Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188812293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18881229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18881229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-12
- Tag1888-12-29
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1888
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7806 stimmt «st (vergl. ob», tz 5) ob« »»» Natt« der Stadt Leipzig aageordaet od»r mit Zustimmung der Stadtverordneten und Geneh migung des Köaiglichea Ministerium» de« Jauern zwischea ihm und dem Semeiiiderolhe zu Aager-Lrottcudors vereinbart wird, trete» mit trm Tage der Bereiuiguug der Gemeinde Anger-Lrottendors mit der Stadt Leipzig die in letzterer gütige» Statute. Regulative, obrigkeitliche Bekanntmachungen »ad Anordnung«» auch i» dem Bezirke der erftercu in Kraft uod werden dir in der Gemeiude Anger-Lrottendors gütig gewesenen Statute, Regulativ« and Au- orduangea ander Krast geletzt. Die zum Zwecke der Durchführung der «» Leipzig gütigen orts- geletzliche» uud obrigkeitlichea Beftimmuugea in Auger-llrotteadors erforderliche» Snorduungeu erlätzl, soweit nicht Veivillignnaea für de, Hau«haltplaa dazu nöthig werden, der Rath der Stadt Leipzig. Su-schliebende Loacelsionea, welche znr Ausübung gewisser Be- soguisse für einen Gemeuidebezirk «rtheilt worden sind, als z. B. Benutzung öffentlicher Straßen zu Anlagrn von Pserd bahoea, Her stellung »nd Bewirthschastnng von Anstalten zur Gas- oder elektri- sche» Lelkuchluna, Lersorgunq mit Triokwasser, Anschlägen von Plakate» uud Auiftellung von Plakatsäule», behalten bi« aus weitere Anordnnng de« Rathe« nur für denjenigen Gemeiude bezirk Giltig keit, für welche» sie erthrilt worden sind. L 12. Die für die Trennung der WohlsahrUpolizei von der Sicherheits polizei und die Organisation der letzteren in Leipzig besteheudea Vorschriften »ad Einrichtungen werden, brz. mit den von den zu ständigen Behörden uud Vertretungen noch zu brfchließeudra Aende- ruagea, auch aas den Bezirk der Gemeind« Auger - Lroltendors ubertrage». Der Bezirk der Gemeinde Anger-Lrottendors scheidet au« dem Bezilk-verbande der Amtöhanptmanaschaft Leipzig au«, and e« greisen lür deafelbea die in A. S de« Gesetze«, die Organisation der Behörden für die i»»ere Verwaltung betr., vom 21. April 1873 für die Stadt Leipzig getroffenen Bestimmungen in Verbindung mit der Verord nung vom 1b. Oktober 1874 Platz. Wegen de« Bejirksvermögen- blelbt AaSetuaudersetzuug mit dem Bezirk-vcrbaab« Vorbehalten. 8- 13. Die Stadt Leipzig tritt in dir von der Gemeind« «ager-Erotteu- dors mit ihren Gemeindebeamte» abgeschloffene» Dienstverträge ontrr folgende» Bedingungen eia: 11 Die übernommenen Beamte» find »erpfilchtet, eine ihrer Be rufsbildung ougkmesseue »nd mit einem ihrem früheren Dienst- eirkommea gleichzustelleadeu Dienftgenuß verbuudene städtische Anstellung als Gemeiadebeamter (A, 1l)4 der Revidirlea Städte-Orduung) oder Bcschästigang zu übernehmen. 2) Das PeusiooSregnlativ der Stadt Leipzig vom 20. December 187? sowie das OrtSstatnt, die Rechtsverhältnisse der Be- meiudeunterbeamte» »c. betr., vom 3. Januar 1885 nebst Nachträgen werden aus die übernommenen Beamten zur An- Wendung gebrach«, und werdeu ihnen bei der nach tz. 7 de- PeusionSrequlativ« ersolgenden Berechn»»- der Dienstzeit die Jahre in Anrechnung gebracht, welche in einem mit Pensions berechtigung versehenen Gemeiudeamte der Gemeinde Anger- Crottendorf von ihnen verbracht worden sind und nach der Pensioaäordauag derselbe» ihnen „gerechnet worden sein würden. 