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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-28.1931
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193100001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19310000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2, Februar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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auf die finanzielle Belastung hingewiesen, die das neunte Schul jahr für den Staat nach sich zieht. Dennoch wurde nicht über sehen, daß der überfüllte Arbeitsmarkt unbedingt einer Ent lastung bedarf, die durch das neunte Schuljahr herbeigeführt werden könnte. Wichtiger aber nodi wäre die geistige und körper liche Festigung unseres Nachwuchses, die ebenfalls durch das neunte Schuljahr erreicht werden soll. Der Vorstand nahm des halb einstimmig folgende Entschließung an: Der Vorstand des Reichsvereins der Lehrer für die gra phischen Gewerbe verkennt die Schwierigkeiten nicht, die der Erweiterung der gesetzlichen Schulpflicht entgegen stehen. Er hält jedoch zur Entlastung des Arbeitsmarktes und zur Förderung der geistigen und körperlichen Fähig keiten desjungen Nachwuchses die Einführung des neunten Schuljahres für dringend notwendig. Aus berufstechnischen und pädagogischen Rücksichten ist dieses neunte Schul jahr als Überleitung zum künftigen Lebensberuf der Be rufsschule anzugliedern. Zu den wichtigsten Aufgaben des Reichsvereins der Lehrer für die graphischen Gewerbe wurde die Durchführung der eben be handelten Fragen bezeichnet. Ferner soll die Mitwirkung der Lehrer in den verschiedenen Prüfungsausschüssen gefordert werden. Auch Lehrpläne für die übrigen graphischen Berufe, w ie Lithographen, Steindrucker, Buchbinder usw., müssen ausgear beitet werden. Ebenso muß der Reichsverein für die Bearbeitung der einschlägigen Literatur und Unterrichtsmittel sorgen. Auch die Verbindung zwischen Lehrer und Werkstatt und den wirt schaftlichen Fachorganisationen soll weiter gepflegt werden. Unter Verschiedenem wurde noch die Aufnahme ausländischer Lehrer beraten. Mit Befriedigung wurde davon Kenntnis ge nommen, daß in der Tschechoslowakei ebenfalls Bestrebungen im Gange sind, die eine engere Fühlungnahme zwischen Schule und Werkstatt sowie Lehrer und Fachmann zum Ziel haben. Mit einem Rückblick auf die in der Sitzung behandelten Fragen konnte die arbeitsreiche Tagung am Sonntag spätnachmittags geschlossen werden. Durch das Entgegenkommen der Leitung der Buchdruckerlehr anstalt in Leipzig war es den Vorstandsmitgliedern des Reichs vereins vergönnt, die vorbildlich eingerichtete Berufsschule so wohl als auch die Meisterschule eingehend besichtigen zu können. Der Besuch brachte wertvolle Anregungen, für die der Leitung auch hier besonders gedankt werden soll. E.R. Die Meisterprüfung im Buchdruckgewerbe Nach § 133 der Gewerbeordnung darf ein Handwerker den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeidinung des Handwerks nur dann führen, wenn er die Meisterprüfung bestanden und das 24-Lebensjahr zurückgelegt hat. Für den Buchdrucker hat die Erlangung des Meistertitels keine wesentliche Bedeutung, ja die Bezeidinung»Buchdruckmeister«nimmt sich etwas komisch aus, zumal wenn dieser schöne Titel den Briefbogen oder die Be suchskarte ziert. Maßgebend für die Ablegung der Prüfung ist Paragraph 129 der Gewerbeordnung, nach dem nur solchen Per sonen die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen zusteht, die das 24. Lebensjahr vollendet und eine Meisterprüfung bestanden haben. Wenn auch diese Anleitungsbefugnis in besonderen Fällen ohne Prüfung verliehen werden kann, dem Setzer- oder Drucker gehilfen wird es wohl nicht erspart bleiben, die Meisterprüfung abzulegen, will er einmal eine Stellung einnehmen, in der ihm die Lehrlinge zur Anleitung unterstehen. Deshalb hat die Meister prüfung auch für das Buchdruckgewerbe ihre Bedeutung. Man sollte nun meinen, daß die Meisterprüfung vor allen Din gen auch der Feststellung der Befähigung zur Anleitung von Lehrlingen dienen müßte. Indessen sagt die Gewerbeordnung ' n § J 33 : »Die Prüfung hat den Nachweis zur selbständigen Ausführung und Kostenberechnung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes sowie der zu dem selbständigen Betrieb desselben sonst notwendigen Kenntnisse, insbesondere auch der Buch- und Rechnungsführung zu erbringen.