Die wissenschaftliche Bedeutung der Note der Sowjetunion
Titel
Die wissenschaftliche Bedeutung der Note der Sowjetunion
Untertitel
der Entwurf eines Friedensvertrages mit Deutschland; Rede auf der wissenschaftlichen Konferenz der Professoren, Dozenten und Assistenten des gesellschaftswisenschaftlichen Grundstudiums am 3. Mai 1952, Humboldt-Universität Berlin
Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik, der im Anschluß an diese Regierungserklärung angenommen wurde, heißt es: „Die Volkskammer ist der Aullassung, daß es zweckmäßig ist, die Frage einer internationalen Kontrolle der Wahlen aul der gesamtdeutschen Be ratung zu erörtern. Die Volkskammer erwartet vom Bundestag eine klare Antwort auf die beiden Fragen, die von der Volkskammer in ihrem Appell vom 15. Sep tember 1951 gestellt wurden, und zwar: a) Ist der Bundestag damit einverstanden, daß in der nächsten Zeit eine gesamtdeutsche Beratung aus Vertretern West- und Ostdeutschlands für die Erörterung der lebenswichtigen Fragen des deutschen Volkes durchgeiührt wird? b) Ist der Bundestag damit einverstanden, daß in dieser gesamtdeutschen Beratung zwei Fragen erörtert werden, und zwar: die Abhaltung Ireier, gesamtdeutscher Wahlen mit dem Ziel der Bil dung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden Deutsch lands und die Frage der Beschleunigung des Abschlusses eines Frie densvertrages mit Deutschland?'“ Als Vorbereitung für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen bildete die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik eine Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfes eines Wahlgesetzes für gesamtdeutsche Wahlen zu einer Nationalversammlung unter dem Vorsitz des Stell vertreters des Ministerpräsidenten, Walter Ulbricht. Die Kommission ent schloß sich in ihrer ersten Sitzung am 26. 11.1951, das Wahlgesetz der Weimarer Republik vom 6. März 1924 zur Grundlage eines Wahlgesetzes zu nehmen, und ging dabei von der Auffassung aus, daß dieses Weimarer Wahlgesetz ohne Zweifel auf demokratischem Wege angenommen wurde und vom deutschen Volke gebilligt worden ist. Die Kommission war der Meinung, daß dadurch die Herbeiführung einer Verständigung erleichtert wird und auch die demokratischen Traditionen unseres Volkes in bezug auf Wahlen berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Kontrolle der Durchführung gesamtdeutscher Wahlen sprach sich die Kommission dafür aus, daß in einer gesamtdeutschen Be ratung ein zentraler deutscher Wahlausschuß gebildet wird, der die Vor bereitung und Durchführung der Wahlen in ganz Deutschland kontrolliert. Auch die Frage einer internationalen Kontrolle kann in dieser gesamt deutschen Beratung besprochen werden. Gleichzeitig stellte jedoch die Kommission fest, daß eine Kontrolle durch eine UN-Kommission darüber, ob die Voraussetzungen für gesamtdeutsche Wahlen gegeben sind, den nationalen Interessen des deutschen Volkes widerspricht, da das Wahlrecht das demokratische Grundrecht eines jeden Volkes ist und auch das deut sche Volk souverän in der Gestaltung seines Wahlrechtes sein muß. Am 2. Januar 1952 legte die Kommission den Entwurf des Wahlgesetzes der Öffentlichkeit vor und stellte in einem Kommunique fest, daß „unge achtet der unterschiedlichen Verhältnisse in den verschiedenen Teilen Deutschlands gesamtdeutsche Wahlen unter gleichen demokratischen Be dingungen durchgeführt werden können“. Die Menschen in Westdeutschland wollen wissen, wie die Entwicklung im östlichen Teile unseres Vaterlandes seit 1945 vor sich gegangen ist. Um diesen Interessen zu entsprechen, wird in dem Wahlgesetzentwurf fest gestellt, „daß alle Beschränkungen im Personenverkehr Innerhalb Deutschlands spätestens drei Monate vor der Wahl aufgehoben werden.“