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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188809294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880929
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880929
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-09
- Tag1888-09-29
- Monat1888-09
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1888
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Grfcheint täglich früh 6'/, Uhr. . Nkdaclion und Lrprdition JohanneSgassc 8. Sprrchssnnden drr Urdaclion: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. Für di« Rückgabe einaeiandtrr Manuskripte ma-t ftih dir RedacUcn nicht verbindlich. Annahme »er skr die nächstfolgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis :k Uhr Nachmittags, an Tonn- und Festtagen früh bis '„st Uhr. In den Filialen für 3ns.-Ännahme: Otto klemm, UniversitSlSstraßc 1. Louis Lösche, Katharinenstr. 23 pari, und Königsplatz 7, mir bis '„3 Uhr. UciMger Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- und Geschäftsverkehr. Abonnement-prei» vierteljährlich 4>/, Mk. «ncl. Bringeclohli 5 Mk., durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Ps Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ( n Tagedlatt-Format gesalzt) „hnc Postbeiörberung KO Mk. Mit Postbesörderung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uns. Preisverzeichnis!. Tabellarischer u.Z>ffernsatz nach höherm Tarif. llrclamrn unter dem RedactionSstrich die Sgripalt. Zeile SOPs., vorden Fa miltennachcichten die 6gespa»ene Zeile 40 Ps. Inserate sind stets an die t-rprdttion z» senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praenumeramlo oder durch Post- nachnahme. 273. Sonnabend dm 2S. September 1888. 82. Jahrgang. Zur gtWgtil Vcachtung. Um bei Ausgabe der Legitimationskarten zum Abholen des Tageblattes beim Qnartalwechsel den ^ Andrang möglichst zn beschränken, haben wir die Einrichtung getroffen, das; Karte und Rechnung bereits von kente an in Empfang genommen werden können. LxpellIlion <168 I^lpLlser ^a^tzklrltte8. Wegen -er Neffe ist unsere Expedition morgen Sonntag Vormittags bis 12 Uhr geöffnet. Lxptzäitlon «los LctzipriKer Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Die Mitglieder des RalheS und beS Stadtverordnelen- collegiumS werden behufs Vornahme der Wahl der Ver trauensmänner für den Ausschuß zur Feststellung der Schöffen- und Geschworenenlisten zu einer Mittwoch, de« 3. Oktober, Abend- «V, Uhr im Sitzungssaale der Stadtverordneten abzuhalteuden gemein» jthafllichen Sitzung hierdurch eingelaven. Leipzig, den 27. September 1883. vr. Georgi, Oberbürgermeister. Bekanntmachung, die Anmeldung der Gehilfen und Lehrlinge im Handel und in den Apotheken zur Ortskrankencasse betreffend Nachdem innerhalb der mittelst Bekanntmachung vom 15. dieses Monats eingeräuinten Frist Einwendungen von be- thciligter Seite nicht erhoben worden sind, so werden die in Betrieben des Handels und der Apotheken innerhalb der unten verzeichiieten Gemeinden beziehentlich Gutsbezirke beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge der OrtSkrankencasse für Leipzig und Umgegend zugewiesen. Die Herren Arbeitgeber (EhefS, Unternehmer, Leiter von Handels- oder Apothekeiibelrieben) werde» daher aufgefordert, ungesäumt und spätestens bis mit 3. nächsten MonalS die bei ihnen beschäftigte» Gehilfen und Lehrlinge, soweit dieselben nach dem mittelst Bekanntmachung vom heutigen Tage der öffentlichten Ortsstatul versichcrungSpflichtig und nicht recht zeitig einer den Anforderungen von tz 75 des