8) Die aus Zeit angestellt gewesene» Beamte» der Gemeinde Anger-Lrottendors unterliegen seiten« de- Rathe- der Stadt Leipzig nach Maßgabe des unter 2 erwähnten Ori-ftatitt- der Kündigung mit der durch dasselbe für die betr. Beamten» gcuppe, welcher sie vom Rathe zugetheilt werden, sestgesiellien Frist, soweit nicht die AnstelluugSoerttäge etae andere Frist- bestimm»»- enthalten. Solchenfalls ist jedoch den Beamte», welch« aus be stimmte Zeit uuküudbar waren, bl« zum Ablause dieser Zeit ihr Gehalt voll zu gewähren. Den übrigen künd- baren Beamten ist, dasern sie bereit« länger ol» süos Jahre im Dienste der Gemeinde Anger-Lrottendors gestanden baden, und dasern die Kündigung innerhalb der ersten drei Jahre nach der Bereiuiguug erfolgt, eia Jahr lang von ersolgter Kündigung an der Gehalt »och sortzuzahlea. Ja beiden Fällen erfolgt die Gehaltszahlung in de» durch da» gedachte OrtSstatnt bestimmten Friste». In beiden Fällen wird aber auch, wenn der Beamte eine anderweile Anstellung irgend welcher Art mit fester Besoldung erhält, von diesem Zeitpunkte an der von der Stadt sortgezablle Gehalt bi» z»r Höhe der dem Beamte» durch die neue Au- stellung zufließenden Summe gekürzt. 4) Ist für einen von der Stadt übernommene» Beamte» bereits vorher Uakündbarkeit eingetretea» so gilt dies« auch für die Stadt. Ls verspricht jedoch die Gemeind« Lager-Irotten- dors, Uukünddarkeit an Beamte »ich« Wetter verleihen z» wollen, überhaupt der Stad« Leipzig nicht durch willkürliche, ,» de» Verhältnissen nicht ausreichend begründete Reu- austelluugeu, Erhöhungen der Gehälter »»d Lrtheilung von BensimeSderechnguug die Ueberuahmr der Dienstverträge er- schweren zu wollen. b) Darüber, ob ein Angestellter al« Beamter anznsehe» ist, ent- scheiden zuuächst die allgemeinen Vorschriften und speciellen AustellungSbedingungen der Gemeiude Anger-Lrottendors und. soweit solche nicht ausreichen. die allgemeinen in der Stadt Leipzig geltenden Borjcdrislen. Bor Lollriehang der Ber einigung wird zwilchen Pen beiderseitigen Verwaltungen eine Verständigung zu Feststellung der Verhältnisse der einzelnen Beamten uud Angestellten slottsiaden. 8- 14. Die Stadt Leipzig wird ln dem Bezirke der Gemeinde Anger- Lcotlendors. oder loser» noch andere unmittelbarbenachbarieBororte mit einverleibt werden. »lindesten- in einem unmittelbar benachbarten Orte ein Bernehmungozimmer zur Entgegennahme der an den Stadtrath ob-r va- Polizeiamt zu richtenden Anträge einrichten. Ferner sagt dieselbe zu, in gleicher Weise ein sür die Bewohner der Gemeinde Anger-Crottendors leicht zugängliche- «tande-amt, «ine Polizeiwache mit Meldestelle zu errichten, sowie Einrichtungen zu treffen, welche die Zahlung de« Schulgelde«, der Anlagen, die Einzahlung und Erhebung von Sparcaffeueinlagen ohne unverhältniß- mäßigen Zeitaufwand ermöglichen. 8- IS- Mit der Schulgemeinde ist ein besonderes Abkommen dahin zu treffen, daß gleichzeitig mit der Bereinigung der beiden politischen Gemeinden auch der Schulbezirk der Gemeinde Aiiger-Erottendors, soweit er mit dem politischen Bezirke zusommensällt. mit dem der Stadt Leipzig unter Genehmigung der obersten Schulbehörde ver einigt wird. In diesem Abkommen soll seiten» der Stadt Leipzig insbesondere bedungen werden, daß die Schulgemeinde Anger-Lrottendors ihr ge lammte- unbewegliche« und bewegliche« Eigenihum aus die politische Gemeinde der Siadt Leipzig überträgt, wogegeu diele verspricht, in olle Verträge