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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188806176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-06
- Tag1888-06-17
- Monat1888-06
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1888
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SV30 1» denjenigen Stunden, ln welchen der Schlachtbetrteb oos dem Schtacbtlwse gestattet ist. tz. 72. Sobald da; Fleisch znm Beschauamte gebracht worden ist, must dem daselbst befindlichen Beamten unter Angabe des Fleischers »nd EinbringerS, der Gattung und Zahl der Thiere sowie der Thcilung in Viertel oder Halsten hiervon Meldung ge- macht bez. das Uriprungszeugniß übergeben werden, und ersolgt hiernach die bezügliche Eintragung in ein Schauregister. tz. 73. Dos ongemeldete Fleisch must dem unterjuchendcu Thier- arzte so zur Schau gestellt werden, daß eine gründliche, den in tz. 59 ausgestellten Ersordernissen soweit möglich entsprechende Untersuchung von dculiewen vor genommen werden kan»; der AuSftellende hat den deshalb ertiirilien Anorouungen allenthalben nachzukommen. Mit- gebrachte Lmgcwe.de find ebenfalls unter Angabe des ThiereS, von welchem sie hkirühren, zur Schau zu stellen tz. 74. Stommi da- Fleisch von abgcuiagerten oder unreifen Thieer«. oder deuten irgend welche Erscheinungen daraus hin, dost ech.von einem kranken Thiere stamme» könnte, so ist es als schädlich bez. verdachng zu betrachten und der Sanilätsonstalt zur Bcseltignug zu überweise». Ueberweiiung a.i die Freibank ist bei eingesührtem Fleische nicht statthaft, tz. 64 leidet hier ebenfalls Anwendung. tz. 77. Entsprechend tz. 60 „nd tz. 66, Zeile 11 ist die Abstempelung der gesund befundenen Thiere bez. Theile von solchen vopzunehmen. Dieselbe hat jedoch in einer anderen Form, als die aus dem Schlachthose auSgesührU, zu ge schehen, so daß sich sofort erkennen läßt, daß da» betreffende Thier nicht aus dem össenilichen Schlachihose der Stadt Leipzig geschlachtet ist. Wird derartiges Fleisch in rohem Zustande in Leipzig fcilgebotcu, so ist es sür den Käufer durch leicht sichtbare Anzeichen alS'von außen eingesührtcs Fleisch kenntlich zu machen; auch ist eS in Berkaussstätten, wo außerdem noch im össenilichen Schlachlhause der Stadt Leipzig ausgeschlochteteS rohes Fleisch seil- geboten wird, von diesem getrennt zu halten und als eingesührtcS kenntlich zu machen. ß. 78. Fleisch, welches nach dem Beschauamte zur Beschau ge bracht «norden ist, darf nicht wieder sorlgesührt werden, bevor cS nicht die Abstempelting erkalten bat. ', V. Sanitäts anstatt. §. 79. Die Staitätsanstalt ist dem Sanitätsthierarzte unterstellt und dient zur Schlachtung kranker, seuchc». oder anstcckungsverdäch. tiger und wegen Unreise oder mangelnden Ursprungszeugnisses ihr überwiesener Thiere im Polizeijchlachthause, zur Verwahrung derarliger Thi«re bis zur Schlachtung im Eontumazstalle und zur vorübcrgcb'iidkn Ausnahme von ihr überwiesenen geschlachteten Thiercu oder Theiled von solchen. Mit derselben ist ein Schlacht. hauS zum Schlackten und rin Stall zum Einstellen der Pferde verbunden. 8. 82. Der Eintritt zur Sanitälsaiislalt ist nur mit besonderer Erlaubnis, deS Direktors oder dcS SariitälSthierarztcs gestattet. Im Pjerdeschlachlhause und Pserdeschlachtstallc dürfen diejenigen Per sonen. welche zur Ausübung des GewcibevelricbcZ daselbst zugclajsen werden (vgl. §§. 36-38-, ohne jedcsuialize besondere Erlaudniß verkehre». § St Ucker die Verwendbarkeit des Fleisches der >m Polizei, jchldchthäuse geschlachteten Thiere entscheidet vorbehaltlich der An rufung d.S Direktors d-r Sanitätsthic.arzt. Wird daS Fleisch ganz oder thellmnle für bankwürdig erklärt, so wird daS Thier in so weit, als dies geschieht, jedoch mit Ausschluß des Blutes, dem Eigenlhümer gegen Entrichtung der Schlacht gebühr sreigegrk'.o; wird die Gebühr licht entrichtet, so wird das TKier der Freibank überwiesen. Wird eS ganz oditr theilweise zwar für genießbar, aber nicht sür banlwucdig erklärt, so wird es der Freibank überwiesen. Wird cS eis ungenießöcr erklärt, so ist cs zu beseitigen. 