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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-28.1931
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193100001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19310000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 3, März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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Eßlingen (Vt'vgvuti'insrt'v vevhnnöenAveit W im neuen ja'« 1 sei gleichzeitig rter nnnsch t« v giiichxniaevtolB c ftli«ä e " Die Forderung, daß das erweiterte Schuljahr in angemessen. Umfang auf die Berufsausbildung anzurechnen ist, setzt ' " gewisse Bereitwilligkeit der Arbeitgeber voraus. Zweifell 11 « könnte die Lehrzeit eine Verkürzung erfahren, da der Jugend liehe körperlich kräftiger und geistig durchgebildeter in seiner Beruf eintritt. Das erste Lehrjahr wird ohnehin in den meister Fällen sehr unproduktiv verwandt. Aber die Arbeitgeber haltet gerade im jetzigen Zeitpunkt die Durchführung der Maßnahme nicht für geeignet. Sicherlidi ist auch die Bereitwilligkeit der Eltern, gerade in der gegenwärtigen Zeit des Lohnabbaues und der Steuerbelastung das Opfer auf sich zu nehmen, sehr gering. Im übrigen dürften dieV orbereitungen für die Lehrstellen Vermittlung zu Ostern 1931 schon getroffen sein. Schwierigkeiten für die Lehrstellenvermitt lung dürften sonst wohl kaum in größerem Umfange bestehen. Dieser als Notmaßnahme gedachten verlängerten Schulpflicht stehen also mancherlei Bedenken entgegen. Für eine dauernde Regelung ist der Zeitpunkt ungeeignet, da das Reich und die Länder angesichts der Einschränkungen ihrer Etats die Mittel nicht aufbringen können. Es fehlt auch noch eine einwandfreie finanzielle Berechnung derKosten für die allgemeineEinführung der verlängerten Schulpflicht. Vor allem aber ist die Frage, welcher Schulgattung, ob Volks oder Berufsschule, das erweiterte Schuljahr zugesprochen werden soll, noch keineswegs geklärt. Jede der beiden Schulgattungen nimmt mit guten Gründen das weitere Schuljahr für sidi in Anspruch. Ohne Zweifel wird die Durchführung der erweiterten Schulpflicht als dauernde Einrichtung eine weittragende Re organisation des gesamten öffentlichen Schulwesens zur Folge haben. Auch in England ist es nicht einfach bei der Einführung eines neuen Schuljahres geblieben. Die in England gefundene Lösung bedeutet vielmehr eine gründliche und umfassende Schul reform. Daher hält es der Bundesvorstand für empfehlenswert, daß sich die Schulbehörden, die Vertreter der Lehrerschaft der beiden Schulgattungen, mit den Vertretern der Wirtschaft über den Lehrplan und über die organisatorische Eingliederung ver ständigen. Sobald die wirtschaftliche Lage sich bessert, muß diese große Reform in Angriff genommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es die Aufgabe, weitere Kreise für diesen Ge danken zu gewinnen, vor allem aber die Elternschaft immer wieder auf die große Bedeutung dieses Reformplanes hinzu weisen. Die vom Bundesvorstand vorgelegte Entschließung wurde einstimmig angenommen. Sie hat folgenden Wortlaut. »Die Verlängerung der Schulpflicht ist aus gesundheitlichen, jugendpsychologischen und sozialpädagogischen Gründen eine unumgängliche Notwendigkeit. Die Gewerkschaften sind bereits früher grundsätzlich für die Verlängerung der Schulpflicht ein getreten. An dieser Auffassung halten sie fest. Die Verlängerung der Schulpflicht bedeutet erweiterten Jugend schutz, da der ganztägige Schulbesuch den Eintritt in ein Ar beitsverhältnis um ein volles Jahr hinausrückt. Diese längere Fernhaltung von der Erwerbstätigkeit schafft Raum, den Jugend lichen körperlich zu kräftigen, und läßt ihm Zeit, geistig zu reifen. Er wird dann seine Berufsentscheidung mit größerer Sicherheit treffen können. Von einer Verlängerung der Schulpflicht ist überdies eine Hebung der geistigen Ausbildung und charakter lichen Erziehung unseres Volkes zu erwarten. Die Verlängerung der Schulpflicht hat gleichmäßig für alle Jugendlichen zu gelten. Für die betroffenen Familien ist eine Sonderfürsorge in ausreichendem Maße unerläßlich. Gegen den Vorschlag, die Verlängerung der Schulpflicht auf zwei Jahre zu befristen und nur für die Volksschüler in den Städten einzuführen, sind große Bedenken zu erheben. Dieses Provisorium wäre geeignet, den Grundsatz der allgemeinen Schulpflicht zu gefährden. Die Erweiterung der Schulpflicht ist für die Reorganisation des gesamten öffentlichen Schulwesens von weittragender Bedeu tung. Die erweiterte Beschulung darf w r eder in einer einfachen Verlängerung des Elementarunterrichts (Volksschule) bestehen, noch darf sie (durch Besuch spezieller Berufsschulen) zu einer vorzeitigen Berufsentsch eidun g führen. Uber Lehrplangestaltung und organisatorische Angliederung sollten sich die Behörden, die Vertreter der Lehrerschaft der Volks- und Berufsschulen mit Vertretern der Wirtschaft verständigen.« (Iiuruktcrkuiiric für <lie lti‘rnfVinsiIil Dr. von Kreusch hat im Verlag für Wirtschaft und Verkehr in Stuttgart ein Buch herausgebracht, das er »Praktische Menschen kunde« nennt. Er behandelt darin Handschrifts-, Schädel-, Ge sichts-, Hand- und Bewegungsmerkmale als Hilfsmittel im täg lichen Leben. Das Buch ist bereits in zweiter Auflage erschienen und gibt denen, deren Beruf die praktische Menschenkunde erfordert, wertvolle Fingerzeige. (300 Seiten Ganzleinen 8,50 M.) Mit Genehmigung des Verlages geben wir daraus das nach folgende Kapitel wieder.
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