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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188803116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880311
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-03
- Tag1888-03-11
- Monat1888-03
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1888
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V -- ' .. - - -/.'-AP- Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschiftsverkehr. 71. Gonntag den 11. März 1888. 82. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vekannlmachung. Das S. Stück de« dieLjährigen Ret«-Saes-tz-l»ttes ist bri un« eingegangru und wird di« zum H. April d. I. aus dem Ralhhau-saale zur Einsichtnahme öfieuttich au«- hängen. Dasselbe enthält: Nr. 1772. Verordnung, betreffend die Erschließung und di« Beurkundung de« Personenstandes aus den zum Schutzgebiet der Neu-Guinea-Comp>gn>« gehörigen Salomon«inseln. vom 1. März 1888. Leipzig, den 9. März 1888. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Geo. ßi. Krumbiegel. Vekainilmachm^ ^ Da« unterzeichnet« Poiizciamt hat zum Ausweis slir die bei ihm angestellten und bei Au«übung de« Dienste« nicht in Uniform befindlichen Beamten neue LeaitimatiouS.LLarVen ansertigr» lassen. Dieselben sind in der Größe etwa eine« Zweithalerstück« au« gelbem Metall hergestellt und zeigen aus der Vorderseite in erhabener Prägung da« Stadtwappen mit der Umschrift: „veawtor ckvs kolireiawts". Auf der Rück- seile befindet sich de» den LegitlmatioaSmarkeii der Ober» beamten die Angabe der Charge, bei denen der Schutzmann, schast die betreffende Bekleiduog-nummer de« Beamten «in» gradirt. vorstehende« wird hiermit zur öffentlichen Kenntuiß gebracht. Leipzig, am 8 März 1888. Das Poltzrtaiat der Stadt Leipzig. Nr. 929 v. L. Bretschneider. Dem seitherige« Polizeireferendar Der« B» j». Johann S«rl NStlhela» Berge» hier ist, nachdem derselbe dir ,.ortt- juristisch« Staatsprüfung mit Erfolg bestanden, da» Diensiprffdicat Boltzeiafsessor beigelegt worden. Leipzig, am S. März 1888. Das Polizeia«t der Stadt Leipzig. Nr. 958 v. L. Bretschneider. 1V 10 10 1 8 S 8 100 20 2 S« 10 — - — a — » 50 . — « — « — » — » — « — « durch Herrn Friedensrichter Freyer pro Januar. durch Herrn Frieden«» lichter Nagel. Im Monat Februar d. I. gingen bei dem Unterzeichneten Armenamte ein: s ^ Sühn« r. S. R. -/. E. « , - O. /. Z. . . . K -/. L - « - L /. P. - - - M. /. E. . - - A S. W. Th. . - - F. H. '/- O. B. a a - I. R. /. G S. . . . M.u.Tb.C.-/-V L- . . - Z. /. A. A. - « » S. C. 2. S. R. durch Herrn Friedensrichter Siebert. « » « Schm. '/. H. von Letzterem. Geschenk von Herrn Architekt P. R. zur be liebigen Verwendung. » - — » Lei einem Bockbierfest im Krystallpalaste am 22. Februar 1888 gesammelt von S Stu- Viren den. 11 - 80 « von Herrn Saufmann T. hier, demselben brieflich anonym zugesendeter Betrag abzügl. 1 ut 20 ^ 24t ^ Sk» ^ Summa, worüber hierdurch dankend quittirt wird. Leipzig, deu 3. März 1888. Der Rat- der Stadt Leipzig. lAr«e«amt.) Ludwig.Wolf. Seidel. SeroSlbe-Vermietljilng. Da« z. Z. an Herrn Kaufmann Riecke vermiethete s. a. Bti-««»gr»iil-e Rr. IS «ater de« Rat-Hanfe a« MarLte soll rillgetretener Ilinstäude balber vom I.April d. I. «n argen etn-al-jä-rliche Kündigung anderweit »er«iet-et werden. Miethgefuche werden aus dem Ratbhause, I. Etage. Zimmer Nr. 17, entgegengenommen, auch können ebendaselbst me VermietbungSbedingungen nebst Invcntarium de» zu ver- «irthrnden Gewölbe« eingesrben werde». Leipzig, den s. März 1888 Der Rat- der Stadt Leipzig. 