Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188107036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18810703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18810703
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1881
- Monat1881-07
- Tag1881-07-03
- Monat1881-07
- Jahr1881
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1881
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Erscheint täglich . MH SV. Uhr. LetllMs» ,»» LnMloz gvhmiaesgass« SS. HPrechft»«te» der Nedlmw»: Normt,tag« 10—12 Uhr? Nachmittag« 4—6 Uhr. - - «KLLL'L rsv - - W»»ß«« der f»r dt« «ichstsalgenv« W»««re srstt««trn Inserate an Mache«tagen N» 3 Uhr Nach«rtttaas, a, Tenn-uns Sefttagcn früh »t»'/.» Uhr. 2» de» Filialen fiir 3»s.-L«»ah«r: vtt* AI««««. UniversstätSstraße 22, Laate Lösche, Katharineustraße IS» p ««» »I« ',.3 Uhr. ttMgcrMgtlilalt Anzeiger. Organ für Politik, LocalgWchte, Handels- «nd GeschSstsverkehr. Nnflage Ad<n»n«ent«irei» viertelj. 4V, tacl. vrinaerlohn d Mt.» .. " durch die Post bezogen S VN. ged« einzelne Nummer 25 Pf. Beleg^cmplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilage« äh«« Postbcsürderung 39 Ml. »tt PoftbesSrderung 48 Ml. Inserate 6ge,paltene Petitzeile SO Pf. Größere Schriften laut unserem Preis» verzeichniß. Labelia rischer Satz nach höherem Tarif. Reklamen unter den Kedartiansstrich die Spaltzeile 50 Pf. Inserate sind stet« an die Erheb«tta« z« senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeouiueranäo oder durch Post» Nachnahme. 184. Gonmag den 3. Juli 1881. 15. Jahrgang. Amtlicher Thetl. BeßeMche Sitzung der Stadtverordneten >»ttt»och, a« «. Juli ». Abends ü> , Uhr t« Saale der I. Bürgerschale. Tagesordnung: !. Gutachten de- Bau-, Oekonomie-, Stiftung»- und bez. Finanzausschusses Uber a. den Ankauf mehrerer Parcel!en am Napoleonstein zur Anlage eine- neuen Friedhöfe», d. den veränderten Situationsplan fiir die projectirte Begräbnißcapclle nebst Leichenhallen auf dem IohanniS- sriedhofe, o. einen ArealauStausch in Lindenauer Flur. II. Gutachten de» SchulauSschusscS und bez. BauauSschusseS über ». die Abrechnung für den Turnhallenbau und der I. BezirkSschule, d. Mooiliarbeschaffung für die Realschule I Ordnung, o. Entschädigung de» AufwLrterS der Nicolai» schule für das Reinigen der vermehrten Schullocaliläten. m. Gutachten de- Verfassung-- und bez. Finanzausschusses über ». di« Reorganisation de- CopistenwefenS beim Rath, d. die Aufhebung der Resthebestelle bei der Steuercinnabme. IV. Gutachten de» StistungSauSschusseS über die Rechnung de» städtischen Krankenhauses St Jacob per 1879 und eine Nachsorderung für diese- BetriebSjahr. Bekanntmachung. Indem wir nachstehende- Regulativ zur Nachachtung für Alle, die e- angeht. öffentlich bekannt machen, bemerken wir zugleich, daß wir nickt nur unsere Wache mit der Controle der pneumatischen Bierdruckapvarate hinsichtlich ihrer regel mäßigen Dampsreinigung beauftragt haben, sondern auch nach Verlaus von drei Monaten durch eine sachkundige Persönlich keit, deren Verpflichtung wir seiner Zeit noch zur öffentlichen Kenntniß bringen werden, die Durchführung aller im Regu lativ neu angeordneten Einrichtungen an den Bierdrück apparaten noch besonder- überwachen lassen werden. Leipzig, den 24. Juni 1881. Der Rath her Stadt Leipzig. vr. Georgi. Kretsch mer. Ortspolizeiliches Regulativ, di« Binrtchtnng «ad Rei»halt««g der paeaaea- tifche« Bierdrnckapparate t» Leipzig Betreffend. Die zur Speisung de- L§indkeffel» erforderliche Luft darf nur au- dem Freien entnommen werden, und zwar: wenn von der Straße, uu. in Etagenhöhe, bi- wohin der aus fangende Luftschlauch zu führen ist — w««» au« Höfen oder Gäetm». «tt« von solchen Stellen, di« genügend Garantie sur die Reinheit der Luft bieten. . 