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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188801134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-01
- Tag1888-01-13
- Monat1888-01
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1888
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I 2S6 gewinjäile genauere Bezeichnung der Frauen-tzirmen, der vorgernckim Zeit wegen nicht zur Berathunq aelanqcn konnte. 3> Ten nur der Feier ihres Laotinnen Vcstei-eiiS verbundenen Pftnm^itznngeii und Festückikencu der Handels- und Gewerbekammeru Lhemnitz und Plauen habe» aui ergangene Einladung der Bor. stdcnde und der Lecrelär de,gewohnt, an beiden Orten sehr ftcund- > che Ailinaftme gesunden und durch die gegebenen Rückblicke von der Tftattgkr-.t beider Kammern die besten Eindrücke empfangen. 4! Ter Einladung des Herrn I>r Heine in Nenichleußig zur ^hcilnnhinc an den mit Eröffnung einer weiteren Eanalslrrcke ver- biindcnkn Festlichkeit.» linden i» Behruderung der beiden Vorsitzende» uich de- Secretärs die Herren Handwerck und Laue eiiliprochen dej. die Kammer v.ilreten. bi Tao Königliche Ministerium des Innern wünichte die Ansicht dr: Kanimcr über die mehrseitig beantragte rcichsgesepliche Regelung des Warraiiiweicns kennen zu lernen, woraus berichtet werden mustte, dag dirie Angelegenheit die durch Kammer vertretenen gc- wtrblich u Kreiie nicht oder nur in ganz vereinzelten Fällen berührt »iid deshalb ciu aus ausreichende Erfahrungen gestichtcs Unheil nicht abgegeben werden tonne. . t- Ist von der General-Direktion der sächsischen StaatSeiscn- bahii-.u kurz vor heutiger Sitzung die Aussorderung an die Kammer gelaugt, i a> gutachtlich über folgende Fragen zu äußern: u. Sind vc» einer Berthenerung der Eiienbahniracht für den Artite! „Kammzug" wirthschastlicheNachiheile sür die Fracht- »»lerrsseutkn zu befürchten? Eventuell welche sind dies? Fm 'Bcjahnngejalle ferner: >>. Drefftn diese Nachtljeile die ge>ammt? Wollindustrie, d. h. also den Wollwaicher und Wollkümmer sowie den Spinner, oder b sch.aitkc» sie sich aus dH beiden Elfteren? >. W.e stell » sich spcciell die sächiijcheu Kämmerei» und Spiu.'.crci Interessen zu der >n Frage befangenen Tarif erhöhung? Ter Kr: Bmübende schlügt vor, hierüber i» gleicher Weise zu dericlu't!, wie zu Nr 5 geschehe», da auch diese Fragen Gebiete be rühren. welche dein GeschästSlreis der h'ewerdekammer nicht nntcr- tlcllt sind. Tua Pleiiuiii beschliestt dcmgemäst. Ein wäl e.ad > r 2i> >ing in mehreren Exemplare» eingcgangeneS Gesuch des Eanal Bereiiis in Lindenau Plagivitz, uni Be- snrworlnng der von demselben bei der Königlich sächsische» StaalS- regicrnng und der Sländeversammlung beantragte» Ausführung des Elster-Saale EaiialS auf Staatskosten gelangt zur Berllieilnng ui'd bei. Borberalhung an den Verkehrs-Ausschuss. Hieraus erstatte! Herr Vicevorsiheiider Wilhelmy Namens deS Ausschusses sur gewerbliche Angelegenheiten z» Punkt II der Tages ordnung Beeichi. zunächst daraus hinweisend, daß das Königliche Ministerium de-- Innern in Folge mchrsach cingegangener Lir- fchwerden n >d Voiichtäge zur Abhilfe der mit den, Betriebe der iogenannte» Abzahluiigögeschäste verbundenen Uebelstände die Ansicbt der Kanimcr ,n hören wünsche und dieselbe zur bezügliche» Berichteistatinng anigesordert habe. Herr Reierent legt die vicllach anSeinandergehenden Anschauiingen dar, tvelche die vicichndenen wirthschastlichen Eorporationcn bei Ab gabe ihrer Gutachten geleitet habe». Einerseits l abe man sich dahin ausgesprochen, daß die bei den Abzahluiigsgeichasicn cingeluyiten und beim,»gellen Formen sehr alt und ebenio berechtigt feie» wie andere GesckiästSgcvräuchc, dast einzelne Ausschiciiuiigen nicht dazn berechligtcu, gesetzliche Ein- fchränknnoe» z» verlange» und überdies derartige Bestimmungen niemals so coiistruirt werden könnten, dass alle Fälle getrosten weiden. Bo» anderer Seite dagegen habe man sehr weitgehende und 'chaue Bcibolsbestiiiiliiiiiigen beantragt, wahrend wieder Andere sich daraus beschränke», bi - llugilligkeit-crklaiung der bei den in Rede stehen den Geschütten eingesuhiIr» Vertrage ganz oder thcilweisc zu beanlragen. Ein Mittelweg sei von denjenigen Korporationen cingrschlage» worden, welche