8- 88. D:e :m Gemcindeb-ziike Leipzig erfolgenden Schlachtungen von Pserdeu und alle kam t im Znsammen3a»ge stehenden Ver richtungen, wie d-S Abhäutcn, Auswe.de», das Emleeren und Reinigen der Eingeweide, sind ausschließlich im Pscrdcschlachrhause, beziehentlich an den dazu von der Verwaltung ang-wiesenen Stellen vorzunehincii. Z. 89. Die in 8- ^ bczeichneten Verrichtungen unterliegen im Allgemeinen den in gegenwärtiger Ordnung gegebenen Vorschriften, im Besonderen wild sür dieselben Folgendes angeoronet bez. hervor- gehoben: 1) Die Znsühiuiig der Pferde, sowie der Eingang zun, Pferdeichlachtkause überhaupt dars nur ans dem besondere.» dnsüc bestimmten Wege van der nordwestlichen Ecke des SchlachthofcS genommen werden. 2) I.« den Schlachlslall dürfen nur solche Pferde eingestellt werden, welche an demselben Tage geschlachtet werden sollen, 5) Die Pferde sind vor und »ach der Schlachtung dem Sanitätsthierarzte tehufS Vornahme der Untersuchung zu melden; derselbe cnlscheitct bis aus etwa aiigeruscnc Entscheidung deS Direktors über die Genießbarkeit des Fleisches oder einzelner Theile uiid ordnet cinlrci-noen Falles die Beseitigung an. 9) Die Unter- suchnng der von auswärts »ach den» Gemeindebczirk gebrachten g»- schlachlew» Pferde ersolgt ebenfalls im Pferdeschlachlhaiise durch den Saintälstlpcrarzr. Die Zuführung muß in Bleueln geschehen, VI. Schlnßkeslimmuiigev. 8- 90. Für die Benutzung des Vieh- und SchlachihoseS und »einer Einrichtungen sind die durch eine besondere Gebührenordnung sestgcstcllte» Gebühren zu entrichten. Jeder Benutzende wird zur Zahlung derselben verpflichtet, räumt auch der Stadtgemeinde L-ipzig sur die erwachsenen Gebühren, Auslage» und alle sonstige» An- sprüch: ei» Retentionsrecht an den von ihm in die Anstalt ein» gebrachten Thicrcn und Gegenständen ei». 8. 91. Die im Viehhose, Schlachihose und in der Saniläts- anstatt beschäftigte» Personen haben den Weisungen dcS vom Rothe a»gestillten Perso..als, auch wo ausdrücktiche Vorschriften in dieser Lrdr.pi>.; acht c tlicül sind, unbedingt Folge zu leisten. Beschwerden gegen raffelte ui d dessen Anordnungen sind beim Direktor anzu- bringe» oder i» dis bei der Tircction ausiiegense Beschwerdebuch «inznl.ngen. lieber dieselben entscheidet der Tirector, und. wen» der na, Beschwerende hierbei sich nicht beruhigt, dec Rath. Beschwerden über den Dirrctcr sind beim Natkie anzubliagen. 8 92. Das nao> ssfi- »8, 19, 36 uuo 33 zugclassene beziehentlich cancessiarärte Hilssp-rtvaal k„.n> vom Ratde wegen verübter Be- schädiguiigen ober .lcbertretungcn, rohe» Benehmens, Streitsucht, w'geu Tliiergnälerei, Unrcinlichkeit und wiederholter Verstöße gegen diese Ordnung, sotvie wegen ansteckender oder ekelerregender Krank heiten van der Gesaiiimtanstalt ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene dücseu bei Veimeiauni der Wcgweisung und Bestrafung keine Ab- thei.'ung der G seit imtanstalt mehr betreten, in derselben sich nicht mehr verwenden laßen, und cs ist bei Strafe verboten, dieselben in der Anstalt zn verwenden. Die Ausweisung kann auch vorläufig und vis aus soso i von ilm emziihvieiib: Entschließung dcS Nathcs vom Dirke.or verfüg! werben. 8. 91. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Ordnung werden, seser.r nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt is, sn- jeden Uebcrtretnngssall mit Geldstrafe bis zn 160 oder entsprechender Haft bestraft. Ordnungsstrafen bis zur Höhe von 3 .