2. ' An der EintrittSvffnung der Luft in den Luftschlauch ist, «» de» Staub zurück zu halte», ei» seine» Drahtsieb anzu- legen und deshalb der Oeffuung eine trichterförmige Erwei terung zu gchen, das Rohrende auch so umzubiegeii, daß e« sich nach «uten zu öffnet. 8 » Zwischen Luftpumpe und Windkessel ist ein Oelsammler und «in Apparat zur Filtration mit Watte anzubringen. 8- 4- Um den unter Umständen eiutretenden Uebertritt von Bier au» dem Fast« nach dem Windkessel zu verhindem, ist ein Rückstauventil zwischen Faß und Windkessel anzubrvgen. 8- S. Um die Windkessel von allem von der Lustpimpe her oder auch vom Fasse her eingedrungenrn Schmutz reinigen und die Reinhaltung controliren zu können» sind die Kessel mit einem Mannloch, groß genug, um bequem «nen Arm durchstecken zu können, zu versehen. 8- s. Soweit das Bier mit den Rohrleitungen in B-rührung kommt, sind diese lediglich auS Zinn oder Gla» he zuftellcn. Unter Zinurohren sind solche Rohre zu verstehen, welche au» Zinn gefertigt, und nur der größeren Daucrhaftigkjl wegen mit emem Bleimantel umgeben sind, nicht aber mwenvig bloS verzinnte Bleirohre. 8 7. Die Bierleitungen zwischen Faß und Buffet, einsfhließlich etwaiger durch den EiSschrank geführter Spirale«, dürfe» nur ansteigend, nicht theilweis« fallend oder im Bog«, her gestellt werden. . « »- Die Bierrohrleitungeu sind mindesten» aller acg Lage einmal einer Reinigung mittelst Durchleitung von undr zwei bis drei Atmosphären Ueberdruck stehendem Wafferdaops und mittelst NachspülenS von kochendem, später von kaltem Wasser zu unterziehen. Die zur Reinigung anzuwendenden Apparate müssen vom Rathe genehmigt, bez. concessiouirt sein. Die Wirthe haben über die vorgenommene» Reiniximge» ihrer Bierleitungen ein Revisionsbuch zu halt« und dem Rathe auf verlangen vorzulegen. Als gültige Einträge im Revisionsbuche werden nur solche angesehen, welche durch vom Rathe verpflichtete Personen bewirkt worden sind. 8 S- Ueberhaupt wird den Besitzern von Bierdruckapparaten die peinlichste Reinhaltung aller Theile der letzteren. ins besondere der in da» Bier selbst eintauchendeu Rohr«, zur Pflicht gemacht. 8- 10. Die vorstehend- neu angeordneten Einrichtungen an de» Bierdruckapparaten sind längsten» binnen drei Monaten, von der erstmaligen Veröffentlichung diese- Regulativ« an ge rechnet, fertig zu stellen. 8- N. Dem nach Ablqnf vorstehender Frist mit der Revision sämmtlicher Bierdruckapparat« zu beauftragenden Sachver ständigen steht da» Recht zu. sich, da nötyig, durch P)«gc nähme von Stücke» der Metallrohre von deren vorschnsff- mäßiger Beschaffenheit zu überzeugen. -. 12. Schänkwirthe, welche bei Benutzung pneumatischer Bier druckapparate obigen Vorschriften zuwiderhandeln, werden für jeden Fall mit Geldstrafen bis zu IbO Mark oder entsprechen der Haft belegt, haben auch die Kosten der Revision ein- schlieglich der Anwendung eines ReiniaungSapparateS zu tragen. Außerdem haben sie di« Wegnahme unvorschristSmäßiger Bierdruckapparate zu gewärtigen. Leipzig, den 24. Juni 188l. Der Rath der Stadt Leipzig. i. Kr> vr. Georgi retschmer Bekanntmachung, dt« Landtags««-! tm I. «ad III. Wahlkreis Leipzig betreffend. Nachdem da- königliche Ministerium de« Innern mittelst Verordnung vom 7. Juni d». I». die Ergänzung-wahl für die II. Kammer der Ständeversammlung ans den 12. Juli d». Js. ausgeschrieben hat, so machen wir hierdurch bekannt, daß wir den l. Wahlkreis in 5 Wahlbezirke und den III. Wahlkreis in 6 Wahlbezirke eingetheilt haben, und veröffentlichen zugleich in der Anfuge T die Abgrenzung einrs jeden Wahlbezirke-, die Namen de» Wahlvorsteher- «nd seine- Stellvertreter- jede- Bezirk». Leipzig, den 2. Juli 1881. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Nitzsche. G Wahlbezirk W. 1. Burgstraß«, A. d. I. Bürgerschule, Gew an Grimmaiscke Str., Kuvserg.. Magazing.» Neumarkt, PeterSkirchhof, PeterSnr., Prcußerg., Pleißenburg, Schillerstr., Sckloßg., Schulstr., Sporerg., ThomaSg., 4. L. 1. K Z « L g, Straßentheil Name de» Wahlvorsteher« 3. ThomaSkirchhof, UniversitätSstr Barsußg., Bvttcherg., Brühl. Kl. Flrischerg., Gold- hahng., Goethestr., Hallesche Str., Katharinenstr., Klosterg.. Markt, Naschmarkt. Nicolaistr., Nicolai- kirchh., Parkstr-, Ptaucnscher Platz, Plauensche Str., ReichSstr., Ritterftr., Salzg., Schubmacherg.. . . Am Exercirplatz, Eberhardstr., Gr. Flnscherg., Hainstr., Humboldtstr., Keilstr., Löhr-Platz, Lvhrstr., Lortzinastr., Neukirchh., Nordstr., Parthenstr., Pfaffendorfer Str., Theaterq.. Theaterplatz, Töpferstr., Userstr., Norkstr., Zöllnerstr Berliner Str., BlÜcherpl., Blücherftr., Erlenstr., Eu- tritzscher Str., Gerberstr., GothischeS Bad, Pack- hofstr AngustuSplatz S. 4, b u. ö, Bahnhofstr., Georgenstr., Wintergartenstr Arndtstr., Brandvorwerkstr.. Fichtestr., Kaiser Wilhelm- Str., Kochstr., Körnerstr.» Kronprinzftr-, Mahlmann straße, Moltkestr., Dchenkendorfstr., SÜdstr., Straß« L Albertstr., Baiersche St., vrandwea, Braustr.» Elisen- straßc, Floßplatz, Fürstenstr., Hohestr., Lützowstr., Schletterstr., Schletterplatz, Scvleußiger Weg, Si- donienstr., Sopbienstr., Zeitzer Str Kl. Burgg., Emilienstr., Härtelstr., Harkvrtstr., Mühl affe, Münzg., Obstmam, Peterssteinweg, Pleißeng., Vinbmühlenstr BiSmarckstr., Davidstr., Hauptmannstr,, Hillerftr., Iohannapark, Marschnerstr., MoscheleSstr., Plag- wiher Str., Schreberstr., Schreberg., Schwimmansi, Sebastianbachstr., Wielenstr Aleranderstr., Alter Amt-Hof, Eentralstr., Colonnadenstr., Dorotheen str.,Elstrrstr.Erdmannstr.,Men delSsohnstr., Moritzstr., An der Pleiße, Promenadeust«., Rudolphstr., Geitenstr., Weststr., Zimmerstr Lueaste., Eanalsir., Ln der alten Elster. Färberstr . Fleischerplatz, Frankfurter Str., Freaestr., Gustav- AdolvhÄ., Iacvbstr.. Leibnizstr.. Lesstngstr., Naun- dvrjche», PoniatowSkystr., Ranstädler Steinweg, Nofeathalg., B. d. Rofenthalthore, Waldstr.. Hr. Stadttterordn. Finanz- Affeflor vr. Fischer. Herr Rechtsanwalt vr. Pansa. Herr Stadtrath Schmidt- Söhlmana. Hr.Seifensabrikant Stickel Herr Stadtverordneter Generalagent Stuck. Herr Schuldirector vr. Schmidt. Herr Stadtrath Seyfferth Herr Stadtverordneter Prof. vr. Hofman». Herr Rechtsanwalt vr. Günther. Herr Hofrath vr. Lohs«. Name des Stellvertreters Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Vorschriften de» Reichsimpsgesetze« vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen königlich Sächsischen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 machen wir hierdurch Folgende» bekannt: 1. Die Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Impfbezirk, für welchen der Stadtwundarzt Herr vr. meä. Wilhelm Eonrad Blaß al- Jmpsarzt und Herr vr. meck. Schellen- berg al» dessen Assistent verpflichtet worden sind. 2. Da- Jmpflocal befindet sich im Stadthause, Obstmarkt Nr. 3, l Treppe. 