Krankenver. sichernngsgesetzes genügenden privaten Casfe beigelrete» sind, mittelst der vorgeschriebenen Formulare bei hiesiger Ort« krankencasie zur Anmeldung zu bringen. Zuwiderhandlungen beziehentlich Unterlassungen werden gemäß tz 81 deS ttraukenversicherungsgesetzeS mit Geldstrafe bis zu 20 geahndet. Wegen aller sonstigen, die Pflicht zum An- und Abmelken Versicherungspflichtiger Personen betreffenden Bestimmungen wiro aus die Bekanntmachung des Unterzeichnete» Amtes vom 13. December 1886 verwiesen, von welcher hier Einsicht ge nomine» werde» kann. Leipzig, den 28. September 1888. Der Rath der Ltadt Leipzig. tKrankenversicherungSamt.) Or. Schmid. Herzog. Landgemeinde». Abtnaundorf, Anqer»Crotlcndorf, Böhlitz-Ehrenberg, Connewitz, Dölitz, Eutritzsch, Gautzsch, Gohlis, G> oßzichocher, Kleinzlchocher, Leutzich, Lindenau, Lü-nig, Mück-r», Müll'u, Mockau, Neureiidn tz, Neuschöneseid, Neusellerhausen, Neustadl, Ncutzsch, Oetzsch mit Rasch witz, Paunsdorf, Plaqwitz, Probstheida, RlUkmitz, Schönau, Schöne seid, Schleußig, Sellerhausen, Slötleritz. Stünz, Thonberg, Bold inarsdors. Wahre», Windorf, Zweinaundorf. GutSbrjirkc. Abtnaundorf, Barncck, Dölitz, Gautzsch, Großzlchocher» Klein zschocher, Lauer, Leutzsch, Lindenau, Lösnig, Meusdorf, Möckern, Paunsdorf, Schönau, «chüneselt, Stötteritz oberen, Slöttcritz unteren Theils, Wahren, Zweinaundors. Hierüber die Ltadtgemeinde Lripzig. Bekanntmachung. In Folge vorgekominencr Unzuträglichkciten bringen wir die Bestimmung, wonach das Fahren mit zweirädrigen DelocipedeS in den Straße» der inneren Stadt Verbote» ist, hiermit in Erinnerung, indem wir gleichzeitig bemerken, daß Ausnahmen von diesem Verbote, insbesondere auck bezüg lich solcher BclocipcdeS, welche angeblich gewerblichen oder industriellen Zwecken dienen, fortan nicht mehr gestattet Werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden in Gemäßheit von 8. 366 Ziffer lO deS RcichSstrasgefetzbiicheS mit Geldstrafe biS zu 110 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Leivzig, am 24. September 1888. Der Rath und da- Polizetamt der Ltadt Leipzig IX. 7481. vr. Georgi. Brel schneid er. Hennig. Die Kanzlei des k.u.k.ökerrkichisch-iinMiscken Konsulats befindet sich vom 1. Oclober d. I. ab Paftseratze ä, Hachpartrrre. Leipzia. «. Sepirurber L8SS. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen KreiSbauptmannschaft, unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten und im E>n- verstänvniß mit dem für Angelegenheiten der öffentlichen Krankenversicherung bestehende» Ausschuß der zu Krankenver- sicherungSzweckcn mit der Stadtgemeinde verbundenen Land gemeinden und selbstständigen Güter ist daS nachstehende Orlö- statut, betreffend die Erstreckung deS VersicherungSzwangeS aus die Gehilfen und Lehrlinge ün Handel und in den Apo theken, erlassen worden. Die weitere Ausführung dieses OrtSstatutS wird durch unser KrankenveisicheruiigSamt bewirkt werden. Leipzig, am 28. September 1888. Der Rath der Ltadt Leipzig. Vlä. 2629. Vr. Georgi. Herzog. Ortsstlltllt, betreffend die Erstreckung der KraiikenversicherungSpflicht auf Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, sawte Gehilfe» »nd Lehrlinge in Apotheken. ß. 1. Alle Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, sowie Gehilfen und Lehrlinge in Apoibeken, welche in dem Bezirke der Stadtgemeinde Leivzig gegen Gehalt oder Lohn (Tantieme, Naturalbezüge) beschäftigt sind, unterliegen dem Krankenversicherungszwange in Gemäßheit von tz. 1 und 8. 