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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188807076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880707
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880707
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-07
- Tag1888-07-07
- Monat1888-07
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1888
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41d8 über Dinge debattirt und beschlossen werde» sollte, welche in die ausschließliche Competeiiz des souveraiuen serbischen Staate- sollen und die cndgiltig geordnet sind. Da, wie man verläßlich erfahrt, auch Rumäuien sich nicht veranlaßt sehen dürste, osfictclle kirchliche Delegirte »ach Kiew zu entsenden. Io dürsten sich von alle» ortbo- boxen Kirchen dlos die russische und die griechische an dem Concil betheiligeu, dessen Beschlüsse unter solchen Umtiändeu selbstversiänd' Iich sür die verschicdeneii autokephalen orientalischen Kirchen nicht maßgebend sein könnten." * Die Angelegenheit Poposs bat in der bulgarischen Armee eine Be.veguna bervorgcruscn, deren Ende noch nickt abzusehen ist. Der „Times" wird darüber geschrieben: Die Mehrheit der Ossiciere steht aus Popvss's Seite, während die Minderheit ebenso eifrig für Stambulosf eintritt, und wie sich unter Jenen eine Verschwörung gebildet batte, um Poposs im äußersten Falle gewaltsam zu befreien, so dürste die Wiedereinsetzung desselben in seine alten Aemter die Anhänger Stambulvsj'S so erbittern, daß dann Gewaltlhaten von dieser Seite leicht möglich wären. Je nach der Partcistellung wird auck der Prinz von Eoburg behandelt, und es ist sür die Lage bezeichnend, daß Slambnloss den diplomatische» Agenten Oesterreich'Ungarns, Herrn Bnrian. den vertrautesten Rath- gcber des Prinzen, unter besondere Polizeiaufsicht gestellt hat. Herr Burian soll dies wißen. Dagegen scheint Herr Stam- buloss nickt zu wißen, daß auch er beaufsichtigt Word. In Philippopcl erhielt der Premier ein Telegramm auöShitomir in Rußland, worin cs hieß: „Tritt nicht zurück; erwarte den Brief eines Freundes. Theocbaross." Ein indiscretcr Tclc- graphen-Beamter brachte dies Telegramm in die Oeffentlick- keit, wo es große Ucberra'chnng erregte, da Tbeocharosf, früher bulgarischer Alinister unter den russischen Generalen Skobelefs und KaulbarS, ein bekannter russischer Agent ist. Als Stambulosf von seinen College» im Cabincle gefragt wurde, wie er dazu tomme» mit einem solchen Manne !n Verbindung zu stehen, gab der Premier zu, eine solche De pesche empfangen zu haben, bemertte jedoch gleichzeitig, daß er den Sinn derselben nicht verstehe. Einen unangenehmen Eindruck scheint die Angelegenheit jedoch gemacht zu haben, und wohl nickt ohne Grund. * AuS näkercn Berichten über das bereits erwähnte Ge fecht in Zululand geht hervor, daß die aufständischen Usutu, welche dort mit den Engländern handgemein geworden sind, nickt unter dem Oberbefehl DinisuIu'S selbst oder seines ihm als Lieutenant dicncnven Oheims Undabuko, sondern unter dem Unterhäuplling Jsh-ingana kämpften. Von Nkonjriu aus war eine Expedition englischer Polizisten und Soldaten, unterstützt durch ein Emgeborenenausgcbot, welches von den Erbseinden der Zulu, dem Betschuana-Stamme der Basulo, gestellt zu sein scheint, nach dem Gebiete der Aufständischen aujgebrochen. Sie stießen aus eine Ablbeilung Usutu. die sich in den dichten, buschigen Klüften des Hlopekulu-HügclS scst- gesetzt hatten. Nach einem sechsstündigen Kampfe, der von der Erbitterung des Widerstandes Zeugniß ablegt, wurden sie mit schwerem Verlust Vertrieben und ihnen 1000 Stück Vieh abgenommen. Aber auch die Briten und ihre Verbündeten sind nicht unversehrt davon gekommen. Es wird der Tob zweier britischer Ossiciere gemeldet und von dem Eingeborenen- ausgcbote heißt es bezeichnend, daß dessen Verlust „bisher noch nicht ermittelt" ist. Schmerzlicher als der Tod einer Anzahl Krieger wird dem Zuluhäuptling die Fort- nahme einer so starken Viehheerde sein, denn in dortigen Landen sind lebende Ockfen die „Nerven dcS Kriege»" und i-wic in der Homerischen Zeit sucht ein Feind den andern zu vörderst dieser Subsistenzmiltei zu berauben. Daß der Aus stand bereits größeren Umfang angenommen hat, geht aus einer zweiten Nachricht hervor, derzusolge vier Häuptlinge deS Jnkandhla-BezirkS den aus