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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188801134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-01
- Tag1888-01-13
- Monat1888-01
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1888
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Erste Beilage M Leipziger Tageblatt mb Anzeiger. 1Z. Freitag den 13. Januar 1888. Das bürgerliche Gesetzbuch. * Dem BundeSrath ist. wie bereit- gemeldet, seitens bei Reichskanzler- der von der Commission zur Ausarbeitung MS Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuch- i» erster Lesung sestgestellle Entmuri destctben nebst dem von dem CommisstonS-Vorsitzeuden erstatteten Bericht zugestellt worden, und sollte der BundeSrath dem Vernehmen nach schon r» seiner Sitzung an» Donnerstag über die geschäftliche Behänd lung dieses GegegenstandeS Beschlug fassen. Nachdem der Bericht deS Vorsitzende» der Commission, Wirk!. Geb. Rath Pape, in seinem allgemeinen Theil anderweitig bekannt gegeben ist, wolle» wir in Nachstehendem mitlheilc», waö derselbe über einzelne der in Folge der Cinsührung deS Entwurfs noch erforderlich werbenden Ncbengesetzc bemcrll: In erster Reibe steht daS nach den Beschlüssen de« BuiidekralhS vom 22. Juni 1874 von der Eonimijsioa anSzuarbeitende Ein- sührungSgesetz. Diese- Gesetz ist insoweit vorbereitet, als von jedem Redaclor für den ihm zur Bearbeitung überwiesenen Tdeil deS Gesetzbuch- und, anlaiigenü das Obligaiioueurcchl. von dem königlich württembergischen Landgerichtsrath Ege, unter Nachprüsung des königlich preußischen Geheime» Ober-Just>zraths b>r. Knrlbaum It, ein Vorentwurs nebst Motiven ausgcarbeitet ist. Ausgabe deS EinsührungSgesetzes wird sein, den'Zeitpunct zu bezeichnen, in welchem daS bürgerliche Gesetzbuch in Geltung tritt, den rüumlichen Geltungsbereich desselben zu bestimmen, den Begriff Von Gesetz, sowie den einem Vorbehalte für die Landesgesetze beiwohnenden Sinn zu verdeutlichen und die nur «ransitorlschen. namentlich die aus die bestehenden oder noch schwebende» Rechtsverhält nisse sich beziehende» Recht-enormen ausjnsti-lle». dabei zugleich Vorsorge zu treffen, daß es in den Gebieten, bereit bürgerlichen' Rechte dar dem Jinniobiliarsachenrechte des Entwurfs zu Grunde liegende Gillvdbuchsystem bisher fremd geblieben ist, während der Zeit bis zur Anlegung der Grundbücher für den Immobiliaiverkehr an zu reichenden transitorischen Rechtsnormen nickt fehle. Sodann aber Wird taS EinsührungSgesctz die Frage, inwiefern daS tnSher geltende materielle Prioatrccht durch das bürgerliche Ge'ctzbuch verdrängt und ousgehoben werde, also in welchem Umsange das bürgerliche Gesetz buch aus dem Princip der Codificatio» beruhe, klar und bestimmt zu «Nlscheideii haben. In dieser Hinsicht hat es aus der eine» Seite Auskunft zu geben, inwiefern die bisherigen privatrechtlichcn RcichS- gesetze in Geltung bleiben, und betreffendeiisallS, welche Aenderungen und Ergänzungen sie erleiden, und aus der anderen Seite die privat- rechtliche» Materien zu bezeichnen, in Betreff welcher daS Landrccht, sei eS vollständig, sei eS innerhalb gewisser Schranken, mit der Maß gabe seine Geltung