und Berdtudlichkeitra der Schulgemeinde eintreien und die angestellten Lehrer und wchnlbcdieosteten nach den verein barten AastelluogSbedingunqe» übernehmen, auch für die Bcdürsaisse der Schulgemeinde nach Maßgabe der geietzlichen Borschriste» der localstatutarischen Bestimmungen über Angelegenheiten der Volks schulen und den gemischten Schulau-schuß vom 30. September >873 dez. etwaiger späirrcr Abänderungen derielben und der sür die Stadt und die ihr riuverleibten Gemeinden auszuftellenden qemeinschast- liche» Lvealschulordiiuuq auikommen zu wollen. LS toll in diesem Abkommen Vorbehalten blribea, eine Revision der Bestimmungen über die Zujammeniepung de« gemischten Schul- nuSschusseS zur Möglichkeit weiterer Bkihriligunq von Vertretern der mit der Stadt Leipzig vereinigten Vororte vorzunehmen. Für den Bezirk der Gemeinde Aager-Lroltendors wird der Stadt- ratd Mitglied der Bezirk-Ichuliuivection, wahrend die Regelung de« Bezirke« sür den BezirkSjchulinspeclor der oberstro Schuldrhird« ubcrlaffrn blribt. 8- 16- Die Verhältnisse der kirchengemciade, zu welcher der Bezirk der Gemeind« Anger-Croltendors gehört, werden durch die Vereinigung d r lehieren »»t der Stadl Leipzig nicht berührt, nur sind die nach dem Gesetz, die Publicatioii der Kirctienvorftand-- und Shaodal- vrdaung betreffend, vom 30. Marz 1888 der politischen Geincinve zustkdeiiden Reble und auserlegten Pflichte» i» Gemäßheit diese« Gesetzt« und «adeschadet der Bestimmung in 8 ä desselben, von der Vertretung der Stadt Leipzig zu üben, während die Regelung der Superiniendenturverhältaifsr drn zuständigen Vorgesetzten Be- lördea Überlassen bleibt. 8 17. Tie Gemeinde Anger-Lrottendors wird mit der Stadt Leipzig zu eine» LriSaimenverbaude vereinig«; für die Erwerbung und den Verlost de- Uuterslutzung-wohnsttze- ist der Zeitpunkt maßgebend, an welchem die Vereinigung der beiden Gemeindebezirke vollzoie» wird, uud werden also bi« zu diesem Zeitpunkte die beiden Ge meinden al- selbstständige OrtSarmenverdüade angeirheo und de- bandelt. 8 18 Ti- Stadt Lechzig wird Veianstallong treffe», daß der Gemrinde Anqer-Lrottendori nach der erfolgten Bereiniguna mir crikerer iodald o - technisch die Verhältnisse gestatten, die Wasserleitung zugeiüdrt , rd; oach solle» dabei die allgemein geltenden Tarif- »nd sonstigen i.>0lschltsleir zur Anwendung kommen, »ne behält sich dt« Stad« Leipzig vor. soll« sie e« süe „gemessen ernchte«. dir » dt igat» risch« Wnführnng von vnssirmesfer, vertnnden «tt «tne» Gebühren- mindrstbetrag vorzascherlbrn. 8- 19. Die Stad» Leipzig wird in de» Vertrag der Gemeind« Anger- Lrotteudors mit der Thüringer GaSgelellschast zn Leipzig eintreien; die Gemeind« verpflichtet sich, an diesem Vertrag« stein, Aendernng mehr ohue Zustimmung de« Rathe« der Stadt Leipzig vorznnehmeo, den Vertrag nicht zu verlängern, auch mtt keiner anderen Ga«- gesellschast Vertrag obzuschließen. 8- 20. Der Gemeiaderath zu Anger-Lrottendors erthrilt de« Rathe der Stadt Leipzig die allgemeine Zusicherung, daß er sich vor der Ver einigung aller Maßnahme» enthalten werde, welch« geeignet sein würben, der Finanzlage der Stad» Leipzig Nachthell z» bringe», oder die Verhältnisse, ans Grund deren die vorstehende» Verpflich- tnngea eiagegaagea sind, zum Schade» der Stad« Leipzig z» ändern, ß. 21. Der Zeitpunkt sür de» Lintrtt» der Vereinigung der beide» Ge» meiuden wird aus de» I. Januar 1883 festgesetzt. Leipzig and Anger-Lrottendors, de» 10. November 1888. Der Rath per Statt Leipzig. Dt« Sinntvernrtznete». s