) Zur Einreichung von Nachmessungen sind gemäß 8. 22 Absatz 1 in Bcrbindung mit 8- 4 Ziffer 4 Absatz 1 deS BauonsallversicheruugS- gesetzes verpflichtet: ». alle Privatpersonen, welche Bauarbeiten nicht gewerbsmäßig al» Unternehmer, d. h. sür ihre Rechnung ou-sühren, bezüglich dieser Bauarbeiten: 1>. Communalverbände (Provinzen, Kreisc, Stadt- und Land gemeinden. selbstständige Sulsbezirke, DiftrictSgemeinden in Bayern, AmlScorporalioucn in Württemberg, Aemtec in der Provinz Wesssalen rc) und andere öffentliche Lorporalioneu (j. B. Deich- oder MelioraiionSverbände. Nirchengemeinde» oder Stiftungen), welche Bauarbeilen als Unternehmer in eigener Regie ausssthren, bezüglich dieser Baiiarbtilen. 2) Nochweisungen sind einzureichea für diejenigen Bauarbeiien, zu deren AuSsührung, einzeln genommen, mehr als sechs ArbeilS. tage thatsächlich verwendet worden sind. Letzteres ist sowohl dann der Fall, wenn ein Arbeiter mehr als sechs Arbeitstage «hälig ge wesen ist, als auch dann, wenu mehr als sechs Arbeiter einen Arbeitstag Ihätig waren, als auch dann, wenn überhaupt Arbeiter zusammen mehr als sech« ArbritStage (Arbeit-schuhten, Tagewerke) ousgrweiide« haben. 3) Bezüglich der Verpflichtung zur Einreichung einer Nach. Weisung macht ei keinen Uuterich>ed. ob eS sich um einen Neubau oder um die Unterhaltung und Wiederherstellung bestehender Bau lichkeiten bandelt. 4) Nicki« verpflichtet zur Einreichung von Nachweisnngen sind: u. da« Reich und die Bundesstaate» bezüglich derjenigen Bau- orbeite», welid« von ihnen al« lliitrrnedmer auSgetührt w»rden: d. alle Lssenbahuverwaltunae», eiuichließlich der verwalt»».,»» von HIerdebahnr». ArdeitSbadae« oder ähnlichen Unter nehmungen, bezüglich derjenige» Bamea, welch« oo» ihnen für eigen« Nrchuuug (iu eigener Regie, ohne Uebertragung an eiueu «»der»» Uuteruebwer, durch direct eingenommene und gelohnte Arbeiter uud vetriebSbramte) ouSgesüdrt werden; o. Persoaeu, welche gewerbsmäßig Bauorbeite» (Hoch, oder Ties. bauarbeiteu) ouSsühre», bezüglich dieser Arbeften: ». Unternehmer, welch« vauaroeiteu ansführen, die al» Nrbe». betriebe oder Lheile eine» andere« Betriebe- anderweit der» sichrruuaSoflUbtia sind. Di« l«,s»dr» Reparaturen an den zum Vetrieb« der Land- . und Forscheiethschaft dienende» Gedände» nnd dp wun «irttz. . schosabetriebe «bSrenden Vodencultnr« mrd sonftigen Ban arbeiten, insbesondere die diesem Zweck dienende Herstellung oder Unterhaltung von Wegen, Dämmen, Canälen und Wasserläuscn, gelten al» Theile de» land- und sorstwirltsschasilichen Betriebes, wenn sie von Unternehmern land- und sorstivirltsschaftlicher Be, triebe ohne Uebertragung an andere Unternehmer aus ihren Grund stücken auSgesührt werden. Wenn ober solche Bauarbeilen nicht von dem Unternehmer desjenigen land- oder sorstwirlhschasllichea Betriebes, zu dessen Gunsten sie vorgeuommen werden, sür eigene Rechnung au-geführt werden, so gelten sie nicht als Theile dieses Betriebes. Tie laufenden Reparaturen an den Gebäuden, welche zu den im 8- l de» UnsallversicherungsgesetzeS vom K Juli 1884 ge dachten Betrieben dienen, und die zum lausenden Betriebe gehörenden Bauarbeiten gelten all Theile de» Fabrik- rc. Be triebes, wenn sie von dem Unternehmer des Fabrik» rc. Betriebe» ohne Uebertragung an andere llniernehmer aus seinem Grund stücke auSgesührt werden. 