behauptet, daß auch neue LandeSgesetze zulässig sind. In beiderlei Beziehung verdient zur richtigen Würdigung des Entwurfs Folgendes hervorgcboben zu werden. u) Rach den Beschlüssen des BundeSrathS vom 22. Juni 1874 soll daS bürgerliche G setzbnch sich zunächst aus das Handelsrecht »icht erstrecken. In dieser Hinsicht ist bestimmt, daß nach Vollendung be- bürgerlichen Gesetzbuchs daS dcutche HandelSgeietzbiich der Revision durch eine besondere Commission zn unterziehe» sei, über deren Zu sammensetzung die weiteren Anordnungen Vorbehalt.» sind. Zugleich ist der späteren Prüfung und Entscheidung Vorbehalten, ob nicht überwiegende Ziveckmäßigkeitsgründe es läihlick macken, »euch ebene in dar Handelsrecht einjchlagcude reich, rechtliche Spceialgcietz-, ins besondere die Wechselordnung. das G 'etz über die Erwerbs- und WirthschastSgenossenschasten, die Seemannsordnung nebst anderen seercchtlichen Einzelgesctze», die aus das Uihcbcrrecht, das Patent-, Marken, Musterschutz-, Eisenbahn- und Bankwesen, unter Absehen Von der Gewerbeordnung und von dem Lost- und Tclegraphenrecht, pnverstndert oder i» einer mit dem übrige» Inhalt deS HaudelS> gesetzbuchS übereinstimmenden Gestalt >» das letztere ausznnelnnen. während das Bcrsichernngsrechi, daS Veilagsrcckr und Vas Recht der Bmuenschisssahrch b«, der Revision de- Haudelsgejetzbucktö zu berathea und diesem jedenfalls einziiverleibkii, dagegen die Rechts normen über die J>ibabe>papi.-re schon bei der Beralhnng des bürgerlichen Gesetzbuches sestzustelle», vorbehälilick der späteren Ent scheidung, ob nicht die letzteren Rechtsnormen später in daS Handels geietzbuch zu versetzen seien. Hieraus erklärt sich, daß der vorliegcndc Eittiours deS bürgerlichen Gesetzbuches, abgesehen von de» Vor schcisten über die Jnhaberpapiere, i» Ansehuna der vo>steh.-»d be zeichneten Materien sich schweigend veihält Der Grund deS Schweigens beruht zum Theil aber noch am einem and.-ren und weiter greifende» Grundsatz, welcher in dem Einsührungsgejetz seine» bestimmten Ausdruck finden wird, nämlich a»s dem von der Com mission beschlossenen Grundsatz, daß überhanpi alle dem Gebele des materiellen Privatrecht- aiigehörenden reichSqe'etzüche» Rönnen in Kraft bleiben, soweit nicht das bürgerliche Gesetzbuch und das Ei» sühruitgsgeietz ein Andere- ergeben, dag uingekrhrt das privatrccht ltche Landesrecht, soweit »icht cm Anderes besinnt»! sei, seine Geltung verliere. Der nachträglichen Prüfung und Entscheidung wird Vorbehalten bleiben köniicn, ob es nicht »ach Lage d:>. Dinge den Vorzug verdiene, die Revision des Handelsgesetzbuches erst nach der Publicarion des bürgerlichen Gesetzbuches und während der jedenfalls geräumig zu benicssenden Zeit vorziinehmen, welche von dem Zeitpuncle der Publikation bis zn dem Tage verstreichen wird, wo daS bürgerliche Gesetzbuch in Kraft treten soll. d) In Gemäßheit der Beschlüsse des Bnndcsraths vom 22. Jnni 1874 soll daS bürgerliche Gesetzbuch nicht allein daS öffentliche Recht Mit Einschluß deS Strafrechts und Proeeßicchis übergehe», sondern auch noch aus verschiedene andere, an sich, sei es ganz oder thkilweise, dem Gebiete des PrivatrechtS angehörende Materie» sich