2 des Gesetzes vom 15. Juni 1833, wen» ihr Arbeitsverdienst a» Lohn oder Gehalt sechSzweidrittel Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt. Diese Bestimmung leide! auch aus Personen weiblichen Geschlechts, die sich in gleicher Stellung befinden, Anwendung. 8. 2. Die Bestimmungen der 88. 49—53 deS Gesetzes vom 15. Juni 1883 leiden aus die Arbeitgeber in Betrieben des Handels und der Apotheken Anwendung. 8- 3. Dieses Statut tritt bezüglich der Meldepflicht sofort mit seiner Veröffentlichung, im klebrigen mit dem 1. Oktober 1888 in Kraft. Leipzig, am 27. Juni 1838. Der Rath und die Stadtverordneten der Stadt Leipzig. (I-. 8.) gez. vr. Georgi. (V. 8.) gez. vr. Schill. (gez.) Henischel. Die Königliche KreiShaupimannlchast hat da- vorstehende Orts, statut gemäß 88- 2 und 54 de- ReichSgejetzeS vom 15. Juni 1883 genehmigt und zu Urknud dessen gegenwärtige» Decret au-aestellt. Leipzig, den 23. September 1883. Königliche KreiShauptmannschasr. (I-. 3.) gez. v. Ehreastein. Decret. IV. 809. (gez.) Gläsel. Das 8. Infanterie - Regiment „Prinz Johann Georg" Rr. 1V7 bedarf sür Mcnagc,zwecke sür die Zeit vom I. November 1888 ! bis ult. Oclober 1889 ungefähr ,»Ü66 Ecntner Kartoffeln und beabsichtigt die Lieferung dieser Kartoffeln coniracllicki sicher zu stellen. Lieferanten werden ersucht, cvent. Offerten bis 5. Oclober a. o.' im Bureau deS Regiiiiknis-Coiisuni.VercinS — Kaierue Pleißenburg. Flügel 6, Stube Nr. 182 — woselbst auch die Lieferungsbedingungen einzusehen sind, abzugeben. darüber, daß ei» Ding der Unmög- Vekaiinlmachung. Die Ausführung 1) der Tischlerarbeiten, 2) der (Ylaserarbeiten, 3) der Lchloffcrarbeiten sür a. das Retortenhaus re», d. das Dampfkesselbaus re., daS Werkstatt- aebäude und das bondensatortzcbande, o. daS Vxhaustorqebände, dasLcrubbergebäude und das Ammoniakwafser» und Theer- Vorrathsbassin, und ä. das Reinigung»-, Reqenerir-, RegulirnngS gcbäude, das LÜaage- u v Pförtner Häuschen bei dem Vrneuerungsbau der I. GaSanstnlt ist ver geben und werden die unberücksichligt gebliebenen Herren Bewerber hierdurch ihrer Angebote entlassen. Leipzig, am 28. September 1888. DeS Raths der Ttadt Leipzig Deputation zu den Gasanstalten. Bekanntmachung. Die Ausführung 1) der Zimmerarbeiten, 2) der Lchiefcrdcrkerarbeiten, 3) der Klempnerarbeiten sür u daS NetortenhauS und sür den Kohlenfchuppen, b daS Reinigung«- und Negenerirgcbäude, sowie für da« TheervorrathSbasstn lei dem (Erweiterungsbau der IR. Gasanstalt ist vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebene» Herren Bewerber hierdurch ihrer Angebote entlassen. Leipzig, am 28. September 1888. DeS Nathö der Stadt Leipzig Deputation zu den Gasanstalten. Erstatteter Anzeige zufolge ist das oci» Kellner Earl Eonrav Floß auS Ze>tz an, 1l. Juli 1881 vor uns auSgestellle Dienstbuch vor längerer Zeit abhanden gekommen. Zur Verkittung von Mißbrauch wird dieses Buch, welches im ^ AuffindungSsalle an uns abzuliesern ist, hiermit für »ngiltig erklärt Leipzig, am 27. Seplember 1888. Das Polizeiamt Vrr Stadt Leipzig. II. 7077. Brctschneider. Dietrich, Res ErstattelcrAnzeige zufolge hat die ledige Agnes ValrSka Natalie Jahnke ihr am 11. Juni 1885 von der Polizeiverwaltung zu Pransnitz ausgestellte« Dienstbuch verloren. Wir bitten das Buch im AusfiiidungSsalle an uns abzuliesern. Leipzig, au, 25. September 1888. Das Polizriamt der Stnvt Leipzig. I. 5056.. Bretschncider. H. Das am S. April 1884 von der Unterzeichneten Behörde für den Kellner Gustav Avals Löffler au« Altenburg auSgestellle Dienstbuch ist vor einiger Zeit »i Gohlis verloren gegangen und im Ausfindungssalle anher abzulieiern. Leipzig, am 25. Seplember 1888. Das Poiizeiaml der Stadt Leipzig. I. 5043. Bretschneide». B. Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll daS im Grundbuche von Frankleben, Band III — Blatt Nr. 97 — aus den Namen de» Restaurateurs Wilhelm Gustav Seidlcr zu Leipzig eingetragene Grundstück — Wassermühle, innerhalb des GutSbezirk- Oberfrank leben belegen — bestehend auS a. Wodnhan- mit Holraum und Haus, garlen. l>. Stallgebäude, o. Schweines»'ll. ck. Beckoien — zu a bis o aus der Varcelle 253/124. groß 16 » 30 qm, erbaut — am 31. Ortover 1838. Vormittag» SV, Ntzr, vor dem Unterzeichneten Gericht — an Gerichlsstelle — Zimmer ^Nr. 48, versteigert werden. Merseburg» den l. September 1888. königlich»» Amtsgericht, ASttzrtlmig V, Nichtamtlicher Theil. Der Bericht des Fürsten Bismarck an den Baiser über das angebliche Tagebuch LaiserFriedrich's. 1 Von der berufensten Stelle au? ist jetzt der Beweis der Unechtheit deS von der „Deutschen Rundschau" veröffentlichten angeblichen Tagebuchs des Kaisers Friedrich a»S der Zeit des tculsch-sranzösischcu Krieges geführt. Fürst Bismarck sagt von dieser Veröffentlichung, das; sic i»> Interesse dcS Umsturzes und deS innere» Unfriedens erfolgt sei, und erklärt eS sür nothwendig, daß die Entstehung und der Zweck dieser straf baren, sür die hockselige» Kaiser Friedrich und Wilhelm und sür Andere verleumderischen Publication anS Lickt ge zogen werden. Der Kaiser hat die Einleitnng deS Straf verfahrens gegen die Urheber der Veröffentlichung in der „Deutschen Rundschau" genehmigt und die Bekanntmachung deS ZcrichlS des Fürsten BiSmarck anbefohien. Das begangene chwcre Verbrechen wird demgemäß seine Sühne finden und der Jubel der teulschfrcisiiiiiigen Blätter über den durch die „Deutsche Rundschau" vermittelte» Verlraucliöbruch und die damit verbundene Fälschung wird sich alSbald in Furcht und Schrecken vor der verdienten Strafe verwandeln. Rack tz. 92 teö RcichsstrafgesetzbuchS wird der Verrat!) von Staats- zeheiinnisscn mit einer Zuchthausstrafe von uiiiiVcsteiiS zwei Zähren geahndet, und die gleiche Strafe tritt ein, wenn die Veröffentlichung eine Fälschung in sich schließt, tz. 189 droht ür die Beschimpfung des Andenkens Verstorbener eine Ge- Lngnißstrase von wenigstens sechs Monaten an. Die weitere luSgabe deS OctoberhcslcL der „Deutschen Rundschau" ist bereits untersagt. cS sind also bereits die vorbereitenden Schritte zur strafrechtlichen Verfolgung deS begangenen Ver brechens geschehen. Weit wichtiger als die Bestrafung der Urheber ist aber de? dom Reichskanzler erbrachte BeweS, daß cS schändliche Verleumdung deS Kaiser- Friedrich ist, wen» ihm die Absicht vorgeworfen oder angedichlet wirb, Gewalt gegen unsere Bundesgenossen anzuwenden »nd denselben eventuell die von ihnen treu gehaltenen und mit ihrem Blute besiegelten Der lräge zu breche». Der Bericht macht zugleich eine Andciilnng, wo der Verleumder zn suchen ist, kenn er fügt hinzu: „Der artige vom Standpiiiicle beS Ehrgefühls wie von dem der Politik gleich vcrwcrsliche Gedanken möge» in der Umgebung Er. königl. Hoheit Vertreter gesunden haben, aber sic waren u unehrlich, um in seine», Herzen, und zu ungeschickt, um bei seinem politischen Verstände Anklang zu finden." Dieselbe Angelegenheit wird noch an einer andern Stelle dcS Berichts berührt, welche des Verbots Kaiser Wilhelm's I an den Reichs, kanzler gedenkt, mit dem Kronprinzen intimere Fragen unserer Politik zu besprechen, weil Kaiser Wilhelm Indiöerclionen an den von französische» Sympathien erfüllten englischen Hof siirchlete, anVererseitS Schädigungen