3. Daselbst finden die öffentlichen Impfungen von hier auf hältlichen Kindern in der Zeit vom 4. Mai bis ein schließlich 13. Juli und vom 17. August bi- Ende September lausenden Jahre», und zwar knS aus Weitere» an jedem Mittwoch von '/,3 bi» 5 Uhr Nachmittag«, unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge je an dem daraus folgenden Mittwoch zur Revision vorzustellen. 4. Im Lause dieses Jahre» sind der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder. «. welche im Jahre 1880 geboren worden, d. welche in den Jahren 1874, 1875, 1878, 1877, 1878 oder 1879 geboren sind und im Jahre 1880 der Impspflicht nicht vollständig genügt haben (er folglos geimpft oder wegen Krankheit nicht geimpft). II. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatschulen, «. welche im Jahre 1889 geboren sind, d. welche in den Jahren 1863, 1884, 1865, 1868, 1887 oder 1868 geboren sind und im Jahre 1880 der Impspflicht noch nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpst). 5. Alle hiesigen Einwohner sind berechtigt, ihre, wie zu 4 unter 1 a. und l d. bemerkt, impspflichtigen Kindern dort unentgeltlich impfen zu lassen. Ebenso wird unbemittelten, hier wohnhaften Personen, deren Kinder vor dem Jahre 1874 geboren, aver noch nicht mit Erfolg geimpft sind, die unentgeltliche Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impfterminen hiermit angeboren. 8. Für jede» Kind, welche- zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig «in Zettel zu übergeb«», cnss weichem Name. Geburtsjahr und Geburtstag d«S Kinde», sowie Name, Stand und Wohnung de- Vater», Pflegevater« oder Vormunde-, beziehentnch der Mutter «der Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7. Die Eltern der iin lausenden Jahre impfpflichtigen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Ver warnung vor den in 8. 14, Abs. 2 de» Impfgesetzes angedrohten Strafen ausgesordert, mit ihren Kindern in den anbcraumten Impf- beziehentlich Revisionsterminen behus» der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen, oder die Befreiung von der Impfpflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachznweisen. 8. Wegen der Anberaumung der Impf- und Revisions termine zur Wiederimpfung beziehentlich Controle der oben unter II». und d. gedachten impfpflichtigen Zög linge wird an die Schulvorsteher besondere Weisung ergehen. S. Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 188l impspflichtigen beziehentlich wicderimpfpflichtigcn Kinder und Pflegebefohlenen, wie ihnen sreigestellt ist. durch Privatärzte der Impfung unterziehen lassen »vollen, werden hierdurch ausgefordert, bi» längsten» zum 30. September 1881 die erforderlichen Impfungen auSsühren zu lassen, sowie jedenfalls längsten« am 7. Januar 1882 die vorgeschriebcnen Bescheinigungen darüber, daß di« Impfung beziehentlich Wiederimpfung erfolgt oder au» einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, »n der Impse^pedition im Stadthaus«, Obstmarkt Nr. 3. Parterre-Zimmer Nr. 63 vorzulegen, widrigen falls sie Geldstrafe bi» zu 50 Mark oder Haft bi» zu 8 Tagen zu gewärtigen haben würden. > Leipzig, am 28. April 1881. Der Rath der Stadt Letpzla. Herr Apotheker vr. L. Lvßner. Herr Privatmann M. Bollrath. Herr Gewerbekammer« Gecretair Herzog. Herr Direktor Haff«. Herr Schuldirektor vr. Hel«. Herr Archivar Sauer. Herr Stadtverordneter Buchdruckereibesitzer Bär Herr Glasermeister Brümmer. Herr Rechtsanwalt vr Seelig. Herr vaukdirector Körner Herr Stadtrath Ludwig- Wolf. Herr Stadtrath Becker Di« Zinsen der Arege sche« Stiftung zur Belohnung treuer und unbescholtener Dienstboten, welche mindesten« 20 Jahre