nicht er strecken. Al- solche Materien sind bezeichnet: das Bergrecht, da- Lehnrecht« da- auf die (ablösbaren) Real.'astcn sich beziehende Recht. da- Erbzius- und Erbpachtrecht, da» die EmvdmeusiS betreffende Recht, daS Recht der Siammgüler und Familien-Fideicomniiffe, das bänerliche Güterrecht, daS Forstrecht, Wafferrecht, Mühlcnrecht, Flößcreirecht, Fischercirccht. Iagdrecht, Deichrecht. Sielrecht, Bau- recht (Rachbarrechth GemeinheitStheilungSrecht (Recht der Zusammen- legung r-or Grundstücke), EnteignunqSrecht und Gesinderccht. Diese Mat.-r-en 'ollen »ach jenen Dcichlüssen, vorbehaltlich gewisser Aus nahmen n-dBe'chränkungcii, dergestalt der Landeszesepgebuiig nberloffen bleiben, daß sowohl die bestellenden Rechtsnormen ihre Geltung be halten, als auch neue Rechtsnormen »n Wege der LundeSgesetzgebung ergehen könne». Der vorliegende Enlwnrs de- bürgerlichen Gesetz buches besaßt sich daher im Allgemeinen auch nicht mit de» vor stehend genannten Materien, berührt sie vielmehr nur innerhalb enger Grenzen. Daß in Betreff derselben das Landesrecht unier gewissen Ausnahme'! und Beschränkungen unberührt bleibt, wird, wie erwähnt, mit der erlordeelichei' Klarheit im Eiiisührnngsgcsetz be- stimmt weidc», welchem euch die Bestimmung jener Ausnahmen »nd Beschränkungen, G veit solche nickt ickio'. uumiuelbar aus dem Gcsep- buche selbst sich ergeben, Vorbehalten sind. c) DaS EinsühningSgesetz wird i.ack de» vorliegenden Eniwürsen noch einige andere, das gellende Neicksrecht betreffende Vorschriften, sowie außer de» be:ei!S erwälinte» noch einige andere Vorbehalte zu Gunsten deS Landeseeckts enthalten, namentlich zum Zweck der Ausrechteidaltung solcher landesgesetzlicher R ei 's, ormen. welche im engste» Zusammenhänge mu dem öffentlichen Rechte stehen oder zum Zweck der Lösung von Zwei-cln, welche in Ansehung der fort dauernde» Geltung gewisser Rechtsnormen insosern sich erhebe» könne», als sich deren prwalrechllichcr EI arakter in Frage stellen läßt. Diese Vorschriften und Vorbehalte einzeln auszusübren. ist gegenwärtig lind so lange die Bcraihung des EinsnhningSgcsetzcS »ich! abgeschlossen ist. nicht an.äiiglich. Einige derselbe» ergeben sich übrigens schon anS verschiedene», d-m vorliegentcii Entwnrse an de» einschlagenden Stelle- beigcsngtea Noten. ck) Das EinsübrnngSgeseP wird außerdem zu bestimmen haben, inwiefern die Vorschriften des brugerlichen Gesetzbuches aus die privatrechtlichcn Verhältnisse der Landesherren und der Mitglieder der landesherrlichen Familien, sowie der fürstliche» Familie Hohen» zollern keine Anwendung finden, »nd »»vieler» d e privatrechtlichcn Verhältnisse der vormals rcichsstäudisch.n, seit 1806 mitielbar ge- wordenen Familie» nach bcio.iderc.i, von den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches abweichenden Rechtsnormen z» bcurtheilen sind. DaS Immobiliarsachcnrccht, wie eS im Enlwurse geregelt ist, rrsoideet die Erlassmig einer über daS sormclle Versahren in den Grnndbnch'nchen bcst»»iilendeii Grundbuchordnung. Dicie eignet sich wegen ihres überwiegend reglemeniare» und soemellrechllicke» EllarakterS nickt zur Ausnahme in daS bürgerliche Mehtzonck, wäh rend cs ans