« Und wir wissen es ja aus vielen Fällen, daß die Prüfung mit bestem Erfolge abgelegt 58 wurde, die betreffenden Meister aber nicht die geringste Befähi gung zur Anleitung der Lehrlinge besaßen. Wenn nun schon auf diesen w ichtigen Punkt kein Wert gelegt wird, wie steht es dann mit den übrigen Nachweisen, die durch die Meisterprüfung erbracht werden sollen? Eine Prüfung ist wohl immer eine peinliche Angelegenheit. Sie kann demTüchtigen zum Verhängnis werden und derUntüchtige kann sie gut bestehen. Aber deshalb braucht man sie nicht ganz zu verwerfen. Ebenso wie sich der Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit einer Prüfung zu unterziehen hat, um feststellen zu können, ob er die für einen Gehilfen nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, kann der die Selbständigkeit im Berufe anstrebende Gehilfe einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden. Ja, es ist sogar notwendig, daß diese Prüfung ganz besonders streng genommen wird, denn wir haben im Buch druckgewerbe auch eine ganze Reihe von selbständigen Fach leuten, denen es beträchtlich an der in der Gewerbeordnung verlangten Befähigung fehlt. Wenn eine Meisterprüfung ab gehalten wird, dann soll sie auch eine Meisterprüfung sein. Leider ist sie nicht überall so, wie sie sein sollte. Sie entspricht vielfach nicht mehr den Forderungen, die man heute an einen Meister im Buchdruckgewerbe zu stellen hat. Vor allem fehlt ihr auch die Einheitlichkeit. Wenn heute ein Prüfling in der Stadt X die Prüfung nicht besteht, weil es hier zufällig etwas strenger genommen wird, dann geht er morgen in die Stadt Y und besteht sie dort mit Note I. Schuld an diesem Zustand ist einesteils die oft fragwürdige Zusammensetzung des Prüfungs ausschusses, andernteils die starke Verschiedenheit in der Auf gabenstellung. Eine Meisterprüfung im Buchdruckgewerbe kann nur von einem Buchdrucker abgenommen werden, und zwar von einem Fachmann, der mit seinen Fachkenntnissen wesentlich über dem Prüfling steht. In den Richtlinien für die Meister prüfung des Deutschen Buchdrucker-Vereins heißt es deshalb auch mit Recht, daß in die Prüfungsausschüsse Fachleute von Ruf gehören. Ist es aber schon schwer, in größeren Druckstädten die geeigneten Persönlichkeiten für die Prüfungsausschüsse zu finden, wieviel mehr in der Provinz. Die Durchsetzung des Buchdruckgewerbes mit berufsfremden Inhabern und Leitern bringt eben allmählich einenMangel an fachtechnisch vollkommen durchgebildeten Prinzipalen für derartige Ausschüsse. Diesem Umstand könnte man dadurch Rechnung tragen, daß für jeden Handwerkskammerbezirk nur ein Prüfungsausschuß gebildet wird und dieser alle Prüflinge im Bezirk zusammenfaßt. Dann müßte die große Verschiedenheit in der Aufgabenstellung un bedingt vermieden werden. Der Deutsche Buchdrucker-Verein hat wohl die Richtlinien für die Meisterprüfung herausgegeben, sie dürften aber nur in wenigen Städten Anwendung finden. Es wäre besser gewesen, in diese Richtlinien, anstatt die vielen Stoffgebiete aufzuzählen, scharfumrissene Beispiele für die Zu sammenstellung der gesamten Prüfungsaufgaben für Setzer und Drucker aufzunehmen. An Hand solcher Beispiele kann jeder Prüfungsausschuß den notwendigen Stoff für die Prüfung zu sammenstellen. Wichtig ist es nun vor allen Dingen, daß der Prü fungsstoff auch der Meisterprüfung entspricht. Was besagt bei spielsweise die Beantwortung von 150 Fragen, wenn diese einen Stoff behandeln, der für die Feststellung der Meisterbefähigung belanglos ist, oder wenn die Fragen zwei- und dreideutig sind. Fragen wie »Wie heißen die Hauptwerke Gutenbergs?«, »Wann ist Friedrich Koenig gestorben?«, oder die vieldeutige Frage »Welche drei Haupteigenschaften soll jede Drucksache auf weisen?« sind doch sicherlich nicht für die Meisterprüfung ge eignet. 40 oder 50 eindeutige Fragen aus den Gebieten der heu tigen Technik des Buchgewerbes, aus den verwandten Berufen, aus der Betriebsorganisation, der Lehrlingsausbildung, dem Arbeitsrecht u. a. würden vollständig ausreichen, um die theo retischen Fachkenntnisse des Prüflings beurteilen zu können. Die Kalkulation von Drucksachen nach dem Deutschen Buch druck-Preistarif spielt bei der Meisterprüfung mit die wichtigste Rolle. Wie ist es aber möglich, nach dem Preistarif zu berechnen, wenn es den Prüflingen gar nicht gestattet ist, den Tarif zu ver wenden, wie dies tatsächlich in einigen Städten der Fall ist? In der Kalkulation muß die Aufgabenstellung etwas vorsichtig
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