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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-26.1929
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192900009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19290000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 3, März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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DAS FACHSCHULWESEN IM BUCHDRUCKGEWERBE MÄRZHEFT DER TYPOGRAPHISCHEN MITTEILUNGEN (Eine ©efaljr für Jas JridjfcfyultBcfcii VON GOTTLIEB FISCHER / NÜRNBERG Für die günftige Entwicklung des Fachfchulwefens im allgemeinen und der Buchdruckerfadifdiulen im befonderen ift die Lehrerfrage von allergrößter Bedeutung. Seit Jahren wird mit allem Nachdruck die Anllellung von Fachlehrern aus der Praxis gefordert. Die Be hörden fcheinen diefe Forderung auch immer mehr anzuerkennen, bereiten jedoch bei der Anllellung die größten Schwierigkeiten. Es ift wohl ganz klar, daß für den Fachlehrer nur ein vollkommen durchgebildeter Fachmann in Frage kommt, eine Perfönlichkeit, deren berufliche Leiftungen als hochwertig anerkannt find, die lieh auch in den meiften Fällen in einer leitenden Stellung befindet. Als Fachlehrer muß er aber außer den reichen Berufserfahrungen die Qualifikation zum »Lehren« befitzen. Alfo eine Kraft, die einem andern Lehrer der Berufsfchule in keiner Weife naebftehen darf. Nun ift es geradezu erftaunlich, wie die Fachlehrer in bezug auf Gehalt und Dienftzeit den geprüften oder aus dem Volksfchuldienfl hervorgegangenen Gewerbelehrern gegenüber behandelt werden. Gehälter werden den anzuftellenden Kollegen geboten, die viel fach nur die Höhe des Setzerminimums betragen, die Dienftftunden werden fall auf das Doppelte der übrigen Lehrer bemeffen, die Ferien werden in verfchiedenen Fällen gekürzt, und die Anllellung ift in den meiften Fällen unficher. Die Folge davon ift, daß die wirklich tüchtigen und befähigten Kräfte von der Lehrtätigkeit, die übrigens noch einen Harken Idealismus vorausfetzt, nichts wiffen wollen, daß aber auch unter den bereits angellellten Fach lehrern die Erregung über diefe ungerechte Zurückfetzung zu- fehends wächft. Wo liegen nun die Urfachen diefer Zurückfetzung? Die Behörden erkennen den Fachlehrer nicht als »Lehrer« an, fondern betrachten und benennen ihn als >Werkmeifter<; Ge behandeln ihn deshalb gehaltlich und dienftlich wie die übrigen Werkmeifter in den ftaat- lichen und ftädtifchen Betrieben (z. B. in Gas- und Elektrizitäts werken). Diefe Einfehätzung gefchieht, obwohl von allen Kreifen, auch von den Schulbehörden, der Fachunterricht als der wichtiglle Teil bezeichnet wird; folgerichtig müßte dann aber auch der Fach lehrer als die wichtiglle Lehrkraft in der Berufsfchule angefehen werden. Dem ift nicht fo. Als Einwand für eine geringere Ein- fchätzung bringt man immer das Märchen, »der allgemeine Unter richt fei weit fchwieriger als der Fachunterricht, und dann haben ja die aus der Praxis kommenden Fachlehrer keine pädagogifche Vorbildung«. Ein Nürnberger Berufsfchullehrer, Vorfitzender der feminariftifch gebildeten gewerkfchaftlichen Lehrergruppe, hat ja unlängftden protokollarifch feftgelegten Ausfpruch getan; »Solange die Fachlehrer nur die Meifterprüfung abgelegt haben, erkenne ich fie nicht als Lehrer an.« Alfo auch von einer Seite, die für ein kollegiales Zufammenarbeiten in erller Linie berufen wäre, geht der Widerftand gegen die Fachlehrer aus. Wie lieht es denn nun in Wirklichkeit aus? Der Fachunterricht erfordert zunächft eine um fangreiche, gründliche Vorbereitung und Nachbearbeitung. Dann darf man lieh nicht einbilden, daß lieh der Fachlehrer nur in das Schulzimmer Hellt und den Schülern beim Arbeiten zufieht. Die methodifche Behandlung des fachlichen Unterrichtsftoffes erfordert doch wohl eine in den Stoff viel mehr eindringendere und technifch ficherere »Lehrtätigkeit als manche Fächer im allgemeinen Unter richt. Nehmen wir ein Beifpiel. Buchführung, Staatsbürger- und Gefetzeskunde braucht vom Berufsfchullehrer nicht »erfunden« zu werden, er braucht den gegebenen Stoff