empjehleii, die betreffenden Gelchäste einer behördlichen Eontrole zu unterstellen. Diesen Vorschlag — so fährt Herr Referent fort — habe der diesseitige An.'schnß für den geeignetsten gehalten und sei hierbei von der Ansicht auSgcgangen. Vast durch de»!elbe» lediglich die- lenigen Firmen gelrossen werde» sollen, welche sich selbst als Abzahlungsgeschäfte bezeichnen, allerhand Ar- tilcl suhrc», das Publicum »liier scheinbar günstige» Zahlungs bedingungen zu Ankäufe» verlocken, sür welche alsdann Ver trüge unterzeichnet werden müssen, deren Tragweite von den meisten Känsecn nicht oder erst dann erkannt werde, wen» eS zu spät sei. Deiz weseiillichc Inhal» dieser Verträge, welche meist als „Leih- Eontracte" bezeichnet werben, laute dahin, daß. wenn nur ein sogenannkcr MielhzinSlermin, d. h. die vereinbarte Ratenzahlung, nicht eingehakten werde, die gestellte „Eanlion", d. t. die bis dahin geleistete Zah lung, ohne Weiteres verfalle. In diesem Falle sei aber auch dem sogenannten Ber miclycr, d h. dein Abzahlungsgeschäft, das Recht cingeränmt, . die beuchenden Gegenstände ziirückzunehmen.. Ein weiteres Recht werde dem sog. Bcrinicthcr noch da durch eingcräiimk, dass er oder seine Bcanslraglc» sich zu icdcr Zeit in die Wohnung des AbmietherS begebe» und davon iiberzcugc» können, bast die angeblich gcmiethetcn Gegeiistäiide sich »och in gutem Zustande befinden. Der Miether bez. Käufer habe ausdrücklich daraus z» vcr- zichlen, in dieser Controls eine Verletzung seines Hansrechls zu erblicken. Wurden »nn, bemerkt Herr Referent, ja einmal von Seile» eines Käufers gegen diese zweischneidige» Bestimmungen Bedenken erhoben, so erfolge in der Regel als Beschwichtigung die Versicherung, das, dies nur eine äussere Form sei und »ich» streng durchgesührt werde. Sei der Vertrag aber niiterzeichiikt, befinde sich der Käuser vollständig in den Händen des Abzahlungsgeschäfts und müsse sich gewllen lassen, das; ihm. wenn er einmal, sei es durch Kränklest oder einen linderen IlnglückSsall, behindert wurde, einen Zahlungstermin cinzil ballen, nicht nurdie gekaufte» Gegenstände, sondern auch dir nelristeik» Zahlnnarn versarrn gehe«. Weiler deiner» Herr Referent, dass gegenüber den zahlreichen Fallen, ivo gerade unbemittelte Leute durch dieses Gebühren herbe Verluste erlitten, ei»geivl»drt werbe, bast in derartige Lage doch nur Unvorsichtige geralheu könnten. A» und sür sich sei dies zwar richtig, indessen dürfe nicht liberseben werbe», wie die AbzahlungS geschälte mittelst ihrer Reclamci» Leichtgläubige anzulocke» versieben, und wen» einmal in Händen, i» anheimelnder Form zu Käufen ver a »lasse», die oft weit über die Kräfte der Betreffenden und über die Bedürfnisse derselben binau-qchen. Dadurch werde aber, entgegen den Bestrebungen aus Einführung der Baarzciyliing, die Borgwirthschast, loweil diese nicht ähneln» vorhanden, geradezu grojj gezogen. In der Presse sowohl wie in öffentlichen Versammlungen sei das > ttbahrcn der Abzahlungsgeschäfte so oft und so schart vernnheilt worden, dost, wenn Irrtlmm oder Uedertrcibung den Anlast hierzu gegeben hatte, wohl eine klarstellende Berichtigung oder, was tfteil weise geradezu provoeirt wurde. Klagansr cllung crjolgt wäre. Nichts ve» alledem sei geschehen, dagegen werde das Treiben fortgesetzt und wie zum Holm als „eine Öuellc des Segens" de zeichne« Weiler a»f das Bedenkliche dieser Institute ei»zügeln», habe der Ansschust den allbctaiinlc» Thalsache» gegenüber für überflüssig huren »nd nur noch die Frage erörtern zu müssen geglaubt: ob ,euein Princip zu Liebe nach welche,» Jeder vor Nach- ,heilen sich selbst zu schütze» suche» must, d,e dargelcglc Ans deutung wirthsebatttich schwacher Personen ohne jeoc E>n- kchzänkung soribestehi» soll. Diele Frage habe der Ausschuß verneinen zu solle» geglaubt Man habe Trödler und Pst>»bieihee unter behördliche Eontrolc g> liest:, den Zinsfuß ttir Den leben aut ein gesetzliches Mast beschrank», außerdem viele andere Gesetze als Schutz gegen Neberpvrtftcilnng liugefnhrt, so das, nicht abzuschen sei, warm» auch ans >» Rede stehendem Gebiete n,chl Gleiches sollte gescheiten können. Tre Frage, wie dies am ivir!