öl kann der Direktor verhängen; wird denselben widersprechen oder die Sirase nicht sofort gegen Quittung erlegr, so ha» der Direktor an den Rath Berich! zu erstatten, welcher über die Verfügung einer Polizclstrase sich schlüssig zu machen hat. I'. Gebührenordnung sür Vcn Vieh- nust Sihlachthos der Stadt Leipzig und die Firischbej hau ringesuhrlen frischen Fleisches. I. Gebühren im Biehhofe. 8. 1. Gebühren für Benutzung des Gleises, Rangiren, Reinigen und DeSinficiren der Wagen. Für Benutzung deS G>«iseS und Rangiren der Wagen ist sür jede» mit Vieh beladenen; auf der Eiscnbaya im Vsehhose eingehen- dm Wege» von dem im grÄhtükiese bczeichneten Empfänger und sirr jeden vom Bfthhos: init Viel, beiadjmen, aus der Eisenbahn anSgehrnden Wagen von dem iin Frachtbriefe bezcichncteu Absender eine Gebühr von 6 zu entrichten. Sind Wagen nur zum Theil beladen, so wird unter Anlehnung an die Bestimmungen des Berlin- Sächs. Verbauds-Tarifes sür die Beförderung von Vieh re. nur die Halste dcS vorstehende» Betrages erhoben, wenn die Eisenbahnvcr- waltuni die Fracht sür eine halbe Ladung berechnet. Gilt lisch de» Bestimmungen der Eisenbahnveewaltung die Theil- ladung bezüglich der Fracht als ganze Ladung, so ist auch die ganze obenerwähnte Gebühr zu entrichten. Außerdem ist sür dos Reinigen und DeSinficiren des Wagens eine Gebühr von 1 .ei sür jeden einfachen Wagen, 2 für jeden zweigeschossigen Wagen zu «»Ilichten. Sind mehrere Einmaliger oder Absender, so haftet jeder derselben sür die ganze Gebühr und cS bleibt denselben die Bertheilung unter sich überlassen. tz. 2. Marktgebühr. Die MarkUzbühr ist sür jedes im B ebhose zum B-rkanse gestellte Stück Viel) z» enlrichlcn und beträgt einschlicst ich der Gebühr sür Beschau im lebenden Zustande: sür --des Slitck^Grostvieh , 1,20 >^l für jedes SMvrin . . I 0,60 „ für jede« Kalb ..... 0,35 „ für jedes Stück Schosvieh , 0.30 „ für jepe Ziege 0,30 ,. Die Miikkgebühr ,st schon vor Beginn deS Marktes und, w na das Vieh erst nach Beginn ciägebracht'wird, sosort'nach Einbringung bei der Vieh, und Schlachthosicaffe zu enirichtm. Wird eia Thier aus Anordnung des Thirrarztc« nach der SauiiätSanstolt gebrach», so ist di« Markigrbuhr, weun das Fleisch desselben nach erfolgter Schlachtung als nicht genießbar erklärt wird» »nrückzuvergüteu. Vieh, welche- nach dem Markte eingestellt bleibt «ad vou dem- fctbea Verkäufer an späteren Morkltagen wiederholt zum Brekause ausgestellt wird, ist von der Entrichtung weiterer Marktgebühr befreit, tz. 3. Fütteiungsgebühren. Die aus den Bestimmungen von 8. 17 der Bieh- und Schlacht- hos-ordnung sich ergebenden FüiterungSqebührea sind sür da- bereits vor dem Markte eingestellte Vieh vor Beginn des M.nkies, und wenn die Abjührung erst nach d-c dem Marklc folgenden Füttcrungszeit geschieht, vor der Absührnng bei der Vieh- und Schlachlholscoffe zu bewirken. 8 4. Waagegebühren. Für das Abwäqen vou Schweinen, Kälbern, Schasvieh und Ziegen werden Raagegebühren nicht erhoben, wenn ein Waageschein nicht verlangt wird. Die Abwägung von Großvieh har an dec große» Eentesimalwaage am Verwaliungsgcbäude zu geschehen. Die Ge- bühr beträgt sür ein Rind 0,50 >1 und ist gegen den auszustellenden Waageschein an den Waagemeister zn entrichten. Für andere Gegen stände beträgt die Gebühr aus der großen Eenkesinialwoagc 10 sür zeven ongesangenen Centner, ans den kleineren Waage» beträgt die Ge bühr, abgesehen von den, in Absatz 1 vorgesehenen Falles 5 für jeden ongesangenen Centner; die Gebühr ist gegen Ausstellung des Scheines an den Wäger zn entrichten. II. Gebühren im Schlachthofe. 8. 5. Schlachtgebühren. Die Schlachlgcbühr, welche die Gebühr sür alle im Schlachihose bchus- der Schlachtung vorzuiiehmeiidcn Verrichtungen cii.scbließlich deS Brüdens und der Beschau, bei Schweinen auch der Untersuchung aus Trrchinca, jedoch ausschließlich der Benutzung des Kühlhauses uiusastt, beträgt: sür jedes Stück Großvieh. . , » . 