der anderen Seile bedenklich erscheint, sie vollen Umfange dem Landesrechte z» überlass», weil, w c die B rnthung deS Sachenrechtes ergebe» bat verschiedene Vorschriften, welche als Ordnuiig'vvickr Ilei- der Gmi-dbu t orliiung vorzubel alten waren, mit mater:rllrechll,chei- Vorschriften deS Enlwnrss ,,, so enger Ver bindung stellen, daß sie ein im Wege der Reichs Gc>ctziebii»g zu sicherndes cinl cilliches Recht ersvrdern dursten, damit »ict» die Ein- beillichtril deS materiellen Sachenrechts gefährdet werde. Es ver- stebt sieb von selbst, daß daS die Grundbuchordnung cntbaltcnde Relchsgcsetz sich in rnzcn Schranken Hallen und durchgehende das nur Reglement«»« der Ln deSgcsstzgcbuug oder Lnnvesjusiiz- veiwiltuiig zur Erledigung überlassen kann. Der Entwurf einer iolchc» Griindbuchordnnnq nebst Motiven ist von dem Re da clor des Sachenrechts bereits ausgearbeitct und zur Vorlage gebracht. DeS Weitere» beschäftigt sich der Bericht mit de» Bor- schristcn der Zwangsvollstreckung in das unl'cwsgliche Ver möge», deren Zusammenstellung'i» Form eines ReichSgesctzeS von dem Nedaclor des Sachenrechts bereits in Angriff ge nommen ist, mit dem Versahren »u den Angelegenheiten der nicblstreUigen Gerichtsbarkeit, mit verschicdri^n in Falge der Cmsührmig deS btirgerlickr» Gesetzbuchs rmertäßlich wertende» Aenderungen und Ergänzungen der Neichscivilproeeßordiinng und der RcichSconcnrSordniiiig, „ul der besonderen Erbfolge in die laiirw>rll>schasilick'en Grnndsiiicke, deren reichsgesetzlichc Regelung die Commission für unstatlhast hält, mit Vor schriften über daS iiilcrnationalc Privatrccht. welche zwar nichl in da? bürgerlich- Gesetzbuch ausgenommen, aber doch berallnw »nd se'igcstell! stiit, »»!> schließlich mit der Frage des Erlasses von allgemeinen Vorschrisle» über die zeitliche Collisio» der Gesetze, ans welche Angelegenheiten wir zurück zukommeii später Gelegenheit nehmen werde». SocmlpolilischkS. * In der Deiik'christ zu den dem Reichstage vorgeleglen Rech- nu ngsergebiiissen der Vcrnssgcnossenschastc» sür 1886 wird das Verhültniß de: BelrageS der lausenden Verwalluiigskohe» zü der Höhe der g-zadllen Entschädigungen al' günstig bezeichnet. Dieses Unheil ist angesichlS der Thaisache, das, im Jahre 1886 die lausende» Verwalinngskosten »nt 2.824,201.82.«, die Entichädigungs- betrüge mit 1,711,600 .« n ch! nuerhebtich übersteige», in der Presse mchrsach angezweiselt worden. Mit Unrecht. E» ist dalei übn- sehen, daß eS sich um das erste Volljahr bcrnsSgeuosscnschasilicher Berwallung handeli. Während in demselben die lausenden Vcrwal- lungSkostcn bereits den vollen dauernden Betrag erreichte,i, sich in der Folge nichl erhöben, an der Hand der Erfahrung sich vielmehr ohne Zweifel ennäßigcn werden, stelle» die gezahlten Eutschädiguiigs- betrage nur die Belastung ans den Unsällen dar, welche in der kurzen, das Berichtsjahr nur wenig überschreitenden Gel tungsdauer der beiden Unsallversichernngsgesetze von 1884 und 1885 vorgekommen sind. ES liegt aus der Hand, daß die zu zahlenden Entichädigungsbelrige mit der Geltungsdauer des Gesetze- bis zur Erreichung de« BeharrungSzustandes entsprechend stetig steigen. I» welchem Maße diese