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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188803254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-03
- Tag1888-03-25
- Monat1888-03
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1888
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isor hcht«ieechr nicht find«» und daß somit da« Eftwohnßeittrrcht für d«n Bereich de- bürarrlichen Recht« iu Deutschland, sowrit nicht Aeavrruugen de« Entwurf« belrebt werden, gar nicht in Frage kommen wird. In früheren Zeiten wurde dem Ge- wobnhe,l«recht eine weit größere Geltung beigemefleu, al« die moderne Gesetzgebung e« für richtig hält. Die Quellen de« Römischen Recht« erkennen zu wiederholten Molen die der- bindende Kraft de« Grwodnbeil-recht« an. ja sie nehmen keine» Anstand, zu erklären, daß Gesetze nicht allein durch den Willen de« Gesetzgebers sondern ebenso durch die stillschweigende lieber- eiustimmang Allee >m Weg« de« Nichtgedrauch« aufgehoben werken können. Particularrechtlich hat da« Gewohnheits recht rbcusoll- AnrrkennunA gefunden, e« wurde sogar die dero- girenve Kraft dessctbon nicht immer geleugnet. Dagegen ist ,« natürlich, daß dir großen Gesetzgebungen de« preußischen, französischen und österreichischen Recht«, dem Gewohnheitsrecht gegenüber eine ablehnende Stellung «„nehmen. Da« Preu» ßische Lavdrecht bestimmt, daß die Bildung eine« fernen Be- ftiminuirgen zuwiverlausrirden Gewohnheitsrechte« ao«geschlosfen ist. ebenso. daß dasselbe nickt die straft hat. angebliche Lücken de« Gesetze« auSzusüllen. E» ist nur nachgelassen, daß sich über strittige Punkte bi« zum Erlaß eine« Gesetze« Obser vanzen bilden können. Die nicht codisicirtea Provinzialrechte der alten preußische« Provinzen stellen diese« Gewohnheits recht in seiner Geltung dar. Ta« österreichisch» Gesetzbuch kennt nur Gewohnheiten, soweit nn einzelnen Falle aus die selben ausdrücklich verwiesen wird. Der Code Napoleon schweigt vollkommen über da« Gewohnheitsrecht; im badischen Gesetzbuch, einer Ueberarbeitung de« Code, Wird da« Gewohn heit-recht vollkommen aufgehoben. Man kann dem Standpunkte, den der Entwurf dem Ge wohnheitsrechte gegenüber einnimmt, von wissenschaftlichen wir von vraktischen GesichlSpuricten au« die absolute Billigung nicht versagen. Nachdem die einseitigen Anschauungen, welche die historische Schule zu Anfang diese- Jahrhundert» be herrschten. wohl allgemein verworfen sind, nachdem ma» immer mehr erkannt hat. daß die gewohnheitsmäßigen RechtS- dildungen ihre wesentliche Bedeutung nur für einen Staat haben, der in den Anfängen der NechtSbildung sich befindet, ist die Schätzung de« gesetzlichen Nechl» immer mehr in den Vordergrund getreten. Da- Recht bat durch seinen Ueber- gang vom Gewohnheitsrecht zum Gesetzesrecht einen wesent lichen. der Rechtssicherheit zu Gute kommenden Fortschritt gemacht» pnd hierau» ergiebt sich, daß «in Staat, welcher seinen Rechssstofs einheitlich gestallen will, da» Gewohnheits recht, wenn nicht gänzlich auSschließ-n, so doch einschränken muß. In noch höherem Grade als in anderen Staaten besteht aber dies« Nolhwendigkcit für Deutschland, weil die Zulassung de« GewohnheilSrrchl« die Schaffung eine« einheitlichen bürger lichen Recht« geradezu gefährden würde. Die Bildung eine« gemeinen, da« ganze deutsche Reich uinsaffenden TewohnbrilS- recht« erscheint für die Zukunst ausgeschlossen oder doch in höchstem Grave schwierig; dazu ist das N^cht-gebiet zu groß, die StammeSeigenthÜmlickkeiten zu verschieden, die Interessen zu wldr,streitend. ES würde sich daher nur da» aus Porti- cularen RechlSanschauungen beruhende Gewohnheitsrecht geltend machen können, und gerade die Entwickelung eine« selchen Mrde höchst unerwünscht sein. E» liegt in der Natur der Sache und ist bei der Charaktereigenschaft de« deutschen Volke«, am Althergebrachten mit Zähigkeit sestzuhalten, selbst verständlich, daß die du»ch da« Gesetzbuch obsolet gewordenen Institutionen in Form de« Gewohnheitsrecht« wieder ans« tauchen würden, und e« bedarf keine« Beweise«, daß vie