britischer Seite stehenden Häuptling Sokolyata überfallen und ihm sei» Vieh weg getrieben haben. In dem gegenseitigen Viehraub ist also sür die Zulu das Gewinn- und Verlust-Conto bcrerlS wieder beglichen. Weniger Glück als mit Sokolyata's Vieh hatten die vier Häuptlinge indeß mit einem späteren Angriff auf den Sitz deS englischen VerwaltungSbeamten, der durch die Polizeisolbaten und Sokolyata's Leute vertbeidigt wurde, bis nach mehrstündigem Kampfe die Aufständischen zum Rückzüge genölhigt waren. Da die Engländer sich hier in der Ver- theidigung befanden, hatten sic nur geringe Verluste. Immer hin geht aus diesen Berichten hervor, daß das von Capstadt entsandte Jnfantericbataillon, dem wahrscheinlich noch ein anderes, sowie Reiterei Nachfolgen wird, keinen Augenblick zu spät kommt, um den Aufstand niederzuwersen, um so mehr, wenn eS sich bestätigen sollte, daß Dinisulu einen Zuzug von abenteuernden Buren erhalten hat. Jur Lage. ** Berlin, 5. Juli. Der Streit über daS Verhalten der Cartelparteien wird in der Presse fortgesetzt und dabei von mancher Seite ein hoher Grad von Gereiztheit gezeigt, welcher u»S keineswegs am Platze erscheint. Wir er klären uns diesen Umstand zunächst dadurch, daß von falschen Voraussetzungen auSgegangen wird. Sodann aber bringt eben die Höhe der Saison den uin diese Zeit gewöhnlichen Stoffmangcl mit sich, welcher die Stimmung mancher Feder- bclden irritirt. Auch im vorigen Jahre begegneten wir im Hochsommer in den orthodoxen und extrem-conservativen Blättern recht heftigen Auslastungen; jedoch in demselben Maße als sich die Temperatur abkühltc, wurden auch die Artikel der „Kreuzzeillliig" und des „Reichsbolen" ruhiger und ihr Verhalten verständiger. Wir geben das Vertrauen nicht auf, i» diesem Jahre dieselbe Erfahrung zu machen. Sehr richtig setzt die „Post" bereits auseinander, daß von einem besonderen Cartel der beiden conservativen Gruppen gegen die Nationalliberalen niemals die Rede sein kann. Und eben so wenig — dieser Vorschlag ist auch »och nickt einmal gemacht worden — werden die Natioualliberalcn gemeinsam mit den Freiconservaliven gegen die Deutsch-Conservativen austreten. Grundsätzlich sollen und wollen die drei Parteien nicht gegen einander sein, wo und sobald immer der gemeinschaftliche Feind — Ultramontane, Freisinnige und Socialdemokralen — gegenüber steht. Ist dies aber nicht der Fall, so mag eben jede der drei so genannten Cartelparteien sür sich overiren und sür ihren eignen Candidaten wirken. Das offen auszusprcchcn und danach zu handeln, erscheint uns durchaus loyal. Denn daß bei aller Ucbereinsiimmung der nationalen Ge sinnung und dcS nationalen Zieles doch immerbin politische, grundsätzliche Unterschiede unter Len drei Cartelparteien vorhanden sind, muß jeder ehrliche Nationalliberale. Frei- conservative und Deutschconservative zugcben. Und daS AuS- tragen dieser Meinungsverschiedenheiten ist doch keineswegs sür alle Zukunft ausgegeben worden. ES wird eben im ein zelnen Falle die politische Einsicht zu entscheiden haben, ob mehr die einigenden oder die trennenden Momente zu betonen sind Auch in den Parlamenten sind ja die drei besreundclen Parteien meist zusammen gegangen, ohne daß irgendwie ein paragraphirter Vertrag dazu gezwungen hätte. Die allgemeine Lage, die politische Klugheit waren stark genug, um alle ge schriebenen Abmachungen zu ersetzen. So, meinen wir. soll und muß cS auch bei den bevorstehenden LandtagSwahlen sich Herausstellen. Wir meine», der ganze Streit ist jetzt theoretischer Natur und fruchtlos, wen» nicht schädlich. ES dürste also wohl an- gezeigt sein, alle diese Auseinandersetzungen einstweilen zu ver tagen. In der Praxis wird sich von selbst daS Gleichartige wieder zusammenfinden, denn der Wille und die Absicht der Trennung liegt aus keiner Seite vor. Die jetzigen Erörte rungen werden von unseren Gegnern ausgebauscht und entstellt. Eine Freude über den „Zwiespalt unter den Cartelparteien", wenn er nicht vorhanden, wollen wir ihnen zwar gönnen, aber warnen möchten wir dock davor, nickt einen Streit sort- zusetzen, welcher leicht irgendwo einen Stachel zurücklasten und eine Erbitterung sür spätere Zeit zurücklassen könnte. Mögen Andere da» Drama der „feindlichen Brüder" aus» führen. Noch ist da» deutsche Reich lange nicht fest gekittet genug, um den Bruderzwist von Neuem zu