Vermehrung der EntschädigungS- betrage zu gewärtige» ist, veranschaulicht die anläßlich der Vorlage vo» 1884 reglerimgsieitig veröffentlichte Berechnung. Bei d cser war aus Grund der Unfallstatistik von einer Zahl vou rund 1,6oO,0(X1 männliche» Arbeitern mit einem Durchschnittslohn von rund 1200 Millionen Mark ausargangeo und aus dieser Grundlage der Ge- sammtbetrag drr Enilchadigungen im BeharrungSzustande aus nickt weniger als 22.855.000 ermittelt. Mit dem 17. Jahre ist nach derselben bereits der Betrag von rund Ist'/. Millionen erreicht, welcher, wenn statt deS Umlage- daS Eapilaldeckungsversahrc» zur Anwendung käme, von vornherein zu erheben gewesen wäre. Dabei ist nicht aust r Acht zu lasse», daß diese Zahlen, welche bereits ei» ganz anderes Bild von dem dauernde» Äcrlullniß der Veiwaliungs- kostcn zu den EittschädiglingSbellägen entrollen, als die Daten für daS Ansangsjahr sehr erheblich hinter der Wnklichkcii zurückblciben. Reben geiinqeien Momenten kommt dabei hauptsächlich in Betracht, daß in Folge des Hinzutrilts der weiblichen Aebeiler und der Aus dehnung der Unsallversicheruiig über den ursprünglichen Kreis, sowie in Folge des Rliwachsenr der Geiammtzahl der Arbeiter die Zahl der Velsicherle» sich ans 8,471,485 Personen mil 2,228.:t88,885 5!1 ,/L sür die Umlage anrcchuungSsähigen Lohnes gewachsen ist, „nihur die Zahl der Versicherten die bei jener Berechnnng zu Grunde getegle Zahl um mehr als 100 Procent, der Betrag der Löhne diese um mehr als 80 Peocent übersteig!. Stellt man diele dem Thaljüchlichen entsprechenden Zahlen in Rechnung, so erhellt, daß die lausenden Verwalt»»gslostc» »och hinter dem Betrage von 10 Peoc. der bei dem T-ckiNigsversahre» zu erbebende» Sinniiie», aus welchen sie bei Beralhnng drr Unfall- vclsichrniiigsvailage von 1881 geschätzt wurde», znrnckbleibe». Darf hiernach m der Tbat daS Verhaliniß der V.rwa'.iniigskoslen zu den EnlsäädiginigSbeiiag ii alS giinsl g angesehc» weiden, jo findet diese Auisasjung enie wenere Bejiätignng durch e ueil Vergleich mit Len Peiwalliiiigskesie» der PiivalversicheriiiigSgesellschgsien. De»» bei diese» stellten sich »ach den bei de, Beralhnng des Uniavversicherliiigs- qesetzeS mehrsach. n. A. von dein Minister v. Boeilicher »iitgetheilie» Date» de P.iwallmigSkostcn durchschnittlich uns 8l PiocenI der Prämien: miilnii melir als das Dreisache der bei den Berussgenosscii- schasre» eiwacksen-n Vettvallungskosten. Hiernach wird Nicht z» bc- slrciten sein, das; die lausenden V»r.galt »»gekoste» der Berttssgenossen- sck '.sl- ii, deren kiiniiige Erniäßigung überdies namentlich mit Rücksicht aui die durch die Ersahrniig bedingte Vereinfachung der Veiwalluirg mit Sicherheit za erwarten ist, schon i Pt in cnicm günstigen Vcr- hälittiß zn dem in de,» eiste» Jahre allerdings nur zn einem klemen Brnchiheil in Erscheinung tretenden EntschädiguiigSoctrage stehe». ZUM parlamentarischen Verhalten der Socjaldcmolrratie. * Die „Dresdner Zeitung" veröffentlicht folgende» schätzenswertsten Beitrug zur richtige» Benrlsteilniig de« pärlanienlarischen VerstatlcnS der Soeialdomokraltc: Die wenig sachliche Art und Weise, N»c die fiins socialdcmo- kralijche» Abgeordneten in der Zweiten Kammer ver- salirci', ze g:e sich recht deutlich l ei der gestrigen Beiatbung über die Petition der Siraß-nwaiter in» G.hatteerl'ö! n» D>e Deputation Halle vorgeschlage», diesel c sür erledigt z» erlnirc», da von der Staalsecg criiiig in dem Etat i»r die Finanzpeiiode 1888/80 dereilS eine Mchie.uSgabc vo» lt»,020 .