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Der Phototypograph
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-29.1932
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045186-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045186-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045186-19320000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Heft 10, Oktober nicht erschienen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 8, August
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Phototypograph
- Autor
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Der Pliototypograph Ständige Beilage zu der Zeitschrift „Typographische Mitteilungen” l>as IMiot»-Urheberrecht Zu den Arbeiten, die in Entwurfs- und Skizzierkursen unserer Ortsgruppen her gestellt werden, verwenden die Kollegen sehr gern ausgeschnittene Bilder aus Zeitschriften aller Art. Soweit dies lediglich zu Übungszwecken geschieht, könnte man dagegen nichts einwenden; denn eine Vervielfältigung derartiger Arbeiten findet ja nicht statt. Anders wird die Rechtslage bereits, wenn die Kollegen ernsthafte Entwürfe machen, die für die Praxis bestimmt sind.Wir können einen x-beliebigen Fall heraussuchen. Nehmen wir an, daß ein Prospekt für irgend einen Kurort gemacht werden soll, von dem bereits Aufnahmen in Hülle und Fülle vorhanden sind, die teils zu Ansichtskarten oder Erinnerungs-Alben ver wendet wurden. Sowohl die Ansichtskarten wie die Erinnerungs-Alben wurden in derselben Druckerei hergestellt, in der nun der Bäderprospekt gemacht werden soll. Was läge da näher, als daß der Entwerfer seine Skizze an Hand der vorhandenen Klischees ausführt? Die Badedirektion wird nicht böse sein, wenn die besten Ansichten des Kurortes, die auf den Ansichtskarten und im Erinnerungs-Album verewigt sind, nun auch in dem Bäderprospekt zum Teil wiederkehren.Wenn man sich nicht mit dem Photographen, der die Aufnahmen gemacht hat, in Verbindung setzt und seine Erlaubnis einholt, kann man sehr dabei hereinfallen. Was hier von dem einzelnen Fall gesagt wird, gilt natur gemäß für alle gleichgelagerten Fälle. Es ist deshalb gut, wenn man über das Urheberrecht in der Reproduktionstechnik unterrichtet ist. Im nachfolgenden geben wir einen Aufsatz wieder, den der Syndikus des Rechtsschutzverbandes Deutscher Photographen, Fritz Hansen in Berlin, verfaßt hat, wobei wir gleich zeitig auch auf die im Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.d.S. erschienenen Werke: „Das photographische Urheberrecht nach dem Gesetz vom 9. Januar 1907” und „Das Urheber-, Verlags- und Presserecht für das gesamte Druck gewerbe” hinweisen. Fritz Hansen schreibt: In unserem „Zeitalter des Bildes” gewinnt die Photographie auf dem so außer ordentlich weitverzweigten Gebiete graphischer Produktion ständig wachsende Bedeutung. Durch ihre vielseitige Stellung als stets hilfsbereite Dienerin der Wissenschaft, Kunst und Technik, in Handel und Gewerbe erklärt es sich aber auch, daß der den photographischen Erzeugnissen gewährte Rechtsschutz zu einer viel erörterten Zeit- und Streitfrage geworden ist. Dazu gibt vor allem der Umstand Anlaß, daß in Deutschland der Urheberrechtsschutz für Kunst, Photographie und Kunstgewerbe in einem Gesetz behandelt wird. In der Be gründung zu dem Gesetz betreffend das Urheberrecht anWerken der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907, dessen Entstehung ich als Syndikus des Rechtsschutzverbandes Deutscher Photographen vom Rohbau an in allen Stadien der Entwicklung verfolgt habe, wird ausgeführt: „Schließ lich sind beide Gesetze (Kunst- und Photographieschutz), da sie gleichartige Verhältnisse regeln und — wie es sidi ergeben hat — in der Mehrzahl derVor- schriften übereinstimmen, nach dem Vorbilde ausländischer Gesetzgebungen zusammengefaßt worden.” Es waren also einfache Zweckmäßigkeitsgründe bei der Verquickung des Kunstschutzes mit dem Photographieschutz maß gebend, und das wird auch klar, wenn man erwägt, daß ebenso wichtig, ja als geistige Arbeit vielfach noch wichtiger und schutzbedürftiger als die Kunst photographie die wissenschaftliche und technische Photographie anzusprechen ist. Nach dem Gesetz gibt es auch keine besonderen Formalitäten, z. B. Berlin August 1932 Nummer 8 Zu den Beispielen „Bonso mit Sihrift- seile.~ Dieses Photo fand Verwendung auf einem der zwölf Werbeblättchen, die einem Soennecken-Umschlagekalender zwischen den Monaten beigelegt waren. Als Präsent wurde der Kalender zu Weihnachten den Kunden einer Druckerei überreicht. „Ori ginelle Werbedrucke usw. . . .” hieß der Text des Blattes. Dem Anfänger oder weniger Bewanderten würde die Herstel lung dieses Photos sicher einiges Kopf zerbrechen bereiten. Als Aufnahmeobjekt diente ein Zelluloid-Bonzo und eine Vier cicero fette Groteskschrift. Die Schriftzeile war mit Petitquadraten gesperrt, damit die richtige Breite und ein geschlossenes Bild erzielt wurde. Außerdem war die Zeile mit weißer Farbe eingewalzt. Dadurch kam das Schriftbild besser zur Geltung. Als Unter- und Hintergrund diente ein Bogen weißes Papier. Mit der Signatur nach unten kam die Zeile auf die Unter lage zu liegen, also von rechts nach links laufend. Hinter dem Anfangsbuchstaben O stand der Bonzo. Damit nun aber die Schriftzeile im Positiv richtig zu lesen war, durfte beim Kopieren nicht Papier schicht gegen Negativschicht gelegt wer den, sondern Papierschicht gegen Rück seite des Negativs. Bei Verwendung von Glasnegativen ist das Verfahren nicht an wendbar, da, bedingt durch die Glasstärke, eine viel zu große Unschärfe eintritt. Da her wurde Film als Negativmaterial be nutzt. Es können damit nach obigem Ver fahren selbst ziemliche Vergrößerungen hergestellt werden, ohne daß die Unschärfe störend in Erscheinung tritt. Im vorliegen den Falle wurde Diapositivfilm gebraucht. Abgesehen von seiner Feinkörnigkeit, die selbst starke Vergrößemngen zuläßt, ar beitet der Diapositivfilm sehr kontrast reich. Dies ist in den meisten Fällen für Werbe- und Reklamephotos von Vorteil. Photo: Kurt Meiksner
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