cultivire», noch giebl eS gar viele Gebiete, wo die Einigkeit dringend nolh thut. Wir bitten also: iu nscessarüs unitar, in omindus caritas! Vom Bürgerlichen Gesetzbuch. * Wie wir gestern bereits meldeten, zerfällt der dem BundeSralhe zugestelllc Entwurf eines EinsübrungS- gesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuche sür da« deutsche Reich in vier Abschnitte, dessen erster die all- gemeine» Vorschriften umfaßt. Die letzteren lauten: Artikel 1. DaS bürgerliche Gesetzbuch tritt mit dem in Kraft. Artikel 2. Gesetz im Sinne des bürger lichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Artikel 3. Soweit in dem bürgerlichen Gcsetzbnche oder in diesem Gesetze die Regelung den Landesgesetzen Vorbehalten oder bestimmt ist, daß die LandeSgcsetze unberührt bleiben oder daß landesgesetzliche Vorschriften ertasten werden können, bleiben die bestehenden landeSgesetzlicken Vorschriften in Kraft und können neue landesgesetzliche Vorschriften erlassen werden; ein neben dem bürgerlichen Gesetzbuche und diesem Gesetze in Kraft bleibendes ReichSgcsetz kann jedoch durch Laudesgesetz nicht aufgehoben oder geändert werde». Artikel 4. Wenn in RcickSgesetzcn oder in LandeSgesetzcn aus Vorschriften verwiesen ist, welche durch das bürgerliche Gesetzbuch oder dieses Gesetz außer Kraft gesetzt werden, so trete» die entsprechenden Vorschriften dcS bürgerlichen Gesetz buches oder dieses Gesetze» an Stelle jener Vorschriften. Artikel 5. AlS Bundesstaat im Sinne LeS bürgerlichen Gesetzbuches und dieses Gesetzes gilt auch daS Reichsland Elsaß-Lothringen. Artikel 6. Eine Ehefrau theilt nicht den Wohnsitz veS Ehemannes, wenn auf beständige Trennung von Tisch und Belt erkannt ist. Artikel 7. Die Vor- ckristen des bürgerlichen Gesetzbuches Uber die Wirkungen eines gerichtliche» VeräußcrungSverbotcS finden aus ein Vcr- äußerunqSverbot. welches von einer anderen Behörde als einem Gericht innerhalb der Grenzen der Zuständigkeit der- elben erlasten ist, entsprechende Anwendung. Artikel 8 Tie Vorschriften der tztz. 692 bis 700 de« bürgerlichen Gesetz buches sinken aus Aelie», welche aus Inhaber lauten, enl- precüende Anwendung. Im zweiten Abschnitt, der, wie bekannt, daS Verhältniß des bürgerliche» Gesetzbuches zu de» ReickSgesetzen behandelt, wird im Artikel 9 bestimmt, daß die Vorschriften der NeichSgesetze in Kraft bleiben, daß sie jedoch insoweit außer Kraft treten, als auö dem bürgerlichen Gcsetzbnche oder aus diesem Gesetze die Aushebung sich ergicbt. Ar tikel 10 besagt: Die Vorschriften des bürgerlichen Gesetz buches über Verwandtschaft und Schwägcrschast finden auch insoweit Anwendung, als Wirkungen der Verwandtschast oder Scbwägerschäft durch daS Gerichtsvcrsassungögesetz, die Civil- proceßordnung. die Slrnsproceßorvnung, die ConcurSordnung oder das Gesetz, betreffend die Anfechtung von Rechtshand lungen eines Schuldners außerhalb de« ConcursversabrcnS, vom 21. Juli 1879 bestimmt sind. Die Artikel 11. 12. 13, 14 und 15 beziehen sich auf die Aendcrungen und Er gänzungen. welche die Civilpreceßordnung und die Concurs- ordnung erleiden. Artikel 16 enthält die Vorschriften, welche die betreffenden Bestimmungen dcS Strafgesetzbuches ersetzen und er gänzen sollen. Danach erkält der tz. 55 unseres Reichsstras- gesetzbucheS folgende Fassung: „Wer bei Begehung der Handlung da» zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, kann wegen derselben nicht straircchllich verfolgt werden. Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgcsetzlichen Vorschriften die zur Besserung und Beaussichtigung geeigneten Maß regeln getroffen werden. Tie Unterbringung in eine Familie, Er- ziebungraiistalt oder Besserungsanstalt kann nur erfolgen, nachdem durch Beschluß dcS BorniundschastSgerichlS die Begehung der Handlung scstgestcllt und die Unterbringung sür zulässig erklärt ist." tz. 65 soll folgendermaßen lauten: ^ „Der Verletzte, welcher da« achtzehnte L-benSjabr vollendet bat, ist selbstständig zu dem Anträge auf Bestrafung berechtigt. So lange der Verletzte minderjährig oder, nachdem er nach Maßgabe des Z. 1727 des bürgerlichen Gesetzbuches des vormundschastlichea Schutzes sür bedürftig erklärt worden, die Bormuudjchait nicht be- endigt ist, bat der gesetzliche Vertreter desselben, unabhängig von der eigenen Befugniß dcs Verletzten, dar Recht, den Antrag zu stellen. Bei Personen, welche wegen Geisteskrnnkheit entweder entmündigt oder nach Maßgabe des 8- 1737 des bürgerlichen Gesetzbuches unter eine vorläufige Vormundichast gestellt sind, ist der gesetzliche Vcrlrelcr der zur Stellung des Antrages Berechtigte." Hinter den tz. 170 soll folgender neue Z. 170a eingeschaltet wercen: „Mit Geldstrafe bis zu 1000 oder Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre wird bestraft: 1) wer gegen das Verbot dcs 8> 1237 des bürgerliche» Gesetzbuches eine Ehe schließt; 2) die Frau, welche gegen das Verbot des 8- 1211 des bürgerlichen Gesetzbuches eine Ehe schließt, sowie Derjenige, welcher mit ihr die Ehe schließt, wen» er bei der Eheschließung von dem Hinderlich Kcnntniß halte." Die ßtz. 195 und 237 erhalten folgende» Wortlaut: „Sind Ehesrauen beleidigt worden, so haben sowohl die Be leidigten als deren Ehemänner das Recht, auf Bestrafung an zutragen." „Wer eine minderjährige, unverehelichte Frauensperson mit ihrem Willen, jedoch ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder desjenigen Ellcruthells, dessen Einwilligung zur Eheschließung er- sordcrüch ist, euisührt, um sie zur Unzucht oder zur Ehe zu bringen, wird mit Gesanglich bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein." Artikel 17 enthält eine kleine Abänderung der Stras- proceßordnung. Artikel 18 beschäftigt sich mit den Ergänzungen der einzelnen Vorschriften der'Gewerbeordnung. Danach soll dem tz. ll der letzteren, welcher vom selbstständigen Betriebe eines Gewerbes durch Frauen handelt, folgender Absatz hinzu- gesügt werden: „In Ansehung des von einer Ehefrau selbstständig betriebenen Gewerbes finden die Vorschriitcn des bürgerliche» Gesetzbuches über das von einer Ehefrau selbstständig betriebene Erwerbsgejchäst An wendung." Im 8- 108, welcher von der Ausstellung deS Arbeitsbuches bandelt, wird nunmehr bestimmt, daß die Ausstellung deS BuckcS nicht, wie bisher, ans Antrag oder mit Zustimmung deS VaterS oder Vormundes, sondern „ deS gesetzlichen Vertreters" erfolgt. Ist der Inhaber der elterlichen Ge walt der gesetzliche Vertreter und ist besten Erklärung nicht zu beschaffen oder wird dessen Zustimmung ohne genügenden Grund und zum Nacktheile des Arbeiters verweigert, so kann die Gemeindebehörde die Zustimmung ergänzen. Ebenso ist in den 8- 13t Abs. 1 und 8- 137 Abs. 2 und 3 stall deS „VaterS oder Vormundes" der „gesetzliche Vertreter" eingc- sügt. In dem 8 133 Abs. 2, welcher bestimmt, daß sür eie Zablung der Entschädigung eines Lebrherrn für uiibesugteS Verlassen der Lehre seilen» des Lehrlings als Selbslschuldner auch der Vater de» Lehrlings milverhastet ist. ist «ingefügt. daß Letzteres nur der Fall sei» soll, sosern der Vater die Sorge für die Person des Lehrlings bat. Wir behalten uns vor, auf die weiteren Bestimmungen zurückzukommen. Aus Oesterreich. * Die Thronrede deS deutschen Kaisers läßt die überhitzten slawischen Gcmüther in Oesterreich noch immer nickt zur Ruhe kommen. Am heftigsten tobt der Sturm in der kleinen weitverzweigten czcchiscken und slowenischen Pcvvinzpreste, welche in leidenschaftlicher Weise das Wort Kaiser Wil helm'» II. über den Bündnißvertrag Oesterreich» als Ver- mächtniß der deutschen Geschichte befehdet. Man eignete sich in dieser Presse die Schlagworte der Prager „Narodni Listy" an. um sie noch zu übertrumpfen. Man stellt in diesen Blättern Kaiser Wilhelm II. aus eine Stufe mit den Deutschnationalen Oesterreichs. Die Deutschen Oesterreichs bekümmern sich um den Ingrimm ihrer slawischen SlaatS- grnossen wenig. Für sie hat eS nichts UeberraschendeS mehr. zu sehen, in welch entgegengesetzten Bahnen sich Oesterreichs äußere und Oesterreichs innere Politik bewegen. Die deutsch gesinnte Presse Oesterreich» — die Provinzpresse, zumal in Böhme» und Steiermark, noch mehr als die Wiener Presse — schöpft, soweit man Umschau halten mag, neue Hossnungs- sreude au» den Worten der vielbesprochenen deutschen Thron rede. AuS den verschiedensten ZcilungSftimmen klingt fol gendes Ergebniß hervor: Die Deutschen in Oesterreich haben in ihrer bedrängten Lage alle Ursache, die deutsche Thronrede auch mit dem von ihnen sehntickst erwünschten Völkersriekcn in Oesterreich selbst in Beziehung zu bringen. Sic können aus den Worten Kaiser Wilhelm's wenigstens die Hoffnung schöpfen, daß da» „Vermächtniß deutscher Geschickte" sich