in den stammesmäßigen Eigenschaften wie in der oben angedeuteten ge schichtlichen Entwicklung des Waldeigentums zu suchen?) Ist die Blickrichtung auf die Verteilung der gesamten Waldeigentu mö- verhältniffe gestellt, so ist der Bauernwald in den Gebieten mit starkem Gemeindewaldanteil, wie in großen Teilen von Südwestdeutschland, oder in Gebieten mit starkem Staats- oder Großprivatwaldanteil, wie in Nordostdeutschland, nur schwach vertreten. Dies erklärt sich insbesondere auS der oben geschilderten geschichtlichen Entwicklung des bäuer lichen Waldeigentums. AuS der Entstehungsform des Bauernwaldes erklärt sich auch seine Besitzgröße und -form: Von Ausnahmen im Gebirge abgesehen ist der Bauernwald Kleinwald (— 100 ba), und zwar meist in der Form deö KleinstwaldeS (— 20 ba) oder sogar Parzellenbesitz (— 2 üa). Nach den oben angeführten Betriebszählungen ergibt sich in Deutschland (Altreich und Österreich) für den Kleinwald eine durchschnittliche Betriebsgröße von z,8 üa; ;6°/g der Betriebe mit l i°/o der Fläche liegen unter 2 ÜL Größe; 40°/, der Betriebe mit 62°/, der Fläche gehören zu den Betrieben von 2-20 lia. Der ohnehin sehr geringe Besitz des einzelnen bäuerlichen Waldbesitzers liegt aber sehr oft nicht beisammen, sondern ist in einige Parzellen zer splittert. Es gibt in Extremen Zersplitterungen bis zu zc> und mehr Teile. Die häufigste Besitzausformung mit großer Längen- und geringer Brei- tenauSdehnung - die Handtuch-, Streifen- usw. -form - mit Besitzteilen, die meist von Berg zu Tal laufen - ist begründet durch die Art der seiner zeitigen Gemeinheitsteilung, bei der jedem Teilhaber möglichst von jedem Bestand und von jedem Standort ein gleichgroßer Teil in natura zuge wiesen werden sollte. Geschloffene Markwälder wurden dabei in Hunderte von Anteilen zersplittert. Eine andere Entstehungsform der Streifenform ist auch in der Waldhufensiedlung vieler ostdeutscher Gebiete zu finden. Die ohnehin ungünstige Form der bäuerlichen Waldbesitzungen ist durch weitere Teilung im Laufe des 19. Jahrhunderts infolge von Verkauf, Erb gang und Zwangsvollstreckung noch weiter verschlechtert worden, so daß die Besitzanteile der einzelnen in wirrem Gemenge mit fremden Grund stücken liegen. Durch fortschreitende Rodungen aller für die Landwirtschaft einigermaßen in Frage kommenden Waldflächen bieten sich die bäuerlichen Waldparzellen nicht selten auch als in der Flur isoliert liegende Feld gehölze dar. *) Die nähere Beweisführung, ebenso wie die Statistik im einzelnen muß einer geson derten Veröffentlichung Vorbehalten werden.