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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-28.1931
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193100001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19310000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1, Januar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
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Vorstoß der preußischen Regierung ist bereits erfolgt.) Freilidi hat dieses mit Ertüchtigung zunächst wenig zu tun. Nun — wenn man überhaupt auf eine Erweiterung der Schulpflichtzukommen will — dann natürlich nur zu einer solchen der Schuljahre an der Berufsschule. Nur eine solche läge im Interesse des Gewerbes und seiner Angehörigen. Daß auch das graphische Gewerbe be ziehungsweise dessen Organisationen zu allen diesen Fragen kurz über lang entscheidend Stellung nehmen muß, ist klar zu sehen. Zum Beispiel, wenn vom Reiche aus das »Gesetz der Einheitsschule« zur Debatte gestellt werden wird. Die Lehrlings ordnung für das graphische Gewerbe ist bereits ein kleiner positiver Beitrag seitens des Gewerbes — das Berufsausbildungs gesetz eine Vorstufe seitens des Reiches. — In diesem Zusam menhänge sei auf die Maßnahmen hingewiesen, die zur Zeit — wenigstens in Sachsen — das höhere Schulwesen im Sinne einer Vereinfachung, und die das Kunstgewerbeschulwesen im Reiche betreffen. Alle diese Erscheinungen sind Symptome da für, daß das Ausbildungswesen in ein Stadium der Entwicklung zu treten sich anschickt, die alle Untergebiete — also auch das graphische Ausbildungswesen — wesentlich und substantiell stark in Mitleidenschaft ziehen wird. Soweit ein einzelner über haupt die Dinge undTendenzen durchschauen kann, scheint mir zur Zeit die Formel »Systematisierung« das Bündel der Einzel erscheinung am besten zu bezeichnen. Daß natürlich jede irgendwie geartete, von welcher Seite auch immer kommende Umformung des Ausbildungswesens des be ruflichen — und damit des graphischen — Nachwuchses auch die weitere Fortbildung des erwachsenen Arbeiters mitbestimmen, ja vielleicht in ganz neue Bahnen umbiegen wird, erscheint zum mindesten als sehr wahrscheinlich. Der hier skizzierte Pro- blemenkreis ist daher auch unter diesem Gesichtspunkt zu analysieren — und zwar rechtzeitig. Bei dieser Betrachtung der Erscheinungen und der Möglichkeiten ist auch die spukende Gestalt der Arbeitsdienstpflicht beizuziehen, und zwar nach der erwachsenen-psychologischen, nach der beruflichen und nach der arbeitsrechtlichen Seite hin; denn auch die Arbeitsdienst pflicht wird wie das 9. und 10. Volksschuljahr von bestimmten Kreisen als ein — grob-äußerliches — Mittel zur Drosselung der Arbeitslosigkeit angesprochen und daher wohlwollend be handelt. Die Frage der Überschrift ist bestimmt noch nicht zu bejahen. Die Möglichkeit einer Veränderung ist aber bedenklich nahe gerückt. Diese Möglichkeiten sind nicht auf das einzelne Ge werbe beschränkt, sondern organisch mit anderen Bezirken des gesellschaftlichen Lebens verknüpft, worauf diese Zeilen gleich zeitig hinweisen wollten. Dr. Hauschild, Leipzig Enveiternug der allgemeinen Selni!|»flielil ! Unter den Vorschlägen, die zur Entlastung des Arbeitsmarktes von der Regierung gemacht werden, befindet sich die schon lange von der Sozialdemokratischen Partei und den Gewerkschaften vertretene Forderung, die allgemeine Schulpflicht um ein Jahr zu verlängern. Die Vorschläge zur Durchführung dieser For derung verdichteten sich bereits im Reichstag und Preußischen Landtag zu Anträgen, die wahrscheinlich in einem baldigen Reichsgesetz ihren Niederschlag finden werden. In anderen Kulturstaaten zeigen sich ähnliche Bestrebungen, zum Beispiel in den Vereinigten Staaten und in England. In England ist kürzlich ein neues Gesetz angenommen worden, durch das für 400 000 Kinder ein weiteres Schuljahr vorgesehen ist; für Schottland, wo die Arbeitslosigkeit am stärksten ist, soll ebenfalls am I. April 1931 ein ähnliches Gesetz in Kraft treten. Es fehlt jedoch nicht an Stimmen, die gegen eine Erweiterung der Schulpflicht sind. Dem ist entgegenzuhalten, daß durch Er sparungen in der Arbeitslosen-Unterstützung ein großer Teil dieser Kosten wieder eingebracht werden kann, auch wenn in bedürftigen Fällen eine Art Erziehungsbeihilfe gewährt wird. Anderseits wird behauptet, daß der Jugendliche ein Jahr später doch der Arbeitslosigkeit anheimfallen wird. Jedoch