nicht sür sie in ein „Verkängniß deutscher Geschickte" verwandeln werde, welches sie in eine unwürdige Stel lung drängen oder sie gar mit der Gefahr einer Vernicklung bedrängen könnte. Es ist auch ein „Ver- mächtniß deutscher Geschichte", daß Oesterreich in seinem Grnndwcscn deutsch bleibe. Würde der Völkerkamps im Innern Oesterreich» dahin auSschlagen, daß sich dieses Slaatswcse» des deutschen Gepräge» und dcs deutschen Geistes entscblüge, dann wäre das deutsche Volk auch in Europa geschlagen. DaS ist denn auch das Endziel der lawischcn Parteien in Oesterreich, von welchem sie freilich »och fern sind, wie viele Fortschritte sie auch in dicker Richtung namentlich in neuester Zeit errungen haben. Die Sache deS ganzen deutschen Volkes ist also nickt zu einem geringen Thcile aus die Deutschen in Oesterreich gestellt. Dies hat man auch im deutschen Reiche begriffen, und der deutsche Kaiser hat dieser Einsicht Ausdruck gegeben, indem er davon sprach, daß der Geist dcs deutschen und österreichisch- ungarischen Bündnisses von der Meinung des gesammten deutschen Volkes getragen werde. ES wäre vielleicht eine Unterschiebung, unter diesem „gesammten deutschen Volke" auch daS deutsche Volk Oesterreichs verstehen zu wollen; der deutsche Kaiser dachte wohl bei dieser Stelle nur an daS deutsche Volk des deutschen RcickcS. Die Deutschen in Oesterreich aber können ohne Sclbstüöcrhebung sich unter dieses „gestammte deutsche Volk" einreiben, denn in Oesterreich sind unzweifelhaft die Deutschen die starken und vielleicht, von den Ungarn abgesehen, die einzigen Träger des Bündnisses mit Deutschland. Insofern widerspricht cS durchaus nicht den Thatsachen, wenn sie sich mitgezählt fühlen bei dem Worte vom „gesammten deutschen Volte". Und wenn sie dies annehmcn, so erwächst ihnen auck die Crkeuntuiß der Pflicht, welche die Weltgeschichte aus ihre Schultern geladen. Sic müsse» darüber Wacken, daß Oesterreich nicht ans der alten Art schlägt; sie müssen die Tüchtig keit erwerben, dieser historischen Pflicht genügen zu tönnen. Die Augst der Ezecbcu besonders aber vor der weiteren Entwickelung der Tinge und ihren Widerwillen gegen dieselbe begreifen die Deutschen Oesterreichs, denn die Tage der czechisckcn Herrlichkeit sind unter solchen Umständen gezahlt. Aber die Geschickte ist unerbittlich, und ein Blick aus die Sprachenkarte Mitteleuropas zeigt — was auch russische Blätter wiederholt anerkannt haben — was einst daö Ende vom czechischen Liede sein wird. Die „Gegenseitigkeit". * Leipzig, 6. Juli. Der 33. Rechenschaftsbericht der Leip ziger Kranken-, Invaliden- undLebensversicherungs- qeiellfchajt „Gegenseitigkeit" cmwirst i» klarer und über- sichtlicher Wcise ein Lüd van dem Geichästsjahr 1887 genannter vcjellichait. Die Geschäslsergebnisse de' vergangenen Jahre» sind von denen früherer Jahre nicht wesentlich verschieden. Der Abgang ist zwar etwa» größer gewesen als der Zugang, doch bei der Lebensversicherung nur i» der Fahl der Personen, nicht auch der Versicherungssumme, die wieder gegen voriges Jahr in erfreulicher Weise eine höhere Durchschi:iilsz>sstr zeigt. Auch die Sterblichkeit kau» als günstig bezeichnet werden. Der oben bemerkte etwas größere Abgang ist durch die Kranken- geld-BersicheruniZ herbeigesührr worden, bei der wieder ein: nicht unbcacutcnde Verminderung deS Versichcrungsbestandes, sowohl in der Zahl der Pelsouen wie dcs versickerten Krankengeldes, statt- gesunde» hat, eine Erscheinung, die auch ferner andaucrn wird, da neue Ausnahmen nicht erstrebt, vielmehr vermiede» werden, nament lich solcher Personen, die nacv dem Kraiikeiicaisingeictze versichcrungs- pslichtiq sind. Trotz der Verminderung dcs V.rsickierunqsbestaudeS ist doch mehr an Krankengeld gezahlt worden als in frühere» Jahren. Gegen das Jahr 1883, also daS Jahr vor Einjührung des Kraiiken- casieiigksetzes, lelrügt diese Mehrzahl im vorigen Jahre circa ABO Mark und übersteigt auch den rechnungsmäßig zahlbaren Betrag. Geringfügigkeiten weiden oft zu weiti-hcnden Aniordeiuiigen benutzt, die auch nicht gerade selten ärztliche Unterstütz»»» finden, und wenn auch finanzielle Bedenken bei der re chlich bemessenen Reserve nickt vorhanden sind, io sind es doch Erickeinungen, die, verbünde» mit einigen krankeiicaffengesetzücheu Best mmungen, nicht dazu dienen, baS Interesse sür diese bisher mü Liebe