e) Wer sprechen will, verlangt das Wort und darf, nachdem chm dietz vom Vorsteher zuerkannt worden ist, von keinem Mitglieds, außer von dem Vorsteher selbst, unterbrochen werden, widrigenfalls der Vorsteher sein Recht durch den Hammer geltend zu machen hat. k) Abstimmungen erfolgen nur durch die Anwesenden, und zwar, nach der Bestimmung des Vorstehers, entweder aa) durch Sitzenbleiben für Bejahung und durch Ausstehen für Verneinung, bb) durch Einreichung von Stimmzeddeln oder cc) durch Kugeln, wobei weiße Kugeln die Bejahung, schwarze aber die Verneinung der gestellten Frage bezeichnen. 8) Die vom Vorsteher vorgeschlagene Form der Abstimmung kann, auf Antrag eines vereinsmitgliedes und wenn die Majorität der Versammlung beistimmt, abgeändert werden, k) Die Abwesenden dürfen keine Vollmachten geben, sondern haben sich der Abstimmung der anwesenden Mitglieder zu unterwerfen. / i) Fremde haben Zutritt zu den Versammlungen des Vereins, sind aber nur durch vexeinsmitglieder einzuführen und dem Vorsteher vorzustellen! k) überhaupt ist den Anordnungen des Vorstehers während der Versammlung unbedingt Folge zu leisten. Nehmen die Verhandlungen einen regelwidrigen Gang und kann sie der Vorsteher durch Zusprache nicht wieder in das gehörige Gleis bringen, so ist er verpflichtet, die vorhabende Sitzung durch Hut- aufsetzung auf einige Zeit oder völlig, je nach seinem Ermessen, für den Verein verbindlich zu schließen. 8 '2. Die Ausnahme zu vereinrmitgliedern ist an folgende Regeln gebunden: 3) Als wirkliches Mitglied kann jeder Techniker ausgenommen werden, der eine seinem Stande angemessene Befähigung besitzt. b) Wer ausgenommen zu werden wünscht, ist von einem vereinsmitgliede vorzuschlagen und die Aufnahme zu bsvorworten. Ueber die Aufnahme selbst entscheidet die Abstimmung durch schwarze und weiße Kugeln. Weiße Kugeln sind für, schwarze gegen die Ausnahme des vorgeschlagenen. Die Ausnahme ist erfolgt, wenn wenigstens 2/>, der Stimmenden sich für selbige aussprechen. c) Als correspondirende Mitglieder können nur Auswärtige vorgeschlagen werden, welche Techniker sind und die Zwecke des Vereins zu fördern vermögen. Die Abstimmung über deren Ausnahme erfolgt wie die der ordentlichen Mitglieder. 6) Zu Ehrenmitgliedern sind nur auswärtige Techniker vorzuschlagen, die sich im Bereiche der Praxis oder der Theorie ausgezeichnet haben. Deren Aufnahme geschieht wie die der ordentlichen Mitglieder durch Kugelung. Mit der geschehenen Aufnahme drückt der Verein seine Anerkennung über die Leistungen des Aufgenommenen aus. e) Jedes Mitglied des Vereins erhält ein seine Ausnahme.beurkundendes Ernennungsschreiben und einen Abdruck der Statuten. 8 13- 3) Jedes Mitglied kann freiwillig aus dem Verein treten, hat aber seinen beabsichtigten Austritt ein viertel Jahr vorher schriftlich anzuzeigen. Mitglieder, die ein Amt des Vereins verwalten, sind von dem beliebigen Austritt für die Dauer der Amtirung ausgenommen, insofern nicht besondere und wichtige Gründe vorwalten. ^ b) Ausschluß aus dem Verein kann stattfinden: 33) Bei dreimaliger Verweigerung der bestimmten Beiträge zur Vereinskasse nach erfolgter Erinnerung Seiten des Kassirers, bb) bei wiederholten Verstößen gegen die eingeführte Ordnung, cc) bei vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehre nach sich ziehen. Ueber den Ausschluß selbst entscheidet der Verwaltungsrath. Kein aus dem Vereine scheidendes Mitglied hat einen Anspruch an das vermögen des Vereins, worin es auch bestehen möge.