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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-26.1929
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192900009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19290000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 8, August
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe Achtes Heft der Typographischen Mitteilungen • Berlin, August 1929 • Sechsundzwanzigster Jahrgang [ [ » 1 I D Die Kleinschreibung in der Berufsschule lie Rechtfehreibung ift für den Buch- Idrucker das Salz und die Butter zu [feinem Brote. Mit vollem Recht wird Idaher bei der Eignungsprüfung be sonderer Wert auf die rechtfchreib- I liehen Kenntniffe der Prüflinge gelegt. Leider mußte nun fall bei allen Prüfungen der letzten Jahre ein großer Mangel an diefen Kenntniffen feft- geftellt werden. Uber die Gründe wird noch viel ge- ftritten. Wir wollen uns auch hier damit nicht befchäf- tigen; ebenfowenig wollen wir unterfuchen, ob die Berufsfchule bei dem heutigen Lehrbetrieb die Lücken der Volksfchule und der höheren Schule fchließen kann, fondern wir wollen nur die Frage erwägen, ob Kleinfchreibung in der Berufsfchule zu Galt fein darf. Noch bis 1901 war es dem Buchdrucker nicht leicht, Geh in dem Labyrinth der vermiedenen Recht- fchreibweifen zurechtzußnden. Seitdem haben wir glücklicherweife die einheitliche Rechtfehreibung. Ihr Vorteil liegt weniger in ihrem Syftem als in ihrem all gemeinen Gebrauch. Seit ihrer Einführung haben die Schulentlaffenen nicht mehr nötig, Geh bei ihrem Ein tritt ins Gewerbe noch einmal mit neuen Rechtfehreib- regeln zu plagen, fondern Ge brauchen nur die in der Schule erlernte Rechtfehreibung nochmals gründlich durchzuarbeiten und Geh in Ge zu vertiefen. Bei diefer nützlichen Arbeit foll und muß die Berufsfchule Ge unterftützen, die ebenfo durch ihren Schulplan wie durch RückGchtnahme auf die verfchiedenen Prüfun gen und auf die Gewöhnung der Schüler verpflichtet ift, die geltende Rechtfchreibung zu lehren; will Ge einen geordneten Lehrbetrieb aufrechterhalten, fo muß Ge an ihr fefthalten. Sie darf alfo keine allge meinen Abweichungen geftatten, auch darf Ge nicht der Willkür Raum geben. Nun gilt aber keine Regel ohne Ausnahme. Selbft die Bibel der deutfehen Rechtfchreiblehre, der »GROSSE DUDEN«, beftätigt dies in feinem Titel; auch dort ift entgegen der geltenden Regel im Verfalfatz das in den Vorbemerkungen zum Duden empfohlene SZ vermieden worden. Auch der Schule dürfte keine Perle aus ihrer Krone fallen, wenn Ge in ihren Satz arbeiten dem Schüler einige typographifche Frei heiten läßt und ihm eine in Kleinbuchftaben gefetzte Arbeit, wenn Ge fonft gut ift, nicht gleich mit dem Rotftift durchftreicht. Im Heft 4 der Typographifchen Mitteilungen Anden wir eine folche Schularbeit in Kleinbuchftaben abgedruckt. Wir glauben nicht, daß der Schulbetrieb der betreffenden Anftalt durch ein derartiges Beifpiel gelitten hat. Dem Schüler kann aber aus einer folchen Arbeit, die feinem freien Schaffen entfprang und die ihm Freude machte, ein Nutzen entliehen, der mehr wert ift als ein Dutzend verfklavter Vorfchriften, die jedes freie Regen hem men. Freude an der Arbeit und Freude am Werk, das ift es, was in der Schule erarbeitet werden foll. Diefe Freude und Luft an der Arbeit foll man aber nicht durch kleinlichen Formalismus beengen oder gar erfticken. Der Lehrer foll hier zeigen, daß er kein Buchftabenmenfch und Schulmeifter im alten Sinne, fondern Berufserzieher ift. Wir wollen keine Schul fabrik, fondern eine Schule des Lebens. Man foll in einem folchen Werkftück, auch wenn es von der Regel abweicht und andern Gefetzen folgt, nicht gleich eine Verwilderung fehen, fondern verfuchen, Geh in die Seele des Schülers einzufühlen; denn die Erfahrung lehrt, daß es nicht die fchlechteften Schüler Gnd, die durch folche Freiheiten ihren Arbeiten eine eigene Note geben. Bei ihnen regt Geh zumeift ein erfreulicher Form- und Geftaltungswille, der nach Ausdruck ringt. Ebenfo geben Ge durch ihre Arbeiten ihre Aufmerkfamkeit zu erkennen, mit der Ge den Vorgängen imGewerbe folgen. Es dürfte auch nicht zutreffen, daß durch folche Beifpiele die Arbeiten der Mitfchüler in fchlechtem Sinne beeinflußt werden. Im Gegenteil, Ge geben Anregungen zum Mit- fchaffen. Aufgabe des Lehrers ift es natürlich, Aus- wüchfe und Entgleifungen in die richtigen Bahnen zurückzulenken. Merkwürdigerweife befteht in der Schule gegen den Verfalfatz, der doch feiten in antiker Form angewandt wird, weniger Feindfchaft, obwohl er doch entfehie- den fchwerer zu lefen ift als der Kleinbuchftabenfatz; für ihn fpricht die Gewöhnung. Diefe wird aber auch für den Gebrauch der Kleinbuchftaben mitbeftim- mend fein. Es ift müßig, in diefem Zufammenhang von der Einführung der Kleinfchreibung in der Schule zu fprechen; über Ge entfeheidet nicht ein einzelnes Gewerbe, auch nicht die Berufsfchule felbft, fondern nur der allgemeine Brauch und die Wirtfchaft. Und dann — die Utopie von geftern ift oft fchon zur Wahr- heit von morgen geworden. W. H., Breslau
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