^^at und Stadtverordnete der Stadt Leipzig haben Herrn Reichsgerichtspräsidenten Kaiserlichen Wirklichen Geheimen Rat Or. Freiherrn von Seckendorfs in dankbarer Anerkennung seiner der Pflege steten vertrauensvollen Einvernehmens zwischen Reichsgericht und Stadt gewidmeten erfolgreichen Bestrebungen das Ehrenbürgerrecht der Stadt Leipzig verliehen." So lautet die von Professor Klingerö Meister hand gefertigte Urkunde über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an den setzt Verewigten, einstimmig von Rat und Stadtverordneten zu Be ginn des Jahres 1916 beschlossen. Wer die Worte der Urkunde liest und hört, möchte meinen, daß sie dem Wesen des Verewigten nicht voll gerecht werden, dessen Züge, durch Künstlerhand verewigt, hier auf uns niederschauen und in ihrem sorgen den Ernst verbunden mit heiterer Zuversicht auch symbolisch für uns Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft miteinander zu verbinden scheinen. Aber bewußt hat die Stadt darauf verzichtet, alles das in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen, was sie empfand. Sie fühlte sich nicht berufen, dem Lebenden zu sagen, was auszudrücken ihr das Recht anderer zu sein schien. Aber in der geheimen Vorlage des Rates an die Stadtverordneten ist des hohen Ansehens gedacht, das Freiherr von Seckendorfs als oberster deutscher Richter weithin genoß. Es ist dem Wunsche Ausdruck gegeben, in ihm auch den Gerichtshof zu ehren, an dessen Spitze er stand. So hat er, dem nach Simson und Oelschläger als drittem langjährigen Präsidenten des Reichsgerichts die Stadt diese Ehrung zu verleihen die Möglichkeit hatte, auch selbst sie aufgcfaßt. Er dankte unter Betonung nicht nur äußerer, sondern auch innerer Zusam-