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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-11-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188811115
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18881111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18881111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-11
- Tag1888-11-11
- Monat1888-11
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1888
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«858 Apvoc. Staats-Anleihe der Usisvi'Iivk vlionBsnisvksn kogioi^ung iin Nonrinalbetvage von A»rk 30.V00.00V funäirl auk spezielle Liederkeiten unter Verwaltung äer „^.äminigtration äs 1a Vette kubli^ue Ottomane". ^ Diese Anleihe, welche zu der durch Teeret vom 8.>20. Dccember 1881 autorisirten Ottomanischen Schuld in keinerlei Beziehung steht, ist in Gemäscheit des Jrad6 Sr. M. des Sultans vom LS. Mouharrem L300 <0.2L. September L888) von der Kaiserlich Ottomanischen Regierung in Höhe von ./-l 30.000.000 autorisirt und ausgegebeu und mit einer Annuität von ^ 2.100.000 ausgestattct worden. Die Stücke lauten auf je ^ 400 nominal und sind mit halbjährigen, am 1. Mai und 1'. November (n. St.) jeden Jahres zahlbaren Coupons versehen. Jeder halbjährige Coupon beträgt ^ 10. Der erste Coupon ist am 1. Mai (n. St.) 1889 fällig. Tie Tilgung der Anleihe ersolgt vermittelst halbjähriger von der „Administration cke la Veite vubliguo Ottomane" in Konstantinopcl in deren Geschäftsräumen am 1. April und 1. October (N. St.) jeden Jahres vorznnehmcndcr Ziehungen. Tie Rückzahlung der auSgcloosten Obligationen geschieht am 1. Mai und 1. November (n. St.) jeden Jahres. Tie ausgeloosten Stücke müssen mit sämmtlichen, noch nicht fälligen Zinscoupons eingercicht werden. Ter Betrag der fehlenden Coupons wird vom Capital gekürzt. Tie Rückzahlung des GesammtbctrageS der Anleihe erfolgt zum Nennwerth innerhalb 25^, Jahren, vom 1. November 1888 an gerechnet. Die erste Ausloosung findet am 1. April (n. St.) 1889 statt. Tie Nummern der ausgeloosten Stücke werden in zwei Zeitungen in Konstantinopel, zwei Berliner, einer Frankfurter, einer Pariser und einer Londoner Zeitung veröffentlicht. Tic Obligationen sind auf den Inhaber ausgestellt und lauten aus ^ 400 oder auf einen größeren, durch „/«l 400 theilbarcn Betrag. Ter Text der Obligationen ist in türkischer und französischer Sprache ausgcscrtigt. Die Deutsche Bank ist von der Kaiserlich Ottomanischen Regierung unwiderruflich und für die ganze Dauer der Anleihe mit dem Zinsen- und Tilgungsdienst der Obligationen betraut. Die Zahlungen erfolgen frei von allen Kosten für den' Inhaber in Mark bei der Teutschen Bank in Berlin und in anderen europäischen Städten. Capital nnd Zinsen dieser Obligationen find jetzt nnd in Zukunft von jeder Stempelabgabe nnd anderen irgendwie gearteten Steuern im Ottomanischen Reiche befreit. Tie Obligationen dieser Anleihe werden an den Cassen des Ottomanischen Staates als Caution oder Garantie angenommen. Die Kaiserlich Ottomanischc Regierung überweist und macht haftbar für den Dienst dieser Anleihe in ausschließlicher und unveräußerlicher Weise, bis zur vollständigen Tilgung des Nominalcapitals der Obligationen, die nach stehend namentlich aufgeführtcn Einkünfte, deren Verwaltung nnd Einziehnng der «tv Ir» ILotlv I*iihIL«z»i« Ottaiiinne" übertragen sind: für diejenigen Plätze, deren Ab gaben noch nicht durch das Teeret vom 8.20. Teccmbcr 1881 der „Administration" überwiesen worden sind. 1) Fiscdereiabgaben 2) Jagdscheine 3> Fifcherei-Erlanbnißfckeine Erlanbnißfcheine für Verkauf von Tnmbeki S) Seidenzehnten <») Antheil der Kaiserlich Ottomanischen Regierung an den laut Decret vom 17. Zilkade i:;«Z <14. Juli ft». St j L888Z ans ncnen Stempel steuern fließenden Ginnahmen. Diese sechs Gefälle ergeben jährlich ungefähr I, V. 108.000 Mark I 000.000. 