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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-27.1930
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193000000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19300000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Heft 2 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 4, April
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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DA§ FACHSCHILWESEA IM BUCHDRÜCKCIEWEBBE TYPOGRAPHISCHE MITTEILUNGEN /VIERTES HEFT APRIL 1930 Zwei Entgegnungen Der Aufsatz »Fachschule und Lehrer« im Heft I des laufenden Jahrganges der »Typo graphischen Mitteilungen« veranlaßt mich, zu diesem Fragenkomplex von anderer Seite her Stellung zu nehmen als es der Einsender G. Exner, Magdeburg, tut. Der Aufgabenkreis der Fachschule hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten außer ordentlich erweitert. Wenn auch ihre Hauptaufgabe, die berufliche Ausbildung der Lehr linge zu fördern, gleich geblieben ist, so werden doch heute eine Reihe anderer For derungen gestellt, denen in früherer Zeit nicht die Bedeutung zuerkannt wurde, die ihnen die Gegenwart gibt. Zunächst kann die Allgemeinbildung des jungen Menschen, der die Volksschule verläßt, noch keineswegs für abgeschlossen gelten, besonders dann nicht, wenn er einen Beruf ergreift, der hohe Anforderungen an das Allgemeinwissen und die geistige Beweg lichkeit stellt. Ganze Wissensgebiete, die für sein Leben notwendiges Rüstzeug sind, sind ihm noch völlig fremd. Teils handelt es sich hierbei um Grenzgebiete zwischen fachlicher und allgemeiner Bildung, teils sind es Gebiete, für deren Erörterung der Knabe im Volksschulalter noch nicht reif ist. Als Beispiel zu den ersteren nenne ich die tiefere Einführung der Schriftsetzer in die Feinheiten der deutschen Sprache, das Bekanntmachen der Reproduktionsphotographen mit den wichtigsten Theorien der chemischen und physikalischen Wissenschaft, sow'eit diese ihr Fachgebiet betreffen und deren Kenntnis für das Lesen von Fachliteratur unerläßlich ist; bei letzteren denke man nur an das umfangreiche Gebiet der staatsbürgerlichen Bildung und an die Not wendigkeit, Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben der Gegenwart zu erwecken. Weiter handelt es sich darum, dem Lehrling den Weg zu weisen zu einer vernünftigen Lebensgestaltung. Überschüssige Kräfte fordern Betätigung und suchen sie unter Um ständen auf unerwünschtem Gebiet. — Nur wenige wissen, wie sie sich in der mensch lichen Gesellschaft bewegen müssen, um Anstoß zu vermeiden und sich nicht durch unangebrachtes Benehmen das Vorwärtskommen im Beruf zu erschweren. — Mit dem Eintritt in das Berufsleben werden an den jugendlichen Körper ganz neue Anfor derungen gestellt; überall lauern Gefahren, die man kennen muß, um nicht Schaden zu nehmen. Und wer gibt dem jungen Menschen das Wissen in die Hand, das ihn lehrt, was gut und was unrecht ist, ihn lehrt, die Gesundheit des Körpers als das höchste Gut zu schätzen? Das Elternhaus? Wir alle wissen, wie wenig man vor 20 und 30 Jahren von dergleichen Dingen erfuhr, wie mangelhaft also das Wissen der Eltern unserer Lehrlinge in den meisten Fällen hierüber ist. — Der ältere Kollege? Auch er ist nur zu oft kein gutes Vorbild. Wie oft steht er selbst von früh bis abends in Filzschuhen oder gar Pantoffeln am Setzkasten ohne zu wissen, was er seinem Fuße, einem für ihn so wichtigen Körperteil, damit zumutet. — Die Volksschule hat, wie neuere Lehrpläne zeigen, ihre Aufgabe in dieser Beziehung erkannt; all das aber, was den Jugendlichen im Beruf und in den Reifejahren erwartet, kann sie