dessen Wortlaut und Absicht irgend vereinbar ist." Dem Volke das Recht zu schaffen, nach dem ihm im Innersten verlangt, das war sein Ziel. Als Richter steht der Reichsgerichtspräsident jedem Mitgliede des Reichsgerichts gleich; seiner Einwirkung auf die Arbeitsweise des Ge richtshofs sind enge Grenzen gezogen; auf die Zusammensetzung des Ge richts ist er ohne unmittelbaren Einfluß. Und doch hat Rudolf von Seckendorfs es verstanden, den großen, vielgliedrigen Körper mit seinem Geiste zu erfüllen. Mit Recht heißt es in dem Nachruf, den das Reichs gericht ihm gewidmet hat, daß er uns allen Führer und Vorbild war. Er hat dies erreicht durch den unwiderstehlichen Zauber seiner Persön lichkeit. Exzellenz von Seckendorfs hatte die Reichshauptstadt, in der er sechs undzwanzig Jahre lang gelebt und gewirkt hatte, nicht leichten Herzens verlassen. Aber er hat sich in Leipzig schnell eine neue Heimat erschlossen. Er füllt die hohen Räume an der Beethovenstraße mit frischem Leben; unterstützt von seiner unvergeßlichen Schwester, wird er zu einem Binde glied zwischen allen Mitgliedern des Reichsgerichts, zugleich aber auch zu einem Bindeglied zwischen dem Reichsgericht und der Stadt Leipzig. Mit dem Rate der Stadt Leipzig und den anderen Leipziger Behörden, mit Kunst und Wissenschaft, mit Handel und Verkehr, mit den altein gesessenen Leipziger Familien sucht und findet er Berührung; an allen ernsten und freudigen Ereignissen, an jedem edlen Genuß nimmt er herz lichen Anteil. Daß das Reichsgericht heute in Leipzig eine wahre Heimat hat, danken wir Rudolf von Seckendorfs in allererster Reihe. Von den Ehrungen, die auf ihn gehäuft worden sind, haben ihn die am meisten erfreut, in denen die Zusammengehörigkeit des Reichsgerichts mit Leipzig zum Ausdruck kam, insbesondere der Doktorhut der juristischen Fakultät, der Ehrenbürgerbrief der Stadt Leipzig und die Vorzugsstellung, die das Gewandhaus ihm einräumte. So hat er auch hier ins Weite gewirkt und eben dadurch auf das Reichsgericht die stärkste Wirkung geübt. Er hat das Gefühl der Zu sammengehörigkeit innerhalb des Reichsgerichts wachgehalten und ge-