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Der Sprachwart
- Bandzählung
- 19.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045909-192700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045909-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045909-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 12, Dezember
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDer Sprachwart
- BandBand 19.1927 -
- Ausgabe1, Januar 1 2
- Ausgabe2, Februar 17 18
- Ausgabe3, März 25 26
- Ausgabe4, April 41 42
- Ausgabe5, Mai 49 50
- Ausgabe6, Juni 65 66
- Ausgabe7, Juli 73 74
- Ausgabe8, August 81 82
- Ausgabe9, September 89 90
- Ausgabe10, Oktober 105 106
- Ausgabe11, November 121 122
- Ausgabe12, Dezember 137 138
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BandBand 19.1927 -
- Titel
- Der Sprachwart
- Autor
- Links
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Ständige Beilage der Typographif che n Mitteilungen 1 ' DerSprachzuart Monatsblätter für Sprachpflege und Rechtfehreibung Fachmitteilungen für die deutfehen Korrektoren 19.JAHRGANG BERLIN /DEZEMBER 1927 NUMMER 12 Appofitionsfch wieri gk eiten DieAppofition i 11 eben ein fehr heikler Punkt und muß fehr vorüthcig behandelt werden. Emil Ottich (Wien) im „Sprach wart“ Nr. 9, Sp. 99. Zu denjenigen grammatifchen Gliederungen, die in io mandien Fällen zu heftigem Meinungsftreit führen können und auch führen, gehört in erfter Linie der erklärende Beifatz, die Appofition. Die Grammatik fchreibt für den erklärenden Beifatz das Gefetz der Kongruenz vor, d. h. er ioll mit dem Wort, das er näher erklärt, auf das er fidi alfo bezieht — daher auch das Beziehungswort genannt —, der Form nach in Zahl, Perfon, Fall und bis zu einem gewiften Grade auch im Gefchlecht übereinftimmen. Dagegen bäumt lieh öfters das Sprachgefühl auf, und es gibt wohl kaum einen Schriflfteller, der nicht gegen diefes ftarre Gefetz — manchmal unbewußt, manchmal auch mit voller Abficht — fchon verftoßen hätte. Man fträubt fich gegen diefe grammatifche Zwangsjacke und kleidet den erklärenden Beifatz in die Form der beiläufigen Erläuterung, die dem Gefetz der Über- einftimmung nicht unterliegt. Da eine ftrenge Grenze für folche Abweichungen kaum gezogen werden kann, fo ift natürlich der verfdiiedenartigen Auf- failung ein weiter Spielraum gegeben. In einer An merkung in Nr. 5, Sp. 6z des „Spradiwarts“ nannte ich darum den Beifatz oder Zufatz eine „vielfach umftrittene Sache“. Aus der großen Zahl von Meinungsverfchieden- heiten über das Appofitionsverhältnis, die ich als Schriftleiter diefer Zeitfchrift zu klären fuchte, greife ich hier zwei Fälle aus der letzten Zeit heraus. Sie fcheinen mir befonders geeignet, einmal die Schwierig keit der Beurteilung aufzuzeigen, ob das Gefetz der Übereinftimmung in der Fallbiegung unbedingt an gewandt werden muß oder nicht. Da ift zunächft ein Streitfall aus Meiningen. In einem Roman wird der Brief eines Priefters wieder gegeben, der folgenden Satz enthält: Bald erkannte ich mich, der Priefter, als Mit- fchuldigen, als Werkzeug der Knebelung, Ver dummung, des Gefügigmachens der Mafien. Bei dem Abdruck des Briefes in einer Tageszeitung hatte der Satz diefe Geftalt angenommen: Bald erkannte ich mich, den Priefter, als Mit- fchuldigen, als Werkzeug der Knebelung ufw. Der erklärende Beifatz, nämlich der Priefter, war alfo zu dem reflexiven Fürwort „mich“ in Beziehung gefetzt worden, wie diefes Fürwort wies er daher den Wenfall auf. Über die Berechtigung oder Nicht berechtigung der Abänderung war nun ein ziemlidi heftiger Streit unter den Kollegen in der Druckerei entbrannt. Zur Entfcheidung angcrufcn, war auch ich anfangs geneigt, die Änderung „den Priefter“ nach der ftren- gen Appofitionsregel für richtig zu halten, da man diefes Wort nach feiner Stellung im Satze wohl als erklärenden Beifatz zu dem rückbezüglichen Fürwort „mich“ betrachten kann. Nach weiterer Überlegung wollte mir jedoch das Appofitionsverhältnis zu „mich“ auch nicht recht behagen. Ich hielt es für beffer, den „Priefter“ als erklärenden Beifatz hinter „ich“ zu ftellen, weil er dann, im Werfall ftehend, wirkfamer zur Geltung käme: „Bald erkannte ich, der Priefter, mich als Werkzeug ufw.“ Allerdings müßte dabei die Zerreißung der reflexiven Fügung „ich mich“ in Kauf genommen werden. Da aber der Satz vielleicht auch fo, wie ihn der VerfafTer ge- fchrieben hatte, fleh verteidigen ließe, mrfuchte ich Herrn Oberftudiendirektor Profeffor Dr. Theodor Matthias, dem ich meine AuffafTung mitteilte, um eine Meinungsäußerung dazu. Es war mir bekannt, daß Profeffor Dr. Matthias in feinem fehr verbreite ten Buche „Sprachlebcn und Sprachfchäden“ fidi recht eingehend gerade mit dem erklärenden Beifatz befchäftigt und aus gutem Grunde ein Abweichen von der ftarren Appofitionsregel in gar manchen Fällen für beffer hält, in denen andre Grammatiker fie un bedingt angewandt wiffen wollen. Prof. Dr. Matthias war fo freundlich, feine Anficht ausführlich darzu legen und zu begründen; ich gebe feine Meinungs äußerung hier wieder: „In dem fraglichen Satz ift die Entfcheidung für oder gegen eine Form nicht fo einfach. Der Verfaffer hat ,Priefter“ gewiß nicht als Appofition zu ,mich“ empfunden, fondern durch diefe Stellung nur die Hervorhebung des Priefterverhältniffes durch den Ton erreichen und die Zerreißung der Reflexiv fügung ,ich mich“ vermeiden wollen. Der Priefter kam fo hinter das unzerriffen fchwachtonig bleibende ,(ich) mich“ von felbft in Tonhöhe, und die Beachtung der Satzbetonung und -rhythmifierung macht vorfichtiger in der Anlegung der grammatifchen Zwangsjacke. Soll gefagt werden: der Priefter erkannte, daß er der Mitfchuldige, das Werkzeug fchon lange war, ohne es gewollt zu haben, fo hielte ich fogar ,als Mit- fchuldiger“ für möglich; fonft, wenn er fozufagen vor fich felbft erft die — neue — Erkenntnis
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