werden, bis schließlich schädliche größere Kahlschläge geführt werden, die spät und nur schlecht zur Wiederaufforstung kommen. Eine günstige betriebswirtschaftliche Arbeitssymbiose ist im bäuer lichen Betrieb hinsichtlich der Arbeitsteilung zwischen Land- und Forst wirtschaft gegeben. Die Landwirtschaft ist vorwiegend Sommer-, die Holz nutzung aber umgekehrt Winterbetrieb, so daß Arbeitskräfte und Gespanne in ihrem zeitlichen Einsatz verteilt werden können. Anders ist es allerdings beim forstlichen Kulturbetrieb, der auf den Frühling und z. T. auf den Herbst fällt. Im Ausschlag- und Plenterbetrieb, die im Bauernwald häufig sind, ist diese Tätigkeit aber nur gering. Der Bauernwald steht somit nach seiner betriebswirtschaftlichen Aus richtung in enger Betriebs- und Nutzungsgemeinschaft mit dem bäuerlichen Gesamtbetrieb; er kann bei entsprechender Bewirtschaftung ein wertvoller Bestandteil des Bauernhofes und eine wertvolle Stütze des bäuerlichen Betriebes sein. Wird er dagegen nur der Ausbeutung zugunsten der Land wirtschaft unterworfen, so kann er auf die Dauer auch der Landwirtschaft nicht mehr die notwendigen Holzmengen und Nebennutzungen liefern und geht mehr und mehr der Devastation entgegen. Würde der Fortbestand des Waldes aber bedroht, so ist auch die von der Landwirtschaft im allgemeinen wenig beachtete Schutzwirkung des Waldes in landeskultureller Hinsicht gefährdet. Gerade für den Bauer ist es wichtig, daß der Wald im Gebirge vor Abschwemmungen usw. schützt und den Wasserhaushalt des gesamten Bodens regelt und sichert. Der Wald sichert letzten Endes die bäuerliche Scholle vor Austrocknung, Verkarstung und Versteppung und ist damit die Grundlage der Fruchtbar keit des gesamten bewirtschafteten Bodens. b)für die nationale Holzversorgung Die starke Beanspruchung des Bauernwaldes durch die landwirtschaft lichen Nebennutzungen haben in Verbindung mit der mangelnden Wald pflege zur Folge, daß die Holzertragsleiftungen des Bauernwaldes wesent lich unter dem Durchschnitt liegen. Der Ertrag der freien Privatforste, in denen neben dem bäuerlichen Klein wald auch die nicht gebundenen Großprivatforste einbegriffen sind, beträgt hinsichtlich des Derbholzes 2,0 lm je km, das ist 44 <X> des StaatSwald- ertrageö, und hinsichtlich des Nutzholzes sogar nur 1,1 km je ba, daS ist nur Z9 °X> des StaatSwaldertrages. Unterstellt man die entsprechenden Erträge nur des Kleinprivatwaldeö unter 100 km/) so ergibt sich folgendes: der Wobei allerdings im Reichsdurchschnitt die Bauernwaldungen der Gebiete Württem berg, Baden, Hessen, Sch.-Vippe, sowie die Hansestädte und Berlin nicht enthalten sind.