«einsten und zugleich so ausgesührt oerdhii könne, daß nicht »ii'oerechttgtc Hätten sich ergeben, dabe der «tNNigsachrn Lcknviengkeilen Wege» innerhalb dcs Aiisichnsses Au- 'rst zu sehr eingehenden Elörternngen gegeben und schliesstich zu den instimmig l-esthlossenen Anträgen gesühn: Die (stewerbekainincr wolle beschließen, das Kgl. Ministerium des Innern zu eriuchrn: HochdaSielbe wolle geneigtest dabin wirken, daß diejenige» Vcrkaussgeschäste, welch e Abschlagsi- zohlungcn »ater Vorbehalt dcs Sigenlhums- rechtes sowie zugleich bei Nichtcinhalten einer Ratenzahlung den Versal! bis dahin geleisteter , Häftlingen eingesüftrt ftaben oder einzusühren de- »bsichliqeii und sich nicht lediglich aus den Vertrieb solcher Gegenstände deichranken, welche dem Käuser als technische Hilssmittel bei Ausübung seines Beruse» dienet, den Bestimmungen des K. 34 der G iverbeordnung unterstellt werden, v oentii-ll aber, falls die- aus irgend ivelcftcmi Grnndc n chl angängig sein follte. wolle Kgl Miniftertnm eine einheitliche Ent scheid»«« über dtr Recht«,tlttgkrit der »»» dr» Abzahlungsgeschäften clngesllhrtcn Verträge, so. weit dieselben neben den« Vorbehalt des EigcnthumSrcchte» auch den Versals geleisteter Zahlungen in sich schließen, herbcizuführeu suchen. Zur weiteren Motivirung des HauptanIragS. welcher sich im Weicnilickien den von den Handels- und Gewerbckainmern zu Chemnitz und Dresden gefaßten Beschlüßen anschließt, bemerlt Herr Referent, daß die bcanlragte Gleichstellung der üsfenllichcn AbzahlungSgefchäste mit den Psandleiftern — tz. 34 der Gewerbe ordnung — den Inhabern genannter Geschäfte um sq weniger be fremdlich erscheinen könne, als diese d,e mehrerwähnten Vcrirage selbst als „Leih-Tont racte" und die verkauften Gegenstände als „Leih-Objecte" bezeichnen. Ter Evcniualantrag aber rechtfertige sich dadurch, daß mehreren Berichte» noch über tue rechtliche Giltigkeit der mehrerwähnten Ver träge zur Zeit von den Behörden sehr verschieden gcurtheilt werde und eine einheitliche Ent!cheidnng gewiß sehr wnnschenSwerth ßci. Schließlich erwäbnt Herr Referent noch, daß bei der Bcrathung innerhalb des Ausschusses ansauglich eine Stiiiiine gegen die Br Vorzug»»» solcher Abzahlungsgeicbäfle, welche sich aus den Vertrieb technischer Hilfsmittel beschränken. Bedenken erhoben und dargelegt habe, daß z. B. innerhalb der Nähmalchinenbranche vielfach i» gleicher Weise verfahren werde wie bei den übrigen Ab- ahluiigSgcschästen. Die Mehrheit des Ausschußes Hab« sich jedoch nicht entschließen können, diesem Bedenken Rechnung zu tragen, da dieser Branche gegenüber nur vereinzelte Klagen laut geworden, im Allgemeinen ade» nicht zu verkenne» sei, daß der Nutzen der durch erleichterte Beschaffung derartiger Hilssmittel vereinzelt vorkommende Nack'theile bedeutend überwiegc. Uiilcr Empschlung der Ansschiißanträge schließt Herr W ilhelmh den Berich,. I» der nunmehr erößneten Debatte bemerkt zunächst Herr- Voll stä dt, daß er den Ausführung«» des Referenten betreffs des Abzahlungsiveseiis im Allgemeine» zustimme, im Besonderen jedoch gciviinscht lMtte, der Ausschiin wäre dazu gelangt, sür die Abzahlungs geschäfte innerhalb der Nähi»aschi»enbran<hc ebrnsalls bcbvrbliche Eonirole zu beaulragen. da von Lenen d«r hierbei thätige» Agemen dieselbe» Verlockungen zum Ankaui siattiändcil und gleiche Verträge wie bei dcn übrigen Abzahlungsgeschäften angrwendet würden, so das, er eme Bevorzugung dieser Branche nicht sür begründet erachten könne. Gleicher Ansicht ist Herr Harnisch, indem er mittheili, daß inner halb seines Bezirkes Zwenkau des Ocsteren Fälle vorgekommen, ivo Personen, bei denen ein Bedarf sür Nähmaschinen durchaus nicht vorhanden gewesen, solch: >u geschickter Weise oufgeredet wurden. Ebenso stehe cs nicht vcreiirzelt da, daß Personell, die einen Zahlungs termin nicht eiuhalten konnten, die Maschine weggcnommeu wurde und die geleistete Anzahlung verloren ging. Ter Herr Referent warnt vor zu weit gehende» Forderungen, daraus hinweisend, daß Anträge der Kammer nur daun Beachtung seitens der Regierung finden würden, wenn daS uöthige Maß nicht überschritten werde. Hiergegen wendet Herr Kühne eia, daß die Kammer zu einer gutachtlichen Aeußerung ausgeiordert worden sei, in Folge dessen ihr auch die Berechtigung zustche die mit dem Betriebe