hindurch bei einer oder doch nur bei zwei Herr- chasten in hiesiger Stadt im Dienste gestanden haben, sind am 30 August d. I. in Beträgen von «lindesten» 30 Mark vcrtheilen. Empfangsberechtigt sind nur wirkliche Dienstboten, d. h. olche, welche zur ausschließlichen Leistung häuslicher Dienste edungen sind und bei der Dienstherrschaft Wohnung und kost haben. Bewerbungen find bi« zum Sl. Juli d. I. unter Bei- ügung von Zrugmssen der Dienstherrschaslen bei un» anzu- »nngen. Spätere Anmeldungen sowie Bewerbungen von Dienstboten, welche aus obiger Stiftung bereits einmal belohnt worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Leipzig, den 28. Juni 1881. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. vr. Georgi. hlmann. Bekanntmachung. Wegen dorzunehmender Pflasterungsarbeiten wird insoweit, al» diese Arbeiten eS nöthig machen, 1) die Sehützenfkrage vom 4. Juli d. I. an. zunächst auf der Strecke zwischen BahnhofSstraße und Querstraße, später zwischen Querstraße und Tauchaer Straße, 2) die KSaigSffraffe aus der Strecke zwischen Thal straße und Stephanstraße vom ll. Juli d. I. an für alle» Fährverkehr gesperrt. Leipzig. 29. Juni l88l. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Harrwitz. Stochhoh-Lvclisn. ALoatag, de« A. Jnlt sollen von Nachmittag« 3 Uhr an im Forstreviere Connewitz aus den Mittelwaid- schlügen in Abth. 27 und 30». ca AV0 Haufe« klet»ge»»aebtes Stockhalz unter den im Termine öffentlich ausgeyangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden an Ort und Stelle verkauft werden. A»sa««e»L»»ft: auf dem Holzschlage an der schwarzen Brücke m der Connewitzer Linie. Leipzig, am 20. Juni 1881. De» Rath» Aorff-Depatatt»». Bekanntmachung. Der diesjährige international« Prodnctenmarkt in Leipzig wird ALoatag de» I. N«a«ff d. 2. in dem Bo»»ra»d sche» Stadltffeiaeat un Rofenthal«. nicht wir in unserer Bekanntmachung »o» 11. lfdn. Monats angegeben, in den Räumen de« alten Schützachanfe«, abgehaltr» Leipzig, den 25. Juni 1881. Der Rath der Stadt Letp^g. Vr. Gevr-i. Lichvnns. Bekanntmachung. Nachdem auf Grund der nach tz. 28 de» Reichsgesetzes zegrn die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdcmo» rati« vom 21. Oktober 1878 seitens de» Königlichen Ge- annntministerium», mit Genehmigung des Buntevrath». für ie Stadt Leipzig und den amlShauplmannschaftlichcn Bezirk Leipzig getroffenen Anordnung verschiedenen Personen der lnsenthalt in gedachtem Kreise verboten worden ist, wird die von un» unterm 6. December 1880 erlassene Bekanntmachung, wonach aus Grund de» tz. 16 de» obgenannten Gesetzes da» ikinsammeln von Beiträgen zur Unterstützung von Vereinen, Instituten und Privatpersonen, welche durch die Ausführung gedachten Gesetze» betroffen sind, verboten ist, hiermit unter ausdrücklichem Hinweis auf daS Verbotswidrige de- Ein- ammelnS von Beiträgen zu Gunsten der au- der Stadt und dem amtShauptmannschastlichen Bezirk Leipzig AuSgewiesenen, wiederholt. Gleichzeitig bringen wir, im Hinblick aus etwaige Samm» lungep für Pagehörtsse der gedachten AuSgewiesenen, die Bestimmung der Königlich Sächsischen Armenordnung tz. 103 n Erinnerung, wonach Sammlungen jeder Art zu wohl- thätigen Zwecken nur «ach vorher eingeholter Ge» «ehmiANNg stattsinden sollen, und daß ohne Nachweis dieser Erlaubniß Lollectanten in Verantwortung und Strafe zu ziehen sind. Als Strafmaß bestimmen wir bei Uebertretungen diese» Verbot» für den Polizei-Bezirk Leipzig Geldstrafe bis zu 150 Mark oder verhältnißmäßige Haststrafe. Leipzig, am 1. Juli I88l. D«» Vottzrla«t der