Zu lassung partikularen Gewohnheit-recht«, welche« die straft hätte, da» Reich-recht zu brechen, die einheitliche Entwickelung de« deutschen Recht« unmöglich machen würde. Aber auch die Zulassung von Gewohnhe>t«rechleu. welche nur di«positive RechtSsätze abLaderten. erscheint bedenklich und widerspricht auch der Natur de« diSposiliVeo Rechl-sotze«. denn dieser kommt nur in Anwendung, wenn nicht Piivatwillkür da« betreffende Berhältaiß ander« ordnet. Durch Gewohnheits recht würde dl« in wohlweislicher Absicht begründete Freiheit der Gestaltung bestimmter Rechtsverhältnisse uaterbuuveu werden. Die Motive regen noch eia Moment an. da« gegen di, Zulassung von Gewohnheitsrechten spricht: die Unsicherheit und Unbestimmtheit derselben. Der berühmte Rechl-lehrer Rudolf von Ihering bemerkt Über diese Seile de- Gewohnheitsrecht«: „Die Theorie de« Gewohnheitsrechte«, möge sich noch so sehr ihrer vermeintlichen Bestimmtheit rühmen, sie möge ihr Rechl«gesühl al« Quelle de« Gewohnheitsrechte« lo abstracto noch so sehr zu dem Gefühl einer blo« moralischen Verpflichtung iu Gegensatz stellen: im Leben schwimmen beide nur zu oft zu einem Fluidum zusammen, und Unbestimmtheit ist da« Muttermal der meisten konkreten Gewohnheitsrechte." AIS Folgen dieser Unbestimmtheit ergeben sich die Schwierig keit der Feststellung de« Gewohnheitsrecht«, eine unnütze Prüfung und Verwickelung der Processe, außerdem eine Un gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung. je nachdem der Bewei be« Gewohnheitsrecht« gelingt oder nicht. Alle diese Er. fcheinungen würden die Ausschließung de« Gewohnheit-recht« selbst aus stosten der Elasticität und Anschmiegungsfähigkeit de« Recht« rechtfertigen. Inteffen dürste doch die Beseitigung de« Gewohnheitsrecht« nicht eine völlig ausnahmslose sein, e» können gewisse, in den Bereich veS Privatrecht« fallende Rechtsverhältnisse so geartet sein, daß eine Regelung derselben mittelst durchgreifender RkchtSvorlckrift «nlhuntich und da» Nachlassen einer Gestaltung empsehleaSwerlh erscheint, welche aus der au< unmittelbarer rechtlicher tleberzeugung der Be- theiligten hervorgegangrneii Uedung beruht. In dem Ent würfe finden sich zwar, wie oben erwähnt, derartige Ver» Weisungen aus gcwodiiheitSrechlliche Bildungen nicht, aber e« erscheint nicht ausgeschlossen, daß einzelne ÄuSnabmen für die Zulassung de« Gewohnheitsrecht- in den späteren Stadien, die da« Gesetz zu durchlaufen haben wird, zur Aanahme ge langen werden. ver Venoaltungsbericht -er Stadt LeWg für M6. v. * Der einzige, aber auch beste Maßstab für di« Venrthei- long der Einkommensverhältnisse findet sich in den Ergebnissen der Einschätzung zu der Einkommensteuer des Staate» sowohl, al« der Gemeinde. Den Ergebnissen der Einschätzung z»r Einkommensteuer entnehmen wir, daß in Leipzig im Jahre 1885 da» steuerpflichtige Ein kommen Nt >31 78« im Iabre I88S 146 576 640 ^2 betrug, wa», aus den Kops der Bevölkerung berechnet, im Jahre >885 897 ^2 und im Iabre >886 vll ^2 anSmachte. Seit dem Iabre 1878 ist eine regelmäßige Steigerung de» durchschnittlichen Einkommen« bemerkbar. Diese kann unmöglich blo» da» Erg.bniß einer strengeren Einschätzung sein, sondern beweist ganz untrüglich eine allgemeine Zu nahme de» Wohlstände« und die- um so sicherer, al« seit 1878 der »idustrielle Cbarakler ber Stadt Fortschritte gemacht hat und der Bevölkerung verhält,,ißmäßig mehr Minderbemittelte al» Wohlhabende zugewachsen sind. vergleicht ma» die vier verschiedenen Einkommensquellen. Gronkbrsitz. Renten. Gebalt und Lohn. Hautet und Generbe, ko zeigt sich, daß in Leipzig in dieser achtjährigen Periode da» Einkommen au< Handel und (selbstständig betriebenem) Eewribe absolut am stärksten zugenommen bat. relativ dasjenige au« Renten, während an anderen Orten diese deminirend« Rolle da« Einkommen au- Gebalk und Lohn eingenommen hat. Da« Einkommen an« Grundbesitz hat auch ln Leipzig, wie anderwärts, sowohl absolut, al« auch relativ die geringste Zunahme ausziiweisrn. Schon im Jahre >375 wurde eine Untersuchung über da« Verhältniß