1». 154k vr. Tröndlin. Stoß Nachdem die Ltn-rnau-Pla,nutzer gewerblich, -tlf-raffe für Rrenkheit«- »ub Strrbrsäsir (S. H.) in Linden»» in der General» Versammlung vom 26 Februar b. I. aus die Rechte de« ß. 75 de« Irank'nveriicherungL.SesrtzeS Verzicht getriftet hat, nimmt die Unter zeichnete Lasse Veranlassung, die Herrn Arbeitgeber daraus dinzu- we>se», daß versicherung-vstichtige Mitglieder dieser Laste noch der Vorschrift de« Geletzel binnen 3 Togen. vom Tage der verSstent- lichunz dieser Bekanntmachung an gerechnet, mittelst »orgrschrir« denen K»rmul»r« bei der Ortskrankenkasse zur Anmelbnng zu bringe» sind Vel Richtanmeldnng der Meldefrist trete» die Nachiheite der fir leipjig ml Umgegend. Albert Brockhau«, Vorsttzeuber. Hst. 4», 50 »nd 81 de« «»gezogene» Gesetze« ei». Lei-ztg. »» 10. M»r, 1888. «ie «rlstraadeicale Led»n»i«achi«»g. In Gemäßheit de« H. 1 der Instruction für die Au-süh- rung von Wasserrohrleitungen und Wasseranlagen i„ Pnvat- grundstücken vom l. Juli 1880 mache» wir hierdurch bekannt, daß der Klempner. Herr Arirdrich» Granl in Eutritzsch. Seitengasse Nr. 6. zur Uedernahme solcher Arbeiten bei un« sich angemrlkel und den Besitz der hierzu ersorderlichea vor» richtungen nachgewiesen hat. Leipzig, den 9. März 1888. Der Rat- der Stadt Leipzig. I. 1074. Vr. Tröndlin. Woljram. Vekanntmachnng, betreffend die Anmeldung »er Negic-Vanarbeite», iewte ferner die Uufnb »Berstchrrnngopfticht derjenigen van- grwerkr«, welch« nicht regelmäßig wenigste»» einen Lohn arbeiter beschäfttgen. Indem wir hiermit ans nalrre Bekanulmachmig vom 23. Decbr. 188? (»bgedruckl in deu .Leipziger Nachrichten" vom 28. Decbr. 1887 und dem .Leipziger Tageblatt«" v»n> 30. Decbr. 1887. 6. und 29. Januar 1888), betreffend dl« Einreichung der Nachweisuage» von R«aik-Bauarb«iten, verwrtsrn, machen wir die Regie-Bauiinlernedmec noch ausdrücklich aus die ihnen nach dem BauunjallveksicheruugSgtsetz vom 11. Juli 1887 obliegenden verpflichtuilqen ausmerkiam: 1) Alle Regie-Bauunternehmer haben innerhalb der ersten Sret Tage eine« jeden Monat» die »orgelchriebeneii Nachweis»»»«» sür Len vorhergegongenen Monat rinzureichen (zu vergl. unsere oben erwähnte vekannlmachung vom 23 Decbr. 1887). 2) Ueder jede» in einem Aeaie-Laubetriede sich ereignenden Unfall, welcher eine Erwerbsunfähigkeit von mehr ot» drei Tage» oder de» Tod »>r Folge hat, haben die Unternehmer »ach st. 37 Absatz 1 de« Bouunsallverslcherun««,eletziS vom 11. Juli 188? ln Verbindung mit 8 51 de» llnsallversicherung-grsetze« vom 8. Juli 1884 bet der Ort«po>zeibehärd» binnen zwei Tagen schriftliche An- zeige zu erstatten. Diese Anzeige hat nullelst de« vor geschriebenen Formular» — Unfallanzeige — p» rrsolgea. Die Unterlassung der rechtzeitig«! Anzeige eine« Unfälle« kan-, nach st. 4» Adiatz 2 de« vauunfa'tv.'rsichcriruzDgksetze- bezleü-utlich ß 104 d-S Unsallner- sichern igc«eletze» von, Geno>se"<^aslSvorftu»dk