der Ab zahlungsgeschäfte verbundene», den Gewerbestand schädigenden Nebel- stände unumwuuden darzulcgcn. Was hiervon gesetzlich verwerthbar sei, unterliege der Entscheid»»»« der zuständigen Behörden. Herr Sevsarth vermag diese Anschauung nickt zu theilra, hält cS vielmehr für eine der wichtigsten Ausgaben der Kammer, bci ihren Vorschlägen auch die Durchführbarkeit derselben in» Auge zu saßen, da sonst die gutachtlichen Äußerungen bez. die daran ge knüpften Anträge ohne allen Werth sein würden. Herr Kleiner »heilt mit, daß er tm Ausschuß die Frage wegen Gleichstellung der Nähmaschinenbranche mit den übrigen Abzahlungs geschäften angeregt, sich aber durch den Gang der Verhandlung über- zeugt habe, daß der Nutzen der aus diesem Gebiete eingesührtcn Theilzahlungcn die allerdings auch hier zuweilen vorkommcndcn Rachthcile iwcrwiege und auS diesem Grunde davon absehe, seine ursprünglichen Bedenken ausrecht zu halten. Herr Köhler vermag sich von den gestellte» Anträgen Erfolg nicht zu versprechen, weist aus die sehr alte Form deS AbzahlungS- wcsenS, z. B. beim Hänservcrkaus, bin und warnt vor Beschlüßen, welche in berechtigte Interessen eingreisen. Herr Redner vertritt die Meinung, daß die Uebelstände, die der Referent dargelegt, dadurch beseitigt würde», wenn aus gesetzliche« Wege Vorschriften über eine allgemein verständliche Fassung brr Kausvcrlrüge und beziehentlich Beseitigung der jetztäei de» Abzahlungsgeschäfte» gebräuchlichen Leihverträge er lasse» würde». Nachdem Herr Böhme unter Hinweis aus die eingehenden Er- örterungen innerhalb de» Ausschußes die Annahme der gestellten Anträge befürwortet und der Referent sich dem angeschlosse», werbe» beide Anträge gegen eine Stimme angenommen. Z» Punct II der Tagesordnung berichtet sür denselben Ausschuß wiederum Herr Wilhelmy. Derselbe erinnert zunächst an die von diesseitiger Kammer dem letzten Gewerbekammertag eingereichtcn, dort nicht zur Bcschlustsassuug gelangten Anträge, nach welchen hauptsächlich empfohlen wurde: 1) Gleichheit nicht nur der Leistungen, soadrrn auch der Aufnahmebedingungen der freien Hilsscaßcu und der staatlich organisirten Krankeucaßen herbeizusühren; 2) Beseitigung der in tz. 3 Abs. 2 des Gesetzes enthaltenen B«. srcmng von der Versicherung-Pflicht; 3) Beseitigung der in tz. 16 Abs 2 enthaltenen Bestimmung, »ach welcher die OrtSkrankencaffen in der Regel sür die iu einer Beieieb-sart beschäftigten Personen errichtet werden sollen. Aiißcrdcig war vorgeschlaaen, den Innungen zu cmpsehlen, daß sic sich, dasern nicht durch besondere Verhältnisse Garantie sür dauernd« Leistungssähigkeit ihrer Kraukencasien vorhanden sei, aus Errichtung und Unterhaltung sogenannter Zuschoßcassen be schränken möchten. Indem der Herr Referent auf die im Jahresbericht für 1836 enthaltenen Motive zu diesen Anträgen hinweist, theilt derselbe mit, daß das Kammer-Präsidinm, ui» der Aussorderung d«S derzeitigen VororleS sür den deutschen Gewerbekammertag — Handels- und Gcmcrbekammcr Plauen — nach Einsendung bezüglichen Materials zu entsprechen, an den Vorstand der hiesige» OrlStrankencußc sich mit dem Ersuchen gewendet habe, diejenigen Piniele zu bezeichnen, welche aus Grund gemachte. Erfahrungen einer Abänderung bedürfen. Unter Zustimmung zu de» von der Kanimcr gefaßten Beschlüßen habe genannter Vorstand unter ausführlicher Begründung noch soft gende Aeiidcrungcn empfohlen: Zu tz. 6: u. die Gewährung de» Krankengeldes sür jeden Wochentag, gleichviel ob Werllag oder Feiertag, anstatt wie jetzt nur sür jeden Arbcitt-tag. sowie d. daß wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert, die Unter stützuiig vom Tage der Erkrankung zu gewähren ist; c. daß wenn cm Mitglied nicht gleich von der Erkrankung bez. von» vierte» Tage ab erwerbsunkälug ist. die Gewährung freier ärztlicher Hilfe und Heilmittel spätestens 26 Wochen nach der Erkrankung wohl aushört, nicht oder der Bezug von Krankengeld, welches unabhängig hiervon bis zur ÄvIendung eines gewissen Zeitraumes zu gewähren ist. Hierzu bemerlt der Vorstand der hiesigen OrtSlranlencass« Folgendes - „Die Beftimiiluuge» ft. uud e hat die LrtScaße Leipzig in das zur Zeit gütige Statut ausgenommen und bewähren sich gut. Abs. 6 durste in das Ermessen der Laßen zu stellen sein." Zu tz. 16 wird ciuvsohleii, Absatz 2. 