7) Bevorrechtigte Verpfändung des Kornzehnten in» sSandjak von Smyrna in Höhe von L«. V. 30.000. Zu diesem Bchufe wird die Kaiserlich Ottomanischc Regierung an die Ordre der „Administration Se la Veite Vublique Ottomane" Bons der Pächter obengenannter Zehnten aushändigen. Es ist vorgesehen, das; bei der Zutheilung der Pacht des Kornzchntcn des Sandjaks Smyrna, welcher ein Telcgirter der „Administration" beiwohnen wird, die obligatorischen Bons, welche von dem Adjudicatar für den Gcgenwerth der zugeschlagenen Zehnten ausgestellt werden müssen, in Höhe von V. D. 30.000 an die Ordre der in besagtem Sandjak befindlichen Lassen der „Admini stration de 1a vette kubligue Ottomane" zahlbar zu stellen sind, und die Gesammtsumme von V. T. 30.000 direct an die genannten Cassen abgeführt wird Falls die Einkünfte ad 1 bis incl. 6 nicht V. D. 108.000 jährlich erbringen sollten, so wird der vorgedachte Betrag von V. T. 30.000 um den Fehlbetrag erhöht werden, und zwar in der oben bc"immten Weise aus den Kornzehnten des Sandjaks Smyrna, deren Gesammtbetraa sich auf D. D. 150.000 jährlich beziffert. Auf diese Weise wird der Betrag der für den Annuitätcndienst dieser Anleihe verpfändeten Einkünfte unter allen Um, tänden auf einer Minimalhöhe von V. D. 138.000 erhalten werden. Die Kaiserlich Ottomanifche Regierung erklärt, daß fle während der ganzen Dauer der Anleihe keine Aendernng in den Grundlagen oder der Erhebungs weise der für den Annnitätendienft der Anleihe verpfändeten Einkünfte vor nehmen wird, ohne diese Einkünfte im Einverständniß mit der V«»>t»vl>«i» ILr»,,!^ und dem „Ha>»8«II «I üv I» LLvtt« Otto- durch andere gleichwerthige Garantien zu ersetzen. Tic Jutcrimsscheiuc sowohl als die definitiven Stücke dieser Anleihe werden die Unterschrift des Kaiserlich Ottomanischen Finanzministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten des „Oonseil d'^dminisiration de la vette I'ndligue Ottomane" tragen. Tic binnen fünf Jahren nach Fälligwerden nicht zur Einlösung präsentirten Coupons ver fallen zu Gunsten des Kaiserlich Ottomanischen Schatzes. Tie binnen fünfzehn Jahren nach Fälligwerden nicht zur Rückzahlung präsentirten ausgeloosten Obligationen verfallen gleichfalls zu Gunsten des Kaiserlich Ottomanischen Schatzes. Konstantinopel, 27. September (9. October) 1888. kür äie ^äminislratton kür äie Laksrlielr äs 1a vette kudlique Ottomane Ottomamseke ke§ierun§ Der Präsident des Conseil Der Finanzminister gez. Vinosnt Oaillarck. gez. Tie Kaiserlich Ottomanischc Regierung veröffentlicht keine Budgets. Auf Grund vorstehenden Prospekts wird hiermit die Wnliih Mmmschk '«Wttnt'P, «it ZvmWlhkitc« »WstMe Weihe im Betrage von r» W IN unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Subscription aufgelegt: 1) Tie Subscription findet Dienstag, den November 1888 gleichzeitig bei den nachstehend verzeichneten Stellen und zwar in Berlin bei der Ovlltselwn Lnnk, - - Dorllner Iluiillels-KeseHseliatt, - dem Bankhausc Dotiert ^ »rselmiier L Oo., - Bremen - der Drenier DMuIe äer Veutsvben Dunk, - Frankfurt a. M. ' - I rankkurter DIUuI« äer Veut86l»en Lank, - - Deutschen Vere1n8dank, - Hamburg - Duiudurxvr DiUnIe äer Deut8ektzn Dank, - Stuttgart - U ürttemberxkeden Verelnsbunk, ferner: - Amsterdam - dem Bankhause läppmrmn Ro8entd»I L ' - - LVvrtktzlm L Vompertr zu den an diesem Platze bekannt zu machenden Bedingungen während der bei jeder Stelle üblichen Geschästsstunden auf Grund des diesem Prospekte beigegebenen Anmeldeformulars statt.
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