gepflegte Bersicherung-art rege zu erhalten. Obgleich sich der Geschästsbelrieb immer noch in etwas engen Grenzen bewegt und nicht aus alle deut'che Länder ausgedehnt ist, wird doch eine weitere räumliche Ausdehnung zunächst »ickl beab- iichtigt, eS müßten denn günstige Ersolge in ziemlich sicherer Aussicht stehen. Nach der allgemeinen UebersiLt gingen ein: Im Jahre 188? Anträge ' 670 von 677 Personen. Hierzu au» 1886 uucrledigte Anträge 20 - 20 Zusammen Anträge 690 von 697 Personen. Davon wurden angenommen Anträge 548 von 549 Personen. Zlllückgczogcn wurden Anträge 7 - 7 » Al'gelehul und nicht esfectiürt wurden Anträge 92 - 96 - Zurückgestellt wurden Anträge 15-15 « Unerledigt blieben Anträge 28 - 30 - Zusammen Anträge 690 von 607 Personen. Im Laufe deS Jahres erloschen 698 Versicherungen von 696 Personen. Vo» den 7639 Personen (4345 männlichen, 3294 weiblichen Geschlechts) sind versichert: Aus de» Todesfall allein 4583 Personen» » » Todes- und Erkeankungssall zugleich 2529 - » - Erkraiikuugssall allein 206 « » » Lebcnsjall (Aussteuerversicherung) . 32l - Zusammen 7639 Personen. Ende 1887 bestanden bei der Lebens- und Beqräbnißgeld-Der- sicherung 7210 Versicherungen mit 5 884 015 Krankengeld war im Betrage von 19 231,50 ./ll von 2735 Personen versichert, in der Äussteuerversicherung bestanden 323 Versicherungen mit 530 680 .Ol Nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung beträgt die Reserve sür die Lebensversicherung 908 237.1!» für die Krankengeldversicherung 212 643,29 ,ür die Äussteuerversicherung 64 269,16 zusammen 1 185 149,64 >8 Da nach dem Abschluß daS Vermögen und dns Guthaben aus Rückversicherungen 1369189,62 .Ol beträgt, verbleibt ela Ueberschuß von 184 039,98 »Ol Locialpolitisches. * Kopenhagen, 30.Juni. Auch Dänemark will nun ernst lich mit jo cialpo l itss che » Reformen Vorgehen. Eine Abord nung der Oberleitung und der Vertretung der coaservaliven Arbeitcr- und Wühlervcreiiie der Hanvtstadt und Umgegend unter Führung des Dichters Or. Ploug, Mitgliedes der Ersten Kammer unseres Reichstages, überreichte heule dem Ministerpräsidenten Estruv eine Adresse der erwähnten Vereine, in welcher die Regierung ausqesordert wird, dem Reichstage Gesctzesvorlaqen zu unterbreiten, welche die Verbesserung der Lage und der Lebensbedingungen der Arbeiter bezwecken. Dazu gehöre» eine vom Staate geregelte und unter stützte Altersversorgung, des Fernern bessere Regelung der Lehr lings - und Dienstbotenverhältniffe, Schutz gegen verfälschte Nahrungsmittel, Sicherung gegen Unfälle bei Maschinen und Versicherung gegen Unfälle bei der Arbeit überbaut», Untersuchung und Vorbeugung von See-Unfällen, Regelung der Kranken kassen u. s. w. Schließlich wird der Wunsch ausgesprochen, daß sowohl bei der Revision des Zolltarifs wie bei der des Gewerbe gesetzes billige Rücksicht aus die Bedürfnisse der Arbeiter genommen werde. Ter Ministervräsident sprach seine Freude über die An erkennung der Vertreter der Arbeiterverein: aus, daß die Regierung nicht versäumt bade, die die Verbesserung der Lage der Arbeiter bezweckenden Gesetzqebungsarbeiten zu fördern, und erklärte, daß mehrere der genannte» Gesetzentwürfe bereits sertiqqeftellt seien und dem Reichstage würden unterbreitet werden, wahrend andere» deren Ausarbeitung mit großen Schwierigkeiten verknüpft gewesen sei vnd lange Zeit erfordert hätte, ihrer Vollendung entgegenglnge». Er hoffe, daß der Reichstag dies« Vorlagen fördern werde, und wünsche, daß die beidcn Abtheilungen deS Reichstage- und die Regierung zu einer Verständigung wegen derselben gelangten. I» der Thal gehörte unsere Regierung zu den ersten Europas, welche sich die Ausgabe stellten, die Lage der Arbeiter zu verbessern, i» .cm sie schon 1875 eine Eommiisioa zur Unterjuchung der Arbeiter- Verhältnisse des LaiideS niederjetzte, welche im Jahre 1879 Bericht erstattete und mehrere Gesetzentwürfe zu genanntem Zwecke ausgr- arbeitet halte. Im Jahre 1883 hat die Regierung ferner dem Reichstag eine Vorlage betreffend die Altersversorgung der Arbeiter, unterbreitet. Der leidige Streit zwilchen der Regierung und dem Folkeihing hat jedoch das sociale Reformwerk in unser»! Lande nickt zur Durchführung gelangen lassen. Daß dies jetzt gelingen möge, wollen wir auch hoffen und wünschen. Localverein für wissenschaftliche Pädagogik. * Nachdem in einer