mit Geldstrafe bi« zu 300 geahndet werde». r 3) Nach st. 37 Absatz 3 de« Bauunt»liversicheru»g«gesetzk« in Verbindung mit 8- 80 de« Unsallverflcht.augsgeietze« haben auch die Unternehmer von Reglebanarbciteu aus Erfordern der Behörden und der GenoffenichastSvorstände dle zur Feststellung der (Hitichädi- gungen erforderlichen Lohn- und Bthal»«nachioeijungen einzureiche». Uuterlajsnng oder unrichtige Angabe kenn- lach st. 103 zu 1 de« Nnfallversi.henrngsgksetzeS mit Geldstrafe bl« zu :X>0 geahndet werbe». Formulare zn den Negie-Bouiiachweisuiigen (Punct 1) und ttn- lavnnjeiqen (Punkt 2) werden aus verlange» in unserer Geschäft«- stelle Keststraße 30, 1., Zinimer 1, zum keldstkostenprei« abgegeben. Endlich bringen wir »och zur Kenntniß der Betheiligle», taß die in Leipzig sür die Versicherung der Baubetriebe in Betracht kommende« BernsSaenosseiischasten, nänilich dir Sächsische Bau- gewerkr-verns-genosienschast und die Tlestan - verus«ge»ossenschas», von der ln ß 2 Absatz 2 de« BanunsaNverstcherungSgesetzeS eiu- geräumten Besugniß Gebrauch gemacht »ad in ihren Statuten (sächsische Bauftewerkr-Berlis-genoisenschast Ik. Nachtrag st 48a und Tiesbau-Berusz.AenosscnIchait Statut 8- 40) di« Be>lin»n»ng aus- genommen haben, „das, vaitgrwerdrtrridend«. welche nicht regrlmiiht, wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftige«, »er in ff. 1 des UnfallbersicherangSgrsetzrs va» s. A»Ii 1NK4 nud ff. 1 Absatz I und 2 de« Uaunnsa>»ersichcr»ug«- grseiirS begründete» Verfichernngspsticht nnterltegen". Zur Durchführung dieser Bestimmung baden die genannte» Bc- russgeiiossenichaslSvorstäade anqeordnet, daß die fragliche» Unter- »ehmer sich innerhalb »irr Wochen nach dem Inkrafttreten de« Bauiinsallversichrruiiqsgei'etzr« (d. i. der 1. Januar 1888) unter Angabe de« Gegenstandes ihre) Betriebe« und ihre« IahreSarbeit'- verdienstes bei dem Gknosscnfchaslsvorstoiide anznmelde» haben, und daß für Unternehmer dieser Art, welche erst später wieder ihren Gewerbebetried beginnen oder die regelmäßige Beschäftigung wenigsten« eine« Lohnarbeiter« ou'geben, die Anmeldung«fr>st mit diesem Zeit punkte thren Anfang nimmt. Unterlassung dieser Meldung wird Im Gesetz (g IOS de« Unsall- versicherung«gksetze« in Verbindung mit st. 49 Vlbsatz 2 de» Ban- unfollverficherung-gesetze«) mit Geldstrafe bi« zu 300 bedroht. Leipzig, am 8. März 1888. Rrankenversichernngaamt der Stadt Leipzig. Or. Schmid. Scharlach. Vekamltmachuns. Neubau de« Nrtch«aericht»-Gedäu»eS »u Lelpztp Die Liesening von I «00 000 Lliick vintermaueriingSsietnen soll im Wege der öffentlichen Aurschreibung vergeben werbe», ver- siegelte und vorlchrifttniänig bezeichnet« Angebote und Proben sind di« DaunrrStag, Sen 15 März 1888, Varmirtag« 10 Adr im Amlöziinnier der Reich«gcrich>«-Bouverwaltung. Simsonstraße Nr. 1, obzugeben. Die Likserungr-Bedingungeii können dalelbst werkiäglich in de» Dormittaqstunden elngcsehen. auch gegen portofreie Einsendung von 25 sür di« allgemeinen Bedingungen un» 75 ^ sür die beson deren Bedingungen von dort bezogen werden. Znschiag-srift 4 Wochen. Leipzig, den 29. Februar 1888 Dt, Nrich«aer1cht»-Vau»erwaltuug. Scharenberg. Vckamitllmchllng. Bei dem unterschriebenen Schulvorstande sind für I. April