4.00 für jedes Schwein ....... 2 50 » sür jedes Kalb 0,60 » sür jedes Slück Schasvieh und Ziegen 0,40 . Die Cchlachtgebühr ist vor dem Eintrciden des Thicrcs in den Schlachthof bei der Vieh- und Cchlachthofscasse zn entrichten. Das Schlachtbillet wird nur gegen Nachweis der Bezahlung der Virh- hossgebübren und. was das von außen ohne Benutzung des Vieh hofes zugeiührte Vieh anlangt, gegen Voizeigeu des quiitirte» B> schauscheinS verabsolgt- Das Schlachtbillet ist beim Eingang in den Schlachthos dem Portier und vor der Schlachtung dem Hallenansseher vorzu-eigen. Für die Benutzung einer Z-lle in der Kleinviehjchlachlhalle <8- 46- wird eine Gebühr Vv» 1 bei gröste.cn und 50 »Z bei kleineren für den Tcg bezahlt. 8- 6. Fütterungsgebnyr. Für das in dem Großvieh, oder Kleiiiviehschlachtstalle nach Ccki'iiß der vorgelchriebcuen Schlaflüzeit stebenbleibende Vieh sind dieselbe» Fütrerungsgebühren, welche sür den Vicht,os gelten, vor der Abjühriliig aus dem Stalle an die Bich- und Schlachthosscasse zu entrichten 8- Waagegebühren. DaS Wägen eines Stückes Gcoßv eh »ach Schlachtgewick, kostet in der Grostv'ehichlachlholle 0,60 .Xl. worüber Waageschein ertheilt wird. TuS Wäge» vo» Häuten, Talg und Fleisch für jeden ange. sangenen Centner: 0,05 >1, w-nn ein Waageschein verlangt wird; sonst wird eine der vo.handencn Waagen zur unentgeltliche» Be- Nutzung überlassen. 8. 8. Vadegcbührcn. D:e Gebühr sür animalische Bäder beträgt: 1 Arm- oder Fußbad 0,50 1 Sitz- ede: Vvllbod 1,00 - III. Gebühren in der SanitätSanstalt. 8 9. n. Coiilumazstallgebühr. Tie Fütterungsgebnhren ivcrdcn nach denselben Grundsätzen und noch derselben Höhe berechnet wie beim Viehhofe (vergl. auch ohcn 8- h. Gebühren im P.lijkischlachthause. D>c Schlacht- und Waagegebühren entsprechen te»i im Schlachihose sür jede Gcllnng bestimniien Tarife und sind in gleicher Wege zu cMllchieu. Außerdem ist sür geschlachtete Thiere atS Enl'chädigung sür die Ard-itsleistuiig des Potiz.ischläch! .S und seine Gchltsen zu entrichte»: vom Großvieh für jedes Stuck. . ^ , 1,50 von Schweinen sür jedes Stück .... 1.00 . von Kälbern und Schasvieh sür jedes Stück 0,50 - v. Gebühren sür das Anskochen von finnigen Schweinen. Für jedes Ststwein 1,50 .« fl. Gebühren in» Pserdcschlachlhguse. Tie Scclachlgebühc sür ein Pferd einschließlich der Schauzebühr beträgt 4 Vs und ist vor der Och.achinng des Thie'es bei der Vieh- »nd Sch'achtllofscosse zu entrifl'len; das Bille» »st bei der Beschau den» Saniiät.-thicrarzte auSzuhändigen. IV. Schaugebühren. 8. 10. Für das nach 8> 26 der Vieh- und Schlachthofsordnung außerhalb des Viehhoscs zur Schau gestellte Buch betrage» die Schaueebühreii: sür jedes Stück Großvieh . , 1,00 v« sür leScS Schwein .... 0.50 . für jedes Kalb...... 0,30 » sur jedes Stück Schasvieh . . 0,30 . sür jede Ziege 0,30 . 8. 11. Für e>ne nach 83- 56, 65 und 75 der Vieh- und Schlacht hofsordnung ausgestellte Beiche-nigung beträgt die Gebühr 2 ,4l 8. 12. Für das nach Abschnitt IV der Vieh- und SchlachthosS- ordnuiig zur Schau gestellle Fleisch betrugen die Schaugcbühr.n: sür jedes Stück G.oßvieh . . . 2,50 ./I sür jedes Schwein ...... 1,50 - für jedes Kalb 0,35 . ^iür jedes Stück Schasvieh . . . 