zwischen WobnungSwiethe und Ei», kommen in Leipzig, d. h. über den durch die Wohnung«- «nethe ansgebrauchlea Lheil de» Einkommen« in den ver» schiede»« Einkommen«- ood Mielhklassrn angrstellt. Da« wesentlichste Ergebntß dies«, Untersuchung war in Ueberrin. stiwrnung mit ähnlichen an andere» Orte« aogesteltten Er örterungen diese«. daß mit steigendem Einkommen die dnrch den Wohi,ung«auswand ousgebrauchte Quo», wesentlich sinkt, derart, daß bei einem Einkommen unter 2200 ^2 die Wob- nungSmieth« «ehr al« de» 5. Theil. bei «ine« Einkommen von mehr al« >6000 ^2 nur »och weniger al» de» 10. Lheil beträgt. Im Jahre »885 wnrde di« Untersuchung wiederholt, doch erstreckt« sie sich nur aus die Ostvorstadt und aus die inaer« Wrstvorstadt. Da« Odjert erschien aber bin- reicheud groß, denn diese Heiden Stadttheile sind die größten unserer Stadt und stellen zusammen mehr al« 46 Proc. aller Wohnungen der ganze» Stadt dar. Sie zeigen auch in Bezug aus Wohlstand-Verhältnisse den allgemeinen städtischen Durch schnitt, indem Arm «ud Reich, sowie der Mittelstand in ihnen ebenso vertrete» sind, wi- in der Stadt überhaupt. Ueberdlicken wir nun die Ergebnisse dieser Untersuchung, so finden wrr diejenigen au« den Jahren 1875 im Allgemeinen bestätigt: je größer da« Einkommen, desto kleiner di« Mietyquote. Da nun aber auch eia« große andere Grupp« der nothwendigen Lebeu-bedürsoisse, nämlich die Leben«mittel i« engeren Sinne de« Worte«, demselben Gesetz nntrrworsea ist, wie aaderweite Untersuchungen lehren, und da ferner mit der Wohnung und Nahrung die nothwendigen Lebensmittel noch kcineSweg« erschöpft find, zeigt e« sich recht deutlich, welch kleiner Spielraum bei den niedrigste» Ein» koininen-rlassea für die culturlich wichtigste» sogenannte» freien Bedürfnisse übrig bleibt. E« kann nicht an der Thatsach« grzweiselt werden, daß in den niedrigsten EinkommenSclassen die Miethe da« Einkommen bi« zum dritten Tde,l absdlbirt. E« ist da» ein ganz untrügliche« Zeichen für die Wohnung«, aotb der unteren Classen unserer Bevölkerung. vergleichen wir aber di« Hauptergebnisse der Untersuchung von l88S mit denen voo >875, so ist da« Ergebniß ebenfalls rin recht betrübende«, denn e« zeigt sich eine allgemeine Er- (öbuiig der Mietdquote von 10,0 Proc. auf lS.78 Proc., also eine Verschlechterung der Verhältnisse. Und wenn wir oben eine Verbesserung der Einkommen-Verhältnisse in Leivzig wäh rend de« letzten Jahrzehnte« constatiren konnten, so zeigen diese unsere Zahlen, daß die Mehrzahl der Menschen von dieser Erhöhung ihre« Einkommen» wenig Genuß hat, denn sie müssen nicht nur absolut, sondern auch relativ mehr für ihre Wohnung au-gcben. Daß aber hier einer größeren Ausgabe nicht etwa ein größerer Comfort (Genuß) gegrn- llbcrsteht, geht au» der anderweit constatirten Tdalsache der Erhöhung der aus die Räume zoeückbezogenen WohnungS- mielhpreise hervor. Also Steigerung de» Einkommen- bei noch größerer Steigerung der ÄuSgaden für die Wohnung! Dieser Mißsland wird zur positiven Wohnungsnolh da. wo die WolmuiigSqnote. wie bei den untersten Einkommen«, classen, mehr als 29 Proc. beträgt. Aber auch bei den höheren Classen zeigt sich eine allge» meine Steigerung der WohnungSquote zwischen >875 und 1885. und daß diese Steigerung nicht nur größere Gruppen, sondern alle einzelnen EinkommenSclassen betrifft, läßt an der Wahrheit dieser Beobachtung keinen Zweifel auslommeu. Jur Ausdehnung -er Lrankeuverstcherunys- pflicht auf die Handlungsgehilfen u. f. w. * von Seite» der OrtSkrankencass« wird NN« ge schrieben: Dle Absicht unserer städtischen veh-rde, de» Kranftnverstchernug». zwang ans die Gehilfe» oad Lehrlinge im Handel und in de« Apotheken au-zudebnen, ha« bekanntlich da- Interesse der bethetligleo Kreise aus da» Lebhasteste erregt und insbesondere die Verwaltungen schon bestehender kausmänuischer Hils-casten veranlaß!, in der Ingelpresse, sowie mittels» besonderer L>r-ulare möglichst viele sür ihre Lassen zu werben, die sonst der öffentlichen Krankend« sichern»«, l». b. der hiesigen OrtSkrankeacaffr onheimsakleo