d. I. zwei für die hiesigen VolkSlchuleu aeubegründete Echuldiruerstetlru »» besetze». Bewerbunqögesuche sind unter Beifügung von Zeugnisse, nnb eine« Lebenslaufe« bi« zum 17. Mär» >888 im hiesigen Raibdouse, Zimmer Rr. 10, abzugebeu »ad daselbst auch die Anstellnogsbedingungen einzuseden. Gehalt pro Jahr 7öO ^ und 150 ^ Woh»ung«qeld ober freie Wohnung. Reudnitz, am S. März 1883. Der Achulvarftau». Adaar» Kindt, Vorsitzender. Nichtamtlicher Theil. Zm Gesammtlage. . Tiefe Trauer ist nicht nur in Deutschland von den Alpin bi« zur Nordsee dir herrschende Empfindung, sie hat ihren lähmende» Einfluß über die ganze Erke au«gebreitet. „Kaiser Wilhelm ist lodl" — i» diesen Worten ist Alle« auSgedrückt. war die Welt heute bewegt. Haß und Rache haben ihre Kraft verloren. Niemand wagt die feierliche Stille zu st»«», die nur zeitweise durch LaS Trauergeläut« von den Kirch- tbüimen unterbrochen wird. Alle Festvorstrllungeu in den Theatern und sonstigen BergnüguugSlocalrn sind abgesagt, di» Parlamente und di« Geme>»L>evertretungen haben rhue Sitzungen rulgestellt. Trauerfahne» weben von den Haus«»» herab, da» ganze politische und gesellschaftlich« Leben fto-ckt, seitdem da« ehrwürdige Haupt de« deutschen Reiche« Won Tode«»acht umfangen worden ist. Die Welt vermag da« Geschehene noch nicht zu sasien, r« scheint fast unmöglich» daß Kaiser Wilhelm nicht mehr unter den Lrbeudrn weilt. Und er ist auch nicht todt, denn sein Geist lebt sor.1, und dieser war r«. der au« den Worten de« Fürsten Bisrnarck an den Reichstag sprach, al« er die tiestraurige MiltheiUwg vom Ableben de« Kaiser« brachte. E« hat den sterbenden Kaiser mit Trost erfüllt, daß die Leiden seine« einzigen Sohne« und Nachfolger«, unsere« jetzigen regierenden Herrn, in der ganzen Welt, nicht blo» in Deutschland, große Theilnahme hervor- gerustn haben, und eS hat ihm Befriedigung gewährt, daß die Befestigung der Einheit de« deutschen Volke« durch die einhelligen Beschlüsse zur Sicherstellung der Zukunst de« deutschen Reiche« gegen jede Gefahr in der erfreulichsten Weise zu Tage getreten ist. Ter Reichskanzler macht» diese Mit- thrilung gleichsam al« Testamentsvollstrecker deS Kaiser«, we,l sie da« Lermächtniß desselben an de» ReichOtag enthielt, aber Fürst BiSmarck hatte auch noch ein Erbtheil sür da» ganze deutsche Volk al« Hinterlassenschaft de« todten Kaiser« anzukündiaen und diese- bestellt m deu hervorra gendsten ri^cnschasle» Kaiser Wilhelm'«, in seiner Helden- milkho,?- Tapfcrkeii. dem pationalen. hochgespannten Ehr» geiühl, vor allen Dingen aber in der treuen arbeiüsamen Pflichterfüllung im Dienste de» Vaterlandes und in ver Vaterlandsliebe de« Dahingeschiedenen. Fürst BiSmavck sagte die daraus bezüglichen Worte miter hörbarem Schluchzen und schloß mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß Alle. d>e an den Geschäften deS Bateriaude« milzuwirken haben, diese« Erbtheil in Hingebung. Arbeitsamkeit und Pflichttreue be wahren werde«. Der Reichstag nahm die Eröffnungen de« Reichskanzler« mit tiefem, die Bedeutung de» Augenblick« kennzeichnenden Schweigen aus, und der Präsident schloß mit der Versicherung der unverbrüchlichen Treue und Ergebenheit für den neuen Kaiser und sein Hau« die Sitzung. Dieser