3 und 4 zu streichen. In tz. 2ki wirb z» Abs. 2, welcher lautet: „Eine gleich« Unter »iGuna an Wöchnerinnen auf die Tauer von drei Wochen nach ihrer Niederliinst", als Nachiatz vorqeschlage»: „sofern sie der Lasse 6 Monate angehört haben." Zur Begründung diese» Zusätze» ist angesiihrl: . Bei der jetzigen Be imtmung ist eme Ausnutzung der Laste sehr leichi gegeben, indem Frauen in vorgerückter Schwanger schaft sich leimt Arbeit verschaffe», um in die Ortseaste aus genommen zu werden und »ach wenigen Wochen oder Monaten gegen ihre geringe BeitragSleistuug das dreiwöchent liche Krankengeld zu erheben " In ->. 26 ,st zu Abs 2 ein Nachtrag dahingehend erwünscht, daß Mitgliedern, die den statutarischen Bestimmungen zuwiderbandrl», da» Krankengeld lfteilweise und zwar b>S zur Höhe der bei der Gemeinde Kro.ikenivrsicherung zu gewährenden Untrrftütznng ent zogen werben kan». Motiv: „Dieser Nachsatz bezweckt einen wirksamen Schutz gegen Simulation. Gegenwärtig ist die tyeüiveise bez. gänzlich« Eut^iehung de« Krankengeldes nnr möglich bei Krankheiten, welche die Bet heiligte» sich vorsätzlich oder durch sckmldhostt Betheüigung bei Lchtäqereien oder Raushändeln, durch Trunkfälltgkcit oder qrscküeckitliche Ausschweifungen zugezogen habe». Das einzige Mittel, was dt« Laste» uo-rhorlame» Patieuie» gegenüber jetzt habe», besteht t» Uederweifiura » da» Kra»ke»ha»« »ez. i» Brrhä»g»»g vo» Ordnungsstrafe». Di« UcbersühkUtig in ein Krankenhaus ist aber nur ohne Weiteres bei Unverheiratheten zulässig, während die« bei Vcrhcirathkten nur mit ihrer Zustimmung bez. un abhängig von derselben nur dann geschehen darf, wenn die Art der Krankheit Anforderungen an die Behandlung uyd Vcrpjlegung stellt, welche» in der Familie des Erkrankten nicht genügt werden kann. Di« Festsetzung von Ordnungsstrafen ist um deswillen viel fach unwirksam, weil dieselben nicht beizutreiben find." In tz. 49 ist dem Arbeitgeber die obligatorüche Meldepflicht aller versichcruugSpIlichtigen Arbeiter mit Ausnahme derjenigen, welche einer Betr:cbscaße angehöreu, aufzuerlegen. Motiv: „Erfahrungsgemäß werden den Lrtskrankencasten nicht unbeträchtliche Beiträge dadurch entzogen, daß Arbeitgeber Mitglieder von HilsSeasse». die aus irgend welchem Grund« eigentlich der Lrtskrankencassc zugehörig sind, nicht anmelden. Von den bei der hiesigen Ortskrankcncaste angemeldelen Personen, sür welch« wegen Mitglicdlchaft bei einer Hilfscaste Befreiung verlangt wurde, war in der Zeit vom 1. Januar bis 39. Juni 1887 1!)86Perfolicit, also pro Monat 33l Personen, die Befreiung zu versage» und dieselben zur Mitgliedschaft bei der Lrtskrankencasse hcranzuziehen. Bestünde die obligatorische Meldepflicht, dann würde ein noch weit größerer Theil als ortslrankencaßenpslichttg befunden werden." 8» tz. bO wird eine Bestimmung dahin gehend empfohlen, daß die Regreßpslicht in alle» Fällen eintreten könne, auch bei unterlassener Abmeldung. Hierzu wird angeführt, daß kiesige Ortskrankcncaste in einem Falle 26 Woche» Unterstützung gewährt luit, obgleich der Bettessende durch Ausscheiden aus der Beschäftigung nicht mehr berechtigt war. Nach hiesigem Casienftatut toerden während der Kranlheit Beiträge nicht erhoben; der Arbeit geber meldete, als nach Ablauf der 26 Wochen wieder Bei träge eingefordert wurden, dcn Betreffenden ab und die Lasse hat keine Handhabe, sich schadlos z» Hallen, da die Straft» der Gemeinde zusließcn. 8» tz. öl. Postnumerando-Zahlung (bis zu 4 Wochen) kann ciugesührt werden. Zu tz. 56. Wenn aus den Vorschlag zu tz. 26 nickt eingegangen werden könnte, müßten im Sinne des tz. 56 etwaige Strafen als geschuldete Beiträge gleich erachtet uud bei UiiterstützungS- acldcru, insoweit dieselben die von der Geurcindekranken - Ber- sicherrwa deS Bezirks evenk. zu leistende Summe ubersteigt, ausgerechnet werden können. 