früheren Vereinssitzung über die General- Versammlung, welche zu Pfingsten in Naumburg stattgesunden, von Herrn Lehrer Tcupser berichtet worden war, hielt am 3. Juli der Vvrsitz-iide, Herr Director Or. Barth, einen Vortrag über das Schullebcn. Der Redner bezeichnet« daS gewählte Thema als eine Fortsetzung seiner Rede, welche cr jüngst ben» Jubiläum seiner Anstalt gehalten und in welcher er die Erfordernisse der „ErzichungSschule" dargelcgt habe. Letztere habe sich die Aufgabe gestellt, ihre Zog- linge zur silllich-rcligiösen Charakterbildung hinzuleiten; hierfür sc, aber außer dem erziehenden Unterricht daraus zu sehen, daß die Schule sich nicht nur zur Berufsschule, sondern auch zur Lebensschule entwickele, und letztere habe ihren Ausdruck in dem Schullebcn zu finden. Das Schullcb-n sei so zu organisiren, daß eS den drei Jntcrcssen der Theilnehmcr diene. Mas zunächst bas sympathetische Interesse aubelangt, so habe das Schulleben ei» Band zu schlinge», das nicht nur die Lehrenden und Lernenden, sondern auch die ersteie.i mit den Eltern verbindet, so daß eS möglich werde, den Grund zu cincr wahrhaften Schulgemeinde zu legen. Es kommt nicht selten vor, daß die Schüler in Len Lehrern ihre Feinde seycn oder daß iimgekehrl der Lehrer sich absichtlich fern hält von den Schülern. Es kommt auch vor, daß die Lehrer den Verkehr mit den Ellern vermeide,! oder ihn aus ein Minimum beschränken. Diese Uebclitäiide »lügeu durch das Schulleben beseitigt werden. Hierzu dient vor Allem das Schulfest, welches in keinen! Jahre fehlen dürfe, auch Ausflüge, Spaziergänge, kleine Schulreifen gehören hierher. Zur Bildung b.r Schulgemeinde sei aber erforderlich, daß alle Kinder an der betreffen den Festlichkeit theilnehmen können, was daraus hinweist, daß die Schulen nicht zu groß seien. In Schulcasernen kan» sich kein Schul- lcbcn entwickeln. Dem socialen Interesse dient das Schulleben dadurch, daß eS sich anlehnl an alle großen Ereignisse des engeren und weiteren Baterlandes. Hierfür sorgt die Schule gegenwärtig schon durch lie Feier von Kaisers und Königs Geburtstag, sowie durch die Sedaii- teicr, ob aber in schon hinreichcndcr Weise sei sehr fraglich. W.uu z. B. die unteren Classen an der Feier darum nicht thcilnchiiie» löiincn, weil sür sie kein Platz in der Aula vorhanden ist, oder wen» der Redner iu seinem Bortrage ein mit dem Zweck des Jenes in keinem Zusammenhänge stehendes Tkema behandelt, so sind dies große Unvollkommenheiten. Auch müßten die Schüler bei der Vorbereitung zu solchen Festen viel mehr in Activiiät geietzl werden, etwa so, wie dies der verstorbene Provinzialschusrath Schcibcrt angiebt. Vor Allem ist das Turnen m den Dienst deS socialen Interesses zu stelle». Dazu genügt freilich da« Elassenturnen, welches nicht allgemein gehandhabt wird, »ichi. Es muß sich aus Lehrern und Schülern eine Turngemcinde biltcu, >» der auch, wie dies z. B. im Gymnasium zu Stettin geschickt, nickt nur alle Classen zugleich turnen, sonder» in denen auch die Ansänge zum inilit-nrischeu Dienst dargcboten werde». Das A>- siiigc» patriotischer Lieder am Anfang der Turnstunde werde daun selbstverständlich sein. Das Schuliebe» hat endlich auch dem religiösen Interesse zu dienen. Es sind Veranstaltungen zu treffen, daß die Zöglinge in ihre kirchliche Gemeinschast fest einwachicn, was wohl am best n dadurch geschieht, daß sür die junge» Zöglinge regelmäßig: Schul- gotteSdieiiste abgchalten werden, sowie daß die Schule ans de» Kirchcubeiuch der älteren Zöglinge ein ausmcrkianies Auge v r- wendet, freilich müsse» daun die Lehrer mit gutem Beispiel vornii- gehen Zar Förderung des rcügiöien Interesses gehört in Leipzig auch die Feier des Johannisfestes. Hier genügt es nicht, die Sckule cinsach frei zu geben, eS ist auch nicht recht, an diese». Tage einen Ausflug vorzunelime», da damit Fam'lieiircchte beeinträchtigt werden. Aber nickt blos die Interessen der Theilnabme, sonder» auch die der Eckeiinliiiß kommen beim Schulleben in Betracht, nur daß sie mehr dienender Natur sind. Denn wenn die Schulfeste vorzugsweise auS der Aclivilüt der Zöglinge hervorzutcclen haben, so giebt eS bei d:n Vorbereitungen allein schon Manches, was das empirische, speculativc und ästhetische Interesse sürdert. Hier werden in Zukuinr namentlich die Scheibert'schen Schülcrvercinc in Betracht komn e», hier wird