5) Die Verpflichtung zur Einreichung von Nachmessungen fällt weg u. für Lominiinalverdände oder andere öffentliche Lorporationen wenn dieselben bezüglich aller oder einzelner Arten der von ihnen olS Unternehmer auSgcsührteo Bauarbeilen derjenigen Be ussgenosteuschast, welche iu dem betreffenden Bezirke sür die G-wkrbetrcibenden der betreffenden Art errichtet ist (T'esbau BerulSgenosseisschaft oder die betreffende Baugewerks-Brrus». genoffeisscha»). durch eine von idrem Vorstände abgegebene eulivrechen » L klärunq als Mitglied deiaetreien sind, b zügl ch derjenigen Arten von Bauarbriten, betreffs deren die Erklärung abgegeben worden ist; d. sür LomniunalorrbL'idt oder andere öffentliche Lorporaticnen softrn die LandeS-üentealbebörde aus deren Antrag erklärt bat, daß sie zur Uedernabme der durch die Brrsichcruug eniftebendc» Lasten lür leistuaq-sähig zu erachten sind; e. sür Communalverbände, äffeuiliche Corporationen und ander» Bauherren, welche regelmäßig ohne Uebertragung an andere Unternehmer Bauarbeiteu auösühren, wenn aus ihren Antrag von der Verwaltung der mit der BerusSgenosseisschast ver- dnndenen Versicherungsanstalt der Betrag der der Berechnung der Piämien »u Grunde zu legenden ArbeiiSlähne und Be- Hüller iu Pausch uud Bogen festgesetzt worden ist (8- 29 de« BauunsallversicherungSgeletzcS). 6) Nochweisungrn sind vorzulegeu sür Bauarbeiien jeder Art, also für Maurer., Zimmer-, Dachdecker., Eteinbaurr-, Brunne», arbeite», Tüncher-, Verputzer- (Weißbiuder-). «wsser-. Stuckateur-, Maler. (Anstreicher-). Glaser-, Klempner- und Lacklrcrardeiieu bei Zum Beispiel: ein Pnvalmann läßt durch einen Dachdeckergesellen, !0 Januar 1888 begonnen und — da der ü. Februar 1888 ein Sonntag ist — am 7. Februar beendigt. In diesem Falle ist sür den Monat Januar keine Nachweisiing vorzulegen; dagegen ist riae solche sür den Monat Februar einzureichea und sind in derselben di? sechs Arbeitstage, welche im Monat Februar aus die Ausführung des Dachumdcckcns verwendet worden sind, nnd die zwei Arbeit-lagc de» Monats Januar nebst allen von de» Versicherte» hierbei ver- dienten Löhnen und Gehälleru auszujührea. Wenn dagegeu eine Bauarbeit sich über zivei Monate erstreckt. ,n jedem Monat aber medr als sechs Arbeitstage zu ihrer Aus- sukcung verwendet worden sind, so ist für jeden dieser Monate eine besondere Nachwessung rechtzeitig einzureicheu. Gesetzt z. B., die oben ousgcsührte Arbeit des Tachumdeckens bitte vierzehn Arbeits tage erfordert and vom 24. Januar biS 8. Februar 1888 gewährt, so müßte sür die im Monat Januar aus die AuSsührung ver- wendeten sieben Arbeitstage spätesten» am 3. Februar ein« Rach- Weisung eiagereichl werden, desgleichen sür die im Monat Februar ve wcadeten sieben Arbeitstage spätestens am 3. März. In der Nachweisung sür den Monat Januar wäre aus Seite 1 des Formulars die Frage § mit „Nein" zu beantworten; dagegen mären in der Nachwessung sür de» Monat Februar aus