<! enigestclli worden war, in» a» 2kB Ztraßenwnrler, deren cS liderhaupt 81 l giedt, in kvstipieliqeren Orte» als Mittel zur Bestreitung der crivackienke» Mehrausgabe» je eine Zulage von «bl zu gewähren. Eiwähnt sei hierbei, daß diese iuinmllichen Beamte» ei» I>cnslei»kvin>»e» von 60(1 ./t beziehen, nebst dem niU (*> .M veranschlagte» Weit! e der in Natura gewährte» Dienstkleidnug, n..d einem bestimmlen Erlös vo» de» GraSnutznirgen airs den Skraßengiübe» »nd Bvichungen, welches nach ihrer eigenen Angabe im Durchschnitt 86 .6 beträgt; überdies bezah l der Staat sür sie 50 vro Kops z» der Uttterstiitziingseasje und beziehen sie einzelne Nebendezüge aus der Beaiiijichlignng der Rcichstclegraphen- leilnng, wosür in dem Etat 5020 ,/t eingestellt sind. Die Deputation erklärte sich zwar „nt der cingcslcllleii MehrauSgabc riiivcrstanden, nicht aber allenthalben mit der angegebene» Zweckbestimmung der selben, indem sie davon auSging, daß daS Pun-ip der Ortszulagen in, Etat Nirgends durchgcsuhrt sei und cS bedenklich falle, hier ei» Präjudiz zu schasse», auch wünschte sie, daß besonders tüchtigen und würdige» Llraßenwärtern, auch wen» sie nicht in koüip cligeren Orten wohnte», je nach de» Umständen eine Ausbesserung ihres Einkommens zn Theil werde» möch'.e. Die königl. Staats,egiernng, imt welcher sie ins Vernehmen getrelc» war, hatte erklärt, daß sic Vielem Wunsche Rech- »ring trage» und die sür 200 Ttraßemvürler in Aussicht genommene Ge- hallsausbcsseiung auch langgedienteii und windigen Wärter» aiigc- dcihe» laste» würde. Gegen Liese beabsichtigte Berücksichtigung luürdiger Wärter wandte sich mit Energie der Abgeoidncle Bebel, da »ach seiner Meinung ein solches Lhücm Kriecherei und Heuchelei befördern würde. Mü Recht wird man >» diesem Auftreten den Zweck des Abgeordneten erkennen, in das Land lstiiaiisichallen z» lassen, daß ec und seine Parteigenosse» sich lebhaft dieser Bcanitenclaste aiigenommen habe, vielleicht imt dem stricte» Hintergedanken, bei diese» braven Männern ci» gutes Feld der Propaganda sür seme Theorien zn finde» und sie durch dieses männliche Ansirclen bei Wahlen sich und de» Seinigen geneigt zu machen. Uns will es dagegen dünke», daß er eher daS Gegemheil erreicht haben dürste und d>c Straßenwärler sür solche Freunde, die gegen ihre Interessen spreche», sich bestens bedanke» werde» Daß Würdigkeit und lhältge Leistlingen überall Berücksichtigung finde», sollte oci» Redner bekannt sein, und daß eS so ist, erscheint nicht nur billig, sondern auch gerecht, und sehr r chüg wurde ihm kntgegkiigehaltcn, daß die Wärter ihren Ehrgeiz »ich, in Kriecherei und Heuchelei, die übrigens sehr bald zu durchschauen sein wurde, als »elniehr in der getreue» Erfüllung ihrer D eust- pst chien such.