unserer Beziehungen zu den deutsche» Bundesgenosse» wegen der zu weit gesteckten Ziele und der Gewallsamkeit der Mittel, die Seiner königlichen Hoheit von politischen Ralhgcbern zweifelhafter Befähigung empfohlen waren. Die Bemerkung über die politische» Ralbgebcr des Kro». Prinzen Frieorich Wilhelm von zwciselhafler Befähigung ent hält offenbar auch de» Schlüssel sür die Abfassung u»i> Zurecht mach»,ig deS vo» der „Deutschen Rundschau" veröffentlichten Tagebuchs, da die darin enthallenen Irrtbümrr lhalsächttcher und namentlich chronologischer Natur aus die Urheberschaft einer Person auS der Umgebung des Kronprinzen zurück, geführt werte». Ter Bericht bezeichnet diese Person nickt näher, aber eS geht aus der Fassung der betreffenden Stelle hervor, daß der Reichskanzler in dieser Beziehung Ver ninthiingen hegt oder vielleicht auch Ueberzeuguiigen, über welche das bevorsiebende Strafverfahren bofsinllich die wlli'.schenSwerlbe volle Aufklärung bringen wird. Der Bericht sagt »ur: „Es scheint, daß entweder die täglichen Auszcich »uugen selbst oder doch spätere Vervollständigungen von Jemand auS der Umgehung des Kronprinzen herrühre»." Aus den thalsäcklichcn Berichtigungen VeS Reichskanzler- erhellt, daß in der Tkat Meinungsverschiedenheiten vo» Be deulung zwischen Kaiser Wilhelm und Kaiser Friedrich be standen, und daß Fürst BiSmarck z. B. über die Unvermcid lichkcit deS Krieges i,»t dem Kronprinzen bereits einverstanden war, als Kaiser Wilhelm »och an die Möglichkeit der Er. Haltung teS Friedens glaubte. Auch daS ist historisch hoch wichtig. daß der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm bei der Rückkehr des Königs Wilhelm von EniS aus dem Berliner Bahnhof nach Aelißer»na der Absicht deS Königs, die Armee mobil zu machen, diese» Entschluß den versammelten Osficicren mit den Worten „Krieg! Mobil!" kunkgab, »in wettere Schwankungen abziischneide». 'Nicht minder wichlig ist cS, zu erfahre», daß der Kronprinz die damalige allgemeine Uebcr zeugung thcille, cS werde der deulsch-französischc Krieg, wie er auch anSfallen möge, die Eröffnung einer Reihe vo» Kriege», eines kriegerischen Jahrhunderts sein. Durch de» Bericht des Reichskanzlers wirb vor allen Dingen der Irrlbuni berichtigt, daß Kaiser Friedrich im Jahre 1870 schon seine nachmals beibätigle, den süddeutschen Stämme» so überaus freundliche Gesinnung gehegt habe. Sein Streben war un zweifelhaft ursprünglich ans Errichtung deS EinheitSstaal« »» Gegensatz zum BundcSstaal gerichtet, wie die Absicht, ein Oberhaus und RcichSministerien zu schaffen, unwiverleg lich varthut. DaS Einverständniß Uber die Grenzen der von den deutscheii Fürsten erreichbaren Zugeständnisse für Ausrichtung deS deutschen Bundesstaates war zwischen dem Kanzler und dem Kronprinzen bereits am 3. September, also unmittelbar nach der Capitulation von Sedan, gewonnen, so daß die Aus Zeichnungen deS gefälschte» Tagebuches vom 14. November über eine angebliche Unterredung zwischen Fürst BiSmarck und Kaiser Friedrich in die Kategorie drr Fälschungen ge bört. Aber gerade diese Unterredung ist nächst Dem, was über d>e Kaisersrage gesagt ist, daS Wesentlichste an der Ver öffentlichung, und beide- ist falsch, den».der Kronprinz dachte über djtz.K»slnfrage grnazz wir Vrr Rrichskanzlrr. und vor allen Dingen hatte er keinen Zweifel norvdeulschcr Kaiser im Jahre 1866 ein lichkcit war. Wenn somit der Hauptinhalt der Tagebuchauszeichnungen alS falsch erwiesen und durch den Bericht deS Fürsten BiSmarck abgethan ist, so erübrigt nur noch, die Injallibili- lälSsrage mit