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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-28.1931
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193100001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19310000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 4, April
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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gewerbeschule: 112 Tagesschüler, 352 Abendschüler (darunter ein erheblicher Prozentsatz Berufsschüler), Berufsschule: etwa 3700 Berufsschüler. Die Berufsschule ist gesetzliche Pflichtschule — die Kunstgewerbeschule ist Freiwilligkeitsschule. Die Berufs schule dient der Berufsausbildung — die Kunstgewerbeschule zum großen Teil der Fortbildung auf der Grundlage jener Ausbildung. 7. Die überhebliche Art und Weise, in der Professor Bosselt seine Forderungen gegenüber der Berufsschule stellt, verdient, daß sie entschieden zurückgewiesen wird. Der Leiter einer Kunst gewerbeschule, der durch seine Forderungen beweist, daß ihm die neuzeitliche Berufsschularbeit vollständig unbekannt ist, kann überhaupt nicht das Recht für sich in Anspruch nehmen, die Berufsschule durch Lehrplankontrolle unter Kuratel zu stellen. Wenn Professor Bosselt die Aufwendungen einer Stadt für eine Kunstgewerbeschule bereits dann als gerechtfertigt ansieht.wenn jährlich nur ein bedeutender Schüler die Schule verläßt, dann muß man demgegenüber doch betonen, daß keine Stadt sich solchen Luxus leisten kann, weil ihr dann die Mittel fehlen, um Einrichtungen zu schaffen, die Hunderten und Tausenden von jungen Menschen die für ihren Lebenskampf notwendige Berufsausbildung zu sichern haben; noch dazu, wo sie zur Schaffung solcher Einrichtungen gesetzlich verpflichtet ist. Es ist mir eine Genugtuung, die sachliche Richtigkeit meiner Auffassung in einem Artikel des Studiendirektors Dr. Hauschild, Leipzig, bestätigt zu finden, der in den »Blättern für Berufs erziehung« zu der gleichen Frage Stellung nimmt. Seine Aus führungen waren mir jedoch bei der Niederschrift des vor stehenden Artikels im Dezember noch nicht bekannt. Friedrich Tegtmeier, Braunschweig Vorfaereitungskurse für die Gewerbelehrerausbildung Nach den Bestimmungen über die Ausbildung von Gewerbe lehrern in Preußen (vom g.Juli 1930) können in die berufspäd agogischen Institute neben Inhabern von Reifezeugnissen staatlich anerkannter Fachschulen, Ingenieuren, Volksschullehrern und Abiturienten mit mindestens zweijähriger gewerblicher Tätig keit, auch Praktiker mit guter Berufserfahrung, wie Meister und Facharbeiter, aufgenommen werden. Von den Praktikern wird jedoch durch Eignungsprüfung der Nachweis einer für die Aus bildung zum Gewerbelehrer geeigneten Bildung gefordert. Die Eignungsprüfungen sind der Reifeprüfung der höheren Lehr anstalten gleichwertig, jedoch nicht gleichartig, denn Sprachen kenntnisse werden nicht verlangt. Um begabten Angehörigen praktischer Berufe Gelegenheit zu geben, sich die für das Bestehen dieser Eignungsprüfung erforder lichen Kenntnisse zu erwerben, sind behördliche Vorbereitungs kurse in Berlin, Breslau, Frankfurt am Main und Essen eingerichtet worden, die natürlich nicht dazu bestimmt sind, eventuell vor handene Lücken der Elementarbildung auszufüllen, sondern die zu gleichen Teilen der Vermittlung allgemeinen Wissens (Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Rechnen, Naturkunde) und der Vermitt lung sachlichen Wissens und sachlicher Fertigkeiten dienen. Um auch jungen Leuten außerhalb der vier genannten Städte die Teilnahme an den Sonderkursen zu ermöglichen, ist eine Zu sammenarbeit mit den Arbeitsämtern geschaffen worden. Den jungen Leuten, die an den Kursen teilnehmen wollen, sollen Stellen in einer der Kursusstädte vermittelt werden. Ferner soll nach Möglichkeit dahin gestrebt werden, daß sie während der Dauer des Kursus in Arbeit bleiben. Diese Zusammenarbeit hat sich nach den Ausführungen des preußischen Handelsministers im Landtag bewährt. Es können jedoch nicht allzuviel solcher Kurse eingerichtet werden, weil sonst eine Überfüllung des Be rufs zu belürchten wäre. Bis jetzt haben sich schon vier- bis fünf mal mehr junge Menschen gemeldet, als untergebracht werden können. Schulgeld beträgt 2 RM. für die Halbjahrs-Wochenstunde, also 