würden. Diese» Vorgehen der betreffenden Lastenvorstände Var voranSzu- sehen und wird ihnen tm «runde genommen von Niemandem ver- arg» werden: denn jede pflichrgetrene verwalt»»« muß baraas de- doch« sein, da« Veste der von ihr verwalteten Laste zu fördern, za- nächst also die Zahl ihrer Miigtieder z» vermehren und hierdurch da« den Einzelnen treffende visico z» vermindern, die Leistung«, sähigteit de» Ganzen aber za deden. Hält sie sich bei ihrer Agitation nnr innerhalb der richtigen Grenzen, wie die» »weisello« voo den diesigen kausmännischru Hils-casten geschehen ist. so ist darüber kein Wort mehr za verlieren, oad zwar um so weniger, al« die hier tu Frage kommenden Tosten vorsichtig und correc» geleitet werden, waS man bekanntlich nicht von ollen privaten Hils-casten behaupten kann. Hierbei ist ta auch nicht außer Acht zu lasten, daß noch dem alten Sprichwort: „viel Köpfe» viel Liane", e< ficherl-ch unter denjeaigrrr Haud.ung-gedilsn, ». s. w.. welchen die Wohlidat der Kraukeuocrsicherong zu lheil werden soll, eine Anzahl von Personen girb«, dle von unserer bewährte» Ort-kranken-aste Nicht- wissen wollen and darum ta einer private« Loarurrenzcaste am besten ausgkdobe» sind, oder daß die besonderen Umstände der Stellung e» drin Einzelnen wünschenswertster erscheinen losten, einer kaufmänni schen HilsSraste aazngehören, al- der OrtSkrankenrastr. Jedenfalls wirb man sich auch hier daraus verlassen känarn, daß binnen Kurzem da- naiürliche Geiüdl oder auch eine leicht anzu- stelleud« Berechnung einem Jeden sogen wlrd. bet welcher Loste er am besten wrgkoinml. und wohrschetallcher Weise werden sowohl die privaten kausmänn-schen HilsSrastrn, wie die Orl-keanke»coste selbst dabei ihre Rechnung finden. Io, man kann sich denken, daß manche HondlungSgrdilseu, besonder« verhelrathete. gern allen beiden Lasten- art-n angrhören werden, well ihnen die besonderen Boriheile der Ori-krankencaste, ärztlich« Hilfe und Heilmittel ln natura sogar sür die Aagebörigea. auch von der beste» privaten HiljScaffe nicht t» gleicher Weise geboten werden können. Wird man also mit Ruh« der AuSdebnnng de« Kranken« versicheruagSzwaage- aus die HondlangSgehitsea ». s. w. (ö>8 aar aus diejenigen, deren jährliche- Behalt nicht Häher als 2000 ^ ist) «litgegeaskhen and abwarren können, welcher Laste ei» jeder Einzelne sich »»wendet, so möchte doch die Gelegenheit nicht unbenutzt gelosten «erde«, eine Krage geb-rtg zu beleuchten, welche schon bi-ber von verschiedene« Veiten ousqeworse» worden ist. Die Frage: Wie verhält sich Artikel 60 de« Handel-gesetzdach« z» ß 57 Absatz « de« Krankenverticherung-gksetze«? Schon von der hiesigen Handelskammer, welche vor mebreren Jahren, wohl 188«. rin Gutachten über dir Erstreckung te» Ler- sicherong-zwaoge« ans Handlungsgehilfe» u. s. w. abgegeben and sich, wie bei dem vorzügliche» Geiste der dlele« Institut durchweht. Nicht ander« zu erwarte» war. dasür ouSgrsprochea hatte, war die gleich« Frage ousg-worsr» worden, »nd auch neuerdings spielt sie wieder eine Nolle bei den von de» Verwaltungen privater kaaf- mänailchrr Lasst» erlöste»«» Anssordernugr», diesen beizutretr». Artikel M de« HandelSgesttzdnchS lautet bekannilich so: „Eia Handlungsgehilfe, welcher dnrch unverschuldete« Unglück an Leistung seine« Dienste« zeitweise verhindert wird, gebt dadnrch seiner Ansprüche aus Geholt und Unterhalt »ich« verlustig: doch ha» er aus diese Vergüt,, ftigong nur für die Dauer von SWochen Anspruch", während 8 57 Absud« de« KronkenversichernngSgesetzr« folgenden Wortlaut enthält: „Ist vo» der ... . Ortskonkeneaste llnrerftützang in einem KronkheiiS- salle geleistet, sür welcheu dem versicherte» ela gesetzlicher Lntiwä» dignngsonipruch «ege. Dritte »«steht, so geh» dieser Anspruch in Höh« der geleistete» Untcritützanq ans di« ... . Ort-kraakrncasst über." Man beantworte» nun di» Frage, wir sich duse beiden gesetzlichen Bestimmungen z» einander verholte», deorzatag« gewöhnlich lo, daß der noch brr rrsterwätmte» Bestimmung dem Haadlnng-gedilsr» im Liftank-ugsialle sür die