einigen Worten zu berühren. Fürst Bismarck und Kaiser Friedrich Ware» darüber verschiedener Meinung; dieser legte ihr größere Bedeutung bei, dem Kanzler war sie gleichqillig, so daß daS Ansinnen, der Entschluß, sie nach dem Kriege zu betreiben, habe schon aus dem Kriegsschau plätze in ihm sestgestanden, sicher unberechtigt war. Nach unserem Dafürhalten ist der Beweis der Unecht- heit dcS sogenannten Tagebuchs Friedrich'S III. durch den Bericht deö Reichskanzlers in der umfassendsten und in unwiderlegbarer Weise erbracht. Wir haben niemals daran gezweiselt. daß ein Theil der Auszeichnungen be sonders sür die Zwecke der deutschsreistnnigen Partei zurecht gemacht worden ist, und wir haben dieser Ucber- zeugung auch dadurch Ausdruck gegeben, daß wir die Ver öffentlichung sogleich als im Interesse der deutschsreisinnigen Partei geschehen und als ein böswilliges Spiel derselben be zeichnet habe». Durch den Bericht des Reichskanzlers ist dem unsauberen Parteimanöver die Spitze abgebrochen, e- ist >u seiner ganzen Erbärmlichkeit und Nichtswürdigkeit erkannt und gerichtet, und außerdem bringt die „Norddeutsche Allgemeine Zcttung" noch eine sehr willkommene Ergäiiznlig teS Be richts, indcni sie die Stellung König Ludwig'« II. von Bayern zu Preuße» in das reckte Lickt setzt. Ob da« EoiiCtpt LcS Briefes, welchen König Ludwig an König Wilhelm geschrieben hat, alS er ihm die Annahme der Kaiserwürde empfahl, vom Fürsten BiSmarck abgesaßt worden ist oder nicht, kann an der Thcttsacke nichts ändern, Vas; König Ludwig auS eigenem Antriebe am 16. Juli den Befehl zur Mobilmachung des bayerischen HccreS erlheilte und daß er König Wilhelm in einem eigenhändigen Schreiben seinen Ent schluß millheilte, der Ausrichtung de« Kaiserthums zuzustimmen. Auch in dein gefälschten Tagebuch ist die Aneikcnnung der bayerischen Tapferkeit in den Schlachten bei Weißenburg nnv Wörth anerkannt, und die BundeSircue Bayern« ist zu fest, als daß sie durch solche elende» Mittel, wie die Veröffent lichung gefälschter Tagebuchblätter eines edeln Fürsten, er schüttert werden könnte. * * Die im „Deutschen Reichs- und Preußischen Staalsanzeiger" veröffentlichten Kundgebungen lauten wörtlich wie folgt: „Der Ministerpräsident hat aus Allerhöchsten Beseht daS nachfolgende Schreiben an den Justizminister gerichtet: Berlin, den 25. September 1888. Ew. Excellenz beehre ich mich, in der Anlage Abschrift eines JiinnedialberichirS vom 23. d. Mts. mit der Eröffnuiig ergebenst mitzutheilen. daß Se. Majestät den von mir darin gestellten Schluß- anlrag genehmigt, die Beiöffenttichung des Berichtes besohlen und mich beaustragt haben, Ew. Excellenz um Ausführung der Allerhöchste» WillenSmeiniiiig zu ersuchen. von Bismarck. An den Königlichen Staats- und Instiz-Minister Herrn ttr. von Friedberg, Excellenz. Der in kein Schreiben in Bezug genommene Jmmediat- be richt vom 23. d. Mls. lautet wie folgt: FriedrichSruh, den 23. September 1888. Ans Ew. Kaiserlichrn Majestät Befehl beehre ich mich, bezüglich deS in der „Deutsche» Rundschau" veröffentlichlen angeb lichen Tagebuchs des Hochsel »gen Kaisers Folgendes zu berichten: Ich Halle dieses „Tagebuch" in der Form, wie c- vorlieqt, nicht sür echt. Se. Majestät der damalige Kronprinz stand 1870 aller- dingS außerhalb der politischen Verbandlungen und konnte deshalb über manche Vorgänge unvollständig oder unrichtig berichtet sein. Ich besaß nicht die Erlaubnis, dcS Königs, über intimere Fragen iniscrer Politik mit Seiner Königlichen Hoheit zu sprechen, weil Se. Majestät einerseits Indiskretionen an den von