o vr. Grorgt, so vr. Schill» ^ 2' Oberbürgermeister. ^ Vorsteher. «Misch, «ff. Der Te»et«peratp z» A»»«r.Lrottr»»«rs. Max Pätz, Gemeindevorftand. Larl German», Gemeindeältester. Lori Unger, Gemeiubeüüefter. Mit Gearhmignag de« Käuiglichea Ministerium» de» Innern and ans Grund dr« Seiten de« Königliche« Ministerium« de« Lultu« uud öffentlichen Unterricht« »nd de« Lvaagelisch-lntherischea Laude«, coasistorium« erklärte» Einverständnisse« wird vorstehende« Ort«- statot oadnrch bestätigt und hierüber da« gegenwärtig« Deeret erthrilt. ig. am 27. December 1888. 91^ K-otgltche Krei»tzauptt»»»»sch«st. von Ghrenstei». B. di, Lehranstalt befindet, der die Genannte» „gehöre», sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. 3) Hat der Militairpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meidet er sich bei der OrlSbehörde feine« Wohnsitze«. 4) Wer innerhalb de« Reich-qebiete« weder einen dauern den Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat. meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburts ort im Ausland« liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Ellern oder Famitienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 5) Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist da« Geburt«» zeugniß *) vorzulegcn. sofern di« Anmeldung nicht am Ge burtsort selbst erfolgt. 6) Sind Militairpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Ziffer 2 ober 3 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute u. f. w ), so haben ihre Eltern, Bormünder. Lehr». Brod- oder Fabrikherre» die Verpflichtung, sie innerhalb de« in Ziffer 1 genannten Zeitraum» zur Stammrolle anzumeiden. Dieselbe Verpflichtung ist, soweit die« gesetzlich zulässig, den Borstebern staatlicher oder unter staatlicher Aussicht stehender Straf», BesferungS- und Heilanstalten iu Betreff NutzhohaiiLlloir. Arettag, de« II. Januar 1889. sollen von vormittag« 9 Uhr uo »m Forstreviere Lo»ne»ttz die iu den Abrb. l. 2, 3 und 4, dem Dölitzer Holze, ausderetteten Rutz- hülzer, al«: - 25 Weißbuchen- - - lk— 31 « B -3-— 4 » 3 Ahorn- » - 21— 23 » B »4— 5 « go Eschen» » - 19— 32 - B -4— 9 « 40 Rüstern» » » 18— KO » B -2— 9 » 15 Ellern» » - 18— 21 - O -5— 7 » 3 Pappeln- » » 33^- 59 - B »3— S « 3 Klrschbaum » - 17— 22 - O - S— 7 ferner: ca. 90 Eichea- SS Eschea- 375 Rüstern- «ad 2 Kirschbaum- «chirrhölzer. sowie 80 Rm. WetGbache»«Nolle» von astreinen Stamm» - . enden und 3 m Länge und ca. 14 cm Durchmesser» der daselbst untergebrachten Mililairpflichtigen aufzuerlegen I unter den öffentlich „«hängenden Bedingungen und der üblichen 7) Die Anmelbuog zur Stammrolle ist m der vorstehend I Anzahlung an Ort und Stelle meistbirtend verkauft werden. vorgcschriebenen Weise seiten« der Militairpflichtiqen so lange alljährlich zu wiederholen, bi« eine endgillige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehördea er- solgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militairpflichtjahre erhaltene LoosungSscheiu vorzuiegen. Außerdem siud etwa «iugetretene veräuderuugen (in Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werdeu. Z»sam«eak«oft: aus dem Holzschlage im Dölitzer Holze aus der Kreuzung der Raschwitzer und Dölitzer Linie. Leipzig, am 27. December 1888. De» Raths Forstdeputatio». Vekanntmachllns, die Bereiatamag der Sa«dge»et«dea Reudat- oud Sl»-er Erottendorf »tt der Ttadtgeoseiade Leipzig betr. Unter Bezugnahme aus tz. 11 der Ortsstatute über die Bereiniguna der Landaeweinoen Reudnitz und