Suche löschen...
Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-26.1929
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192900009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19290000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 5, Mai
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
läffig ift. Auch der Fortbildungsunterricht gehöre zur Berufsausbil dung. Könne auch die Schulzeit nicht in die gefetzliche tägliche Arbeitszeit eingerechnet werden, fo ift ein Umlegen der verfäumten Zeit auf die andern Wochentage nicht angängig. Die Vorentfcheide wurden aufgehoben und die Klage ans Landgericht zurückgewiefen. Die Rückerflallung von Fahrkoflen bei Studienreiten der Lehr- perfonen an Fachfchulen regelt ein Erlaß des preußifchen Handels- minifters vom 22. November 1928. Er lautet: Im Hinblick auf die Änderung der Klaffeneinteilung bei der Reichsbahn beftimme ich in Abänderung meines ErlafTes vom 20. Mai 1925, daß den Lehr- perfonen an den Fachfchulen meiner Verwaltung bei Studienreifen mit der Eifenbahn die Köllen der Fahrt in der zweiten Wagenklaffe zu erftatten find, fofern diefe Wagenklaffe benutzt worden ilt. Hin- fichtlich der Ausflüge mit Schülern zu belehrenden Zwecken ver bleibt es bei den geltenden Beflimmungen. Die Prüfungszeugniffe des Prüfungsausfchuffes der Reichsdruckerei haben nach einem Erlatfe des preußifchen Miniflers für Handel und Gewerbe vom 27. November 1928 die gleiche Wirkung wie die Prüfungszeugniffe der Handwerkskammern. Der Erlaß lautet im wefentlichen: »Auf Grund des Paragraph 131, Abfatz 2, der Ge werbeordnung wird den Prüfungszeugniffen des bei der Reichs druckerei gelleilten Prüfungausfchuffes für die Gewerbezweige der Stereotypie, Photographie, Chemigraphie, Lithographie, Schrift- fchneidekunft und Kupferflecherei die Wirkung der Zeugniffe über das Beflehen der Gehilfenprüfung beigelegt.« Bekanntlich hält die Reichsdruckerei ihre eigenen Aufnahme- und Schlußprüfungen ab. Für die Gewerbezweige der Setzer und Drucker war bereits früher ein gleicher Erlaß erfchienen. Zur Eignungsprüfung in Bremen hatten (ich 46 Setzer- und Drucker lehrlinge gemeldet. Sie mußten zunächll einen Lebenslauf, ein Diktat und einen Auffatz fchreiben fowie fieben Rechenaufgaben löfen; außerdem wurden fie auf Sinnesleiftungen der Hand und des Auges geprüft. Das Ergebnis der Prüfung war nicht zufrieden- flellend. So wurden bei einem etwa 150 Wörter umfaffenden Diktat bis zu 58 Fehler gemacht. Drei Prüflinge mußten zurückgewiefen werden, bei vier weiteren wurde die Einflellung als bedenklich be zeichnet. Diefes Ergebnis hat in der Bremer TagesprefTe zu einer Kritik der Schulleitlungen geführt, die den Vorfland des Bremifchen Lehrervereins zu einer längeren Erklärung veranlaßte. Darin kommt zum Ausdruck, »daß bei Abnahme einer .Eignungsprüfung“ die Geeignetheit des Prüfers Vorausfetzung fein muß«. Eine Selbft- verfländlichkeit. Nicht felbflverfländlich ifl aber, daß diefe Eignung nur durch »jahrelange Schularbeit« erworben werden kann. Das würde bedeuten, daß die Abnahme der Prüfung nur Lehrern Vor behalten werden darf. Die Schlußfolgerungen des Lehrervereins werden auch durch die Eifahrungen hinfällig, die in Orten gemacht find, in denen bei den Prüfungen pädagogifch »vorgebildete« Berufs berater mitwirkten. Auch dort mußte das Nachlaffen der Schul- leiflungen feflgellellt werden. Die Gründe hierfür fallen allerdings nicht allein der Schule zur Laft, fondern find hauptfächlich wirt- fchaftlicher und gefellfchafilicher Art. Anfchließend fei noch be merkt, daß in einer Sitzung des Prüfungsausfchuffes, zu der auch die beiden nebenamtlichen Fachlehrer hinzugezogen worden waren, die Erweiterung des Ausfdiuffes gewünfeht und über die zu ge ringe Entfchädigung geklagt wurde. Bei den Prüfungsentfcheiden follen auch die Fachfchularbeiten mit berückfichtigt werden. Die Fachlehrer follen bei der theoretifchenPrüfung hinzugezogen werden. Gehilfenprüfung in Frankfurt a. M. Der diesjährigen Prüfung unter zogen fichgoSetzer,41 Drucker,1 Schweizerdegen,4Galvanoplafliker, davon beflanden 79 Setzer, 38 Drucker fowie der Schweizerdegen und die Galvanoplafliker. Die Ergebniffe gingen im allgemeinen nicht über das Mittelmaß hinaus. Den Prüflingen, die nicht be flanden, wurde der Gefellenbrief vorenthalten. Das Fachfchulwefen und der Deutfche Buchdrucker - Verein. In der Frühjahrsfitzung des Hauptvorffandes des Deutfchen Buchdrucker- Vereins, die am 22. und 23. März in Berlin Ilattfand, wurde auch die Schaffung einer Stelle für Schul- und Ausbildungswefen be- fchloffen. DerTätigkeitsbereich diefer Stelle foll fich auf alle