Vorgang läßt erkennen, in welchem Ginne sich der Uebergang der kaiserlichen Gewalt vom Vater ans den Sohn vollzogen bat. ES ist nicht ein neuer Zustand, der sich durch ungewöhnliche Anzeichen ankstndigt, sondrrn eS herrscht die vollste Solidarität de« bisherigen und de« nachfolgenden Zu stande«, r« waltet nicht der »»ndrste Zweifel darüber ob, baß der Sohn da« von seinem Vater begonnene Werk genau in seinem Geiste sortsrtzcn wird. Neberraschungen, Systeinände- runaen, Personenwechsel in de» höchsten Aemtcrn Laben wir in Deutschland nicht ,u erwarten, ,« besteht die vollste Harmonie zwischen Kaiser und Regierungen unter dem Ver treter der lebenden Generation wie unter dem verblichenen Kaiser. Da ist kein Schwanken, keine Unsicherheit der leitenden Persönlichkeit zu bemerken, die Hingebung an die übernommene Ausgabe, dir Arbeitsamkeit und die Pflichttreue sind die bestimmenden Momente sür die Regierung von Reich und Einzelstaat; Friedrich M. folgt den Ueberlieserungen seine« Hanse«, wie sie ihm von seine« Vater und Vorgänger vorgrzeichnet worden sind, und r« be stand auch niemals die geringste Gefahr, baß sein Sohn darin eine Aenderung eintreten lassen könnte. E« ist da« eine noth- wendige Folg« der maßgebenden Grundsätze, nach welchen die Regierung bisher geführt worden ist; sie lasten der Geltrndmachung persönlicher Anschauungen nur schr geringen Spielraum, weil va« Gesammlwohl den leitenden Ge- sicht«punct bildet. Alle«, wa« unter der Regierung Kaiser Wilhelm'« beschlossen und auSgcsührt worden ist. war da« Ergebniß streng sachlicher und besonnener Er wägungen . welche stet« im Einverständnis! mit de» Thronfolger erfolgten. Es wäre eine vollständige Verkennung der Sachlage, wenn man den Neiebrkanzler al« Vertreter und Vollstrecker de« kaiserlichen Willen« >m Gegensatz zum Sohn und Enkel de« Kaiser« aussasten wollte, wie da« von verschievenen Seiten noch in neuester Zeit geschehen ist. Fürst BiSmarck wird von Friedrich III. und seinen, Sohne Wilhelm ebenso hochgeschätzt al« unersetzlicher Beralher. wie va« von Seiten de« Kaiser« Wilhelm geschehen ist. Da« aeht au« allen Anzeichen so unzweiselkast hervor, daß man kaum be greift. wie darüber eine Meinung-Verschiedenheit entstehen konnte. Vaterlandsliebe. Hingebung an die selbst gestellte Ausgabe und Pflichttreue sind so zwingende Hebel für die Thätigkeit pflick»bewußter Fürste» unv Staatsmänner, daß die Ausstellung neuer ehrgeiziger Pläne innerhalb diese« Rahmen« keinen Platz hat. Fürst Bilmarck hat im Reichstage mit besonderer Be tonung da« Vertrauen hervorgehobrn, welche» da« deutsch« Volk in der ganzen Welt genießt. Diese« Vertrauen hat seine Quelle in der Stetigkeit und Gleichmäßigkeit der deutschen Politik; man weiß im AuSlande ganz genau, daß Sprünge und Ungereimlheiten von deutscher Seite nicht zu erwarten sind. Was Deutschland al« Ziel seine« Streben« verkündet hat, daran hält e« unter allen Umständen lest; Ränke, Winkelzüge. Doppelzüngigkeit, Erregung falscher Vor stellungen Uber die wirklichen Absichten kennt die deutsche Politik nicht. Wa« der leitende Staat-mann im Reicb-taqe mittheill, kann mit der Sicherheit eine« Glaubenssätze» at«
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