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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192700007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2, Februar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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EINE DENKSCHRIFT DER ORTSGRUPPE STUTTGART (FORTSETZUNG AUS NUMMER 12, JAHRGANG 1926) Vergleichsmomente. In andern Städten mit einer fortfchritt- lichen Handwerkerausbildung wird diefe Lücke durch die fogenanntenHandwerkerfchulen gefchloffen. Ihr Lehrplan befleht darin, den Neuausgelernten als Gehilfen bis zur Meißerprüfung zu führen. Mit der erreichten Meißer- prüfung fetzt aber die Tätigkeit einer folchen Schule nicht ab, fondern entwickelt darüber hinaus auffachtechnifchem Gebiet Meißerfchüler,die in Sonderaufgaben fich dieDurch- forfchung technifchen Neulandes angelegen fein laßen. In Württemberg fchafft fich die Kunßgewerbefchule ihre Grundlagen felbß, indem fie teilweife den Lehrßoß der fehlenden Handwerkerfchule übernimmt. Sie belafiet fich aber gleichzeitig mit einem Lehrßoß, der als Vorbereitungs- ßoß zur Kunßgewerbefchule zu betrachten iß. Wenn wir aber in einer Zeit der RationalifierungundTypi- fierungdasHandwerk durch künßlerifcheldeen befruchten wollen, fo muß das Hauptaugenmerk auf eine Steigerung des Kunßgewerbefchul-Lehrplanes gerichtet fein. Der Teil des Handwerkerfchul-Lehrplanes muß anderweitig Er ledigung finden. Das Ziel der Gewerbefchule müßte fein, über die Lehr lingsfortbildung hinaus die Weiterbildung der Gehilfen feh aft in Form einer Handwerkerfchule mit Tages- und Abendunterricht bis zur Meißerprüfung und darüber hin aus für Spezialaufgaben zu erßreben. Da aber diefes Ziel in abfehbarer Zeit infolge finanzieller Schwierigkeiten nicht zu erreichen fein wird, müffen die ohne tiefere Syfiematik arbeitenden Kräfte zur Füllung der Lücke im Arbeitsplan zwifchen Gewerbefchule und Kunß gewerbefchule zufammengefaßt werden. Vorfcltlag. Unfer Vorfchlag geht dahin, durch die Fach- fchulausfchüße der Gewerbe- und Kunßgewerbefchule, die unter Umfiänden für diefen Zweck erweitert werden müß ten, einen einheitlichen Lehrplan in möglichß eingehen der Spezialifierung ausarbeiten und verößentlichen zu laßen, der die Gefamtausbildung vom Lehrling bis zum Meißer umfaßt. Dadurch wird es den Berufs- und Fortbildungsverbänden fowie dem einzelnen möglich, zeitliche, räumliche und ßoßliche Widerflände, die ihn am Befuch der Schule hin dern, zu überwinden durch Einzel- oderKollektiv-Bildungs- arbeit. Auch die Abendkurfe der Gewerbefchule erhielten durch diefen Lehrplan eine einheitliche Grundlage. Trotz einer Vielheit von Lehrern und Lernenden wären dieRicht- linien für einen einheitlichen Bildungsgang gefchaßen. Die Aufnahmeprüfung zur Kunßgewerbefchule müßte fich dem Stoß eines folchen Lehrplans anpaffen. Da aber die Bildungsarbeit auf demLande in weit höherem Maße der Unterßützung bedarf als in der Stadt, fo wäre ein folcher Lehrplan für die abfeits der Großßadt arbei tenden Gehilfen von befonderm Wert. An Hand eines folchen Lehrplans könnte fich jeder ßrebfame Gehilfe die Vorbedingung für die Aufnahme in die Kunflgewerbe- fchule verfdiaßen. Dadurch würde die Kunßgewerbefchule in erhöhtem Maße auch den Gehilfen außerhalb Stutt garts erfchloßen, und diefe verfchiedenartigere Zahl der Schüler könnte dem Handwerk einen ßärkeren Ideen reichtum vermitteln. Betrachten wir einmal den Bildungsgang eines Buch druckers nach einem folchen in groben Umrißen gezeich neten einheitlichen Lehrplan. 