Suche löschen...
Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192700007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1, Januar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Handwerkliche betont, das gefchmackliche Moment in den Vordergrund. Das Handwerksmäßige ift Vorausfetzung, auf dem fich das Individuelle, das Künftlerifche aufbaut. Mit andern Worten: Die Kunftgewerbefchule hat die Aufgabe, die Perfönlichkeit auf gefchmackliehern Gebiet zu fchulen. Während in der Gewerbefchule die Abwicklung des Lehr- ftoffes nach einem feil umriifenen Lehrplan möglich ift, fetzt auf der Kunftgewerbefchule die Arbeit beim Perfön- lichen ein und läßt einen Lehrplan von weniger ftraffer Gliederung zu. Das Endziel ift der Kunfthandwerker mit perfönlicher Note, durch den das Gefamtgewerbe befruchtet wird. Folgerungen aus den Aufgaben der Schulkörper. Wenn wir den Bildungsgang eines Buchdruckers vom Lehrling bis zum Kunfthandwerker und die Tätigkeit der beiden Schul körper vergleichen, fo finden wir, daß bis zur Gehilfen prüfung Lehrftelle und Schule fyftematifch an der Aus bildung des Lehrlings arbeiten. Darüber hinaus erkennt d e Gewerbefchule eine weitere Aufgabe darin, durch Einführung von Abendkurfen auch den Gehilfen eine folide fachliche Ausbildung zu ver mitteln. Die Abendkurfe find aber für einen folgerichtigen Bildungs gang kein fyftematifches Mittel der Weiterbildung, fon- dern nur lofe ganz auf die augenblicklichen Bedürfniffe eingeftellt. Darüber hinaus ift der Gehilfe fich felbft überlaffen. Die Kunftgewerbefchule übernimmt in dem Augenblick, da ihre Tätigkeit bei der Gehilfenfchaft einfetzt, in den meiden Fällen einen technifch-handwerklich nicht abge- fchloffenen Gehilfen. Könnte die Tätigkeit der Kunft gewerbefchule fofort auf einer technifch vollkommenen Grundlage einfetzen, fo wären die Erfolge für den ein zelnen und für die Allgemeinheit größer, und manche koft- bareStunde, diezur Schaffung einer handwerklichenKunft- gewerbefchulbafis benötigt wird, könnte nutzbringender verwandt werden. Daraus ergibt fich die Tatfachenfolgerung, daß zwifchen dem Lehrplan der Gewerbefchule und dem Arbeitsplan der Kunftgewerbefchule eine Lücke im Ausbildungsgang belleht, die es auszufüllen gilt. Trotz jahrzehntelanger idealer Fortbildungsarbeit ift es dem Bildungsverband der Deutfchen Buchdrucker, der durch Kurfe und Vorträge diefe Lücke auszufüllen beftrebt war, infolge Fehlens einer Lehrwerkftäite für fachtechnifche Ausbildung nicht reftlos gelungen, dem ftrebfamen Gehilfen einen folgerichtigen Übergang von der Gewerbefchule zur Kunftgewerbefchule zu ermöglichen. (Schluß folgt in nächfler Nummer.) KLEINE MITTEILUNGEN DieMeiflerfchule für Deutfddands Buchdrucker in München. Die mit Unterftützungdes Deutfchen Buchdruckervereins in Höhe von IOOOOO Mark und der bayrifchen Regierung Towie der Stadt München in Höhe von 50000 Mark errichtete Meifterfchule in München foll am I .Februar ig27den Betrieb aufnehmen.Die nötigenRäume werden von derBerufsfchule für das graphifche Gewerbe zur Verfügung geftellt, die auch die Lehrkräfte ftellt. Die Leitung hat der Direktor der Gewerbefchule, der bekannte Graphiker Paul Renner über nommen. Die Verwaltung führt ein Kuratorium, beftehend aus einem Regierungsvertreter, drei Vertretern