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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-29.1932
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193200002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19320000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Keine Oktober-Ausgabe vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 5, Mai
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
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erleidet, wird sich aber erst in späterer Zeit voll auswirken, wenn bei dem Nachwuchs sich die Lücken des beruflichen Wissens in der praktischen Leistungsfähigkeit bemerkbar machen. Diese Erscheinungen sind um so bedauerlicher, als die durch den Abbau gehegte Hoffnung auf die Beschäftigung brachliegen der Gewerbelehrer auch nicht annähernd erfüllt wurden. Wenn überhaupt, so sind nur verschwindend wenige Ersatzkräfte an Stelle der nebenamtlich Unterrichtenden getreten. In mehreren Fällen haben aber unsere Kollegen einen Opfermut bewiesen, der nicht hoch genug anerkannt werden kann. Sie haben die bisher gegebenen Stunden nicht nur freiwillig ohne Entgelt fort gesetzt, sondern sie haben auch noch Unkosten getragen, die früher der Schulverwaltung zufielen. Und dies alles, um der rück läufigen Bewegung des Berufsschulunterrichts entgegenzuwirken. Daß dieser Zustand auf die Dauer natürlich nicht aufrecht erhalten werden kann, bedarf nicht erst der Erwähnung. Fach- und Schulausschüsse sollten deshalb gemeinschaftlich dahin wirken, daß der jetzt geschaffene Zustand beseitigt wird und der Nachwuchs wieder dort den praktischen Unterricht in den Be rufsschulen erhält, wo es die Verhältnisse gestatten. Ein weiterer Nachteil ist dem Berufsschulunterricht durch ein Urteil des Reichsarbeitsgerichtes vom 22. Januar 1932 zugefügt worden. Dieses Urteil gestattet dem Arbeitgeber, dem Lehrling den Betrag von den Kostgeldsätzen abzuziehen, der auf die Stunden entfällt, die durch den Besuch des Berufs- und Fach schulunterrichts im Geschäft versäumt werden. Dieses Urteil ist nicht nur unsozial, sondern wirkt erzieherisch auch rückschritt lich. Unsozial ist es deshalb, weil dem Lehrling die geringe Kostgeldentschädigung um Pfennige gekürzt wird, die für den Betrieb wirklich nicht erheblich sind. Erzieherisch ist es höchst anfechtbar, weil es den unbedingt notwendigen Fachschulunter richt für die über 18 Jahre alten Lehrlinge ungünstig beeinflußt. Es ist zu befürchten, daß viele Lehrlinge über das nach der Gewerbeordnung zulässige Maß hinaus die Fachschule nicht mehr besuchen werden, wenn sie dadurch Kostgeldeinbuße haben. Dies wird besonders in den Handwerkskammerbezirken der Fall sein, in denen die Lehrlingsordnung noch nicht anerkannt ist. Aber auch in den Bezirken, wo die Lehrlinge durch Lehr vertrag im vierten Jahr zum Besuch der Schule verpflichtet sind, wird sich ein Widerstand geltend machen, der wohl kaum durch Strafmaßnahmen — die übrigens immer bedauerlich bleiben, da sie kein Erziehungsmittel sind — zu beseitigen ist. Für die Betriebsleitungen sollte es deshalb eine Selbstverständlichkeit sein, sich den Sinn des unverständlichen Urteils nicht zu eigen zu machen. Die Ersparnisse des Betriebes stehen wirklich in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den der Unterricht für den ältem Lehrling erleidet. Ob., Frankfurt Neue Schwierigkeiten Die Sparmaßnahmen des Preußischen Handelsministeriums, das für das preußische Berufsschulwesen zuständig ist, sind in der Fachschulbeilage schon des öftern erörtert worden. Ebenso wurde auf ihre Folgen hingewiesen. Zur Zeit ist nun ein neuer Erlaß des Handelsministeriums in Vorbereitung, der wahrschein lich bei Erscheinen dieses Artikels schon veröffentlicht sein dürfte. Dieser Erlaß, falls er Wirklichkeit werden sollte, stellt eine neue Belastung des für sein weiteres Fortkommen besorgten Anwärters für das Berufsschullehramt dar. Er ist geeignet, den Zuzug zur Gewerbelehrerlaufbahn aus dem Gewerbe stark ein zuschränken. Um den zu befürchtenden Zustrom der die berufspädagogischen Institute verlassenden Anwärter etwas einzuengen, ist man nun auf den Gedanken gekommen, die Schlußprüfung in diesem Jahr statt am I. April am 15. Mai zu beenden. Das bedeutet für den Studierenden eine Verlängerung seiner Studienzeit um volle 6 Wochen. Für diese Zeit muß er