-». Iklber so machen eS diese Herren; e» soll Leu An- schein habe» unv'erwecken, alS ob »ur sie sür da-S Wohl der Mensch heil eiulielen; bei Licht betrachte», gehe» sie in diesem veriueinllich n Streben zu weil und geralhe» i» daS Gegemheil. denn sehr >r>ssei:d bemcrkie ein Redner »ichlsocialdeniokratiichcr Tendenz, daß de., Wärtern mit solcher Jmpuiiruiig kaum gedient sei» werde. Wenn Lbg. Bebel und mit ihm Abg. Stolle auf die geringe Beivtdiiiig Nr Wärter dinwieS, so wird wohl Niemand nicht diesen Beamten bessere Einnahme» wünschen, und auch vo» der Deputation war düse Frage erwogen worden, indessen vermochte sic. wie der Bericht besagt, eine Ausbesserung der Einkommen Nicht zu empfehlen, indem die Sländcverjammluiig andercrscil« in die Lage versetzt werden könnte, auf eine allgemeine Erhöhung der Einkv.iimen aller Staatsdiener, Staatsbeamten und StaalSarbettcr zuzukomiii.'tt, die bei den jetzigen PrriSverhältuiffen keiiieswegS beanzeigt sc, und da- Staatsbudget ganz außerordentlich mehr belasten und z» einer Stcuercrhöhnng sichre» müßte, Lhaiakleristisch ist cS, daß von soeialdkniokralißher Seite unlcrlaffen wurde, in dieser oder jener R.chlung einen Antrag einzubriiige», inan bcgnügte sich mit ichüiic» Rede» und am Schluß der Berathung slimmleii sämintliche jüns Abgeordmle gegen de» Vorschlag der Deputation. Run, wen» cS nur die Wärter und daS Land rrsahre», daß eS die Cocialdemokrale» waren, welche da. Wort in deren Interesse ergriffen habe». — Eme ganz besondere Illustration der Art und Thätigkeit dieser 5 Volksvertreter verdient das Gebahrc», das ihnen neuerdings in einer andere» Frage beliebt bat. Bekanntlich hat der letzte Landtag de» Schulgemeiiide» des Lande» eine» Theil der Grundsteuer zu Schulzwccke» ül'crivlcse», Ni» sich darüber Gewißheit zu verschaffe», in welcher speciellc» Weise diese Gelder Verwendung gesunde» habe», wichst» sie nicht den ihnen zunächst liegenden Weg der Slellung eines Antrags in, Landtag da hin gehend, daß die Slaalsrcgicuiiig uni Anstellung von Eiüilcrnngen ersticht werde» möge, und eS liegt kein Grund vor zn der An nahme, daß e>» solcher Antrag in der Kammer nicht gcnügende Unlersintznug und schließlich Annahme gesunden haben würde. Diese» geraden, lohnst», offenen »nd ehrliche» Weg habe» diese Herren nicht betrelen, bei Leibe nicht, sie ziehen vor, diese Erörterungen durch il,re Parteigenossen im Lande vornehme» z» lasse», von denen sic, wie sie wabischeiiilich meine», znverläisigcrc Unterlagen erhalten. Cie icheue» das L chl, sie sülilc» selbst, daß sie eigenilich jo ganz »nd voll Nicht zur K nilniec gehören, wie sie den» auch temoiistialiv allen »nd lcde» geielligcn Verkehr imt den übrige» Kaniinermilglicdcr» meide», den Einladungen deS Königs und deS Präsidenten keine Folge leiste». DaS eben geschilderte Verfahren, indem sie mittelst Etreulars, welches von ihnen 5 »nlerschriebcn ist, sich an die Partei genosse» »» Lande wenden, »ui über emc in» Landtag von ihnen zur Lpeache zn billigende Angelegenheit Auskunft z» rlhatto», ist zwar gesetzlich nicht verboten und cS steht ihnen srci. dasselbe ein- zuschlagcn, aber säst scheint e.', als wollte» sich diese fünf Herren als eine All Rebenregierung nustpielcii, die die Staatsregiermig bet Seile schi-bcn möchie