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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192700007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 4, April
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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Wir kranken zwar an einem Überfluß an akademifch Ge bildeten im Mafchinenfach und Doktoren der Pliilofophie, aber es mangelt an akademifch gebildeten Gewerblern. Der Gewerbelehrer in mittleren und kleinen Städten muß naturgemäß eine andere, aber darum nicht minder gute Ausbildung haben. Hier muß lieh fchon das Praktikum auf mehrere verwandte Berufe erflrecken; es braucht zwar nicht fo fpezialifiert zu fein, darf aber doch nicht ober flächlich fein. Entfprechend muß auch das Hochfchul- ftudium mehrere verwandte Berufe umfaffen, was ja eigentlich felbftverftändlich iß. Der Gewerbelehrer in kleinen Städten mit Sammelklaffen kann unmöglich in allen Berufen, die fleh in feiner Klaffe zufammendrängen, Spezialift fein. Doch ift auch hier Er fordernis, daß der Lehrer, ähnlich wie im vorhergehenden Falle, ein mehrjähriges Praktikum durchgemacht hat. Das ift fchon deshalb nötig, um einen Produktionsgang wirklich erlebt zu haben. Auch an diefen Schulen muß ein Lehrer flehen, der Gewerbehochfchulen durchlaufen hat, ehe er die berufspädagogifche Hochfchule bezieht. Diefe geforderte, berufsfpezialifierte Ausbildung zielt nicht etwa darauf ab, den Gewerbelehrerftand als einheitlichen Stand zu zerfchlagen. Im Gegenteil. Es darf nicht fein wie in einem füddeuifchen Staate, wo die Gewerbelehrer in fünf Gruppen gegliedert find mit fünferlei verfchiedener Vorbildung und dementfprechend differenzierten Gehalts gruppen. Es darf auch nicht fein, daß in Deutfchland die Länder in der Ausbildungsfrage der Gewerbelehrer ganz verfchiedene Wege gehen; in bezug auf Volksbildung darf es zum mindeften innerhalb Deutfchlands keine Grenzen geben. Nur die bisher üblichen einheitlichen Ausbildungs- ftätten für Gewerbelehrer müffen als unzureichend abge lehnt werden. Die Ausbildung an fich muß für alle Lehrer, fowohl an kaufmännifchen oder gewerblichen Berufs- fchulen als auch an Berufsfchulen für fogenannte ungelernte Arbeiter eine gleich gute fein, wenn fie auch an getrenn ten Stätten erworben wird. Um nicht allzufehr mißverftanden zu werden, will ich hier gleich auf einige Punkte meiner Forderungen unter Be- rückfichtigung der fpeziellen Verhältniffe im Buchdruck gewerbe näher eingehen. Zuerft: Die Primareife oder deren Erfatz. Es ift felbll- verftändlich,daß derLehrer an Berufsfchulen neben feinem fachlichen Wiffen und Können über eine hochwertige All gemeinbildungverfügen muß. Schon deshalb, weil er fonft auch nur ein lückenhaftes Berufswiffen haben würde. Jedes Wiffen muß aber heutzutage mehr als je abgeftempelt fein, wenn es einer Behörde gegenüber Geltung haben foll. Deshalb meine Forderung: Primareife oder deren Erfatz. Aber ich will damit durchaus nicht den Tüchtigen aus dem Gewerbe die Gewerbelehrerlaufbahn abfehneiden. Es muß fogar fo fein, und im Buchgewerbe wird es kaum anders fein können, daß auch der ehemalige Volksfchüler, wenn er eine ordnungsmäßige Lehrzeit hinter fich hat und Gehilfe geworden ift, nach der Berufsfchule noch mittlere und höhere Fachfchulen befucht hat, durch eine Erfatzprüfung die Reife für das Hochfchulftudium erlangen kann. Vorausfetzung ift natürlich, daß er während diefer beruflichen Ausbildungszeit auch feine Allgemeinbildung fyftematifch gefördert hat. Außerdem muß ein erfolg reicher Befuch der Berufs- und Fachfchule die Berechtigung zu einer erleichterten Erfatzreifeprüfung fein, ähnlich wie es früher für das fogenannteKünßlereinjährigeBeftimmungen