0,25 - Sind die Thiere in Theile zerlegt, so sind die zu einem Thiere erkennbar gehörigen Theile nebst den dazu gehörigen Eingeweide» als ein Ganzes zn rechnen; sonst kosten einzelne Viertel eines RindcS 0,75 Vi pro Stück, einzelne Hälften eines Schweines 1 pro Stück. Einzelne Flcischstücke kosten 0,75van Schweinen, von allen übrigen Thieren 0,30 ^ Tie Schaugebühr sür eia eingeführtes geschlachtetes Pferd beträgt 3 ./t 8- 13. Schlußbcstimmung. Hinterziehung der vorstehend aufgesühcicn Gebühren wird mit Geldstrafe bis zu 150 Vk oder entsprechender Haft bestraft. Leipzig, den 14. Juni 1888. Ter Rath Ver Stavt Leipzig. Tie Stadtverordneten. Or. Georg». vr. Schill. Hentschel. rkkalnilnillllMg. Die Pflasterung deS AuSgangS der Halleschcn Straße mit Schlackcngußsleiiicn von der nördlichen Fluchtlinie der Park» straße bis zu dein 6 m breiten Fnßwegüberganqe in Linie der Promenade soll an «inen Unternehmer in Äccord ver- düngen werden. Die Bedingungen sür diese Arbeit liegen in unserer Tief bau-Verwaltung. RathhauS, 2. Etage, Zimmer Nr. 14 aus und können daselbst cingesehen rcsp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Pflasterung an der Halleschcn Straße" versehen ebendaselbst und zwar bis zum 25. dieses Monats Nachmittag- 5 Uhr cinzureiche». Der Rath behält sich daS Recht vor, sämmtliche Angebote abzulehncu. Leipzig, den II. Juni 188?. DeS RathS der Stadt Leipzig Ib. 2399. VrkMlltniachrmg. Die Ausführung vo» Erd- und MacadamisirunqSnrbeitcn i» Theilen der LöSnigcr, Schcnkcndorsstraße und Straße >V. dcS südlichen Bebauung-plane» soll an einen Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen sür diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. NalhhauS. 2. Etage. Zimmer Nr. 11, aus, und können daselbst eingesehcn, rcsp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Erd- und MaeadauiisirungSarbeiten in der LöSniger Strafte rc." versehen ebendaselbst und zwar bis znm 2. Juli er., Nachmittags 5 Uhr einzureichcn. Der Ralh behält sich daS Recht vor. sämmtliche Angebot« abzulehnen. Leipzig, den 15. Juni 1588 DeS RathS der Stadt Leipzig li> 213S Straftenban-Depntation. DaS Unterzeichnete Armendirectorium hat den Prei» sür daS von der Armcnbrodbäckerei zu liefernde Brod vom l. Juli diese- Jahre» ab aus I« Pfennige pro Kilo festgesetzt, was den Herren DlstrictS Vorstehern und Armen Pflegern hiermit bekannt gemacht wird. Leipzig, am 1. Juni 1888. DaS Armendirectorium. H. R. 445. Ludwig-Wolf. ArtuS. ^ VkklimltmaÄng. Die Ausführung der Trottoirarbcitci, in der den Markt» platz nördlich begrenzenden Fahrstraße soll an einen Unter- nehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiesban-Verwallung, NalhbauS, 2. Etage, Ziininer Nr. 14, auS und können daselbst eingesehe», rcsp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werben. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Trottoirarbeiten in der nördlichen Fahrstraße des Marktplatzes" versehen ebendaselbst und zwar bi» zum 26. d. M-, Nach mittags 5 Ukr einzurcichen. Der Rath behalt sich daS Recht vor, sämmtliche An gebote abzulehnen. Leipzig, den 12. Juni 1858. DeS RathS der Stadt Leipzig Id. 24lO. Straßenbau-Deputation. Ärkalliltiilllchmig. Die Herstellung einer gepflasterten Droschkenbaltcstelle ans der BiSuiarckstraße bei der Marschnerstraße soll an einen Unternehmer verdungen werde». Die Bedingungen sür diese Arbeit liegen in unserer Tief bau-Verwaltung. Rathhaus, 2. Etage, Zimmer Nr. 14. auS und können daselbst eiugcsehen. resp. gegen Entrichtung der Gebühre» entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Drvschkcnhaltestelle aus der DiS-unr-kst-aste" versehen ebendasctbst und zwar bis zum 27. Juni 1883, Nachniitkags 5 Uhr einzureicheii. Ter Ralh behält sich daS Recht vor, sämmtliche Angebote abzulehnen. Leipzig, den 14. Juni 1883. DeS RathS -er >stadt Leipzig Ib 2440. Straßenbau-Deputation. Mamltmliihllllg.- Die A'issllbrung der Schieserdeckdrarbeiten sür das Nctorteuhauö c »wie 1) der Zimmerarbeiten, 2- der Schieferdeckerarbeitcn, 3) der Klempncrarbeiten !