Stadt Leipzig. Nienholl vr. Rüder, vr. oldt. Nichtamtlicher Thetl. Leipzig, 3. Juli. Heute, am 3. Juli, sind 15 Jahre verflossen seit der blutigen Entscheidungsschlacht bei Königgrätz. Schon in dieser Scklacbt ist der Grundstein zur nationalen Einigung und Größe Deutschland» gelegt, daS Bewußtsein der inneren Kraft und sieghaften Widerstandsfähigkeit erlangt worden. Hätte jener Krieg Preußens gegen Oesterreich nicht einen so überraschenden Verlauf genommen, wer weiß, wie sich dann die Dinge wenige Jahre später gestaltet haben würden. Sicher ist, daß damals die andrren deutschen Staaten die Ucberzeugung gewannen, daß ein Anschluß an Preußen im Fall eines Krieges nur zum Heile des Vater landes dienen könne. Und dieser Ucberzeugung gaben sie Ausdruck, al» der deutsch-sranzvsische Krieg ausbrach, weicher die Wiedergeburt de« Deutschen Reiches zur Folge hatte. Ein denkwürdiger Tag, der 3. Juli 1866! Wer ihn in beißer, wogender Schlackt durchlebt, vermag eS kaum zu fassen, daß bereit« 15 Jahre seit jenem Ereigniß verflossen sind, so lebendig ist die Erinnerung daran geblieben. Von beide« Seiten wurde heldenmüthig gekämpft, bi» der Nach mittag den Moment der Entscheidung brachte. Ein feiner Sprühregen rieselte am Morgen herav, als die Truppen niit einander Fühlung gewannen. Dumpfer Kanonendonner tönte zu der ferner siebenden preußischen Garde herüber, die jetzt im Geschwindschritt Stunden lang vorrückte, um in die Action einzugreisen. Gegen Mittag klärte sich da» Wetter auf und gleichzeitig, mit dem Eingreifm der Garde, er reichte die Schlacht ihren Höhepunkt. Jetzt durchdröhn ten, gewaltigem Donner gleich, Artillerie- und Infanterie- Salven die Lust und reihenwei» sielen auf beiden Seiten die Streiter, wahrend Wolken von Pulverdampf über die blutigen Gefilde dahinzogm und oft Freund und Feind unsichtbar machten. Um 4 Uhr war'S entschieden: die denkwürdige Schlacht von Königgrätz war geschlagen und aus blutigem Grund erwuchs die Palme de« Sieges und de» am 23. August zu Prag geschloffenen Friedens. Da» „Dr. I." sagt: Den dieser Tage vou officivser Seite gegen die verfassungstreue Presse in Wien erhobenen Bor wurf. daß dieselbe „einige bedauerliche Excesfe in Prag in leicht zu durchschauender Absicht zu einer großen politischen Affairr ausbausche"» hat der Pöbel der böhmischen Landes hauptstadt alsbald in leider nur zu drastischer Weise wider legt. Der czrchische Mob mißhandelt die deutschen Studen ten, und d« Polizei hat vollauf zu thun, um die Wagen, welche schwerverwundrte Deutsche nach dem Spital führe«, in de« Straßen Prag« Platz zu verschaffen. Der Prager Stadtrath aber, welcher doch in erster Linie berufen ist, für die Ruh« und Sicherheit in der böhmischen Landeshauptstadt zu sorgen, erklärt, daß die deutschen Studenten durch ihre Existenz da« czechischeNationalgefühlprovociren.DerStadtrath protestirt in einem Protokollarbeschtuffe gegen die Gerüchte, als würden die Deutschen in Prag in ihrer Sicherheit gefährdet werden. Bei diesem Anlässe beschuldigt qr die deutschen Studenten der Provokation. Und worin besteht diese? In der Auffahrt der deutschen Studenten und in einem gewissen Benehmen bei dem Wiesenfestrl Da« ist doch wirklich ein starkes Stück! Also die Prager Studenten dürfen keine Aus fahrt unternehmen, weil das die Nerven der czechischen reizt, und sie dsrfen auch an keinen Wirsenfest- lichkeiten partieipire«. Rach der weifen Einsicht de» Prager Stadtraths müßten demnach siunmtlich« deutschen Studenten *
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