bez. Anger- Crottendorf mit der Stadtgemeinde Leipzig wird von dem Unterzeichneten Rathe und bezw. Polizeiamt der Stadt Leipzig hiermit bekannt gemacht, daß außer den in tz. 5 der OrtS- statute selbst gemachten Vorbehalten von den betheiligten Gemeinderälhen anderweite Vorbehalte betreff» der Gültigkeit von örtlichen Vorschriften nicht gemacht worden sind, und daß demzufolge von uud mit dem 1. Januar 1889 die in der Stadt Leipzig gültigen Statute. Regulative, obrigkeitlichen Bekannt machungen und Anordnungen auch in den bisherigen Bezirken der Landgemeinden Reudnitz und Auger-Crotlenvors in Kraft, und die in den vorgenannten Landgemeinden bisher gültig gewesenen Statute, Regulative, obrigkeitlichen Bekannt» machunger, und Anordnungen außer Kraft treten, soweit nicht durch unsere nachstehenden Auordnungen eine >au«vrücklichc Ausnahme gemacht wird. von der Einführung in den neuen Stadttheilea werden z. Z. noch anSgenomiuen: 1) Da- Regulativ über die Erhebung der Anlagen sür die evangelisch-lutherischen Kirche» in Leipzig vom 10. Juli 1879, 2) da» Regulativ, den Zeitpunkt der Ingebrauchnahme von Neubauten in der Stadt Leipzig betr.» vom 14. November 1881, 3) da« Regulativ Uber Ausführung von Gaßrohrleitungen und Gasbeleuchtungsanlagen vom 2. März 18S3, 4) da« Regulativ, den Düngerexport in Leipzig betr., vom 8. Januar 1882, nebst Nachträge». H. Hiernächst machen sich einzelne besonder« Anordnungen nöthig in Bezug auf 1) die Begräbniß- und FriedhosSordnung sür di« Stadt Leipzig vom 15. September >885, 2) da« DolkSschulwesen, 3) die Einrichtung de« Feuerlöschwesen«, I 4) da« Ortsstatut, die Einführung de« Schlachtzwange in Leipzig betr.» vom 16. November 1882, 5) die Errichtung eine« neuen StandeSamte« für die beiden bisherigen Landgemeindebezirke, S) die Abhaltung öffentlicher Lustbarkeiten und die Erhebung von Abgaben von denselben, 7) da« Regulativ für Ausübung de» Schornsteinfeger- gewerbcS betr. vom 18. August 1885, 8) da« Regulativ, die polizeiliche An- und Abmeldung rc. betr , vom lO. Octobcr >883, g) das Straßen Polizei-Regulativ vom 14. November 1885. Diese Anordnungen werden durch besondere Bekannt machungen getroffen werden, aus welche wir hiermit aus drücklich verweisen. HI. Außer den durch die Ortsstatute tz. 5 vorbehaltenen und den durch die unter II vorbehaltenen besonderen Anord nungen getroffenen örtlichen Borschristen wird auch daS bisher in Anger - Crottendorf gültig gewesene Regulativ über daS Astermiether- und Schlasstellenwesen vom 25. April 1888 für den bisherigen Bezirk dieser Gemeinde in Kraft erhalten. Ferner haben wir beschlossen, daß die mit der Stadt der einigten Gemeindebezirke ihren bisherigen Namen alS Stadt thcite sortsühren sollen. Es wird daher da. wo eS au» irgend welchem Grunde, insbesondere zu Vermeidung von Verwechselungen bei Benennung der Straßen, nöthig oder wünschenSwerth erscheinen sollte, die betr. Stadtthcile besonder- zu bezeichnen, dies i» folgender Weise: Leipzig-Reudnitz Leipzig - Auger - Crotteadorf zu geschehen haben. Leipzig, am 28. December 1888. Der Rat- und das Polizeiamt der Stadt Leipzig vr. Georg«. Bretschneider. Wilisch.Ajf. Ja Gemäßheit de« tz. 1 der Vorschriften sür die Aus führung von Anlagen zur Benutzung der Stadtwafferkunst vom 6. Februar 1888 machen wir hierdurch bekarurt, daß drr Betreff Le« Wohnsitze«, d«S Gewerbe», de« Stande« u. s. W.) I Mechaniker Herr Robert Lange dabei anzuzeigen. I in Reudnitz. Feldstraße Nr. SS, 8) Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stamm» I zur Uebernahm« solcher Arbeiten bei un« sich augoneldet rolle sind nur diejenigen Militairpflichtigen befreit, welche I und den Besitz der hierzu erforderlichen Vorrichtungen aach- sür einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden au«-1 gewiesen hat. drücklich hiervon entbunden oder über da« lausende Jahr hinaus ruriickgeslellt werden. 