ür da« Dampfkesselbaus re., Werkstattgebaude und ^v.,de»satorgcba«de bei den, VrueueruugSban der L. Gasanstalt ist vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber hierdurch ihrer Angebote entlassen. Leipzig, am l6. Juni 1888. DeS RathS der Stadt Leipzig Deputation zu den GaSausialtcn. GeVölke-Nmniethimg. Der von uns zur Versteigerung des im bommun grundstück Salzgäßchcn Rr. 2 gelegenen Ge wölbes aus Montag, den Z8. dS. Mon., Vormittag« ll Uhr, im Zimmer Nr. 16 deö NathhauseS, I. Etage, an- beraumte Termin wirb hiermit aufgehoben und ans Dienstag, den Ik>. dS. Mo»., Vormittags LI Uhr, im nämlichen Zimmer verlegt. Leipzig, am 16. Juni >588. Der Rath der Stadt Leipzig. Lr. Georg». Krunibiegel. ZüMgsvcrjleigcrung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen tie im Grundbuche von OebleS-Schlechtewitz Band I, Blatt 19 comb, und Kleincorbekha Band II, Blatt 75 comb., aus den Namen deS Kaufmanns Ltto Most in LcblcS eingetragene», zu Oebles rcsp. Klemcorbelha be» legencn Alundstücke, nämlich: 1) die Viaunkohleiigeube „Maria" in Oebles, beflchmd a»S: n. Wohnhaus mit Hosraum, d. Schweincstall, c. Wasch haus mit Ps-cdestall, fl. Trockenscheune, o. Brennofen, f. Breiinschuvpeii. x. Kohlenschuppen, k. Schuppen, >. Schuppen, Ir. MaschinciihauS, I. Kessel- und Maschinen- gebäude, m. Trockenschuppc», u. Vorrathsschuppen, o. Förderthurin, p. Waschhaus, g. T' vckenschuppcn; 2) Pla» Nr. 62. Acker von 19 a 90 gm, Kartenblall 1, Parzelle 176; 3) Plan Nr. 68/71, Acker von 73 a — gm, Kartcnblatt 1, Par zelle 179; 4) Plan Nr. 71. Acker und Hosraum von 1 da 03 s 20 gm, Karleublatt 1, Parzelle 189/190; 5) Plan Nr. 67, Ncke: von 28 a 60 gm, Kartcnblatt 1, Parzelle 177,186; 6) die Fähre: an« 25 Juni 1888. vormtttags 1V Uhr vor dem unterzeichncien Gericht im Zcift'schcn Gasthose ZU Schlechtewitz versteigert werden. Die Grundstücke 5»b 2—5 sind mit 14,51 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 2, 33,60 ba zur Grundsteuer, das Grundstück sub 1 mit 1111,00 Nutzuugswerth zur Gcbäukcsteuer veranlagt. Aus- züge aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschriften der Grundbuch- blälter und andere die Grundstücke betreffende Nachwe sungen können in der Gerichtsschrciberei, Abthcilung I Hierselbst eingesehcn werden. Alle Rcalbercchiigten werden ausgesordcrl, die nicht von selbst aus den Erstehn übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung deS Ber- steigerungsvermnks nicht hervorging, insbesondere derartige Forde- rungcn von Capital. Zinsen, wieberkehrenden Hebungen oder Kosten, svälcstens im VnsteigerungStermiu vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und. falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die» scwci, bei Feststellung d s geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Bcrthcüung des Kausgeldes gegen die bcrücksichiigien Ansprüche im R inge zurücktrete». Diejenigen, welche das Eigentbum ber Grundstücke beanspruchen, werden ausgesordeit, vor Schluß des VersteigerunsterminS die Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach rrjolgtem Zuschlag das Kausgeld in Bezug aus de» Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Unheil über die Eetheiinng des Zuschlags wird am 26. Juni 1888, Mittags 12 Uhr an Gerichtsstelle hierselbst verkündet werden. Lützen, den 20. Avril 1888. Königliches Amlsgerlcht, I. Abtheilung. Msllien-Vcrpaihtilllg. Die diesjährige Nutzung von den fiskalischen ßtrschbä«»»« an den Straßen der nachgcnannicn Amisstrahenmeister-Bezirke soll gegen sojortige baare Bezahlung und unter den sonstigen vor Beginn des Termins bekannr zu gebenden Bedingungen ösfenlüch an Meistbietende verpachtet werden. ^ Zoiinabend, den 28. Juni d. I., von Vormittags ;'i,9 Uhr an, im Rah« scheu Gastdosc in Leubnitz, die Nutzung der Alleen im WrrSauer Amtsstraßenmeister-Lezirke, Montag, den 25. Inn» d. I., von Vormittags '/,s Uhr an, im vormals Tauscher'schcn Gafthose in Schedewitz, die Nutzung der Alleen der beiden Zwickaner Amtssiraßenmeiper- Bezirke. Zwickau, am 13. Juni 1888. Königliche Straßen- und Wass«rbitti-Ins»eeti»n Döhner t Königliche Vanvcrwalterei. Voigt. Vetmntmichmg. Erstatteter Anzeige zufolge ist da- sür Marie Artederike Henriette Mehnert aus Merseburg am 3l. December 1877 von der Ortsbchörde in Naundors ausgestellte Dienstbuch im Jahre 1885 verloren gegangen und wird bchus- Verhütung von Mißbrauch hier mit sür uugiltig erklärt. Leipzig, am 12. Juni 1888. Ta» Polizeiamt »er Stadt Leipzig, ll. 4453. Bretschneider. Faldix. IHpxiA- 8ta6t. 8itrnog »w 21. 