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Der Sprachwart
- Bandzählung
- 21.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-26.1929
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045909-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045909-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045909-19290000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 7, Juli
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDer Sprachwart
- BandBand 21.1929 -
- Ausgabe1, Januar 1 2
- Ausgabe2, Februar 17 18
- Ausgabe3, März 25 26
- Ausgabe4, April 41 42
- Ausgabe5, Mai 57 58
- Ausgabe6, Juni 65 66
- Ausgabe7, Juli 81 82
- Ausgabe8, August 97 98
- Ausgabe9, September 105 106
- Ausgabe10, Oktober 121 122
- Ausgabe11, November 137 138
- Ausgabe12, Dezember 153 154
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BandBand 21.1929 -
- Titel
- Der Sprachwart
- Autor
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DIES UND DAS Selten /chön (jehr jchön). So fleht es im Wörter verzeichnis des neuen DifSen auf Seite 503 verzeich net. Die 9. Auflage des Duden hatte diefe fonderbare Erklärung, gegen die wir wiederholt angekämpft haben, nicht. Niemand hat fie vermißt. Obwohl es nun im Duden fleht, können wir uns mit der An wendung von „feiten“ für „fehr“ durchaus nicht be freunden. Wir pflichten vielmehr dem bei, was der „Korrefpondent für Deutfchlands Buchdrucker und Schriftgießer“ vor kurzem über „das ominöfe Wort jelten" veröffentlichte. Es heißt da: Auf die unfinnige Anwendung des Umftandswortes „feiten“ flößt man in vielen Zeitungen, namentlich in Todesanzeigen. So ftand in dem Nachruf eines chriftlichen Blattes zu lefen: „Er war vor allem ein Menfch, ein feiten wohltuender Menfch, ein chriftlicher Menfch.“ Ift das chriftlich, nur „feiten“ wohlzutun? Auch die /eiten glückliche Ehe, von der man in mancher Todesanzeige lefen kann, ift doch eigentlich etwas, womit in der Öffentlichkeit nicht viel Staat zu machen ift. Das Tollfte aber war es wohl, daß einem Verdorbenen in einem Nachruf nachgerühmt wurde: „Er war ein feiten nüchterner Menfch!“ Mit diefer Redensart er wies der Anzeigende dem Toten ficherlich keine be- fondere Ehrung. Aber auch in andern Beziehungen begegnet man noch zweifelhaften Anwendungen des Wortes „feiten“. Zum Beifpiel ftand gefchrieben: „Diefes Unternehmen gibt feiten gute Dividenden.“ Da werde ich mich vor einer Beteiligung daran hüten, denkt wohl der Lefer auf den erften Blick. Lieft er aber weiter, dann erfährt er, daß fo hohe Gewinn anteile ausgezahlt werden, wie man es feiten erlebt. In einem „Nachahmenswerten Beifpiel“ war von dem Einfender der Notiz bemerkt worden: „Die Firma benahm (ich feiten anftändig.“ In Wirklichkeit follte das „fehr anftändig“ bedeuten. Ein feiten fchöner Stil ift keineswegs ein einzig fchöner, fondern ein minderwertiger, der nur hier und da einige Lichtblicke zeigt; ein feiten geiftesfrifcher Mann und ein feiten reicher Ernteertrag find etwas Betrübliches, genau wie ein feiten fleißiger Schüler und ein feiten wohltuender Eindruck. Vielleicht begegnen wir nun folchen Torheiten in Zukunft feltener! Das Wort „Kartei“ freigegeben! Die Verwendung des Wortes „Kartei“ als deutfehe Form für das fchwerfällige Fremdwort „Kartothek“ wurde in letz ter Zeit häufig von der Firma Sponholz-Duca G. m. b. H. in Berlin-Charlottenburg, die Büro- bedarfsgegenftände herftellt, ftrafrechtlich verfolgt. Der Ausdruck „Kartei“ ift aber längft in den all gemeinen Sprachgebrauch übergegangen und wird auch von den Behörden vielfach angewendet. „Kar tei“ war urfprünglich dem früheren Mitinhaber der Hinz-Fabrik, W. H. Bach, als Warenzeichen ge- fchützt. Jedoch fchon im Jahre 1909 wurde das Wort von Bach gelöfcht und daihit für den Allgemein gebrauch freigegeben. Merkwürdig ift nun, daß zwei Jahre fpäter das fchon freigegebene Wort „Kartei“ einem andern Antragfteller, deffen Rechtsnachfolge rin die Firma Sponholz-Duca G. m. b. H. war, wie derum vom Reichspatentamt unter Nr. 144 942 als Warenzeichen gefchützt wurde. Weil die Firma rück fichtslos gegen den Gebrauch des Wortes „Kartei“ vorging, kam es zur Anfechtungsbefchwerde. Auf Grund einer Entfcheidung vom 5. April 1929 ift das Warenzeichen „Kartei“ nunmehr am n.Mai 1929 in der Zeichenrolle gelöfcht worden. Man kann alfo jetzt das Wort „Kartei“ beliebig benutzen, ohne be fürchten zu müflen, lieh deshalb eine Klage wegen „Verletzung oder unberechtigten Gebrauchs eines Warenzeichens“ zuzuziehen. Lateinfchrifl auch für Sowjetrußland? Die Latein- fchrift hat in der Sowjetunion zahlreiche Anhänger. Den wiflenfchaftlichen Körperfchaften liegen bereits viele Anträge auf Einführung der Lateinfchrift vor. Es wird hervorgehoben, daß die lateinifche Schrift lieh befonders unter den afiatifchen Völkern rafch zu verbreiten beginnt. Die Einführung der Lateinfchrift fei notwendig, wenn Rußland feinen Einfluß im Offen nicht verlieren foll. Außerdem fei die Latein fchrift wirtfchafflicher, fie werde auch zur Hebung der Rechtfchreibficherheit beitragen. AUSKÜNFTE Alle Anfragen fpradilicher oder reditfchreiblidier Art Und an die Schriftleitung des „Spradiwarts“ zu richten. (Poft- marke für die Antwort muß beigefügt werden!) Ver öffentlichung erfolgt nach dem ErmefTen der Schriftleitung. Anfrage: Bei uns herrfcht Unklarheit darüber, ob es heißen muß: Grundftück mit 30 Morgen gutem Ackerland zu verkaufen, oder auch: guten Acker landes. In der betreffenden Anzeige wurde aber von einigen Kollegen auch „guter Ackerland“ für richtig befunden. Wir bitten um Entfcheid. G. S., Brndbg. Antwort: Richtig ift beides: „Grundftück mit 30 Morgen guten Ackerlandes ift zu verkaufen“, und auch: „Grundftück mit 30 Morgen gutem Ackerland ift zu verkaufen.“ Die erfte Fügung war früher all gemein üblich, und fie befteht auch heute noch zu Recht; befonders wird fie in der gehobenen Sprache angewandt. In der Gefchäfls- und Umgangsfprache bevorzugt man jetzt jedoch die zweite Art der Fügung. Hier trifft eben zu, was im Vorwort des Duden unter „Hauptwortbiegung (Maß- und Menge angaben)“ auf Seite 35* ausgeführt wird: „In der Umgangs- und Verkehrsfprache fleht bei Maß- und Mengeangaben auch das Gezählte ftatt eines ihm eigentlich zukommenden Wesfalls im gleichen Falle wie der regierende Menge- und Maßbegriff, z. B. drei Glas (Seidel, Maß) Bier, eine Kanne feines öl, fechs Paar weiße Handfchuhe, zwei Dutzend wollene Strümpfe; fie arbeitet an fechs Paar wollenen Strümpfen; er trinkt ein Glas Harken Wein.“ Ver einzelt findet fich in der Gefchäftsfprache auch fchon die Nichtbiegung fowohl der Maßbeftimmung als auch des gemeflenen Gegenftandes nach einem Ver hältniswort, das denWemfall erfordert, alfo:„Grund ftück mit 30 Morgen gutes Ackerland.“ Diefer Ge brauch ift jedoch nicht empfehlenswert. Anfrage: Wir wären für eine Erläuterung des Wortes „Spitzmarke“ dankbar. Insbefondere bitten wir um Auskunft darüber, ob das Wort „Spitz marke“ eine gebräuchliche Bezeichnung ift, und ob man aus feiner Anwendung irgendeine kritifche Stellungnahme herleiten kann. Kann in dem Worte „Spitzmarke“ eine verflechte Lächerlichmachung oder Herabwürdigung erblickt werden? P. S., Qurfrt. Antwort: „Spitzmarke“ ift eine im Preflewefen gebräuchliche Bezeichnung. Man verlieht darunter
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