1. Eignungsprüfung vor dem Antritt der Lehre. Prüfungs floß in der Lehrlingsordnung feßgelegt. 2. Lehrßoß des erßen und zweiten Lehrjahres, fiehe Lehr lingsordnung. 3. Zwifchenprüfung nach vollendetem zweiten Lehrjahr, Prüfungsßoß fiehe Lehrlingsordnung. 4. Lehrßoß für das dritte und vierte Lehrjahr, fiehe Lehr lingsordnung. 5. Gehilfenprüfung auf Grund der Lehrlingsordnung. 6. Vertiefung des in derGehilfenprüfunggefordertenLehr- ßoßs. Gefchmackliche Schulung und Weiterbildung. 7. Aufnahmeprüfung in die Kunßgewerbefchule. 8. Künßlerifch-handwerkliche Individualausbildung auf der Kunßgewerbefchule. 9. Vorbereitung zur Meißerprüfung. 10. Ablegung der Meißerprüfung. 11. Spezialausbildung als Korrektor, Fachkaufmann, Kal kulator, Werbefachmann, Graphiker, Faktor, Betriebs leiter ufw. 12-Dauerndes Infühlungbleiben und Mitgehen mit den Neuerungen und Fortfehritten auf allen graphifchen Gebieten, rafches Vertrautwerden und Einfühlen in die jeweiligen Mode- und Stilrichtungen. Bei Gehilfen, die wenig Veranlagung zu künßlerifcher Eigenart zeigen, kommen die Punkte 7 und 8 (Kunß- gewerbefchulbildung) in Wegfall. Ihre Weiterbildung er- ßreckt fich auf handwerklichem Gebiet bis zu einem guten Durchfchnittsgefchmack und fpezialifiert fich auf tech- nifchem Gebiet. Hat die handwerklich-gefchmackliche Aus bildung zufammen mit der technifchen einen gewißen Hochßand erreicht, fetzt die künßlerifch-handwerkliche der Kunßgewerbefchule ein. Aus erzieherifchen Gründen iß es von Vorteil, die Kunßgewerbefchulbildung vor die Meißerprüfung zu legen, damit für die künßlerifche Er ziehung die natürliche Initiative der Sturm- und Drang jahre ausgenutzt werden kann. Für die technifche Weiter bildung bis zur Meißerprüfung und darüber hinaus iß dagegen eine gewiße Erfahrung nötig, die nur in der Praxis erworben werden kann. Es iß felbßverßändlich, daß der vorgezeichnete Bildungs gang in fyßematifeher Weife durch praktifche Tätigkeit im Betrieb unterbrochen werden follte. Aus dem vorßehend Gefchilderten iß die Stellung des Bildungsverbandes der Deutfchen Buchdrucker ganz klar gekennzeichnet. Unfre Wünfche. Dringend erwünfdit iß die Verößent- lichung eines einheitlichen Lehrplans für das Buchdruck gewerbe. Die Ausarbeitung diefes Lehrplans erfolgt prak- tifcherweife durch die beiderfeitigen Schulausfchüße Die Veröffentlichung des Lehrplans verfolgt neben einer fyße- matifchen Geßaltung der gefamten Bildungsarbeit den Zweck, die Tätigkeit der Württembergifchen ßaatlichen Kunßgewerbefchule auf eine reife handwerkliche Grund lage zu ßellen, die eine liöchflmögliche Geßaltung der Perfönlichkeitswerte des einzelnen Schülers zu Nutz und Frommen unfers Handwerks ermöglicht. Um diefes Ziel zu erreichen, iß die Unterzeichnete Körper- fchaft jederzeit mitzuarbeiten bereit. Bildungsverband der Deutfchen Buchdrucker, Ortsgruppe Stuttgart. 62
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