9) Mililairpflichlige, welche nach Anmeldung zur Stamm rolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt ober Wohnsitz nach einem anderen Aushebung«, bezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behus- Berichligung der Stammrolle sowohl beim Abgang« der Be hörde ober Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommeu hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte der jenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätesten« innerhalb dreier Tage zu melden. 10) Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. IN Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bi« zu dreißig Mark oder mit Haft di« zu drei Tagen zu bestrafen. Ist diese Versäumniß durch Umstände herbeigesührt, deren Beseitigung nicht in dem Willen de- Meldepflichtigen lag, so tritt keine Strafe ein. Leipzig» dm 27. December 1888. Der Rat- -er Stadt Leipzig. X. 74S8 vr. Georgi. Wolfram. Nichtamtlicher Theil. Vas Äahr IM. u Die einzige ernste Beunruhigung, welche eine Zeit lang dm europäischen Frieden gefährden zu kvnnm schien, war der Streitfall wegen Maffauab«, welchen Frankreich recht eigent lich vom Zaune brach. Die französische Regierung bestritt in einer Note vom 3. August der italienischen Regierung da» Recht, in Masiauah die Capitulationm auszuhebm uud an Stelle derselben italienische Verwaltung und Rechtspflege auSzuübm, weil sie gar nicht di« SouvcrLnetät in Maffauah besitze, welche vielmebr dem türkischen Sultan zukomme. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung auf die I Einlaß zu der franzöjlschm sttote batte die Heranziehung aagevrohten Strafen alle obmerwäbntm Militairpflich-1 brr beiden einzigen n> Masiauah lebende» Franzose» - ^ ' zur Gemeindesteuer gegeben. Der Dreibund und Eng- land tralm in dem Streit sogleich aus die Sette Italien», nur Rußland gestand die Berechtigung der franzö sischen Ausführungen zu. Ein Artikel de« Brüsseler .Nord'' bot der »Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" Gelegenheit den deutschen Standpunkt in der Frage darzulegen und au» tigm, so sweit sie im Jahre 1869 geboren, resp. bei früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, be ziehentlich im Falle der Abwesende:» deren Eltern, Vor münder. Lehr-, Brod- oder Fabrikberren hiermit zur Befolgung der im tz. 25 mthallmeo Bestimmungen, in«, besondere aber dazu auf: in der Zeit vom 15. Januar b>, 1. Februar künftigen Jahre«! ""ander zu setzen, daß Frankreich, welche« ,n Maffauah so Obstmarkt Nr. 3. 2. Obergeschoß. Zimmer Nr. 107 im M wie keine Interessen zu vertreten Hab« durch dm Protest Quarlieramte, in dm Stunden von Vormittag» 8—12 Uhr Me" die Besteuerung der m Maffauah lebenden beiden und Nachmittags 2-S Ubr unter Vorzeigung der Geburt». Franzosen lediglich den Wunsch »" erkennen gegeben habe, sicht resp. LoosungSschrine die vorgeschriebme Anmeldung 1" l ^ "'be"- Do« -ngl>s4^ bewirken I »Standard , gab der sranzosischm Regierung zu derstcheo. Gleichzeitig bringen wir zur Kmntniß. daß Recla- daß Deutschland. Oesterreich und England nicht ruhig. Zu- mationen bei Verlust derselben einige Zeit vor der Sauer die,den würden, wenn