erste» lew« Woche» zastedend« An pruch aut Fortzahlung de« Grdolte« za denstntge, gesetzlichen LntichäoigunqS- onlprüche» gebäre, welche »ach der an zweiier Stelle abgedrnckl-» Bestimmung ganz vo« selbst ans dle OrtSkrankencaste übergeben (vtlmitielst sog. ceani» logia), soweit d,»sr Unterstützung geleistet ha». Die« lei durch ein Beispiel neranschanliwi t Lin Haublung-gehilfe mit eine« monail'chen Gehalt» von >20^1 erkrankt ohne sein velschnlde, »ach Einsübrnnq de« Versicherung-, zwang«. Er gehör« der Ortokeankencaffe Llaste I a» »ad bezieh« voa derselbe, neben freier ärztlicher Hilf» samm» Heilmittel, ein Krankengeld vo» wöchentlich 13 ch (ver Wacheatag 2 ^ -»» 12 «B -ns lech« Wochentag,). Gr »lrd als» inverhalb der erste» lech« Wochen an boarem Gelb 8 X 12 ch — 72 ^l beziehe», «ährend für ärztliche Hilse lammt Heilmittel, «ach dem letzte» Absatz van S. 5? de« KrnntenverstchrrnngSgesetze» der vcira, von 50 pro log. bei 4» lagen ali» van 21 ch «»»»setzen ist. so daß d,e Ge- sammtlordernng der OnSkrankrncoss« sich «ns 72 -s- 21 —» S3 ^l beziffert. Gleickz-itia ha» der Vrivctval de» Gehalt von monatlich 120 ch. also «ns 6 Wache, rnn» ISO^L fonzngemähre^ miß jedoch »2 ch an d«, OetSkranleneafi» »»dl» und hat «er de» Nest von rund 87 dem Gehilse» onSzuhaadigen. So. mir die« Beiipirl vrraoschaulicht. deutet die herrschende Mei nung da« verdältuiß voa Artikel 60 de« Haadel-gesetzbuch- zu 8- 57 Absatz 4 de« Kroakeaverstchernag-gel-tze«. nod auch die Ver tu iliungea ber vrivatr» kaufmännischen Tosten, welchen «in gleiche- ober ähnliche« Rech», wie e- tu 8- 57 Adiatz 4 den Organen der ölsentliche» kraukeuversicherung rinqeraumt worden ist. nicht »»liebt, ziehe» davon de, Nutzen, daß sie iür sich möglichst viel neue Mitglieder werden, ki« wetieo eben immer uud immer wieder da raus di», daß bei ihue, der Haudluugsg-Hille leine vollen 6 Wochen «edol» uoddie Krankenunterftützung erhalte, während di« Orlskranteu- caste einen beträchtlichen lheil de- Grholir« aul Grund erwähnter Be stimmung ol-Lrlotz der Unterstützung sür sich in Aniprnch nehme und nehmen müsse, daß also der bei Ihnen versicherte wesentlich bester daran sei al« der der OrtSkrankencaste A »gehörend« Wäre die oben wiedergegedeue Ansicht über da« Berhältaiß von Artikel 60 de« Handel-gesetzbuch» »u tz. 57 Absatz 4 de- Kranken- versicherung-gesetze« richtig, so müßte man de» daran grkaüpsleu SLIußsolgerungea wohl oser Übel deistimmea. Allein, daß recht ernst doste Zweisel. Zweifel, denen man Grund and Berechtigung schwerlich wird absprechea können, an der Nichtig- keit der herrschenden Anschauung gellend gemacht werden könne» und schon geltend gemacht worden sind» wag folgende Mittheilnag beweisen: Die Ortskrankencosse zu Slrolsund, Mo Handtunq-gehMe» ». s. ». dem Kravkenvrrsicherung-jwaag bereit« unterstell« siad, h-tle einem erkrankte» Lommi» Keanlrnunterftützung zu gewähren gehabt »ad forderte sodann deren Erstattung vom Priuripal de« Krauten ta der Meinung, daß de« letztere» Aulpeuch nach Artikel SO de« Handrtt- gesitzbuch« in der Häoe der gelnstetea Ualeistutzuag ans sie, di« Klägerin, übergegongen sei. Allein, nachdem bereit« her erst« Richter diele Ford»»»« al« unbegründet verworfen halte, wies auch die zweite Instanz, da« königlich preußisch« Obrrvrrmaitaogtgericht, die klagend« Taste «adglltig ad. Di« Gründe hierfür gipfeln dark», daß »och 8- 57 Absatz 4 de« Krantenversicherung-geletze- lediglich gesrtzlicheEalschädigung-- anipiüch«. welche dem Versicherten gegen Dritte zustehen. ans die Ori-krankencaste übergehen, daß aber der Ansvruch de- Handlung«, gedilsea gegen seinen Princ pnl au« Artikel 60 de« HandelSgeietz- buchs weder «in aus Gesetz beruhender, noch ein Eat- schädigung-onspruch sei. Da- R chr-verkLliniß zwischen dem Handlungsgehilfen and Principal — so wird in jener Entscheidung au-gesühr» — gehör» onsschi cßlich dem Privalrechte, in«b>sondere dem Vermögensrechte an, und es kann daher Artikel 6» de- HandtlsgesetzbuchS in Er mangelung einer die Bertrag-ireihcil der Lonirohenien beichränken- den gesetzlichen