ist hierbei der Geburtenrückgang nicht in Betracht gezogen worden. Wenn im Jahre 1929 1,25 Millionen Jugendlicher in die Wirtschaft eintraten, im Jahre 1933 aber nur 0,6 Millionen zur Verfügung stehen, so wird doch diese zeitweise Ablenkung des augenblick lichen Überschusses an jugendlichen Kräften den erwünschten Ausgleich bringen. Heute ist unser Gewerbe außerstande, an teilmäßig die bisherige Zahl der Jugendlichen aufzunehmen, weil ein starker Prozentsatz ausgesteuerter arbeitsloser Neu- ausgelernter schon ein trauriges Dasein fristet. Sie verlernen die häufig sehr kümmerlichen, sich in der Lehrdruckerei angeeig neten Kenntnisse und Fertigkeiten und liegen den Eltern zur Last. Viele junge Reiser am Lebensbaum des Gewerbes werden verdorren müssen. Die von der Regierung geplanten Maßnahmen haben jedoch nicht nur wirtschaftliche Bedeutung, sondern sie sind in päd agogischer Hinsicht dringend notwendig. Die großen Umwäl zungen im wirtschaftlichen und staatsbürgerlichen Leben stellen an den einzelnen Anforderungen, denen nur durch die Verlänge rung der Schulpflicht entsprochen werden kann. Zu dieser Frage äußert sich der bekannte Schulmann Georg Kerschensteiner, München: »Je mehr die Lebensarbeit* auf allen Gebieten in technischer, geistiger und moralischer Hinsicht erhöhte Anfor derungen stellt, je mehr die politische Verfassung Verantwor tung auf jeden einzelnen Bürger legt, je gespaltener die Volks gemeinschaft auseinanderstrebt, desto unverantwortlicher ist es, den Jugendlichen ohne jeden oder mit einem kümmerlichen Schutz dem Chaos der Lebensgemeinschaft gerade in jenen Jahren zu übergeben, in dem er im stärksten Gärungsprozeß steht, in denen die Autonomie des Charakters sich einzustellen beginnt.« Jeder Kollege, der verantwortungsvolle Arbeit als Mitglied des Fachausschusses zu leisten oder als Anführgespan einen Jugend lichen zu betreuen hat, wird die Richtigkeit dieser Äußerung bestätigen. Deshalb kann die Frage der Verlängerung der Schul pflicht nur dahin beantwortet werden, daß es besser ist, den Jugendlichen einige Zeit der Wirtschaft zu entziehen und dafür Geldmittel flüssig zu machen. Außer wirtschaftlichen und pädagogischen Aufgaben hat die Ausdehnung der Schulpflicht auch dazu beizutragen, daß die bisherigen »Bildungshärten« abgeschafft werden. Die falsche Auslegung des Schlagworts »Freie Bahn dem Tüchtigen« ver- anlaßte in letzter Zeit viele Erziehungsverpflichteten, ihren Kin dern unter großen Opfern den Weg zu den Berufen zu ebnen, die scheinbar nicht so sehr von der Arbeitslosigkeit heimgesucht sind. Diese schon fast allgemeine Einstellung hat dazu geführt, daß sich dem erwerbslosen Arbeiterproletariat zahlenmäßig in erschreckendem Maße ein arbeitsloses akademisches Proletariat hinzugesellt hat. Diesem Zustand geben nachfolgende Zahlen be redten Ausdruck: Die höheren Schulen werden durchschnittlich von 130 bis 140 Prozent der Schülerschaft der Vorkriegszeit be sucht, ihre Oberstufe von 200 Prozent, die Hochschule von 160 Pro zent. Die Zahl der erteilten Reifezeugnisse hat sich in Preußen in dieser Zeit verdreifacht. In der Wirtschaft hat sich dagegen die Verwertung von Kräften mit dieser Vorbildung gegenüber der Vorkriegszeit bei weitem nicht in entsprechendem Maße gesteigert. Die Überschätzung der schulmäßigen Bildung hat den Auftriebswillen der Massen einseitig zur wissenschaftlichen Durchbildung in bestimmten hohen Bildungsstätten gedrängt. Dadurdi erfolgt eine Übersteigerung der Vorbildungsanforde rungen auch bei Arbeitgebern, die keine allzu große Auslese hielten. So konnte es Vorkommen, daß eine Schuhmacher-Innung für ihren Nachwuchs die Mittlere Reife forderte. Anderseits war es zum Beispiel dem Buchgewerbe häufig nicht möglich, aus den Schulentlassenen der Volksschule solche Kräfte heraus zufinden, die den geistigen und technischen Anforderungen des Gewerbes entsprachen. Dies ist nun so schwer, als schon alljähr lich vorher von andrer Seite, z. B. von kaufmännischen Berufen und von einzelnen Gewerben wie Elektrotechnik u. a. die Schüler ausgesiebt wurden. Dadurch wurde als Nachwuchs dem Gewerbe in letzter Zeit viel ungeeignetes Material zugeführt, trotz der in der Lehrlingsordnung vorgeschriebenen und durchgeführten Eignungsprüfungen. Aus diesem Grunde ist von der Frankfurter Berufsschullehrer schaft die Forderung gestellt worden, bei der Einführung der 28
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