4ant, Lcheuck» 0 Vdr, Iw 8»»I« 0er 1. vilrgorscünle. Taeesorflnuox: 1) kegflztrancko. 2) VVeiterderatkuvo; fler 8tanfl>-5orflllui>x. Or. hleudvrt. deltlinntmachnnz. Die nuterzeichncle Ortskrankencasse hat 0X1,000 Tassengelder gegen mündeisichere erste Ht-pothel zu 4 °/, au-zuleihea. Dies- bezügliche schriftliche Anträge wolle man oa da- Bureau West iraße 32. I. einreichen. Leipzig, am 15. Juni 1883. Die Ortsüankencaffe für Leipzig und Umgegend. chltiert »roolrl»»»«, Vorsitzender. Ausschreibung. Für den Umbau der Elstersluihbrücke bei Wiederau. Etat. 1,16 der Zwenkau-Pegauer Straße und der Bachbrücke bei Niedcrgräse». Hain, Stat. 1,9l der Waldheim-Altenburger Straße, ist die Anliefe rung und Ausstellung dcS eisernen Ueberbaues ohne Geländer, in eisernen T-Trägern und Belogeisen nebst Berbindungstheilen be stehend, >m Gewichte von rund 18 900 beziehentlich 6200 Ü8 zu vergeben. Zeichnungen und Lieferungsbedingungen sind bei der mitunter- zeichneten Straßen- und Wasserbau-Inspektion, woselbst auch Ange- iotssormulare imt Malerialverzeichniß entnommen werden können, Vormittags einzusehen, Angebote ebendaselbst bis zum 25. d. M. cinzureiche». Leipzig und Borna, am 15. Juni 1838. Königs. Ltras.rn- ». Masscrban- Königl. Bauverwalterei Itlspection Leipzig. Borna. Micha e >. Tieross. Uckannkmachung. In unserem Firmenregister ist bei der unter Nr. 214 ein getragenen Firma Ltto MatthieS in Tommitzsch zufolge Verfügung vom 12. Im» 1888 am 13. Juni 1883 Folgende- eingetragen worden: Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag aus den Kausmann Herma»» Bogcl zu Touinntzsch übergegangen, welcher dasselbe unter der Firma H. Bogel sorlsetzt. Vergleiche Nr. 363 des Firmenregisters. Dagegen ist unter Nr. 303 des Firmenregisters die Firma H. Bogcl zu Touinntzsch und als deren Inhaber der Kauf- mann Hermann Bogol zu Tonuuiizich zns tge Verfügung vom 12. Juni 1888 am 13. Juni 1683 eingetragen worden Torgau, den 13. Juni 1888. Königliches Amtsgericht. vermischtes. -- AuS Hirschberg in Schlesien wird der .Dossischcn Zeitung" über den am Tonnerätog erfolgten, bereits von unS telegraphisch gcmcltetcn Besuch dcS Prinzen und der Prinzessin Heinrich aus der Schneekoppc Folgende? geschrieben: Ter Ausstieg aufs Hochgebirge erfolgte vom Gaststos zuin „Goldenen Frieden" in Klummhüb.I. Rüstig schritt Prinz Heinrich mit dem Stab in der Hand an der Seite der Herren Hosmarschall Gros v. Seckendorff, dein Adjutanten und drm Hausärzte voran, während die Prinzessin Irene und zwei Hofdamen von den Stuhlträgera in Sesseln nachgetcagen wurden. Das herrlichste Wetter erhöhte die Stimmung der hohen Reisenden, und der Anblick allüberall war vcn seltener Klarheit. Am Gesäugt".unnen fesselte der frische Wuchs der Fichten niid der »öthliche Zapscnansatz dieser Nadelbäume das Auge deS Prinzen. Er selbst kletterte behend am Stamm in di: Höhe und brach verschiedene Zweige sür sein Gefolge ab. Wo der Pjad zum Frcy'jchen Denkmal abgcht, ruhte Prinz Heinrich einige Momente zum Nicdersirecken aus der Rasenfläche und oa dieser Stelle machie Herr v. Seckendorff einige photographische Momeal- outuahmen. Ais die obere Kante deS Gehänges erklommen und sür die Tläger das schwiciigsle Slück Arbeit gcthan war, wurde zwischen der zweiten und driitcii Telegraphenstange aus dem