8» tztz. 57 —68. Betricbskrankencassen sind in der Regel besser nicht zu errichten. Motiv: „Von urehreren i»r hiesige« Lassen - Bezirke befindlichen Firmcninhabern, di« Betricbskrankencassen errichtet haben, ist hier bekannt gcwordcu, daß Arbeiter nur eingestellt werde», wenn sie durch ärztliches Zeugniß Nachweise», daß sie voll kommen gesund sind. Durch dieses Verfahren im Verein mit dem,e»ige» der sonstigeu HilfScassen erhellt klar, daß den Ortt- krankcneaßeu iu der Hauptsache alle alte» und kränklichen Personen zusallen. IlebrigenS sind die Arbeiter insofern auch nicht mit de» Betricbskrankencaßen zufrieden, weil dic- sclb » ui der Regel nur die Mindestleistungen gerräheen. Biel- sach ist der Wunsch von solchen Arbeitern, in die hiesige Ortskrankencasft, insbesondere der Familieuunterstutzung wegen, ausgenommen zu werden, ausgesprochen worden» was aber den gesetzlichen Bestimmuugeu gemäß abgelehnt werde» mußte." Zu 8. 75. Bci Fortbestehen deS Befreien- wegen Mitgliedschaft einer freien HilfScoffe soll anstatt'/, der volle Lohn, d. h.'/, baar und '/» als Acquivalent sür Arzt rc.» gewährt werden müssen. Zu tz. 76. Tic HilsScaßea sind, wenn sie weiter mit den OrtS- irankcneassen coucurriren, zu verpflichten, bei Ausschlußanzeigeu de» deruialigen Arbeitgeber mit anzngcben, da das ganze diesbezügliche Material sonst, insbesondere bei größeren Städte» und Bezirke», sür die orgauisirte Laße wcrthloS ist. Nachdem der Herr Referent diese Vorschläge an der Hand der gesetzlichen Bestimmungen eingehend ergänzt und dargeleat hatte, daß dieselben a»S Erfahrungen hervorgegangen, die der Vorstand der hiesigen Ortskraiitencasse zu sammeln Gelegenheit hatte, beantragte derselbe Namens des 'Ausschusses: 1) Die Gewerbekammer wolle ihre früher gefaßte» Beschlüsse sesthalten, 2) die von, Vorstand der hiesige» OrtSlraakencass« cingcreichtenVorschläge zu denihrigen machen und das ge s a ui m tc Material zur Bcrathung sür nächsten Gewerbeka mm ertagan den VorortPla«>u gelangen lassen. Herr Harnisch erachtet ans Grund der von ihm als Borsteher der OrtSkeaukencassc in Zwenkau gemachten Erfahrungen sür un- bedrugt nothwendig, daß die freien HilfScassen angewiefen werden, ihre Mitgliederverzeichnisse de» Lrtstraiikencassen regelmäßig ein- zureichen, damit diese in den Stand gesetzt werden, genaue Einsicht über die Doppelversicherung zu gewinnen. Diese Uebervcrsicherungen geben nach Ansicht de- Herrn Redner» de» nächsten Anlaß zur Simulation und Ausbeutung der Tasten. Herr Harnisch beantragt eine diesbezügliche Verpflichtung der freien HilfScassen den Vorschlägen des Vorstandes der hiesigen OrtSkrankcncosse, welchen er im klebrigen voll und ganz bestritt, zuzu< fügen. Zu der bet tz. 49 de» Gesetzes beantragten obligatorischen Melde Pflicht aller versichcrmigspflichtigcn Arbeiter seitens der Arbeitgeber wünscht Herr Fugmann-R udnitz, daß die Ausübung dieser Pflicht den Arbeitgebern dadurch erleichtert werde, daß für größere Orte mehrere Stellen errichtet werden, wo dergleichen Meldungen bewirkt werde» können. Zur Motivirung dieses Wunsche» weift Herr Redner aus den Zeitverlust hin, der für die Arbeitgeber entsteht, wenn die selbe» die betreffenden Meldungen nur an einer, von ihrer Wohnung entfernt gelegenen Stelle zu bewirken genöthigt sind. Hiergegen wendet Herr Grüner ein, daß die gewünscht« Ein richtung hwrortS besteht und im Gesetz ausdrücklich augcdeutet ist, daß die Errichtung mehrerer Meldestellen durch da-Localstatut bestimmt werden kan». Herr Seysarth vermag sich von dem Unterantrag Harnisch einen wesentlichen Erfolg nicht za versprechen. Die OrtSkrankeucaste» würden weit weniger durch die Doppelversichernngeu als vielmehr dadurch geschädigt, daß den freien HilfScassen e»n« Auswahl der Anszunehmendea gestattet sei. Aus Beseitigung dieser Ungleichheit gegenüber dcn OrtScasftn sei das Schwergewicht zu legen. Nachdem die Herren Kremer und ebenso der Herr Referent nachgrwieftn. daß Doppelversichernngeu bei hiesiger Ortskrankencaste Nachtfteile »ür dieselbe nicht ergeben haben, sowie daß sehr häutft gerade die vorsichtigsten Arbeiter in Berücksichtigung derber Krankheitsfällen erhöhten Ausgaben sich bei mehreren Lasten bether- ligen. Herr Harnisch dagegen seine Bedenken gegen Ueberversiche- rungen im Allgemeine» ausrecht Hallen zu müssen erklärte, gelaugen die Anträge des Ausschußes sowohl wie der Unteranlrag Harnisch zu «instininiigcr Annahme. Hieraus Schluß der öffentlichen, Sitzung welcher noch kurzer Pause eine nicht öffentliche Verhandlung über mehrere vom hiesigen Innungs- Ausschuß