Bestimmung nicht al» eine Borschrist zwiagrnder Natur angesehen werken. Sein Inhalt gebt vielmehr lediglich dahin, daß der Forldczoq de- «eholi« u. s. w. während der Dauer einer nnv>rsduldeten Unniöglichle» der Bertrag-eriüllunq al- ela von den Partelen gewollter Best andtheil des Dien si vertrag« angesehen werden soll, wenn entgegengesetzte Abreden der Parteien »ichl vorliegen. D'rn»- oder, daß der Anspruch de« Hondtung-gehilsea nur aus einen Willensact der Pirteien zurückzuiührei», ein coniractlicher, tm Gegensatz zu den ans Gesetz beruhenden Ausprllchen ist. folgt wkilcr, daß er ouch nicht unter die Entschädigungsansprüche zu rechnen ist. da unicr diesen Begriff, mag er noch so weit begrenzt werden, doch nur solch« Auspiüche zu bringen sind, deren Ent stehen durch denEintriit etue« schädigenden Ereignisse« bedingt ist. Der Handlong-gehltfe aber, der dnrch onverschnldrte« Unglück an der Leistung seine« Dienslr« zeitweise verhindert wird, erwirbt nicht erst hierdurch einen Anipeuch au den Principal, er bedäll vielmehr nur seiuea horch den Dicnstvertrag begründeten An- sprach aas die bedungenen Leistungen, trotz der durch zufällige Unistände herbeigesührten Unmöglichkeit der Gegenleistung. Set» Anspruch ist ebenso wenig eia Latschädlgaag«. anspruch, al« der Anspruch de« mit festem Gehalt an- gestellte» Beamten aus Fortzahlung de» Gehalt» während der Dauer »taer Krankheit. Gegenüber diesen klare» und überzeugenden AnSsührnagrn de« prenß lchea OberuerwaliungSgreicht» werden dle Brriheidiger der euiqegrngeietzle» Meinung kaum auizukomme» vermögen, selbst wenn sie sich aus den berühmten Commeutaior der Kranken »ab Uasallvrisicherung-gesetz«. ». Wüdtk«, berufen wollten, der in seiner neu<sten Bv-gabr de« Kroakenversicherung-geletze- de» Aalpruch au« Artikel 60 de« Handei-geseyduch- noch za den gesetzliche» Entschädigungsansprüchen de- 8- 57 Absatz 4 zählt oad mit dieser seiner Meinung bisher alle Kreise beherrscht hat. LS wird eben nichi« übrig bleiben, als »nzugeken, daß der erwähn» Lommentator sich geirrt hat, und an lemrm Jrrthom sehr viele Andere Ideil grnnmme» haben. Bet der vier geschilderten Sachlage kan» aber keine Ort«- kronkearossr mehr gewillt oder auch nur in der Lage sel», aus 8- 57 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 60 de- Handelsgesetz, buchs Ansprüche gegen den Principal elae« bei ihr versicherte» Handlung-gedilsea geltend za wachen (wie an- auch elae große gut- verwaltete Ori-krankencaste bekannt ist, die schon jetzt so versährt); em Hauptgrund, au« welchem di-her die Mitgliedschaft de, einer privite» Taffe rätUicher sein sollte al« bei der OtiSklaakeucoffe jälli damit in Nichi- zusammen, gleichzeitig schwinden aber auch die von allzu ängstlichen Gemacher» wegen de- Verhältnisse- der beide» bklpiochenen Gejetze-best nimongeu zu einander erhobenen Bedenken, hie sich gegen Erstreckung de« Krank-nversichermig-zwaiig« aus Hailillonglg,h,lse» u. s. w. überhaupt richteten, aus eia Minimum. Denn e« bleib» zwar der Anspruch de- Handlung-gebilsea gegen seinen Principal au- Arnkcl 60 noch ausrechl neben den Aniprüchea, welche der Handlungsgehilfe im Kronkdeiissalle an dir OrtSkrankea- caste hat; allein obgi schcn davon, daß doch vielleicht in nicht wenig Geschästen jetzt schon durch anderweite Bereinbarang der Inhalt de« Artikel 60 ganz oder theilweise aufgehoben wird, hat e« l» der Princ'p-il, wenn er an den Doppelansprüchen lein.-« Lominl« Anstoß nehmen sollte, ln der Hand, eine euliprechende onberwette Beretnbarung zu treffrn, krispielSweise dahin, daß er im Kranthe-t-salle von vornherein nur soviel gewährt, baß sein Gehilse anier Htnzurechnnug de« Krankengelde« seinen vollen Gehalt, aber nicht mrhr erbält. Der Gehilfe hat dann ärztliche Hilse und Heilmittel ja noch extra voa der Lastet Glaubt eia Priucipal, leinen» Gehilfen bannt noch z» wenig gewährt zu hoben, so steht e< ihm ja sret, den aus diese W isr »a den ersten 6 Wochen der Krank- beit ersparten lheil de« Gehalt- de« Gehilfen letzierem bei fort dauernder Krontheit nach dieser