renden Randbemerkungen noch viele andre. Mindestens sollten dergleichen Kor rekturen von einem der Sache gewachsenen Korrektor revidiert werden. Im ge ordneten Druckereibetrieb werden selbstverständlich die Bemerkungen im Kontor (vom Disponenten usw.) übersetzt und die Übersetzung in verständlicher Form (mit andrer Tinte) beigefügt, bevor die Korrektur in die Setzerei geht. Trotz alledem wird es nichts schaden, wenn hier Setzer und Korrektor eine Hand habe finden, sich selbst zu helfen. Fragekasten Anfrage: Wir druckten: »Falzbeine aus bestem gebleichten, weißen Bein.« Der Be steller ist der Ansicht, man hätte seine Ankündigung besser so drucken sollen, wie er geschrieben: »Falzbeine aus bestem gebleichtem, weißem Bein«, was jedoch unser Korrektor nicht für richtig hält. Ich bitte um Klärung dieser Streitfrage. L. H., Lpz. Antwort: Heute sind leider beide Arten der Biegung bei den untergeordneten Eigenschaftswörtern im Gebrauch; jedenfalls ist es so, wie Sie gedruckt haben, nicht falsch. Auf allen Schulen wurde früher gelehrt, daß die untergeordneten Eigenschaftswörter in solchen Fällen im vierten Falle stehen müßten. Indessen ist in neuerer Zeit, besonders seit Wustmann in seinen »Sprachdummlieiten« gegen die von Adelung am Ende des 18. Jahrhunderts aufgestellte Regel ankämpfte, die Auffassung immer weiter vorgedrungen, daJ3 alle beigefügten Eigenschaftswörter, gleichgültig ob koordiniert oder subordiniert, im gleichen Biegungsfalle stehen müssen. Selbst die Schulen haben sich jetzt größtenteils dieser Auffassung an geschlossen und die alte Regel aufgegeben. Obwohl nun diese alte Regel wegen ihrer langen Anwendung noch ihre Anhänger und Verfechter hat, so gehört der gleichmäßigen Biegung aller beigefügten Eigenschaftswörter doch unzweifelhaft die Zukunft. Wenn also der Besteller die gleichmäßige Fallbiegung aller Eigen schaftswörter verlangt, so sollte man diesem Verlangen Rechnung tragen. Anfrage: Erbitte Auskunft darüber, ob die Fassung richtig ist: »Anläßlich unseres 20. Stiftungsfestes, das heuer in großem Rahmen abgehalten werden soll, ersuchen wir die Mitglieder.. .«, oder ob es, wie ein Kollege behauptet, besser heißen müßte: »im großen Rahmen«. S. H., Mnch. Antwort: Richtig ist: »in großem Rahmen«, denn das bedeutet: »in einem großen Rahmen«; »im großen Rahmen« würde heißen: »in dem großen Rahmen«, und das wäre schlecht ausgedrückt. Anfrage: Ist in diesem Satz: »Ein Minister, der die Dinge sieht, wie sie in Wirk lichkeit sind« die Zeichensetzung richtig? Ich habe beim Korrekturlesen das erste Komma (hinter »Minister«) eingezeichnet. Das leuchtete einem Kollegen nicht recht ein. H. M., Wrzbg. Antwort: Die Beistriche stehen richtig. Vor rückbezüglichen Fürwörtern, in diesem Satz also vor »der«, muß stets ein Beistrich gesetzt werden. Das müßte doch jeder Setzer wissen! Anfrage: In unserm Betrieb hat sich bei einer Korrektur eine Streitfrage ergeben. Ist richtig: «... diesem für Blumenthal als größtem Ort der ganzen Umgebung unhalt baren Zustand abzuhelfen«, oder muß es lauten: »als größten Ort«? W.-V., Blmthl. Antwort: Die mit »als« angeschlossene Apposition muß in demselben Falle stehen wie das Hauptwort, das durch diesen Beisatz näher bestimmt wird. »Blumenthal« steht im vierten Falle (kenntlich gemacht durch das vorangehende Verhältniswort »für«), also kann auch der mit »als« angefügte Beisatz nur im Wenfälle stehen. Allein richtig ist darum: »für Blumenthal als größten Ort«.