Arbeit nehmer und Prinzipalsföhne erflrecken. Vor allem foll die Stelle für die Durchführung und Ausgellaltung der Lehrlingsordnung und der damit verbundenen Prüfungen forgen.Eine weitere wichtige Aufgabe ifl ihr auf dem Gebiete des Fachfchulwefens zugedacht. Sie foll bei der Herausgabe von Lehrplänen, Lehrbüchern und Anfchauungsmaterial fowie bei den Beratungen über Schulein richtungen und -werkllätten mitwirken. Ihre Arbeit foll Geh weiter auf die Einrichtung und Förderung von Bildungskurfen erllrecken. Zur Begründung wird gefagt, daß noch große Aufgaben auf dem Gebiete des beruflichen Bildungs- und Fachfchulwefens zu leiften feien, die nur durch ganz fyllematifche und umfaffende Arbeit er füllt werden können. Arbeiten aus Berufsfdrulen. Mit Beendigung des Schuljahres mehren fich die Eingänge von Mappen mit Schülerarbeiten aus Berufs- fchulen. Wie alljährlich bringt auch diesmal die Handwerker- und Gewerbefchule Zittau i. Sa. einen recht überfichtlich geordneten Bericht und eine inhaltreiche Mappe mit Buchdruckarbeiten heraus. Aus dem Bericht geht hervor, daß in den Jahren 1928/29 dieSchule von 15 Buchdruckerlehrlingen befucht wurde. Außer den Lehrlings klaffen bellehen noch wahlfreie Klaffen mit Werkllattunterricht. Audi Unterrichtskurfe für dieGehilfenfchaft find eingerichtet. Die in derWerkftattausgeführtenSchülerarbeiten lallen eineguteAnleitung erkennen und zeigen in der Ausführung zeitgerechte Gefchmacks- erziehung. Mit Freude fieht man diefe Mappe durch. — Die Be- rufsfchule in Potsdam hat uns ebenfalls eine recht gut aufgemachte Mappe eingefandt. Wie immer liegt bei ihr der Hauptwert auf der Form- und Schriftgellaltung. Befonders fallen die fchriftgefchrie- benen und fkizzierten Arbeiten auf, die fich in der Praxis gut ver wenden lallen. — Die Städtifche Berufsfortbildungsfchule für Buch drucker in Mündien führt ebenfalls durch die Herausgabe einer Mappe den Nachweis ihrer praktifchen Tätigkeit. Bei Durchficht der Arbeiten gewinnt man den Eindruck, daß alle Satz- und Druck arten gründlich geübt werden. Wir finden hier neben dem glatten und GedichtTatz den Formelfatz, mathematifchen Satz und den einfachen Akzidenzfatz. Für den Drucker ifl befonders der ange wandte Illullrations- und Farbendruck lehrreich. Sehr erfreulich ift, daß in der Mappe nicht nur Anklänge, fondern auch fchon fehr gute Arbeiten der neuen Satzgellaltung zu finden find, die in einen fehr gefchickten Vergleich mit der hiltorifchen Richtung gelleilt wurden. — Von der Buchdruckwerkllätte an der Gewerbefchule Freiburg i. B. gingen 7 Arbeiten der Druckerklaffe ein, die in recht anfchaulicher Weife Ausfehneideübungen und den Handausfchnitt.dieZurichtung einer Autotypie fowie verfchiedene mechanifche Zurichtemethoden in ihrer Anwendung zeigen: auch der Dreifarbendruck ift nicht ver gehen. Die Arbeiten find außerordentlich prakdfeh. Sie find um fo mehr anzuerkennen, als nur wenige Stunden in der Schule auf fie verwandt werden konnten. Den Lehrlingen wird durch folche Übungen wertvoller Unterrichtslloff vermittelt. Die Handwerker- und Kunfigewerbefchule Breslau hat einen neuen Lehrplan für ihre buchgewerbliche Abteilung, die unter Leitung des Profeffors Hampel lieht, herausgegeben. Darin find vorgefehen: Schriftfehreiben,Gebrauchsgraphik,Lithographie,Steindruck,Photo- chemigraphic, Schriftratz, Buch- und Tiefdruck, Buchbinderei ufw. Die Abteilung ift mit gut ausgebauten Werkllätten verfehen und umfaßt Tages- und Abendklaffen. Erwähnenswert find die Schle- fifchen Meifterkurfe, die nach gründlicher Vorbereitung zur Ab legung der Meifterprüfung befähigen. Nähere Auskunft durch die Leitung der Anftalt, Breslau 8, Klofterftraße 19. Durch befonderen Erlaß vom 7. Dezember 1928 hat der preußifche Minifter für Handel und Gewerbe die Buchgewerbeabteilung der vorgenannten Schule als Fachabteilung mit geordnetem Lehrplan anerkannt. Dadurch ift der Abteilung die Berechtigung zur Abhaltung der ftaatlichen Abfchlußprüfung und zur Erteilung des »Abfchlußzeugniffes der Preußifchen Kunftgewerbefchulen« verliehen worden. Umfchlagentwurf des Heftes von Alfred Fromm, Berlin; fünfter Preis im Internationalen Preffa-Wettbewerb IQ28 Die »Typographifchen Mitteilungen« erfcheinen monatlich einmal im Verlage des Bildungsverbandes der Deutfchen Buchdrucker, G m. I). H. Bezugspreis Vierteljahr ich 4,20 M., ohne Porto. / Herausgeber: Bruno Dreßler/ Verantwortlicher Schriftleiter: Artur Grams / Verantwortlich für die Anzeigen: Otto Schröder / Sämtlich Berlin SW 61. Druck: Buchdruckwerkllätte, G.m.b.H., Berlin SW61, Dreibundllraße 5 128
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder