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Der Sprachwart
- Bandzählung
- 21.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-26.1929
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045909-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045909-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045909-19290000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 4, April
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDer Sprachwart
- BandBand 21.1929 -
- Ausgabe1, Januar 1 2
- Ausgabe2, Februar 17 18
- Ausgabe3, März 25 26
- Ausgabe4, April 41 42
- Ausgabe5, Mai 57 58
- Ausgabe6, Juni 65 66
- Ausgabe7, Juli 81 82
- Ausgabe8, August 97 98
- Ausgabe9, September 105 106
- Ausgabe10, Oktober 121 122
- Ausgabe11, November 137 138
- Ausgabe12, Dezember 153 154
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BandBand 21.1929 -
- Titel
- Der Sprachwart
- Autor
- Links
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S t ä n d i ge Beilage der „Typographifchen Mitteilungen Der Sprachwart Monatsblätter für Sprachpflege und Rechtfehreibung Fachmitteilungen für die deutfehen Korrektoren ————— ■■■ 21. JAHRGANG BERLIN/APRIL 1929 NUMMER 4 Juriftifche Abkürzungen Wohl in keinem wilTenfhaftlichen Schrifttum wird fo viel abgekürzt wie in den Veröffentlichungen der Rechtswiffenfchaft. Schon feit langem find Abkür zungen wie BGB., HGB., ZPO. auch dem Volke geläufig; in der Umgangsfprache hört man oft: im Begebeh, im Hagebeh, in der Zetpeo, und das wird fall überall verftanden. Die Juriften haben auch Schule gemacht mit ihrer eigenartigen Abkürzungs art, die die Großbuchftaben, oft auch gemilcht mit Kleinbuchftaben, dicht aneinanderreiht und erft am Schluß des Ganzen den Abkürzungspunkt fetzt. Vor den Abkürzungsvorfdilägen des Deutfehen Juriften- tages im Jahre 1904 fah man z. B. meift B. G.-B., H.-G.-B., Z.-P.-O. ufw. abgekürzt (die heute noch im Duden enthaltene Abkürzung Gew.-O. für Ge werbeordnung war fchon beim erften Erfcheinen der neunten Auflage des Duden im Jahre 1915 unter den Juriften nicht mehr gebräuchlich und längft durch GewO, oder, wo eine Verwechflung — etwa mit Gefdbäftsordnung — nicht zu befürchten war, durch GO. erfetzt), und die neue Zitiermethode erfchien vielen etwas ungewöhnlich. Heute find jedoch auch andre Abkürzungen nach dem Vorbild von BGB., zum Beifpiel ADGB. (Allgemeiner Deutfcher Ge- werkfchaflsbund), SPD. (Sozialdemokratifche Partei Deutfchlands), KPD. (Kommuniftifche Partei Deutfch- lands), ganz gewöhnliche Erfdbeinungen, und wenn in der Unterhaltung oder in der Verfammlung die Ausdrücke Adegebeh, Espedeh oder Kapedeh fallen, weiß auch der Mann aus dem Volke fofort, was gemeint ift. Weiter hat in den Abkürzungen von Zeitungstiteln diefe Art der Abkürzung fchon Fuß gefaßt, zum Beifpiel DAZ. (Deutfche Allgemeine Zeitung); man lieht auch fchon öfters: GmbH. (Ge- fellfchaft mit befchränkter Haftung), AG. (Aktien- gefellfchaft) ufw. Die zweite Auflage der „Vorfchläge des Deutfehen Juriftentags für die Art der Anführung von Rechts quellen, Entfcheidungen und wiffenfehaftlichen Wer ken“ erfchien im Jahre 1910 — ein Beweis für ihre Brauchbarkeit und fortfehreitende Einführung. Durch die vielen Gefetze und Verordnungen, die der Krieg und die unmittelbaren Kriegsfolgen nötig machten, genügten diefe Vorfchläge des Deutfehen Juriften- tages den Bedürfniffen der Rechtsgelehrten jedoch nicht mehr. Die „Juriftifche Wohenfhrift“ ergänzte aus diefem Grunde im Jahre 1920 das Abkürzungs- Verzeichnis. Aber auch feit dem Jahre 1920 hat die Gefetzgebung nicht ftillgeftanden: überaus zahlreihe neue Gefetze find erlaffen, und neue Zeitfhriflen und Sammelwerke find erfhienen, viele Kriegs- und Nahkriegsgefetze wurden aufgehoben. Da ift es zu begrüßen, daß Oberarhivrat Profeffor Dr. Georg Maas und Juftizrat Dr. Julius Magnus, der Haupt- fhriftleiter der „Juriftifhen Wohenfhrift“, das vom Deutfhen Juriftentag begonnene Werk wieder ein mal vervollftändigten und wefentlih erweiterten. (Maas-Magnus, Abkürzungsverzeihnis der Rechts- fprahe. Abkürzungen der Bezeihnungen von Rehts- quellen, Behörden, Entfheidungen ufw. des deutfhen und öfterreihifhen Rehts. Berlin und Leipzig 1929, Verlag von Walter de Gruyter & Komp. 132 Seiten im Format 15X23 cm. Preis geheftet 4 3ÜL.) Der Zweck der Neubearbeitung geht, wie die Ver- faffer fagen, teilweife über den der vorhergehenden Abkürzungsverzeihniffe hinaus. Mit diefen überein- ftimmend wird zunähft eine Oberlicht über die beftehenden Abkürzungen gegeben. „Um diefem praktilhen Ziel gereht zu werden, mußten eine Fülle mangelhafter, aber feft eingebürgerter Abkür zungen fowie vielfah die gleihen Abkürzungen für die verfhiedenften Ausdrücke übernommen werden. Gerade die Sammlung der beftehenden Abkürzungen zeigte fehr häufig, wie unhaltbar der gegenwärtige Zuftand ift. Die Vermeidung von mehrfahen Bedeutungen (wie KG. für Kammergericht, Kauf- mannsgeriht, Kriegsgericht und Kartellgeriht) ift zu erftreben, ebenfo Abkürzungen, die wie AVG. für Angeftelltenverfiherungsgefetz oder KSSG. für Kriegsfhädenfhlußgefetz dem Nihtfpezialiften un- verftändlih und nihts weniger als eindeutig find. Hier will das vorliegende Abkürzungsverzeihnis Befferung anregen. Es geht von dem Grundfatz aus, daß jede Abkürzung, auh eines Spezialausdrucks, dem juriftifhen Lefer verftändlih fein muß, ohne ihn zu zeitraubendem Nahdenken und Nahblättern zu zwingen (zum Beifpiel AngVerfG. anftatt AVG. für Angeftelltenverfiherungsgefetz). Da das Ver zeichnis in erfter Linie ein Nahfhlagewerk für die geltenden Abkürzungen fein foll, mußten fih die Herausgeber damit begnügen, neben einer Reihe bisher übliher, aber unerwünfhter Abkürzungen die von ihnen im Intereffe der Einheitlihkeit und All- gemeinverftändlihkeit für wünfhenswert gehaltene anzugeben und durh Fettdruck deutlih zu mähen.“ So find durh Fettdruck z. B. folgende Abkürzungen
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