gab. Hervorragendes berufliches Wiffen und Können muß Geltung haben. Zu zweit: Die Berufshochfeh ule. DieBetriebslehre,Gehilfen prüfung und Meifterprüfung fchaffen noch nicht immer den allfeitig und umfaffend in feinem Berufe ausgebildeten Fachmann. Dazu ift fchon die Betriebslehre meift zu ein- feitig auf ganzbeftimmte, nur demVerkaufszweck dienende Produktion eingeftellt. Es kann natürlich nicht anders fein. Aber die Tatfache, daß dabei die umfaffende Aus bildung des Lehrlings zu kurz kommt, ift auch nicht zu leugnen. (Über zweckmäßige Lehrlingsausbildung foll fpäter hier einmal gefprochen werden.) Der Gehilfe, der fein Brot verdienen muß, hat meift auch nur Gelegenheit, feine Kenntniffe zu erweitern, wenn er mehrmals feine Stellung wechfelt und dabei auch Wert auf Arbeit in Betrieben legt, die ihm Neues bieten können. Häufig, nur zu häufig wird aber die gut bezahlte, möglich!! dauernde Brotftelle der fortbildungbietenden vorgezogen. Deshalb müffen an allen Druckorten von einiger Bedeutung, foweit noch nicht vorhanden, Fachfchulen für Gehilfen gefchaffen werden, die im organifchen Aufbau auf die Lehrlings- fchulen (Berufsfchulen) die Ausbildung der ftrebfamen Gehilfen weiterführen. Dabei ift natürlich Vorbedingung, daß fchon die Lehrlingsfchule mehr ift als bloße Wieder holung und Fortfetzung der Übungslehre im Betriebe. Die Gehilfenfchule muß ihre Fortfetzung in der Meifter- fchule finden; München hat bereits den Anfang gemacht. Als Krönung diefer organifch und fyftematifch fich aufbau enden Berufsfchulen (ich würde fie lieber Gewerbefchulen nennen) — Lehrlings-, Gehilfen- und Meifterfchulen — muß, wenigftens an einer Stelle im Deutfchen Reiche, fich eine Berufshochfchule für das Buchgewerbe aufbauen. Es dürfte doch nicht allzu fchwer fein, der Akademie für die Graphifchen Künfteund Buchgewerbe in Leipzig nach der technifchen Seite hin die dort noch fehlenden Lehrftühle anzugliedern und die Akademie einer vollberechtigten Hochfchule gleichzulfellen. Zu dritt: Speziallehrer in Einberufsklaffen. Die Stunden- planfchwierigkeiten an Lehrlingsberufsfchulen (Pflicht- fchulen) find groß. Sie dürfen aber doch nicht dazu ver leiten — gerade bei Einberufsklaffen nicht -, daß das Univerfalgewerbelehrerfyftem geübt wird. Es ift eine Zer- fplitterung und führt zur Ermüdung, wenn einem Lehrer z. B. Fachzeichnen, Mafchinen- und Arbeitskunde, Kalku lation, Buchführung und Gemeinfchaftskunde aufgepackt werden. Karl Renner (Berlin-Halenfee) Diefe beachtenswerten Ausführungen erfchienen in etwas veränderter Form in der Zeitfchrift »Die Berufsfchule«, herausgegeben vom Landesverein in der preußifchen Ge werbe- und Handelslehrerfchaft (Verlag von MoritzDiefter- weg, Frankfurt a. M.). Der Verfaffer berührt hier eine der wunderten Stellen des Berufsfchulwefens. Er zeigt in feinen drei Forderungen — die übrigens in der »Berufsfchule« nicht zum Abdruck kamen — den Weg, der auch dem Gehilfen, der nicht das Reifezeugnis (Abitur) befitzt, zum Einfchlagen der Gewerbelehrerlaufbahn offenfteht. Leider treffen aber gegenwärtig diefe Vorausfetzungen nicht zu. Im Gegenteil, unter den heutigen Verhältniffen ift es Bewerbern aus Gehilfenkreifen fall unmöglich, gegen das Vorurteil der Nichteignung in Lehrer- und Schulkreifen aufzukommen. Mehrfach find befähigte Gehilfen, die einen mehr jährigen Befuch der Kunftgewerbefchule und eine ebenfo lange Lehrtätigkeit nachwiefen,bei Befetzung von Lehrer ftellen übergangen worden, weil Bewerber mit Hochfchul- bildung den Vorzug erhielten. Ebenfo find Lehrkräfte aus Fachkreifen, die jahrelang Unterricht an der betreffenden Anftalt erteilten, nicht angeftellt worden. Die Schriftleitung. 122
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