24 an unserem kirchlichen Rechtsleben Interessierten gute Hoffnung. Aber die Form der Rechtsverfassung ist für uns, wie es Adolf Harnack einmal (Wesen des Christentums, 2. Ausl. S. 180) genannt hat, nur etwas „Arbiträres", etwas, was schließlich so oder auch anders sein kann. A und O ist — und damit kehre ich zum Anfang meines Vor trags zurück — die lebendige Kirche Christi als geistliche Größe im Sinne unseres Luther.