der Stadt, fünf Vertretern des Deutfchen Buchdruckervereins und dem Schuldirektor. Voifitzender und Schriftführer des Kura toriums fowie Leiter der Schule bilden gemeinfam mit drei Fachmännern den gefchäftsführenden Ausfchuß. Die Meifterfchule umfaßt dreiSemeftermit je44bzw.43Wochen- ftunden, am Schluß des dritten Semefters kann eine Prüfung abgelegt werden, deren Ergebnis zufammen mit den Semefternoten in einem Schiußzeugnis niedergelegt wird, das vom Schulleiter, von der Stadt München und vom Vorfitzenden des Deutfchen Buchdruckervereins unter zeichnet wird. An Schul- und Materialgeld find 300 Mark im voraus zu entrichten. Die Schaffung von ganzen und teilweifen Freiplätzen bleibt Vorbehalten. Als Vollfchüler können Berufsangehörige mit fechsklaffiger Mittelfdiul- bildung und mindeftens zweijähriger Buchdruckerlehre aufgenommen werden, ferner Berufsangehörige ohne Mittelfchulbildung, aber mit mindeftens vierjähriger Buch druckerlehre. Die zuletzt genannten Berufsangehörigen müffenjedocheine Aufnahmeprüfung über ihre Allgemein bildung in der Anftalt ablegen. Soweit Platz vorhanden ift, können auch zu den einzelnen Kurfen, Vorträgen und Übungen Hörer zugeiaffen werden, für jede Semefterftunde find dann 20 Mark zu zahlen. Haftung des Lehrherrn für die Schulverfciumniffe des Lehr lings. Ein Unternehmer follte den Befuch der Fortbildungs- fchule feitens feiner Lehrlinge nicht genügend überwacht haben. Er wurde deshalb angeklagt, von dem erften Gericht freigefprochen und vom Berufungsgericht ver urteilt. Das Oberlandesgericht Kiel hob das Urteil jedoch mit folgenden Entfcheidungsgründen wieder auf: »Der Lehrherr war durchaus berechtigt, feine Meifter mit der Überwachung der Lehrlinge zu betrauen. Aus derTatfache, daß trotz der Ermahnungen der Meifter durch den Lehr herrn erneute Schulverfäumniffe vorkamen, kann nicht gefchloffen werden, daß die Meifter die ihnen übertragene Überwachung nicht ordentlich ausführten. Mit Rücklicht auf die Zuftände, wie fie in heutiger Zeit unter dem Nach wuchs der Arbeiterfchaft herrfchen, kann man überhaupt nicht fagen, daß es möglich gewefen wäre, den Schul- befuch der Lehrlinge durch Überwachung zu fichern. Eben- fowenig wie dem Lehrherrn zuzumuten ift, daß er feine Lehrlinge perfönlidi zur Fortbildungsfchule begleitet, kann man von ihm verlangen, daß er zu einer lolchen Tätigkeit feine Meifter, hochwertige und hochentlohnte Arbeitskräfte, verwendet. — Es kann auch fchließlich von dem Lehrherrn nicht verlangt werden, daß er feine Lehr linge wegen ihres mangelhaften Befuchs der Fortbildungs fchule entlade. Denn dazu ift er nach § 172b der Gewerbe ordnung wohl berechtigt, aber nicht verpflichtet — ganz abgefehen davon,daß eine folcheEntlaffung weder imlnter- effe der Lehrlinge noch der Allgemeinheit liegen würde.« Die »Typographifchen Mitteilungen« erfcheinen monatlich einmal im Verlage des Bildungsverbandes der Deutfchen Buchdrucker G. m. b. H. Bezugspre s vierteljährl 3,60 M.,ohne Porto. — Herausgeber: Bruno Drcßler. — Verantwortlicher Schriftleiter: Artur Grams; künfllerifcher Leiter: Curt Keibetantz.—Verantwortlich iür die Anzeigen. Otto Schröder.—-Druck: Buchdruckwerkllätte G. m. b. H.—Sämtlich Berlin SW61, Dreibundftraße 5*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder