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Typographische Mitteilungen
- Bandzählung
- 20.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-20.1923
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id51204371X-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id51204371X-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-51204371X-19230000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- Kunst
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1, Januar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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Facbauss^iuß und LeWIm^scrdnun^ Ve^raben! m Mai 1919 wurde im Tarifausschuß der Deutsclien srfa jäjr\ Buchdrucker die Bildung einer Fachkommission inVor- schlag gebracht. Ihre Aufgabe sollte in der Beratung aller derjenigen Angelegenheiten bestehen, die der Hebung des Buch— druckgewerbes dienen können. Darunter verstand man bei spielsweise Maßnahmen zur Herbeiführung einer sich stetig steigernden Produktion, in Menge sowohl wie in Gute; Her beiführung praktischer, der Vereinfachung des Arbeitsprozesses dienenden Arbeitsmethoden; Einwirkung auf die Lieferanten des Buchdruckgewerbes, wie Maschinen- und Papierfabriken, Schriftgießereien u. dgl., dahingehend, daß diese bei Herstel lung ihrer Erzeugnisse Rücksicht nehmen auf die Erfahrungen, die im Buchdruckgewerbe bei Verwendung dieser Erzeugnisse gesammelt sind usw. Dieser Vorschlag wurde, wie es m einer dam alig en Kundgebung des Xarifamts hieß, mit allseitiger Zu stimmung aufgenommen. Aufhauen, Aufwartsschreiten und vollkommenes Vollbringen sollte zur Losung der Fachkommis sion werden. Daß es dann noch erheblich lange Zeit dauerte, bevor der »Fachausschuß«, wie die vom Tarifausschuß im November 1920 umgetaufte Fachkommission nunmehr hieß, wirklich ins Lehen trat, ist sowohl aus den Veröffentlichungen m den offiziellen Preßorganen der Tanfgememschaft als auch aus den Jahresberichten der daran mteressierten Organisa tionen genugsam bekannt geworden. Zum ersten — und zugleich letzten — Male trat der Fach ausschuß im Februar 1922 im Buchgewerbehaus zu Leipzig zusammen, um m der Hauptsache den von der Prinzip alitat abgeandertenDruckpreistarif emer Durchsicht zu unterziehen. Sonst wurde in den fünftägigen Beratungen noch ganz kurz und in negativem Sinne über die Tarifierung des Universal- Typographs gesprochen und über die Papiernot geklagt. In letzterer Beziehung wurde das Tarifamt beauftragt, eine Ein gabe um Abhilfe an die zuständige Reichsbehorde zu machen, was auch prompt geschehen ist. Dann ging der Fachausschuß auseinander und kein Mensch horte wieder etwas von ihm, bis im Weih nachtsmonat des Vorjahres die Kunde kam, daß die zum Neuahschluß eines Tarifvertrags zu viereinhalbwochigen Verhandlungen versammelt gewesene paritatischeTarifkommis- sion den — seien wir ehrlich — steril gebliebenen Fachausschuß sang- und klanglos verscharrt habe. Kemer wird ihm emeTrane nachweinen; nur der Spötter wird sagen; »Soviel Lärm um einen Eierkuchen« (der übrigens nicht einmal ein Eierkuchen war). Die neue Richtung im Prinzipalslager pfeift auf dieMit- wirkung der Gehilfenschaft zur Hebung des Gewerbes, weil sie diese Mitwirkung nur als Fessel empfindet und sie nur so weit gelten lassen will, als es sich um die Erfüllung von Pflichten und Wahrnehmung gewerblicher Interessen zugunsten der Prinzipale handelt; zur Geltendmachung von Rechten der Ge hilfen ist der Fachausschuß nach Ansicht der Prmzipalsanwalte überhaupt nicht geeignet gewesen. Die » Schicksaisgemeinschaft« mit den Gehilfen hört da auf, wo der Profit beschnitten und die Allembestimmung der Herren im Hause gefährdet werden konnte. Also weg mit dem Fachausschuß! — Damit ist natürlich auch die Sachlage für die Gehilfenschaft geklart: wollen die Prinzipale die Gehilfen von der Mitheratung und Mitbestim mung in allen wichtigen Fragen des gewerblichen Produktions prozesses ausschheßen, dann muß die Einstellung der Gehilfen schaft eine andre werden, das heißt, sie muß kun ftig eine Tarif- politik treiben, die