c»,gereichte Anträge folgte. Aus Grnnd des Protokolls mitgethe.lt vom Sekretär Herzog. Beschaffenheit -es aus der Nauuhofer Leitung bciogenen Wassers. * Leipzig. l2. Januar. Der Rath bat cic Beschaffen heit te» au« der neue» Leitung unserer Stadt zugesührlen Wasser» durch dcn Vorstand de» Hygieinifchen Insti tuts Herrn Prosessor Franz Hof in an» prüfen lassen und hat diese Untersuchung zu dem au« dem nachstehenden Berichle ersichtlichen außerertenllich gnnsiigc» (Lrgebuisfe geführt: A» den hohen Nath der Stadt Leipzig Der ergebenst Unterzeichnete gestaltet sich nachstehend die Resultate der vollständigen Analyse de» Wassers der Naunhofer Leitung zu Ubergede». Zwar wurden während de» Baue- der Anlage zahlreiche Einzelbestiinmungcn auSgesiihrt — ein Gesamnttbild über die Zusamuiensetzung de» von Nanuhos gelieferten Wasser» konnte aber >,at»rgemäg erst dann gewonnen werden, nachdem die Anlage sich längere Zeit im vollen Betriebe befand, und hier durch ein desinltiver Zustand in der Wasserentnahme de» weiten Gebiete- eingetretcn war. Eine genaue Keniiluiß über das Wasser hielt Unterzeichneter nr wtinschenSwerth, weil sic nicht blo» für die Benrlheilung de» Wasserö als Trinkwasser nothwendig ist, sondern nament lich von grcßer, praktischer Wichtigkeit sür dcn Gebrauch desselben in der Industrie uud in den Fabriken bezüglich der verlbeilhasken Verwendung sür bestimmte Fabrikate, bezüglich der Kesftlsttinbildung, der Anwendung von sogen. Aiilikksselsteiil- tiiiUeln und KlärnugSstcfftn. der Ersparniß an Seife und Waschmittel» und endlich, weil eine jetzt auSgesührle genaue Analyse allein ermöglicht, späterbin daS Gleichbleiben oder eine etwaige Veränderung deS Wasser- sicher jestzustcllen. Gerade mit Rücksicht ans letzteren Punct erlaubt sich Unterzeichneter die kurze Beschreibung der angewandten Analysen-Methoden in einer Beilage anzusügen. Selbstver ständlich wurden die bekannten genaueste» Methoden gewählt und die zur Analyse nothwendigc Eindumpsung de- Wassers, trotz der erforderliche» sehr großen Mengen von 3990 und 4999 oc sür eine Analyse, au-schlirßlich in Platin, auSgesührt. D:e Prcbcenlnabme (25 Liter) erfolgte in Anwesenheit de- Hcrr» Ingenieur Rother durch den Diener te« hygieinifchen Instituts au ber Sielte, wo daS Wasser au» dem Raunhoser ZuleitungScanale eben in daS Hochreservoir in Probstheida emtrilt. Zur Ermilllnuq de» ElsengehatteS wurde dann eine weitere Probe von 19 Liter von derselben Stelle am Hoch reservoir entnommen — uud gleichzeitig di« gleiche Menge direct in Naunhof auS der Pumpenankäge geschöpft, um so das Wasser unmittelbar auS dem Boden zu erhalten, bevor e» die Eaiialleitung passirt hat. Zum Vergleiche gicbt Unterzeichneter eine (dcn 19. Juli 1839) au-gesührte Analyse deS früheren LeitungSirasser der Statt. (Nördlicher Sammelcanal Eonucwitz.) Naunhofer Coauewitzer Wasser Wasser wgru, Stoffe, wgrw Stoffe. 1.9 9.4 14.2 13.6 0 0 18.3 63.5 5.1 18.3 0.5 1.7 259 33.7 20.9 25.0 4.4 7.0 5.9 12.7 9.6 21.0 0.7 0.7 138.5 230.8 Vom Leipziger Büchermärkte: nach Nortzamertta 1820-87. Ein während der letzten 18 Jahre von mir »ach dcn Lxvortlifte» de« hiesigen Bereinigten Ltaaten-LousulalS nach und nach ennvorseaeS Grsamuittableau der Aueiudr aus dem Leivziger Bezirke nach Nordamerika ergäbt sür Bücher, einschließlich gedrnckier Musi» kalirn und Zeüschrine» folgend, imposanten IahreSlvrnhe: 1869/79: I»,.771.11 Doll. 1876,7t: 267.146 38 . 1871/72 : 274,625.06 » 1872/73:361.07143 - 1873,74 : 34l,19723 . 1874/75: 328.3l7.47 . 1875/76: 3<>S.424 47 . 1876/77 : 275,845 03 . 1877/78: 281.714.31 - 1878,79 : 27^.051 98 Doll. 1-M/80: 287.507 56 - 1889,81: 390 599 36 . 1881/82 : 286,683.31 . 1882.83: 302.423.03 - 1883/84 : 363,718 33 . 1884/85 : 401,373 23 . 1885/86: 433.193 33 - 1886 87: 454.271 37 . In den ersten 9 Jahren betrug der IahreSdnrchIchuitt.28L,022.64 DvllarS, in den letzte» 9 Jahren dagegen 844,424 61 Dollar«. Y« ersten» Zeiträume gingen die Liste» der vier Jahre 1872/78, 1873,74, 1874l75, 1875 76 über Viesen DurchschaittSwerth hinan«. Dageqe» übertras wieder die AuSsuhr der vier Jahre 1883/84 di« 1886/87 den zweiten, höheren Durchschnitt um beträchtliche Summe». Der Dotnlwerth der vücheranösnhr Leipzig «n d«, 18 Jahren summtet sich nns: 5,674,025.28 Dollar« «der 24,114,607.44 ^l . vr. Whistltn«. 