für Unterkunft, Beköstigung usw. sorgen. Aber nicht genug damit. Es ist beabsichtigt, nicht nur für die diesjährigen Absolventen, sondern auch rückwirkend für die zwei letzten Jahrgänge der noch nicht fest angestellten Anwärter eine dreijährige zusätzliche Ausbildungszeit der end gültigen Anstellung vorausgehen zu lassen. Diesen Jahrgängen sollen dabei die bereits geleisteten Dienstjahre voll angerechnet werden. Bisher genügte für den das Institut verlassenden Anwärter ein Probejahr bis zur Anstellung. An Stelle dieses Probejahrs sollen nun erstmalig vom I. Juli 1932 bis 31. März 1933 die Anwärter für den Berufsschuldienst an Schulen mit hinreichender Gewähr für eine geordnete Unterweisung wöchentlich 12 —14 Stunden hospitieren. Die andere Zeit soll zur beruflichen Vervollkomm nung dienen. Eine Entschädigung soll auf dem Wege des Er suchens um ein Stipendium von Fall zu Fa 1 ! erfolgen. Ob eine generelle Zuwendung an alle Betroffenen in Form fester Fort bildungszuschüsse gegeben wird, ist zur Stunde noch nicht ent schieden. Im zweiten Ausbildungsjahr ist eine bezahlte I4wochenstündige Beschäftigung vorgesehen, die sich im dritten und letzten Jahre auf 28 Wochenstunden erhöht. Nach dem Durchlaufen dieser Zu satzausbildung sollen die Anwärter in bezirklich geführte Listen eingetragen werden. Die Gemeinden dürfen in Zukunft nur aus diesen Anwärternachweisen ihre verfügbaren Planstellen be setzen lassen. Soweit in kurzer Übersicht die in Aussicht ge nommenen Maßnahmen. Die seinerzeit von allen Seiten der Praxis begrüßte Durch brechung des starren Berechtigungswesens durch die Gewerbe lehrerausbildung erfährt erneut eine bedauerliche Erschwerung. In Zukunft werden nur sehr wenige Praktiker sich für ein Studium entscheiden können, das neben hohen Anforderungen in den allgemeinwissenschaftlichen Fächern nun auch noch Geldaufwen dungen erfordert, die von vornherein doch nur einem kleinen Kreise zur Verfügung stehen. Da helfen auch die monatlichen Fortbildungszuschüsse nicht, die der Staat zur Milderung der Wirtschaftsnot an stellungslose Anwärter zahlt. Soll der Berufs schulunterricht nicht wieder auf den Stand der alten Fortbildungs schule zurückgehen, so muß für die geeignete Ergänzung des Lehrkörpers aus den Berufen heraus gesorgt werden. Geschieht dieses nicht, dann ist die Berufsschule auch nicht mehr das, was sie in erster Linie sein soll, nämlich eine Ergänzung der Meister lehre. Die sogenannten Sparmaßnahmen hemmen aber die'Ent- wicklung. W. E. K. Kleine Mitteilungen Schafft Sammelleh ■■Werkstätten! Unter diesem Stichwort be handelte. Brauckmüller in Nr.7 der „Gewerkschaftszeitung” 1932 die Frage der Sammellehrwerkstätten. Er geht von dem Leitsatz des Nürnberger Gewerkschaftskongresses aus, der besagt: „Die Grundlage der Lehre wird auch in Zukunft im allgemeinen die Meisterlehre sein. Daneben sind für Berufe, die dazu geeignet sind, unter gegebenen Voraussetzungen Lehrwerkstätten anzu streben ... Neben den Betriebslehrwerkstätten ist die Errichtung von Sammellehrwerkstätten anzustreben, die den Lehrlingen kleinerer Betriebe die Möglichkeit einer besseren Ausbildung geben, indem die Lehrlinge nach einer bestimmten praktischen Ausbildung in der Werkstelle für eine gewisse Zeit derLehrwerk- stelle überwiesen werden. Die Kosten dieser Sammellehrvverk- stellen sind von den Arbeitgebern des in Betracht kommenden Bezirks und Berufes, im gegebenen Fall mit einem Zuschuß aus öffentlichen Mitteln, aufzubringen.” Auf Grund dieses Leitsatzes fordert Brauckmüller die Schaffung von Sammellehrwerkstätten auf genossenschaftlicher Grundlage. Beziehen sich seine Aus führungen in erster Linie auch auf das Metall- und Baugewerbe, so sind sie doch für alle, die sich mit der Jugendbildung befassen, beachtenswert. Die Vorschläge sollten in den Kreisen der Fach- und Gesellenausschüsse, Berufsschulvertreter usw. besprochen und ihre Nutzanwendung geprüft werden. Die „Typographischen Mitteilungen” erscheinen monatlich einmal im Verlage des Bildungsverbandes der Deutschen Buchdrucker, G. m. b. H. / Herausgeber: Bruno Dreßler / Verantwortlicher Schriftleiter: Artur Grams / Verantwortlich für die Anzeigen: Otto Schröder / Sämtlich in Berlin SW61, Dreibundstraße 5 Druck: Buchdruckwerkstätte, G.m.b.H t , Berlin SW61, Dreibundstraße 5
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