Zeit noch zukommeu zu lasten, mit oudklen Worten, den Betrag an Geholt, den er nach Artikel 60 in den ersten 6 Wochen zu zahlen gehabt hätte, ans eine» längeren Zeitraum eiazulheilen. Doch dle- stab Vorschläge, an deren Stelle von de» Bethelllgten selbst vielleicht viel praktischere Einrichtungen getrosft» werden können l Die Hauptsache ist und bleibt, daß Leipzig nicht mehr zögen, den Kronkenvetsicherung-zwang aus die Handlung-gedilsea n. s. w. zu erstrecken, nachdem andere große Städte ihr vorali-g-gangen sind und anch in Berlin dies« Au-behaung bereit« vriüitilt wild. Das psychologische Laboratorium in Leipzig. o. 4. Da« letzte Heft der bekannten In London erscheinenden philosophischen Viertel johr-schrift „Miad" bringt über da« in der Uederschrift genannte Institut einen längeren Bericht an« der Feder drS vr. Jome« McKeen Cattell, Docent an der Universität in Penn- lylvonie», dem wir einige Stellen entnehmen, d»e ouch sür de» größeren Les rkrei« diese- Blotic« von Inter-fs- sein dürsten. Prosestor Wundt bat sich turch eie Vcröffeutlichung seiner „Phhsioloqischkn Psychologie" lm Jahre 1874 und die Gründung eine- vsychologischen Laboratorium- in Leipzig im Iabre l879 zum Lertrcter der Vemübangea gemocht» experimentelle Methoden Iür die Psychologie einzusüdrcn. Weder. Loye. F-chner und Helmboltz in Deutschland nun Bnin in England dollen die Bahn gebrochen; ihre Bücher o»d Forichnngen jedoch blieben b « zu einem gewissen Grabe o remzelie Beriuche, bl« Wund» die veesch ebenen L n en aas elaen Mittelpunkt richieie «nd Männer dcr A-stenichast eincrsen- «nd Stttdenten der Philosophie andererseits daiür gewann, die neue Wistenschait z» aaeptire». D»nor wnrde im Iabre >876 von Zürich noch Leipzig beriisr» and «hi» so bald al» möglich nachher ScNeiite zne Gründung eine» U»lv-esiiär--Laboratorium- lür v'ychologiihe Forichnag. Er war al- Bei saster bedentender Werke über Pryiiolog'e and P ylik lowoül, wie über PIvchologie dekannt. on» dies gab ieiner Eniv'evlunq vm io mehr G w-wl. Im Jahre 1879 wnrde« Zimmer sür- Laoora- Ivrinm r» de, Universttäi-gedäud«, eilig,räum,: auch bnvilligir de Behörde etnen jährliche, Beitrag znm Ankaus voa Apparaten und io «enerer Ze« ist ein Demonstrator mit einem Geholt ernannt worden. Do« Loboraiorlnin nimm» gegenwärtig vier Zimmer ein. und noch rwet sclle» denleibrn hinzuaesilq« werden. Sie liegen bequem in dem sogenannten Lonmcr-Gebände, welch, di, Au-stchr auf rnhige Hosräame uSrdlich »ad südlich haben. D>« Zahl der Stadirende, ho« allmälig zngenvmmen; im vorlaen Semester stellten 19 eigene Forschungen an und ander« besnchtr, dir Demonstrationen. Sie kommen an« ollen Welt- gegenbe» zanßrr von England, muß hinzngesügt werden); fast immer befinden sich Amerika»«, »nd ßknffe, und »ft Skandinavier. Ipchw. Grieche» und Franzosen unter ihnen. Sie arbeiten in Grapvr»; wenigsten- zwei sind zu den meisten psychologische» versuchen er forderlich, wobei der «ine da» Object abgicbi. dcr andere den Apparat in Verwahrung Hot und die Ergebniste regiftrirt. Die Stndirrnde, müssen sich daher gegenseitig unterstützen; einer ist für die Unter, suchuug verantwortlich uud soll- sie erfolgreich »st, läßt er sie drucke» und benutzt sie os» ol« PromolionSichrisi zur Erreichung bX Doktorat». Wuudt selbst besucht da« Laboralorium täglich, beantwortet gern Fragen und ist auch sonst dehilslich; er bemüh» sich jedoch, die Stn- btrenden oulzumuniero, selbst zu denke» and sür ihre eigene» Experi mente zu stehen. Am Beginn bet Semester« stellt er »war Ausgabe» zur Forschung, überläßt e» aber den Srudlrendea, die Richtung, t» welcher eS ihnen beliebt, za arbelteu, allein zu wäbleu, nad ermnnlert sie dazu, sür sich selbst Probleme and deren Löl»ag«methodeu za finden. ES verdient bemerkt za werde», daß da» von Wandt ln Leipzig gegebene Beispiel auch na anderen Universitäten Nachahmung stabet. Psychologische Laboratorien sind in Berlin, Bon» and Nöttingen, an ver John HorkinS-, Harvard-, Prnnlylpaaischea nad Prinwion-Uni» oersiiäi in Amerika, an der Cambridge-Uaiversität in