aus schließlich ihren Interessen dient. Wie das Gewerbe dabei fahrt, muß eme Frage für sich sein. »Die Mitwirkung der Gehilfen hei der Neugestaltung und Nach prüfung des Deutschen Buchdruck-Preistarifs ist beseitigt«, triumphiertedle »Zeitschrift« der Prinzipale gleich nach Be endigung der langen Kommissionsverhandlungen. Der Jubel zeigt, wie unbequem den Herren die Mitwirkung und Kontrolle der Gehilfenvertreter hei der Festsetzung derTeurungszuschlage auf den Druckpreistarif war. Aber wenn jetzt auch die Ge hilfen bei der Preisf estsetzung nichts mehr zu sagen haben — aus rechnen kann deswegen doch jeder Buchdrucker, wie sich Lohn erhöhung und Buchdruckpreistariferhohung zuemander ver halten. Er braucht nur die »Berechnungsamts-Nachnchten des Berechnungsamts des Deutschen Buchdruckervereins« einzu sehen, wo er beispielsweise m Nr. 24 (Dezember 1922) die Angabe fmdet: »Vom Juni bis Dezember ist der Verkaufspreis für die Satzstunde einschließlich Ablegen von M. 91.20 «auf M. 1590.— gestiegen (§56: M. 57.— + 2790%).« Wie hoch m dem gleichen Zeiträume die Gehilfenlohne gestiegen sind, ist aus den kleinen Heftchen zu ersehen, die nach jeder Lohnver handlung bisher vom Tarifamt herausgegeben worden smd. Daraus geht hervor, daß die Prinzipale es immer gut verstanden haben, den verteuerten Produktionsverhältnissen gegenüber einen für sie nicht ungünstigen Ausgleich zu schaff en. Um so un gerechter ist es, daß den Anträgen der Qualitatsarbeiter auf eine Leistungszulage nicht entsprochen wurde; sieht doch auch der Druckpreistarif für Qualitätsarbeiten höhere Preise vor. Eine Leistungszulage hatte also als rechtliche Bestimmung genau so Aufnahme im Tarif finden müssen, wie das bei den Ma schinensetzern und emem Teil der Korrektoren geschehen ist. Die großen Aufwendungen an Mitteln, Zeit und Muhen, die mit der Ermöglichung von Qualitätsarbeit verbunden smd, hatten eine solche Bestimmung durchaus gerechtfertigt. Die Prinzipale brauchen sich nicht zu wundern, wenn es angesichts dieses Verhaltens die Gehilfenschaft künftig mit dem Goethe- schen Versehen halt: »Mann mit zugeknöpften Taschen, dir tut niemand was zuheb, Hand wird nur von Hand gewaschen, wenn du nehmen willst, so gib!« — Weit empfindsamer als die Wiederbeseitigung des Funf- Tage-Fachausschusses ist die Sahotierung der Lehrlings ordnung. Zwar heißt es m dem Bericht über dieVerhandlungen der Tarifkommission mitBezug hierauf: »Uber eine neue Lehr- lingsordnung soll zwischen den Organisationen noch verhandelt werden «; aber kein klard enkender Mensch wird sich von dieser Verheißung zu dem Glauben verleiten lassen, die in Aussicht genommene neue Lehrlingskommission konnte auch eme neue, verbesserte Lehrlingsordnung hervorzaubern. Die Schaffer der sabotierten Lehrlingsordnung waren Buchdrucker, die sich mit Lust und Hingebung ihrer Aufgabe widmeten und ein von allen Sachkennern als vorbildlich hezeichnetes Gesetz zum Schutze der Lehrlinge und zur Gesundung des Gewerbes aus arbeiteten. Daß es nicht zur allgemeinen Einführung kam, ist nicht ihre Schuld. Wir können uns sehr gut vorstellen, daß sie es, wenigstens in ihrer Mehrheit, ablehnen werden, von neuem Sisyphusarbeit zu leisten und sich mit der »juristischen Halbwelt« um Paragraphen herumzuschlagen, die sich vielleicht auf dem Papier ganz leidlich ausnehmen mögen, in der Praxis aber günstigstenfalls nur weiße Salbe smd. Auch die Buch- druckergehilfenschaft kann jetzt nur noch ein Interesse daran haben, daß das in Aussicht stehende allgemeine Lehrlingsgesetz m fortschrittlichem Geiste ausgestaltet und möglichst bald zur Durchführung gebracht wird. Im übrigen wird sich die Ge hilfenschaft auf die eigne Kraft verlassen un d Mittel un d Wege suchen müssen, damit das Wertvolle aus der gescheiterten Lehrlingsordnung nach Möglichkeit doch wirksam wird zum Nutzen der Lehrlinge und der Gehilfenschaft. Die Prmzipalitat mag sich dann bei ihren Anwälten bedanken, wenn sie bei der neuen Gestaltung der Dinge nicht auf ihre Rechnung kommt.
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