sranzösischen Sympathien erfüllten englischen Hos fürchteten, andererseits Schädi gungen unserer Beziehungen z» den deutschen Bundesgenossen, wegen der zu weit gesteckte» Ziele und der Gewallsainkeit der Mittel, die Sr. Königl. Hoheit von politischen Rathgebern zweiselhaiter Befähigung enipsohlen waren. Der Kronprinz stand also außerhalb oller qc- schäsllichcn Verhandlungen. Nichisdestoweniger ist eS kam» möglich, daß bei täglicher Niederschrift der einpsangene» Ein rucke so viele Jrrtlmmer Ihattächlicher, namentlich aber chronologischer Natur in de» Auszeichnungen enthalte» sein könnten. Es scheint vielmehr, daß cliiwedcr die täglichen Auszeichnungen selbst, oder doch spätere Vervollständigungen vo» Jemand aus der Umgebung des Kron prinzen herrühre». Gleich in den ersten Zeilen wird gesagt, daß ich am 13. Juli 1870 den Friede» für gesichert gehalten hätte und deshalb nach Varzin zurückkchren wollte, während actenmäßig seststeht. daß Se Königliche Hoheit schon damals wußte, daß ich den Krieg sür nothwendig hielt und nur unter Rücktritt aus dem Amt nach Varzin zurlickkehreii wollte, wenn er vermieden würde, und daß e. Königliche Hoheit hierin mit mir einverstanden war, wie das auch in de» angeblichen Auszeichnungen vom 15. noch aus der ersten Seite des Abdruckes mit den Worlen ausgesprochen ist, daß der Kronprinz mit mir darüber vollkommen einverstanden war, daß „Frieden und Nachgebcn bereits unmöglich seien". ES ist auch <S 6) nicht richtig, daß Se. Majestät der König damals nichts Wesentliches gegen die Mobilmachung eingewendet hätte. Se. Majestät glaubte, und der Kronvrinz wußte dies, den Friede» noch halte» und dem Lande deu Krieg ersparen zu können; Se. Majestät war in Brandenburg und während der ganzen Fahrt vo» da nach Berlin meiner Be'ürwortung der Mobilmachung unzugänglich Aber sofort nach Vorlesung der Ollivier'schen Rede aus dem Berliner Bahnhofe, und nachdem Sc. Majestät nur die wiederholte Vorlesung der Rede besohlen hatte und dieselbe als gleichbedeutend mit sranzösischcr Kriegserklärung ansab, entschloß der König Sich proprio motu und ohne weiteres Zureden zur Mobilmachung. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz, über die Nothwendigkeit der vollen Mobilmachung bereits am Tage vorher nnt mir einverstanden, hat dann weitere Schwankungen durch Verkündigung der königlichen Entschließung mit den Worten „Krieg! mobil!" an das Publicum, d. h. an die anwesenden Osficiere, abgeschnitlcn. ES ist ferner noch meinen damaligen Besprechungen m» dem Kronprinzen nicht möglich, daß Se. königl. Hoheit (S. 7) mit diesem Kriege einen „Rukepunct >m Kriegsühre» vorausgesehen" habe» soll, da Se. Königl. Hoheit die allgemeine Ueberzeugung theilte und zum Ausdruck brachte, daß vieler Krieg, wie er auch aussallrn möge, „die Eröff nung einer Reihe von Kriegen", eines „kriegerischen Jahrhunderts" sein werde, dennoch aber unvermeidlich sei. S. 16 scheint un möglich, daß der Kronprinz gesagt habe, „Er setze die Verleihung des Eisernen Kreuzes an Nicht-Preußen mit Mühe durch"; da ich noch in Versailles, also Monate später, im Austrage drs Königs den Kronprinzen wiederholt zu b tten gehabt habe, mit der Verleihung deS Eilernen Kreuze- auch an Naht-Preußen Vorgehen zu wollen, und Sc. Königliche Hoheit dazu nicht sofort geneigt fand, es vielmehr wiederholter Anregung Sr. M-ffrltät bedvrsie. um d'- befohlene Maßregel in Fluß zu briugcu. Bejouders auställig de. g-iüiung der Echtheit ist dry chzygtzjog'iche Jsrthum, daß rün tr»tz»j,ere Dis-
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