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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192700007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 4, April
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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DAS FACHSCHULWESEN IM BUCHDRUCKGEWFRBE NUMMER 4 TYPOGRAPHISCHE MITTEILUNGEN APRIL 1927 DIE GEWERBELEHRER-AUSBILDUNG chon reichlich lange geht der Streit der Meinungen darüber hin und her, wie die Ausbil dung der Gewerbelehrer, das heißt der Lehrer für gewerb liche Klaffen an Berufsfchulen, fein foll. Man kann fich nicht einigen. Die Lehrerfchaft an Berufsfchulen verlangt, daß das Studium an die Hochfchule gelegt werde, daß a!fo das Abiturium als Vorbildung verlangt werden müffe. Welche Hochfchule foll aber die Ausbildung übernehmen? Die Technifchen Hochfchulen haben vorläufig noch nicht für alle Berufe Lehrltühle. Die Univerfitäten haben folche auch nur für wiffenfchaftliche Fächer. Als Ausweg bleibt fchein- bar nur, die Gewerbelehrer-Ausbildung an die Handels- hochfchulen anzugliedern. Die Volksfchullehrer haben ihre Akademie bekommen. Soll man eine folche auch für die Gewerbelehrer fchaffen? Das PreußifcheHandelsminifterium neigt diefemGedanken fcheinbar zu; den Gewerbelehrern ift er nicht fympathifch. Die Induftrie will überhaupt nur den aus dem Beruf her vorgegangenen Meifter als Fachlehrer in Lehrlingsklaffen fehen, daneben vielleicht noch den Volksfchullehrer für allgemeinbildende Fächer. Die Vertreterverfammlung des Landesvereins der Preußi- fchen Gewerbe- undHandelslehrerfchaft am 28. Dezember 1926 und auch die am folgenden Tage in Berlin ftatt- gefundene öffentliche Verfammlung haben erneut die Forderung der Gewerbelehrerfchaft auf Hochfchulaus- bildung zum Ausdruck gebracht. Damit ift, wenn auch etwas verhalten, für gewerbliche Berufsfchulen wohl die Ausbildung an der Technifchen Hochfchule gemeint. Was foll nun eigentlich werden? Es fcheint doch irgend wo ein Haken zu fein, oder lind es gar mehrere? Es will fo fcheinen, als ob man bei dem ganzen Problem von falfchen Vorausfetzungen ausgegangen und in eine Sack gaffe geraten fei. Zunächft follte man lieh doch darüber klar werden: Für was für Schüler werden die Lehrer benötigt? Bekanntlich kommen als Berufsfchüler I. die Lehrlinge in gewerblichen Betrieben und 2- die fogenannten ungelernten Arbeiter in Frage. Die zweite Gruppe foll bei diefen Betrach tungen ausftheiden. Es bleiben alfo die Lehrlinge in ge werblichen Betrieben übrig. In großen und zum Teil auch in mittleren Städten hat man bei der Einfchulung in die Berufsfchule ftrenge Scheidung nach Berufen vorgenommen. Das ift gut. Wie fleht es aber in kleineren und kleinen Städten? Da ift es natürlich kaum möglich, eine einheitliche Berufsklaffe zuftande zu bringen; man wird alfo verwandte Berufe und meift fogar alle mög lichen Berufe in einer Klaffe vereinigen müffen. Daraus ergibt lieh aber auch ohne weiteres, daß der Lehrer an großftädtifchen Berufsfchulen ein anderer fein muß als der in Kleinftädten. Dort muß der Speziallehrer und hier mehr der Univerfallehrer liehen. Daß die Ausbildung für beide — oder beffer gefagt für drei — Gruppen nicht diefelbe fein kann, lieht doch feil. Uberflüffig erfcheint die Frage: Was foll in der Berufsfchule gelehrt werden? Und doch ift es nötig, klar auszufprechen, daß die Berufsfchule mit reinen Fachklaffen in erfter Linie die fachlich-berufliche Ertüch- tigungim Auge haben muß und nicht auf nur gemeinfehafts- kundliche Gebiete abtreiben darf. Woher nun die Lehrer an Berufsfchulen mit reinen Fach klaffen kommen müffen und wie ihreAusbildung fein muß, ift eigentlich offenfichtlich. Nur ein mehrjähriges wirkliches Praktikum (die Betriebslehrlingsausbildung ift manchmal noch keine umfaffende Fachausbildung), Primareife oder gleichwertige Vorbildung und abgefcldoffenes Studium an einer berufsentfprechenden Hochfchule können der Fadi- Berufsfchule den Lehrer geben, den ihre Schüler benötigen. Selbftverftändlich muß /ich an das berufliche Hochfchul- fludium ein pädagogifches, volkswirtfchaftliches, flaats- bürgerkundliches ufw. Hochfchulftudium anfddießen. Aber noch felbflverftändlicher ift es, daß der Kandidat pädago gifches Talent haben und nachweifen muß, ehe er zum letzten Studium überhaupt zugeiaffen wird. Nur die belle Ausbildung der Lehrer an gewerblichen Berufsfchulen ift für die Schüler diefer Schulen gut genug, denn aus diefen Schülern foll fich der gewerbliche Nach wuchs entwickeln, follen Gehilfen, Meifter, Techniker, Ingenieure, Betriebsleiter und Betriebsinhaber werden. Es wäre ein volkswirtfchaftlicher Irrtum, wenn man fagen wollte, der Lehrling brauche neben feinem Betriebslehrer und dem Volksfchullehrer keinen beffer vorgebildeten Berufslehrer. Weshalb follte wohl der Lehrling minder umfaffend vor gebildete Lehrer nötig haben, als Ge felbft dem Volksfchul- kinde heute mit Recht zugeftanden werden? Ift überhaupt ein Glied in der Kette der Volksbildung — vom Volks fchullehrer bis zum Univerfitätslehrer — wichtiger oder unwichtiger als das andere? DieWege zur ordnungsgemäßenAusbildung der Gewerbe lehrer find durchaus nicht fo vermauert, wie es vielleicht fcheint. Nur darf man nicht auf dem Wege weitergehen, den man bisher gegangen ift. Eine einheitliche Stelle für die Gewerbelehrerausbildung, möge fienun Seminar, Aka demie oder Teclmifche Hochfchule heißen, kann es nicht geben. Der Lehrer für Maler muß Maler, der für Maurer muß Maurer, der für Buchgewerbe muß Schriftfetzer oder Buchdrucker — beffer noch beides — gewefen fein, er muß die Malerhochfchule beziehungsweife die Baugewerbe- hochfchule oder die Buchgewerbehochfchule abfolviert haben. Aufgabe des Staates muß es fein, an Technifchen Hochfchulen oder ebenbürtigen Anftalten auch für die Gewerbezweige Lehrftühle einzurichten, die bisher von der akademifchen Ausbildung abgefchnitten waren. Warum follten nureinigeBerufzweigedenVorzuggenießen?Warum gibt es nicht auch Gewerbehochfchulen für das Nahrungs mittel-, Bekleidungs-, Buch-, das fchmückende Gewerbe?
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