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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Signatur
- Z. 4. 6055-26.1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192900009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19290000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 10, Oktober
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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TYPOGRAPHISCHE MITTEILUNGEN-ZEHNTES HEFT-0KT0BER1929 Hochfchulftudium \ für den Gewerbelehrer? DOS FACHSCHULWESEN IM BUCHDRUCKGEWERBE Z Mit der Gewerbelehrerausbildung, die für das Wirken der b deutfchen Berufsfchulen äußerft wichtig itt, befchäftigte il lieh auch der Landesverein der Preußifchen Gewerbe-und HandelslehrerfchaftauffeinerTagungam 21. bis 23. Maid. J. ri in Wiesbaden. Er faßte nach eingehender Behandlung b diefer Frage einltimmig folgende Entfchließung: »DieVertreterverfammlung des Landesvereins derPreu- ßifchen Gewerbe- und Handelslehrerfchaft fchließt fich der Kundgebung des Reichsvereins der hauptamtlichen Lehrerfchaft Deutfcher Berufsfchulen zur Frage der Ge- werbelehrerhildung vollinhaltlich an. Sie bedauert auf das lebhaftefte, daß die vom Reichsverein feftgeftellte Verzögerung in der längft notwendigen Neuregelung der Gewerbelehrerbildung für Preußen in befonderem Maße zutrifft. Trotz der Aufforderung des Landtages an das Staatsminillerium, die Ausbildung der Gewerbe lehrer und -lehrerinnen in bezug auf Dauer und Bil dungshöhe mit der Ausbildung der Handelslehrer in Übereinflimmung zu bringen, ifl an der rückftändigen Ausbildung der Gewerbelehrer bisher nichts geändert worden. Die Vertreterverfammlung des Landesvereins kann fich nicht dem Eindruck entziehen, daß nicht bloß Widerftände außerhalb des Handelsminifteriums die Urfache der Verzögerung find. Sie fieht fich genötigt, gegen dieVerfchleppungder.Ausbildungsfrage, wodurch dieGewerbelehrerfchaftineineunerträglicheAusnahme- flellung gegenüber der Handelslehrerfchaft wie auch der [ Lehrerfchaft der höheren Schulen und der Volksfchulen geraten ifl, fchärfften Einfpruch zu erheben. Die Ver treterverfammlung wiederholt deshalb die Forderung, die Neuregelung der Gewerbelehrerausbildung auf der Grundlage vollgültiger Hochfchulreife in einem ordent lichen Hochfchullludium unverzüglich zur Durchführung s zu bringen.« In der Entfchließung des Hauptausfchuffes des Reichs- Vereins, auf die Bezug genommen wird, heißt es nach der laT Feftftellung, daß die gegenwärtig geltenden Regelungen der Gewerbelehrerbildung bis auf wenige Ausnahmen ud\ fowohl die Forderung der notwendigen Allgemeinbildung alsGrundlage wie auch die Vorfchrift eines nach Bildungs höhe und Zeitdauer zureichenden Studiums als Form der mA Ausbildung vermiffen laffen: »Eine Ausbildung, die nicht vollgültige Hochfchulreife zur Vorausfetzung hat, und nicht durch ein ordentliches [-£ Hochfchulftudium von gleicher Dauer wie das der H Handelslehrer erworben wird, vermag weder der Vor fchrift der Reichsverfaffung noch den Forderungen, die ib der Beruf des Gewerbelehrers an feine Träger ftellt, jg gerecht zu werden.« biG - Diefe fehr einfeitige Standeskundgebung w’ird mit einigen jilis erläuternden Bemerkungen, in denen vom fchwindenden 19 V Vertrauensverhältnis zwifchen Minifterium und Berufs- of fal fchullehrerfchaft die Rede ift, den zuftändigen Stellen zu- glsg geleitet und damit verfucht, auf eine Frage entfeheidenden lni3 Einfluß zu gewinnen, die wahrhaftig nicht nur den Ge- Ii9v/ werhe- und Handelslehrer angeht, fondern für die auch jx9W weite Schichten des arbeitenden Volkes, zwar nicht aus >nßfl ftandesberuflichen, wohl aber aus volkswirtfchaftlichen bnn und pädagogifchen Gründen größtes