nur zu verarbeiten, aber im Fachunterricht für Setzer müffen immer wieder neue typogra- phifche Formen geftaltet, muß für jede Arbeit der wirtfchaftlicfafte und technifch richtigfte Arbeitsvorgang erdacht werden. Und die pädagogifche Befähigung, ift fie nur den Berufslehrern eigen? Ift etwa der Fachlehrer, der in feiner Klaffe Begeifterung und Arbeitsfreude fchafft, in der fich die Schüler felbft difziplinieren, pädagogifch unfähig? Ja, viele Fathlehrerkollegen wiffen gar nicht, daß fie ausgezeichnete Pädagogen find, weil fie eben nicht »abge- ftempelt« find. Der Stempel für die erhaltene pädagogifche Vor bildung bietet aber noch lange keine Gewähr für die tatfächliche Befähigung. Es hat alfo den Anfchein, die Fachlehrer aus der Praxis von der Berufsfchule auszufchalten,damit andere Herren »freieBahn« haben. Demgegenüber müffen die Fachlehrer folgende Forderungen erheben: 1. Einführung kurefrifliger pädagogifdier Kurfe für die Fachlehrer aus der Praxis. Prüfung und Beglaubigung der pädagogifchen Vor bereitung. 2. Gleichmäßige Behandlung aller an Berufs- und Fachfchulen tätigen Lehrkräfte in gehaltlicher und dienftlicher Hinficht (Pflichtllunden- zahl und Ferien). 3. Abfchaffung der Bezeichnung >\Verkmeifler< und Einführung gleicher Amtsbezeichnungen. 4. Etatmäßige Aufteilung auch der Lehrkräfte aus der Praxis und gleiche Penfionsrechte wie für die übrigen etatsmäßigen Beamten des Staates oder der Städte. Von diefen Grundforderungen kann und darf nicht abgewichen werden. Sie find an allen zuftändigen Stellen mit Nachdruck zu erheben und mit Beweifen zu belegen. Die Reichsregierung, die Länder und Städte, der Städtetag, die politifchen Parteien, die Ge- werkfehaften und Fachausfchüffe müffen über das Unrecht an den Fachlehrern aufgeklärt werden. Die Entwicklung und Bedeutung des Berufsfchulwefens macht es den betreffenden Stellen zur Pflicht, auch die Fachlehrkräfte würdig und ihren Aufgaben und Leiftungen ent- fprechend zu behandeln. Bit Etmfdjettprüfungen fit VON PAUL GEIST / LEIPZIG Von zwei Jahren liegen nunmehr die Ergebniffe der Zwifchen- prüfung der Buchdruckerlehrlinge in Leipzig vor. Wenn auch über ihre Auswirkung noch kein abfchließendes Urteil möglich ift, fo follen fie doch hier wiedergegeben werden, um dadurch zur Be- feitigung der Mängel, die lieh bei der Prüfung herausftellten, bei zutragen und den Ausbau des gefamten Prüfungswefens zu fördern. Ferner gilt es, durch ihre Veröffentlichung den Nachweis zu führen, daß die Durchführung der Lehrlingsordnung für das Buchdruck gewerbe auch für die Handwerks- und Gewerbekammern eine Notwendigkeit ift, die ihr bis jetzt ablehnend oder abwartend gegenüberftehen, zum Schaden der ihr unterftellten Lehrlinge, die die Vorteile einer geregelten Werkftattausbildung entbehren müffen und meift noch durch ungenügenden Fachfchulunterricht doppelt gefchädigt werden. Wie das Gewerbe von allen feinen Angehörigen in großen und kleinen Orten die gleichen Grund lagen des beruflichen Könnens und allgemeinen Willens verlangt, fo follte auch bei der Ausbildung des gewerblichen Nachwuchfes kein Unterfchied zwifchen den Lehrlingen der großen und kleinen Orte gemacht werden. Die Lehrlingsordnung Hellt deshalb auch die Ausbildung des Nachwuchfes auf breite Grundlage. Um ihr Ziel zu erreichen, gilt es, lieh für ihre Durchführung auch einzufetzen. Nachfolgende Aufllellung gibt eine Überficht über das Ergebnis der Zwifchenprüfung im Jahre 1927, an der 148 Setzerlehrlinge be teiligt waren. Diktat: 81 mal Gut (bis 10 Fehler), 47mal Genügend (bis 20 Fehler), 20mal Ungenügend (über 20 Fehler). Insgefamt wurden 1821 Fehler gemacht; in einer Arbeit durchfchnittlich alfo 12,3 Fehler. Mündliche Prüfung: 96mal Gut (bis 2 Fragen falfch beantwortet), 44mal Genügend (3 bis 5 Fragen falfch beantwortet), 8mal Un genügend (über 5 Fragen falfch beantwortet). Von den geftellten 12 Fragen wurden durchfchnittlich 2,5 Fragen falfch beantwortet. Praktifche Prüfung: 8omal Gut (bis 2 Fehler), 58mal Genügend (3 bis 5 Fehler), iomal Ungenügend (über 5 Fehler). 75
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