Frankreich Anstalten treffe, Musterung und spätestens im Musterungrtermine und > stauen zu vergewaltigen. - , . . . durch obrigkeitlich beglaubigte Urkunden oder Stellung I, Aus die sranzöjische Note vom 3. August folgte eme ge- von Zeugen unv Sachverständigen zu bescheinigen sind. I barnrickle Anlwort Italien« dom 13 August» und nach einer Diejenige,, M.ltta.rpstichligen, welche al» Stütze ihrer I maßvollen Erwiderung Frankreich- vom 23. August war der Eltern rcctamirt baden, müsien Letztere in der Regel im I Streit,all al« erledigt anzuseb-n. Zw,schm der italienischen Vekanutmachung, -te Sl«»eldung Mtlttairpstie-ttqer »» -tr Recratiruogsstainnirollen betr. Nach der deutschen Wehrordnnnz vom 22. November 1888 sind sür jeden Ort verzeichinsie aller Mititaiipflichtigen (RecrutirungSstainmrollen) zu führe» und es liegt sür die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrolle der unter, zeichneten Behörde ob Ucber die Meldefrist zu di^er Stammrolle enthält H. 25 der gedachten Webrordnung folgende Bestimmungen: 1) Nack» Beginn der Müila>rpfl>cht haben die Wehr pflichtigen die Pflicht, sich zur Ausnahme in die Recrutiruog« stanimrolle anzumelden. Diese Melkung muß in der Zeit vom 15. Januar bi» zum 1. Februar erfolgen. 2) Die Aninelvung erfolgt bei der OrlSbehörde derjenigen Orte», an welchem drr Militairpflichtige seinen dauernden Ausenlbalt«ort bat. Al» vaucrnder Aufenthalt ist anzusehen: ». für nii.uairpflichlige Dimsibolen, Hau«- und Wirth» fchastSbeamke. Hanblung-viener. Ha»'werk-gesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in eurem ähnlichen verbältaiß stehende Militairpflichtige der Ort. au welchem sie in der Lehre, im Dienst »der in Arbeit stehen; sür militairpflichtige Studirmdr, Schüler und Zög liotz, sonstige Lehranstalt«, drr Ort. an w«tch«n sich Musterungstermine vorstellen. Leipzig, an, 21. December 1888. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lamprecht^ *1 Diese GeburtSzeuqniffe sind kostenfrei zu ertheilen. Note vom 13. und der französischen vom 23. August lag aber der Besuch CriSpi'S in FriedrichSruh, welcher um so größere« Aussehen erregte, weil er ohne jede vorbereitende Ankündigung statlsand, so daß Europa erst durch die Thatsache de« Be suche» von dem wichtige» Ereigniß in Kenntniß gesetzt wurde. Um auch da» Einverständniß Oesterreich-Ungarn» mit Italien ^^ ^— E I außer Zweifel zu stellen, folgte die Zusammenkunft Cri«pi'« I unv Katnoky'S in Eger am 25. August, und so war denn Am MiMMg -°d E-IMtt-Mlg Brlksvrrlchrs ist efi siestattct, Bnese, Postkarten und I und sich einer Macht entgegenstellen wollte, der e« sicher nicht Drucksachen, deren Bestellung iu Leipzig und I gewachsen gewesen wäre. in de» Vororten von "rivria üurckl die . "'!!! auf deutscher Seite aufgefaßt wurde, cn ->1 ourttz I zeigten die Schlußworte de« ermähnten Artikels der „Nord- Post am I. A^ttuar rtiusttgsu sz-zzh ! deutschen Allgemeinen Zeitung": „Der französisch« Streit- gewünscht wird, bereits von« 2<». Deeember! Vorwand ist offenbar ein gesuchter und weit bergehoher. ab rnr Vinliesieruna rn brinaen ! ganze Vorgang führt somit zu dem Schluffe, daß ^inticserung ZU uringen» I Frcmttrich diejenige unter den Mächten ist, die den geringsten Der Ädsender l>at derartige Briese kk-, tuelme I Wcnh aus die Erhaltung de« europäische» Frieden« legt und einzeln durch Poftwerthzeiehen frankirt Gkgentheil mit unverkennbarem Eifer keine geeignet fein müffeu, iu einen Bricsumschlag zu legen. vorüdergehen läßt, um denselben zu diesen zu verschließen und mit der Aufschrift zu! Daß -s in Italien eine französische Partei giebt, welche versehen: I ^54 Bündniß mit Frankreich dem mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn vorziehen würde, hat noch der verlaus der Sitzung der italienische» Kammer vom 22. December ge zeigt. in welcher die Vorlegung de« Bündnißvertrage« mit An das ^kaiserliche Postamt 1 in Leipzig." l Deutschland und Oesterreich-Ungarn gefordert wurde, um daraus 'sie auch den nationalen Interessen ent- „Hierin 1>r»i»Irlrtv Neujahrsbriefe für den Ort. e°i«i uwWs,-st-« tonnen vis einschließlich den sO» ^.eeemoer entwtdee I freilich, wie die Abstimmung über da» von CriSpi verlangte an den Postschaltern abgegeben, oder, soweit es der ! Vertrauensvotum beweist, noch heute auf Seite de« leitenden in di, 'BE.!.,» LVÄLn ^ Am 31. Deeember lst jedoch die Abgabe allsschließ- l Zeichen, daß die italienische Regierung aus der Hut fein muß. lich an den Postschaltern zu bewirken. ! wt"« >" Olalien nicht die Leidenschajt über Ruhe und Be- Li- stimm,>ich,n. d,n Umichin,,» ,ni»o»m,»-n Z.. Briefe u. s. w. erhalten seitens des Postamts 1 ln I stände geherrscht, welche der Anarchie sehr nahe kommen. Leipzig den Stempel vom 31. Deeember 6—7 Nachm, l Dem Namen uach steht Sadi Carnot an der Spitze der AEüM» wi.» b,m„«. d.ß»!- Em-iA-n, sich lediglich auf Vir IN LslpZlg vorbicibeN' I Gegner» Boulanqer'» ein erbitterter Kamps um die Herrschaft dcn oder nacb den Vororten von Leipzig I stkiubrt. Die Mehrheit der Kammer steht in de» meisten ks'i'tininiti'N SIrt-es erstreckt I Fr°gkn aus Seiten Floquet's. aber da« Parlament bat oeplmmren »riefe rc. erflTkNl. vffe.,tl,chk.. Meinung sein Ansehen säst e,«gebüßt. Die v v Wird ersucht, van dieser Einrichtung, welche l Wahlreisen Boulanger's, seine Banketrcden. ja selbst seine der störenden Masseueinliescrung von Stadtbricscu Familien-Angelezeubetten interessirea «inen großen Theil der am Sltluetterabkild ru steuern -erweckt und der Franzose» weit mehr als die Kammer«,»Handlungen, welche am ^Nlvrsirraociio zu neuern vezweui nno orr mehr und mehr ,n Scandalsceneu au-arlen. ordnuilgsmastlgc» Abwickelung des gesteigerten Br,es- T.e «nar.ffe Gillv'« gegen die Buvgelcommission. da, Verkehrs beim Jahreswechsel überhaupt ZV gut kommt, ! Wiedererscheinen Wilson s io der Kammer, die Au- Leipzig, 19. December ltk88. Der kaiserliche Ober-Postdirector. Walter. LSlliglichtS Hymnakum. LnmrlSnnge» für »>« ktterauf»atz»e werde» entgegkii- gkiiomnitii »«« 10. »i« »tt 12. Jannar I I—I vtzr. Periö,. Iure Vorstellung der Luzumrldendea ist „chr erforderlich, weon auch erwünscht. Jedeusoll- wird gebeteu, da« letzte Schulzeuguib (die, MichaetiSceosur) mUzubriuaea. Letvgig, ,» »4. D«»«d« 188S. v». «Ich,,- «««»„. »M« wesentlichen Tbeil der Verhandlungen, die Geschäfte selbst sind die Nebensache. Der Kamps der Regierung gegen Boolangrr wird hauptsächlich außerbalb der Kammer geführt, aber die Regierung ist in diesem Kampfe nicht Siegerin ge wesen. denn Flcquet bat sich genöllügl geseden. die von Boulanger so bartnäck g verlangt« Bersaffnngsrevision selbst zu betreiben, in der Hoffnung, auf diesem Wege den Einfluß Boulanqer'S zu breche». Aber auch dieser Echachzug hat sich al« verfehlt erwiesen, denn er hat den Zorn dä Senat« entsejsett, welcher sich durch Floquet in seiner Existenz bedroht sieht. Die „ v»»la»aer s» hart bedrängte» Opportunste» hebe» d» S«mt»r EH»Le»»^L«e»«r »14 ihr«.
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