Plateau mitten im Knietwlzgcstrüpp Rast gehalten und das mil- genominene »weile Frubstück verzehrt. Bei der Ricscnbaude wehten aus heben Masten diesseits und jenseits des Weges riesige Flaggen, welche durch Kranzgewinde verbunden als ichönstcs Symbol vo» der guten Nachbarschaft hüben und drüben Zcugniß ablegten. Prinzessin Irene machte erst hinter der Steüibaude, in der zwei ten Wendung deS Weges am Koppcnkcgel, vom Sessel wieder Gebrauch. Riescngruud, Mclzcrgrund — beide in ihren majestä tischen Ticsen aus einmal überblickend! Um '/,2 Uhr war der Koppcnkcgel erklommen und somit nach dreistündiger rascher Wan derung das vorläufige Ziel erreich». TuS Koppenbanner, kurz vor dem Hunplhospiz aufgepflanzl, sandte stumme Gruße des Berggeistes hernieder und in dem „rescrvirien Zimmer" fanden die hohen Rci- senden die mit Blumen decorirte Tasel zum Mittagsmahl gedeckt. Nach aufgehobener Tasel begab sich Prinzessin Irene aus die Galerie, die Aussicht ins Schlcsicrland genießend und fand dort ihren Gemahl bereits vor. den sie noch im Zimmer wähnte. Ihr prinzlicher Ge- mah! hatte, um sie zu überrasche», den kürzeren Weg durchs Fenster gewählt. Ein zweistündiger Ausenthalt aus dem Throne des Berg geistes war rasch verstiichen und gemahnte znm Ausbruch, der gegen vier Uhr crsolgle. Arm in Arm stieg das prinzliche Paar de» Zickzackweq hinab, eilenden Schrittes vorbei an der Riesen- baude, über den Koppenplan im Knieholzpark dahin. Vor der Schlingelbaude kam es seit dem Verlassen der Koppe zum ersten Hali ans den» Wege des Abstieges. Bier und Milch würben als Erfrischungen eingenommen, doch wurde bald wieder auf gebrochen und nach kurzem Marsche erblickte man in den Bauni- wipscln die eigenartigen Thürmchen der Wangkirche und ehe die hohen Herrschaften aus den Bäumen heraus aus den sreien Platz dies-S Gotteshauses traten, begrüßte sie das Helle Geläut des Beig- kirchleins. Bon den dortigen Beamten zur Besichtigung in das Innere geleitet, galt beim Austritt aus demselben der letzle Gang dem schönen Denkmal, welche- der Großonkel des Prinzen, König Friedrich Wilhelm IV., in dankbarer Erinnerung der Gräfin von Redau aus Buchwald hat ausstellen lassen. Seit dem Abgänge von der Koppe waren die Sessel leer geblieben; erst aus der letzten kurzen Strecke nach Krummhüvel benutzte die Prinzessin einen der selben. Punct 7 Uhr setzte sich das Rappcngespann beim „Goldenen Frieden" in Bewegung, von des Prinzen Hand geleitet, und trug die hohen Bcrgwanderer heimwärts. --- KricgSzufl der Leipziger gegen die Türken Die Eroterung Konstant in opcls an« 29. Mai 1453 und das damit verbundene Ende des griechischen Kaiserthums batte die ganze Christenheit mit Angst und Besorgnis; erfüllt. Es bildete sich daher ans Anregung des PapstcS Ealixtus III ein Kreuzzug gegen den christlichen Erbfeind, dessen Thcil- nchmern Lossprechung von allen ihren begangenen Sünden zuzesichcrt wurde. Auch Leipziger Bürger, Studenten. Baccalaurien und Handwerksgesellen betheiligten sich bei diesem Zuge. Sie waren 115 Mann stark und jeder Einzelne hatte schwören müsse», von dem Banner dcS heiligen Kreuzes nicht in weichen, brüderlich zi,kai»mcn zu halten und Keiner den Andern zu verlassen. Am 13. Oktober 1156 zogen sie von dannen. Hinter Egcr erfuhren sie, daß Johann Hunyadi die Türken bei Belgrad total geschlagen und zur Flucht genöthigt hatte. Sie wurden bieraus von einem Cardinal, den der Papst entsendet, in die Heimath eulurlaubt, mit der Ver pstichtung. wenn neue Türkennoth eintrcte, zur Hilfe sich wieder unter dem Banner zu sammeln. Um Weihnachten trascn sic in Leipzig ein »nd steckten ibr Banner deS heiligen Kreuzes am Altar der Nicolaikirchc aus Von den 115 Aus gezogenen kehrten 40 nicht zurück. ^Wiederholt.)
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