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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-27.1930
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193000000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19300000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Heft 2 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 3, März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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Studierenden selbst behandelt. Die Leitung des größten Teiles der Veranstaltung lag in den Händen des Direktors Dr. Rosen kranz (Berlin). Unter seiner Führung wurden die Probleme klar herausgearbeitet und in ihrer ganzen Bedeutung behandelt. Die letzten Tage standen unter Leitung von Ministerialrat Pro fessor Woldt aus dem Preußischen Ministerium fürWissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Regierungs- und Gewerbe schulrats Hufnagel aus dem Preußischen Handelsministerium. Das Schlußthema konnte leider nicht mit der seiner Bedeutung entsprechenden Gründlichkeit behandelt werden, die Vorbe reitungen zur Abreise machten eine Einschränkung der Aussprache nötig. Immerhin wurde die Bedeutung der fast lückenlos aus gestellten freien Gewerkschaftspresse erkannt. Der Holzarbeiter verband mit seiner mustergültigen Fachliteratur und seinen guten Filmen fand besondere Beachtung. Überzeugend konnte gezeigt werden, daß die Buchdrucker mit ihrem besonderen Bildungsverband und der Büchergilde Gutenberg Bildungsarbeit leisten, die von allen Gewerkschaften als vorbildlich anerkannt ist. Mit Recht konnte Professor Woldt auf die ausgelegten Kunstwerke der Büchergilde besonders hinweisen. Es mag an der Eigenart der Buchdruckerarbeit liegen, daß hier der Boden für eine erfolgreiche Bildungsarbeit besonders günstig ist. Alle Gewerkschaften müssen im eigensten Interesse bemüht sein, die fachliche Durchbildung ihrer Mitglieder zu fördern. Durch die Neuordnung des Staates sind diesen Organisationen neue Aufgaben zugewiesen worden, die auf wirtschafts- und staats politischen Gebieten liegen, und nur gelöst werden können, wenn auch nach diesen Seiten tiefschürfende Bildungsarbeit geleistet wird. Vieles hätte zu diesem Thema noch gesagt werden müssen, handelt es sich doch um Werte, die allen Gesetzen der Wirtschaft zum Trotz sich nicht mit Zahlen messen lassen. Das reichhaltige Anschauungsmaterial trug mit dazu bei, daß der Wunsch stark wurde, das Wirken der gewaltigen Arbeit nehmer-Organisationen näher kennenzulernen. — Einen sinn vollen Abschluß der Arbeiten zu dem Riesenthema »Mensch und Wirtschaft« bildete die Besichtigung einer modernen Tonwaren fabrik mit rationalisierter Arbeitsweise und einer handwerk lich betriebenen Töpferei. Auch der Staatlichen keramischen Fachschule in Bunzlau wurde ein Besuch abgestattet. Die Städ tische Berufsschule dieser Stadt mit kaum 20000 Einwohnern überraschte durch die Güte und Reichhaltigkeit des Anschauungs materials. Die geschmacklich und organisatorisch mustergültige Ausstattung der Unterrichtsräume stellt der Schulleitung das beste Zeugnis aus. Die Arbeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Ver anstaltung nötig waren, hatten nicht zuletzt einen vollen Erfolg durch den Gemeinschaftsgeist, der alle Teilnehmer beseelte. Wo Selbstdisziplin, die im Interesse der Allgemeinheit alle Sonderwünsche zum Schweigen bringt, in so großem Maße vor handen ist, kann ein Mißklang nicht auf kommen. Und das ist der besondere Gewinn solcher Tage: Aus Ost und West, aus Nord und Süd, aus allen Gegenden des Reiches mit der verschiedensten wirtschaftlichen Struktur kamen die angehenden Lehrer und Lehrerinnen der gewerblichen Jugend zusammen, tausditen ihre Gedanken und Beobachtungen aus und lernten sich bei gemeinsamer Arbeit auch als Mensch kennen und verstehen. Für die praktische Schularbeit wurden Erkenntnisse gesammelt, wie es in Hörsälen nicht möglich ist. Kultusministerium und Handelsministerium haben deshalb diesen Veranstaltungen, die in England ihr Vorbild haben, in Zukunft ihre weitgehende Unterstützung zugesagt. Geis Äusbüdungsfragen Kericheniteiner zur Arbeiferbildung. Der bekannte deutsche Schulmann Kersdiensteiner (München) hielt am 8. November vorigen Jahres vor dem Arbeitsausschuß für Berufsausbildung im Saal des Reichswirtsdiaftsrates zu Berlin einen Vortrag »Das zweifache Problem der Volks- und Berufsschule«. Im Verlauf seiner Ausführungen brachte er sechs Grundgedanken zur künftigen Gestaltung des Arbeiterbildungswesens zum Ausdruck, die wir für wert halten, hier wiederzugeben: 1. Die Volks- und Berufsschulen haben gemeinsam die zwei fache Aufgabe, daran mitzuarbeiten, daß der Gemeinschaft nicht bloß bildungsfreudige Menschen und rechtlich denkende Staats bürger, sondern auch tüchtige Facharbeiter für jeden wirtschaft lichen Arbeitskreis Zuwachsen. Sie haben also nicht bloß ein all gemein pädagogisches und staatsbürgerlich-soziales, sondern auch ein speziell wirtschaftliches Interesse zu befriedigen. 