unmöglich in den Kreis ihrer Betrachtungen ziehen. Also bleibt nur die Fachschule, die hier dem Schüler das Notwendige geben muß. Sie muß dies tun durch theoretische Unterweisung und dadurch, daß sie dem jungen Menschen am Beispiel zeigt, wie das Leben vernünftig zu gestaltenist.Die Worte »Lebenskunde« und »Jugendpflege« bezeichnen die Aufgabe. Diese kurzen Andeutungen darüber, welche Forderungen man heute an eine Fachschule stellt, mögen genügen. Wir können nun von diesen Überlegungen aus der Frage näher treten, welche Anforderungen an die Lehrer in dieser Schule gestellt werden müssen. G. Exner, Magdeburg, der Verfasser des eingangs erwähnten Artikels, ist der Meinung, daß nurderErzieher als befähigt zu betrachten ist, der durch dieSchule desBerufs gegangen ist, von der Pike auf gedient hat. Wenn in diesem Satze das Wort »Erzieher« durch »Fachlehrer« ersetzt würde, dann hätte ich nicht das mindeste dagegen einzuwenden. Es ist wohl so, daß man sich die Psyche eines Menschen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahre etwas zu einfach vorstellt, wenn man seine Erziehung lediglich in die Zur Reform der Gewerbelehrer^AusbiU dung in Preußen. Der preußische Handels minister Dr. Schreiber hat Anfang März dieses Jahres in einer Pressekonferenz nähere Angaben über einen Reformplan für die Ausbildung der Gewerbelehrer gemacht. Ganz allgemein gesehen, bietet der Reformplan des Ministeriums eine breite Basis für den Aufstieg der aus der Praxis kommenden Anwärter in den Beruf des Gewerbelehrers. Nach dem Bericht im Berliner »Vorwärts« führte der Minister dem Sinne nach folgendes aus: Bei der Frage über die Vorbildung des Gewerbe lehrers mußte berücksichtigt werden, daß dieser Lehrerstand in der Lage sein muß, die berufliche, charakterliche und staats bürgerliche Ertüchtigung der Fachschüler zu leiten. Die Vorbildung muß daher durchaus nach praktischen Gesichtspunk ten orientiert sein.DieReform sieht deshalb nicht den Zwang des Abituriums vor, wie er von den Gewerbeschullehrer verbänden gefordert worden ist. Praktiker, Meister, Facharbeiter haben zum Besuch der berufs pädagogischen Institute eine Eignungs- prüfungabzulegen, die den Nachweis einer ausreichenden Allgemeinbildung zu er bringen hat. Der Absolvent der höheren Fachschule soll am berufspädagogischen Institut ohne besondere Prüfung zuge lassen werden. Damit soll zum Ausdruck kommen, daß der Absolvent der höheren Fachschule dem Abiturium gleichwertig ist. Es wird also hiermit zum ersten Male das Bildungsprivileg der höheren Schulen durchbrochen. Im letzten Jahr ist ein vollständiger Wechsel in bezug auf die Anwärterschaft zumGewerbelehrerberufeingetreten.Dem unverkennbaren Rückgang der Volks schullehrer steht ein starkes Anschwellen der Absolventen höherer Fachschulen und der Praktiker gegenüber. Dieser Entwick lung folgend, hat sich die Handels- und Gewerbeverwaltung von Anfang an darauf eingestellt, den Gewerbelehrer der Zu kunft in stärkerem Umfange der Praxis zu entnehmen. Die Ausbildung an den vier berufspädagogischen Instituten (Berlin, Frankfurt am Main und Köln [Königsberg nur für Lehrerinnen]) hat in Anlehnung an die Handelshochschulen oder die wirt- sdiafts- und sozialwissenschaftlichen Fa kultäten anderer Hochschulen zu erfolgen. Die Immatrikulation an diesen Hochschu len verleiht nur das Recht zur Ausbildung als Gewerbelehrer, so daß von einer Hoch schulinflation in diesem Sinne nicht ge sprochen werden kann. Die Anlehnung der berufspädagogischen Institute an die Hochschulen wird aus dem Grunde für notwendig erachtet, weil der Gewerbelehrer in die verschiedenen
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