auch die Schnlwcrkstalt ihr im Ganzen der Schule wurzelndes Ziel haben. Aber cS bleibt noch eine wichtige Ausgabe zu lösen: das Schul- lcbei, muß so viel als möglich mit dein Unterrichte in Berbiuduug sichen. Jetzt stört die Lebensschule die Lernschule, umgekehrt die Lcrnschule laßt der Lebenssckule keine Zeit übrig. Das ist cm Problem, das dringend der Lösung bedarf. Folgen wir wie bisher nur der ersteren, so sorgen ww wohl süx die Intelligenz, aber n ckt sür eine sittlich-religiöse und vaterländische Gesinnung, und die de- structiven Tendenzen, welche jetzt den gejcllschasliiche» Körper durck- wühlen, werden mit der Zeit, selbst durch Histe der Schule, die Oberhand gewinnen. Redner verweist hierbei aus eine» Ausspruch Licblnechl's aus dem sächsischen Landtage vom Jahre 1884, wo dieser bei Besprechung einer Petition über die Forbilduiigsichulc sagt: „Fordern Sie von uns jede mögliche Summe sür die Verbesserung llujcrcs Schulwesens, fordern Sie Millionen und Millionen — wir Socialdemokralen sind mit Frruden bereit, Ihne» Alles zu be willige». Diese Waffe» gegen uns Helsen mir Ihnen gern beschaffen; denn diese Massen werden Ihrer Hand entwunden und nnsere Massen werden." Es wird Zeit, daß die Schule sich überlegt, wie sie diese Hoffnung zerstören kan». Ein wohlorgau:- sirteS Lchullcben würde der erste Schritt dazu sein. Königliches Schwurgericht. VI. Sitzung. * Leipzig, 6. Juli. Der Schwurgerickstshos bestand wiederum aus den Herren Präsident Landgerichtsdirector Ji.st>zraih v. Bose, Landgerichtsrälbcn Wolf und Grubcr; die Anklage führte Herr Ober- staatsanwalt Häntzschel, die Bertheidigung Herr Rechtsanwalt Frey tag II. AIS Geschworene fungirtcn die Herren Vörtler-Colditz, Kunze-Schviieselb, Herzog-Leipzig, Brückwald-Lcipzig, Jmhos-Oder- witz. Schröter-Grimma, Bcrger-Mutzschen, Umbach-Lcipzig, von der Becke-Ammelshain, Heydcnreich-Leipzig, Müller-Neuschüneseld und Voiatländer-Tetzner-Rvitzsch. Der im Jahre 1849 zu Nebra geborene Kürschnergesclle Gustav Johannes Recht, zuletzt in Lindenau wohnend und in einer dortigen Kürjchnerci in Arbeit stehend, war dcs versuchten Todlschlags angeklagr. Recht, welcher seine Ehefrau in, Verdacht der eheliche» Untreue hatte und von einer entsetzlichen Eisenucht gequält wurde — ob mit Recht oder Unrecht, lassen wir dahingestellt — zögerte am Morgen des 24. Mai d. I., ganz gegen seine Gewohnheit, gegen 6 Uhr aus Arbeit zu gehen und war auch trotz wieder holter Aufforderung seiner Edesrau nicht dazu zu bewegen, zu gehen. Nachdem er schon einmal in die Küche mit einem schweren Lampensuß getreten, seine Ehefrau aber, nichts Gutes ahnend, ihm aus dem Wege gegangen war, hatte er dieselbe endlich um die Taille gefaßt und ihr einen Messerstich in die linke Brust und, indem er sodann die Frau am Halse gefaßt, noch mehrere Stiche in den Nacken und die Schultern versetzt. Glücklicherweise waren die Verletzungen nicht lebensgefährlich und sind wieder geheilt. Der Angeklagte war der That nicht abredig, behauptete aber, infolge der ihm von dritten Personen gemachten Mitiheilungen über das untreue Verhalten seiner Ehefrau und auch infolge eigener aus fälliger Beobachtungen in einen dermaßen erregten Zustand geratbe» ,.u jein, daß er über den Vorgang selbst und wie er, Angeklagter, sich dabei verhalten, wohin er seine Fra» gestochen rc., sich heute selbst noch völlig im Unklaren befinde. Wir glauben ans die Einzelkeilrn der Angaben des Angeklagten, soweit dieselben sich aus die Wahr nehmungen Rccht's bezüglich der angeblichen Untreue seiner Ehefrau beziehen, hier verzichten zu sollen und bemerken nur, daß Frau Recht diese Beschuldigungen als unbegründet bezeichne». Die Eifersucht ihre-Z Ehemannes sei ihr nachgerade lästig geworden und sie habe dies demselben auch zu erkennen gegeben. Sie sei nach dem ersten Stich bewußt- los geworden und wisse keine näheren Angaben zu machen. Ti: verehel. Recht batte von der ihr zustebenden Berechtigung, daS Zeugniß zu verweigern, keinen Gebrauch gemacht; sie bestätigte u. A. noch, daß ihr Ehemann stark trinke und daß er auch noch am fraglichen Morgen von ihr Geld zum Bran»:- weia erhalten habe. ES wurden dem Angeklagten ver- schied««», von ihm gethaue Aeußerunge» vorgehalten, welch: daraus schließe» ließen, daß «r vo» schlimme» Mordgedanken
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