1 Liter Walser enthält: Kali (L»0) Natron (XnO) Ammoniak (di U,) Kalk (CaO) Magnesia (UeO) LsenoryL (8,0,) Schwefelsäure 80I Kieselsäure (8jO,) Salpetersäure (d> OI Thlor (6t.) Lblornatrium (60 kt») Sauerstoffverbrauch mit Lhamäleon sür (0) orgau. Stoffe, seste Theile bei 190 L. trocken lincl. Hydralog). Dom hygieinifchen Standpunkt« au» ist also da- Wasser Vorztlzlich. denn eS fehlt, wie die- bei der Anlage schon srüher zu erwarten war und die Analyse bestätigt, jev« Spur eiaes verunreinigendcn Zuflusses und fremde» Bestaudtheileö. Dom Skandpuiicie der Technik und deHWirthschast-betrieb- erweist sich da- Wasser gleichfalls sehr günstig. eS erscheint al- ein aussallend weiche- Wasser und enthält etwa 3—4 Mal weniger Ka!k und Magnesia wie da- frühere Leitung-wasscr a»S Connewitz, so daß die Bedingungen zum Kesselsteinansatz sich ui» ebensoviel ungünstiger wie die Ersparniß in Seisen- und Waschmittel» günstiger gestalten. Die Reinheit und die geringe Menge der gelöste» Bestandlheile betrifft aber nicht nur die Ervsalze. sondern fast alle übrigen Bestandlheile, wie Ehlor, Salpetersäure. Kieselsäure. Kali, Schwefelsäure, so daß ver Gedanke, es habe die »och relativ neue Cemenlcanal- leilung einen füllenden Einfluß aus die Erdsalze oder da- Wasser geübt, sicher au-zuschlicßen ist. Tie Weichheit be- WajftrS gegenüber dem bisherigen reinen Connewitzer (excl. des Flußwäsftr» von dort) war in der Ttzat unerwartet und ist um so erfreulicher sür verschiedene industrielle Zwecke. Bezüglich der Weichheit nähert sich da» neue Wasser der Beschaffenheit von Flußwasser und hat vor diesem die völlige Reinheit, den guten Geschmack uud die gleichmäßig« niedere Temperatur voran-. Aus den Eisengehalt glaubte Unterzeichneter eia besondere« Augenuiers richten zu sollen. Da e« »ichl au-gcschlossen war, baß in der langen Zu leitung ei» vorhandener Eisengehalt Aenderungen durch dir Lust und die relativ frischen Mauern der KanaUcitung erfährt, wurden 2 Proben Wasser, eine am Hochreservoir, die andere in Naunhos au- dem Saugrohre de» EammelbrunnenS ent nommen. Eine Trübung uud Au-scheidung von Eisen fand in beiden Probe» Wasser nicht statt, auch nicht in einem Reftlheil: de- Wasser-, der 4 Wochen im Zimmer stand. Die Cisenmenge in den beiten Proben war eine so anßrrordcuttich geringe, daß von jeder Probe 4999 cctm Wasser eingedampit werden mußten, um überhaupt eine quantitativ bestimmbare Menge Eisen zu erhalten. DaS Wasser, aus dem Hochreservoir entnommen, hatte, berechnet pro 1 Liter 9,9995 gnnm ----- 9.7,9 mgimm, da- Wasser au- der Pumpenanlage im Naunboj pro 1 Liker ---- 9,99>99 zruim --- 1,99 wzrwm Eisenoxyd. E» sind dies Spuren, wie sie nahezu jedes Wasser als humuSsaureS rrsp. schweselsaures Eisenozyd entftäik. Die Spuren beweisen, daß man Irctz de» Verkommcnd von Eisen in dem Wasser de- Naunhoser Gebiete- durch ge eignete Auswahl der Oerstickkell und Saugröhren eisenfreie- Wasser io den bekannten großen Mengen gewinnen kann und gewinnt. Obige Eisenanalyse» zeigen aber, daß in der Kanalleitung eine Verminderung de- Elfen- erkennbar eintritt, und die gleichzeitig bei vollem Betrieb« geschöpften Proben geben eine Differenz von circa 9,5 wgrmva Eisenoxyd im Liter. E- ist wohl auzunehnien, dag sich diese minimale Menge auSscheidet durch die gerade sür Ausfüllung von Etsensälzen äußerst wirksamen Alkali und Kalisalze au- dem Kilometer langen Eewcntkanal. Sobald der Kanal auch sür die Diffusion«- vorgäuge seiner Wandung rein gelaufen ist. wird der Betrag von 1 wgr S 2 0 S — 9.7V mgr Ü pro Liter erhalten bleiben und eine Höbe erreichen, um circa die Hälfte gcr naer, all sie da- risensreie Wasser de« nördlichen Sammelkanale- besaß. Wie schon erwähnt, waren in beiden Proben Wasser zu einem Rachwei» und zur quantitativen Bestimmung de« Eisen« umständlich« und grnaneste Methoden erforderlich, um überhaupt die Mengen festzusiellen. Da« Eraeboiß der chemischen Auatyse de« von Naunhos arli,serten Wassers kan» somit al« «in s,h, günstige« dezeichnet »erden. In größter Hochachtung Pros. F. Hof mann, Vorstand do« hygmousch« Institut-. ^ d« 4. S»»« »Iw.
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