und ans eigene Faust Erüitcrungen im Lande anstcllcn laßt. Ru», getrost z»I glücklicherweise sind noch keine Bäume in den Hiiiimcl gewachsen. Ittternationalcr Lochkunkverein. * Leipzig, 12. Januar. Am gestrige» Nachmittag h>elt der Internationale Kochknustverei» im Etablissement ,,Zm» Rojenthal" seine sehr zahlreich besuchte ordentliche General»ersamml uiig ab, welche '/.5 Uhr eiöfinet wurde durch den Poisitzeiiden und die ». A. auch von einer Aiizahl answ>ärliger Hvskiichennieister besucht war. — Eingangs der Versammlung gab der Vorsch übe bekannt, daß das Ehreuimlglied des Vereins, Herr Hotelier Schmidt (Holet Sedan), ein warmer Freund und Förderer der Slandesiuleresjen. vor Kurzem verstorben sei und cS ehrten die Anwesenden da« An denken de« Heimgegangenen durch Erheben von den Sitzen. — G '»äst dem Vortrage des CassenberichlS beträgt da-s Vermögen des Vereins 28,124 .St 2 H. — Der Verein, dem als active Mitglieder säst alle Hvjkuch-nmeister Deutschlands angehören, zählt gegenwärtig 250 Mitglieder. Der Wahl deS Vorstandes, welche »uiimehr folgte, ging eine kurze Debatte voraus, deren Ergebnis) war, baß man al« ersten Vorsitzende» L S Jute,nationalen Kochkunstvereins ei nft > m m i g Herrn Paul Konrad wieder erwahltr; in derjelbrn Einstimmigkeit erfolgte die Wal>l des Herr» F'ster alS zwrilen Vorsitzenden, der Hclreii Born und Re st mann «Is Easstrer, sowie des Herr» Gäßiier als Schiisisnhrcr. — Re»ausgenoi»nit» als Mitglieder wiirden sodann die Herren Revoir, Hoskoch der Königin-Mutter vo» Württemberg, sowie Berdram, Hoskoch de« Prinz-Regentc» Albrecht vo» Biauiischweig. — Sodann wurde an de» Verein Berliner Köche, welcher gestern sein 47. StislnngSsest scierle, ei» Glückwunschtelegramm übermittelt. Einen längercii Meinungsaus tausch ries die ZeiIu»gSangclcgc»I>eit hervor. Zum Fachorgan ist seitens deS Vereins die hier erscheinende, Herrn schiucißer ge- höiigc ..Wochenschtisl siir Rahruiigsmittel und Kochkunst" gewählt worden, während alS Geiiosi'enjchastsorga» da-s „Leipziger Tageblatt" dient. Rach längerer Debatte kam man dahin übcrcm, die oben ge nannte Wochenschrift als Fachorgan zn aceeplircn. — Der Theodor Miillcr-Siiflnng sür trcudiciiende GeichäjtSgchilscn in Berlin beschloß man einstimmig eine Summe von RIO .si zu ubcrniillet». — Was schließlich da» SltjlungSsest anbclangt, so soll dasselbe an einem Abend i» der Zeit vom 18. Februar bis 15, März gefeiert werde», d e Frage, wo bas Fest abgehallc» werden soll, wird in der nächsten Perei»sversai»»ilung znr Eiledigunq gelangen. — Gegen 6 Uhr schloß sodann der Vorsitzende die Gciitralversaiiiiiilnng des Inlei- uaiionalen Kochkunstvereins zu Leipzig. MSLTD MLL'ALK ÄSL UorÜSZ-LLAZSS Kommen Freitag und Sonnabend rum verknus die Restbestände in (Sonsections aller Art, als: Wintermäntel, Regenmäntel, Lostüme, Morgenröcke, Sommer - Lonfectisn, Binder-Garderobe, Elsässer Hemdentuch, Veste englische Tnllgardinen, Hanskleiderstosse, vessere wollene Straszenkleiderstsfse, vall- und Gesellschastsstofse, Seidenstoffe, Reste zu ganz außerordentlich billigen Preisen ßlug. polivk, Geschästshsrus sür Daineirnrodeir.
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