England, an ber Kopenhoqener und anderen Universitäten entweder bereit« ge gründet wordra, oder man geht damit am, solch« z» errichten. Wundt bat aber nicht allein da- Laboratorium, sondern auch et» Journal odrr Archiv, „Philosophische Studien" betitelt, zne vre- össenilichiinq der Meiboden und Resultate psychologischer Forschung, Logik und Srkeuninißlehre, gegründet. DleieZeuschrift, tm Berlage von Engelmano in Leipzig, erscheint, sobald Material bt» zum Um fange voa >50 Serie» gesammelt worden ist. Seil 1882 find 1b solcher Hesir erschienen. Nachdem bona der Verkoster de« Bericht« a»k de» Inhalt der „Philoiophischea Stadien" näher eingegaagen, schließt er mit folge», de» Worieo: „Dies, in den verllostenen siebe» Jahre» k» Leipziger Lobora. torinm erlangte» Resultate beweisen rnbgilttg, baß «< möglich sei, experimentelle Metdoden ans die Erforschung be< Geiste« anznweuden. Die posii ven Ergebnisse siad übrigen« nick» aadedeutead und loste» sich günstig mit Dem vergleichen, wo» während desselben Zeitranmel in vielen cheimlchen, physischen und plychologtschea Laboraioriea ge leistet worden ist. Uederall verfolgt man mit wachsendem Iatereste die exoerimentale Psychologie, nab wir dürfe» hoffe», dereinst eine ebenso geuane and volliiäitbige Keantaiß de» Geistes wir der physische» Welt za besitzen." Astronomisches. * Der am IS Februar von Sawerthal aus der Stern warte am Cap der Guten Hoffnung entdeckte Komet, dessen Schweif eine Länge von 1 Grab zeigte, bewegt sich, wie wir schon berichtet haben, nach Norden und wird daher auch in Deutschland beobachtet werden können. Er wird sich jedoch zu keiner besonderen Erscheinung entwickeln, da seiae Hellig keit schon seit dem lO. Mär; wieder in Abnahme begriffen ist, an welchrm Tage sie da» t'/»sacke der Helligkeit zur Zeit der Entdeckung betrug. Der Komet steht jetzt im Sternbild« de» Wassermann, später im Pegasu», und kann nur früh vor Sonnenaufgang am Ostbininiel beobachtet werden. Mitte April ist seine Helligkeit nnr halb so groß al« zur Zeit ber Entdeckung. Am l8. März war er der Soone am nächsten und zwar ßegen 3 Millionen geoqr. Meilen voa ihr entfernt. Der aussieigende Knoten seiner Bahn liegt in 244 Grab. — Aus der Wahringer Sternwarte bei Wien wurde am 9 März früh von Or. Palisa der 273. der zwischen Mar« und Jupiter sich bewegenden kleinen Planeten rutveckt, die St. Entdeckung diese« unermüdlichen Astronomen. Der Planet befand sich in der Nabe deö Slerne« Rho im Löwen, östlich von Regulus (1. Größe). Der gegenwärtigen Nummer ist eine Extrabeilage, betreffend die Firma inx. ?olled in Leipzig nah deren lüllgardlaea-Fadrikat«, betgrsügt. Der vorlteqendea Nummer lst eine Extrabeilage der Firma 4ax. Iota, K Oa. in Berlin, betreffend deren pateuttrtra Shannon- Regiitiaior, delgesügt. L. Idlklner'8 Journal-Lesezirkel. Auswahl: IM Zeiischristtn and Zettnage» tu 4 Sprache». 12 Zeitlchrifte» S. 4—6 ^l. 6 doral. S, stchO—S ^ viertrljährl. Im Na»abonn„ 1—2 Tage alt: Figaro, Datth New». Fraak- inner Zeitung. Berliner Tageblatt, N. ft. Brest» »r. re. Gegr. 1709. verzeichn, gratis. Ihomosg. 6. Kein vrtagerloh». SLwwUivdo Sokttlbllodsr, aottgnarisch und ar». vorräihiq bet Otto Llsuru», Lttlssr Villislm-korlrglt ln Schlistjügen künstlerisch au-gelührt, Lmtr. groß, als sortlfh. Erzählung der L be-Sgeschickte deS Kaiser». Preis 50 Ras«, Lrtmmatschrr Eteluweu >. Besteh» seit 1878. V Fcrnsprechftellr 682. Bernd. Lorroebman», NelchSstroftc 4S. Vs tWIHGIdRHBödG UH ^ L dlftIngeu eur. » Leipzig, Reick-str. lO Gegr. 1877. Letp^g. TSs. Weg S/It. Vergoldung, Versilberung, Veruickelung re. re. Neuer und gebcanchier Laselgeräthe, HauSbakt«-. Gebrauch»- und Loxii- Kegenstänbe elegant n. dauerhaft. Haus-Abputz, -Anstrills und -A-wascheu fertig mittelst Aadr» oder Lritrrgcrnst» da» lü Meter in Oelfarb« vo» 75 t» Laugensarbe von 50 ^ au 4. ktrüft MalkiMkister, Lörnerstrafte S8. Ilans-Hzftpnt» serügt L. runleevttar, Reudaitzer Straße 14, Erste« Lkipzincr Hau-abpupgeschäft, mittelst Leitergerüst». 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