Seile 1 de» Formulars die Fragen «. k und g; mit „Ja" zu beantworten. Gleiches gilt, wenn eine Bauarbrit sich »der zwei Monate er- streckt und im ersten Monat mehr als sechs, im zweiten Monat nur sechs oder weniger al- jecki- ArbeitOage zu ihrer AuSsührung ver- wendet iverden. In diesem Falle ist nicht nur für den erste» Monat, sondern anch für den zweite», obgleich in vielem, sür sich allein genommen, nicht mehr als sechs Arbeitstage verwendet worden sind, eine Nachwessung vorznlegea. Ja der Nachweilung für den zweiten Monat ist hierbei durch Bejahung der ans Seite 1 deS Formulars unter Ul. « gestellten Frage ersichtlich zu machen, daß die Bauarbeit, aus deren Ausführung >m zweiten Monat Arbeitstage verwendet wurden, eine schon im vorvergaugenen Monat begonnene, im Ganzen mehr als sechs Arbeitstage er- sordernde Bauarbeit war. Wenn z. B. die mehrerwähatc Arbeit de» Tachumdeckens am 20. Januar 1888 begonnen und am 4. Februar geendigt hätte, so wäre der Unternehmer verpflichtet, sür die im Monat Januar aus die Autführuag verwendeten zehn Arbeitstage (und den hieraus treffenden Lohn) spätestens an, .'I. Februar eine Nachweisung einzureichea und sür die im Monal Februar hieraus verwendeten vier Arbeitstage spätestens am 3. Ms» , eine weitere Nack,Weisung vorznlegen. 13) Für die einzureichenden Nachweisungen ist daS oben ab gedruckte Formular zu benutzen. Eine Nachweilung ist »ur vorzulegeu sür diejenigen. Monalc, in w-lchcn Bauarbeiten stattgcsunden haben. 14) In der Nachweilung sind die in dem betreffenden Monat bei Ausführung der Bauart, it verwendeten Arbeitstage (einschlirß lich der halben und BiertelS-ArbeitStage) anzugebc», desgleichen die von den Versicherten hierbei verdienten Löhne und Gehälter. Wenn die Arbeiter nicht nach DagetShncn. sondern nach einer Accordsumme bezavlt wurden, so ist der verdiente Lolin nach Maß' gäbe der in jedem Monat aus die Aussührung verweudeten AibeiiS- zeit zu bercchnen und in die Nachwessung de» betriffenden Monat» tinzuftellen In die Nachweisnngen sind die von den Versicherten verdienten Löhne und Gepolter voll einzii'etzen, auch wenn sie den Betrag von vier Mark sur den Arde,i«lag überstssgen. AIS Gcball oder Lolin aelten auch Tanliämen und Natural bezüge, letztere nach OrtSdurchschuittsvreisen berichnet. Die Arbeit-tage, Lö ne und Gekälter der bei den Bauarbeiten beschäftigten B triedsbeamten, deren Iahresarbeitsverdienft an Lohn oder Gehalt 2000 Mark übersteigt, sind iu die Nachweisuageu nicht auszunebmen. Iö) In den Nachweisungen sind der Gegenstand der Bau- arbeit und die Art dr» Betriebe» genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich eia Handbetrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Wasser, Dampj, GaS, heiße Lust ec.) rrsolgt. Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit mehrere Arten i (Kategorien) von Bauarbeilen vertreten waren — z. B bei der I Aussührung eine» Schuppens fanden MaurerZimmer- und Dach- I deckerarbeiten statt —. so sind die sammtliche» Arte» an-ngeben l un», wenu möglich, sür jede Art dir verwendete» Ardcet-tnge und
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