2. Es muß festgestellt werden, daß wie in England, Frankreich und der nordamerikanischen Union auch in Deutschland die Volks- und Berufsschule der Gegenwart dieser zweifachen For derung nicht mehr gerecht werden kann. Sie bedarf einer Ver tiefung und deshalb einer Erweiterung nach der praktischen Seite. 3. Soweit es sich um die Bildung und berufliche Schulung von qualifizierten Arbeitskräften handelt (Deutschland zählt zur Zeit deren fünf Millionen in Industrie und Handwerk), ist die Ver tiefung und Erweiterung der mit dem Arbeitsleben innig zu verbindenden Berufsschule durch Eingliederung von Schulwerk stätten aller Art bei weitem die pädagogisch wirksamste, die wirtschaftlich fruchtbarste, die sozial erträglichste und die finanziell billigste Ausdehnung der Schulpflicht. Insbesondere werden Schulwerkstätten unerläßlich, wo infolge der weitge triebenen Spezialisierung der Wirtschaft eine allseitige berufliche Ausbildung im einzelnen Betriebe nicht mehr gegeben werden kann. 4. Aber die so vertiefte und erweiterte Berufsschule für gelernte Arbeiter erhält nur da ihren vollen Wirkungsgrad, wo sie mit ihren Werkstätten und in engster Zusammenarbeit mit den Vertretern des betreffenden Berufes einem und nur einemBerufs- typus angepaßt werden kann. Das ist immer möglich, wo min destens 20 bis 30 Lehrlinge gleichen Berufes vorhanden sind. 5. DieVerlängerung der Schulpflicht erscheint nur dann erträglich, a) wenn spätestens in die zwei obersten Klassen praktisch-tech nische Arbeit in geeigneten Werkstätten und Arbeitsplätzen und mit geeigneten, aus der Wirtschaft entnommenen Werk lehrern eingegliedert wird, b) wenn die praktisch bestbegabten und berufsreifen Schüler (ähnlich wie in Frankreich und Großbritannien) ihre Volksschul pflicht um ein bis zwei Jahre verkürzen können, um wie bisher mit 14 Jahren in eine Meisterlehre zu treten. Die Schülerindi vidualitäten sind um das 14. Lebensjahr in ihrer Begabung und Leistungsfähigkeit sowie in ihrer geistigen Verfassung bereits so verschieden, daß es ein Mißbrauch der Staatsgewalt ist, ihre Beschulung nach gleichem Schema anzuordnen. Diese Verlängerung wird aber weder das Problem der arbeits losen Jugend noch dasjenige der Erziehung dieser arbeitslosen Jugend beseitigen. 6. Sollte es zu einer Verlängerung der allgemeinen Volksschul pflicht auf neun Jahre kommen, so muß die mindestens drei jährige Berufsschulpflicht trotzdem bestehen bleiben. Ihre wirk same Organisation für die Ungelernten und für einen Teil der angelernten Arbeiter ist freilich nach wie vor ein noch unge löstes Problem. Kersdiensteiner betont, daß die Berufssdiule nur dann eine wertvolle Schule im Sinne der Ziele des ersten Leitsatzes sein kann, wenn sie die industrielle oder handwerkliche Ausbildung der Lehrlinge in eignen Schulwerkstätten mit eignen Fach lehrern und in engster Fühlungnahme mit der Wirtschaft durdiführt und die Unterrichtszeit so bemißt, daß der Unterricht nicht der Vertiefung der Arbeitshaltung, sondern auch der staatsbürgerlichen und allgemein geistigen Bildung dienstbar gemacht werden kann. Regelung der Lehrzeiidauer durch die Handwerkskammern. Nach der Gewerbeordnung war bisher den Innungen gestattet, die gewerbliche Lehrzeit über drei Jahre hinaus auf vier Jahre zu verlängern. Diese Ausnahme wurde in letzter Zeit fast zur Regel, weil jede Innung glaubte, von ihr Gebrauch machen zu müssen. Der preußische Handelsminister hält es deshalb für zweckmäßig, in Zukunft die Handwerkskammern mit der Festsetzung der Dauer der Lehrzeit zu betrauen. Soweit Verlängerungen zu gestanden werden, soll für eine angemessene Entschädigung im vierten Lehrjahr gesorgt werden.
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