18 RM. pro Halbjahr bei neun Unterrichtsstunden in der Woche. Über die Zulassung zum Kursus entscheidet der Kursusleiter. Beihilfen während der Dauer des Vorbereitungskursus stehen von keiner Seite zur Verfügung. Die Dauer der Kurse ist auf sechs Semester vorgesehen, doch können die Teilnehmer ent sprechend ihrer Vorbildung sich auf einzelne Kurse beschränken bzw. unmittelbar in Mittel- oder Oberkurse eintreten. Vorbedingung für die Aufnahme in diese Kurseist: I. Vollendung des 19. Lebensjahres; 2. Besitz einer guten Volksschulbildung und abgeschlossener Besuch einer Berufsschule oder einer gleich wertigen Anstalt; 3. Nachweis einer praktischen Tätigkeit von mindestens vierjähriger Dauer auf einem Berufs- oder Fachgebiet, für das fachliche Kurse eingerichtet oder Eignungsprüfungen ab gehalten werden sollen; 4. ein polizeiliches Führungszeugnis; 5. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit der besonderen Er klärung, daß der Bewerber den Anforderungen des Berufes des Gewerbelehrers körperlich gewachsen ist. Gesuche um Zulassung sind an die Leiter der Vorbereitungs kurse: Direktor Koppe, Berlin, Grünthaler Straße 5 (14. Berufs schule); Direktor Giesebrecht, Breslau, Willmannstraße 4 — 6 (1. gewerbliche Berufsschule); Direktor Hecker, Essen (Ruhr), Alfredisstraße 44 (2. Berufsschule für Handwerker); Direktor Walter, Frankfurt am Main, Moltkeallee 23 (3. Berufsschule für Graphik und gestaltende Gewerbe), zu richten. Die Kurse sollen vor allem dazu dienen, aus den Reihen der gewerblich Tätigen einen geeigneten Nachwuchs für die Berufs schullehrerschaft heranzubilden. Diese Vorbildungsarbeit ist um so nötiger, als auch die diesjährigen Aufnahmeprüfungen an den berufspädagogischen Instituten ein wenig befriedigendes Er gebnis gehabt haben. Es soll sowohl an den beruflichen wie auch an den allgemeinen Kenntnissen empfindlich gemangelt haben. Zur Aufnahme hatten sich 2281 Prüflinge gemeldet, da von waren 71 Diplomingenieure, 22 Volksschullehrer, 170 techni sche Lehrerinnen, 696 Fachschulabsolventen, 351 Abiturienten und 971 Praktiker. Aufgenommen wurden nach dem Schulplan nur 360 Anwärter; daraus ergibt sich auch die große Zahl der Zurückgewiesenen. Psychotechnische Eignungsprüfungen Die Schulentlassenen, die jedes Jahr um die Osterzeit herum in ihren Lebensberuf eintreten, haben in den meisten Fällen noch keine rechten Vorstellungen von den Arbeiten und den An forderungen, die der erwählte Beruf an sie stellt. Ebenso weiß der sie aufnehmende Lehrbetrieb noch nicht, ob der sich als Lehrling meldende junge Mann auch körperlich und geistig zum Beruf geeignet ist. Um hier einige Klarheit zu schaffen, haben die meisten Gewerbe Eignungsprüfungen eingeführt. In der Lehr lingsordnung des Buchdruckgewerbes ist ebenfalls eine solche Prüfung vorgesehen, die auf verschiedenen Grundlagen durch geführt wird ZumTeil wird auch die psychotechnische Eignungs prüfung angewandt, die aber zu manchen Bedenken Anlaß bietet. Bis vor einigen Jahren erfolgte die Auswahl der Lehrlinge aus schließlich durch den Lehrherrn oder dessen Stellvertreter, den Betriebsleiter, Faktor usw., die sich dabei auf ihr Fachwissen und ihre Menschenkenntnisse verließen. Wurde die Auswahl recht sorgfältig durchgeführt, der Bewerber mit den Arbeitsräumen und dem Material bekannt gemacht, so konnte man aus seinem Verhalten sich ein zutreffendes Bild von seiner Eignung machen. Fehlschlüsse sind natürlich auch bei sorgfältigster Beobachtung nicht ausgeblieben. Niemals darf außer acht gelassen werden, daß die jungen Leute im Werden begriffen sind und deshalb derGang der körperlichen und geistigen Entwicklung nicht mit Bestimmt heit vorausgesagt werden kann. Es kommt bei der Prüfung aber auch nur darauf an, den höchstwahrscheinlichen Entwicklungs gang vorauszuahnen. Ist es nun dem psychotechnischen Eignungsprüfer möglich, an Hand seiner Apparate, Tabellen usw. die geistige und körper liche Befähigung sowie deren Entwicklung zu ermitteln? Diese Frage muß mit einem glatten Nein beantwortet werden. Zu ermitteln ist nur die augenblickliche Leistungsfähigkeit wäh rend der Prüfung. Für die Eignung zu dem Beruf ist diese aber ziemlich belanglos. Bedingt durch die wirtschaftliche Lage der
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