Verftändnis haben. irW Wir flehen nicht an, zu erklären, daß wir eine derartig jlnia einfeitige Löfung als höchft verhängnisvoll für die Ge- jllßfl Haltung des künftigen Berufsfchulunterriclits und als fehr 9bsd bedenklidi für die Herllellung des unbedingt notwendigen Vertrauensverhältniffes zwifchen Schüler und Lehrer in der Berufsfchule halten. Haben wir nicht heute fchon Gewerbelehrer genug, die bei Erteilung des Fachunter richts in Zwiefpältigkeiten geraten und die auch zu ihren Schülern nicht die notwendigen feelifchen Verbindungen haben? Man fage uns nicht, jawohl, auch wir Lehrer wollen den Mann der Praxis, wir wollen, daß auch den Befähigten derWerkftatt der Weg zum Aufflieg offenfteht. Das find allgemeine Redensarten, von deren Leere wohl am meiften die überzeugt find, die fie gebrauchen. Die Realitäten im Leben find zu ftark, als daß es gelingen könnte, irgendwelchen nennenswerten Volksteilen neben der Berufsreife auch noch die Hochfchulreife angedeihen zu laffen. Man fehe fich den Hundertfatz der gegenwärtig ftudierenden Jugend aus Arheiterkreifen gegenüber den der befitzenden Schichten an. Von den 112315 Studierenden im Sommer 1928 waren nur 2 Prozent Arbeiterkinder, und nur 8,1 Prozent gelangten ohne vorfchriftsmäßige Reife prüfung zum Hochfchulftudium. Die »Begabtenauslefe« kennzeichnet fich durch außerordentlich ftrenge Beftim- mungen und hängt von fo viel Zufälligkeiten ab, daß fie praktifch gar nicht ins Gewicht fällt. Ein jeder wird nach alledem überzeugt fein, daß die vorgefchriebene fittliche und geiftige Reife nur Attribute einer bevorrechtigten Klaffe find. Eine Änderung zum Beffereti w’ird auch in Zukunft kaum zu erhoffen fein. Man vergegenwärtige fich dagegen, wieviel Fachunterricht heute noch, hefonders im graphifchen Gewerbe, an Berufsfchulen teils hauptamtlich, vorwiegend aber nebenamtlich von Fachleuten erteilt wird. Diefe Schulmänner und Pädagogen, die zum Teil jahrelang ihre Arbeit verrichtet haben, follen zugunften der mit einer Hochfchulreife ausgeftatteten, aber im gewerblichen Sinne unvollkommen ausgebildeten Lehrerfchaft auf ihre Lehr tätigkeit verzichten? Hiergegen möchten wir im Intereffe des Gew’erbes, der Berufsfchule und nicht zuletzt auch der Schüler dringend warnen. Nicht ftichhaltig fcheint uns auch der Hinweis auf die Reichsverfaffung. Gemeint ift hier wohl der Artikel 143, der lautet: »Die Lehrerbildung ift nach den Grundfätzen, die für die Höherbildung allgemein gelten, für das Reich einheitlich zu regeln.« Wir lind der Meinung, daß unter höherer Bildung nicht nur die Hochfchulreife, fondern auch die Fachbildung, die der Anwärter für den Gewerbelehrer beruf fich in jahrelanger Selbflerziehung erworben hat, zu verftehen ift. Daß die Wirtfchaftskreife, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, durchaus anderer Meinung als die preußifchen Gewerbe- und Handelslehrer find, kam auf einer Tagung zum Aus druck, die der Deutfche Ausfchuß für Technifches Schul- wefen am 8. und 9-Juni diefes Jahres in Eifenach abhielt. Er ließ von dem Profeffor Dr. Litt (Leipzig) einen fehr beifällig aufgenommenen Vortrag über »Grundfätzliches zur Ausbildung der Gewerbelehrer« halten. Den Ausfüh rungen des Referenten lagen folgende Thesen zugrunde: 1. Es darf von den Gewerbelehrern keine Aus- bzw. Vor bildung gefordert werden, die dazu führen muß, daß a) die in erfter Linie für diefen Beruf Geeigneten ihm künftlich ferngehalten werden, b) durch ein Übermaß von Theorie die vorzüglich ge forderten praktifchen Fähigkeiten und Erfahrungen zurückgedrängt werden. 2. Abzulehnen ift deshalb die Forderung des Durchgangs durch die höhere Schule und die Ausbildung auf der
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