Suche löschen...
Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte
- Titel
- Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte
- Autor
- Rössler, Hellmuth
- Verleger
- Oldenbourg
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1952
- Umfang
- XLVIII, 968 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 28.8.489
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5100743593
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id510074359
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-510074359
- SLUB-Katalog (PPN)
- 510074359
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- W
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieBiographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelVorwort III
- RegisterAbkürzungen V
- RegisterSigelverzeichnis VII
- RegisterZeitregister IX
- RegisterBerufsregister XX
- RegisterRegionalregister XXXII
- KapitelA 1
- KapitelB 42
- KapitelC 104
- KapitelD 131
- KapitelE 149
- KapitelF 172
- KapitelG 242
- KapitelH 289
- KapitelI/J 388
- KapitelK 420
- KapitelL 482
- KapitelM 543
- KapitelN 613
- KapitelO 631
- KapitelP 657
- KapitelQ 688
- KapitelR 688
- KapitelS 729
- KapitelT 829
- KapitelU 854
- KapitelV 856
- KapitelW 863
- KapitelY 942
- KapitelZ 943
- KapitelNachtrag 954
- RegisterVerzeichnis Biographischer Sammelwerke 962
- KapitelBerichtigungen Und Ergänzungen 967
- EinbandEinband -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Welfen teilten wiederum in die Linien Wolf, und Gottingen (diese ausgestorben 1463). Die Enkel Magnus’ I. haben 1428 eine neue Tei lung vorgenommen: Bernhard I. (f 1434) fiel Lüneburg zu, den Söhnen des 1416 be reits verstorbenen Heinrich Wolf, und Kalen berg-Göttingen, zu dem jetzt das vordem bei Lüneburg gewesene Deisterland mit Hann, geschlagen wurde. Damit vollzog sich die Bildung des (sog. mittleren) Hauses Lüne burg und des (mittleren) Hauses Brschw. Jenes wahrte bis 1520 den Zusammenhang seiner Gebiete. Erst als damals Bernhards Urenkel, Hz. Heinrich der Mittlere (f 1532) abdankte, wurde erneut geteilt. Das (mitt lere) Haus Brschw. hatte dagegen nach einer Teilung 1432 und Wiedervereinigung 1473 in der Hand des Kalenbergers Wilhelms I. (f 1482), dem 1463 auch das Ft. Göttingen zugefallen war (s. oben), 1495 aufs neue ge teilt: Wilhelms I. Enkel Heinrich I. (f 1514) wurde mit Wolf., sein Bruder Erich I. (j 1540) mit Kalenberg-Göttingen ausgestattet, doch starb dessen Linie bereits mit dem Sohne Erich II. 1584 aus. H. Anfänge und Stammbaum DW. 5857, dazu 850; S. Riezler, G. Bay.s 1, 1 und 2 (*1927); A. Diederichs, Staufer und W. ( 3 i943); O. v. Heinemann, G. Brschw.s und Hann.s 3 Bd. (1884—92). I). Die W. 1500—1815. Die ao. Zersplitterung der W.-Gebiete fand zwar erst im 17. und 18. Jh. durch die Zusammenfassung in die neuen Häuser Brschw. und Hann, ein Ende. Trotzdem entfaltete sich der aus den vielen Teilungen sprechende starke Persönlichkeits wille der W. schon nach 1500 bedeutsam in der nzl. Kultur, unter der Einwirkung des /Luth. Der Stolz des Geschlechts auf Alter und Herkunft förderte über alle Teilungen hinweg das gemeinschaftliche Bestreben aller Linien nach Wiederherstellung der alten Macht in NdSa., Westf. und Holst., wozu die Zugehörigkeit zum /ndsäehs. und /westf. RKreis reichliche Gelegenheit bot. Persön licher wie landschaftlicher Eigenwille ließen die W. das im 16. Jh. bei allen ihren Linien angenommene Luth. zu einer eigenen ireni- schen Form ausbilden; ihr Träger, die Univ. /Helmstedt, brachte als Vorkämpferin der /RelVergleichung die W. in Beziehungen ebenso zum /Calv. der Kasselers»Hessen, der pfälz. s>Wittelsbacher und der s»Hohenzollern wie zum Luth. der albertinischen s>Wettiner, i. Führend waren zunächst d ie W. i n Wolf, mit-(-Heinrich II. (f 1568), s-Julius (f 1589) und -{-Heinrich Julius (f 1613), die 1584 die Linie Kalenberg-Göttingen, 1596 die Gruben hagener beerbten. Sie nahmen aus dem mittel- dt. Kulturraum, zu dem ihr Ostfalen gehörte, die Kräfte zum Aufbau einer großartigen gesamtdt., überkonfessionellen Holkultur und RI’ol ; ihr Rückhalt am Kt. der kath. -{»Habsburger sollte gleichzeitig die Erwer- . Welfen bung der geistl. Ft. /Halberstadt und /Hil desheim und damit die völlige Gewinnung des Harzgebietes vorbereiten. Die Forts, dieser Pol. führte im /Dreißigjähr. Kr. zur Ver bindung -{»Christians von Halberstadt mit -{»Friedrich V. von der Pfalz und -{-Christi an IV. von Dän. und damit zur Katastrophe beim Aussterben des (mittl.) Hauses Brschw. (-Wolf.). Von seinem Erbe fiel das Hzt. Wolf, samt der Stadt Brschw. an die ältere Linie Dannenberg des mittl. Hauses Lüne burg ; dessen jüngere Linie Lüneburg erhielt zu dem schon 1617 auf kais. Befehl von Wolf, abgetretenen Grubenhagen das Hzt. Kalenberg. 2. Die Lüneburger W., im 16. Jh. vergeb lich bemüht um dauernde Festsetzung in den geistl. Ft. /Minden, /Verden und /Bremen, erhielten beim /westf. Fr. 1648 als Ersatz für diese ihnen entgehenden Gebiete nur Walkenried und einen Teilanspruch auf das Bt. /Osnabrück. Sie wandten sich deshalb von dem nach 1638 zeitweise geschlossenen Bund mit Frkr. und Schweden ab, das sie im N wie die-{>Hohenzollern im O und W um klammerte; in Anlehnung an die -{»Habsbur ger gewann -{»Ernst August 1693/1702 das askanische Hzt. /Sa.-Lauenburg und 1719 die schwed. Gebiete Bremen und Verden. Die Verbindung mit der habsb. Pol. ermöglichte auch die Zusammenfassung der Länder des Hauses Lüneburg. Nachdem schon die Söhne Wilhelms (f 1593) durch Los allein Georg (t 1641) die Heirat und seinen Kindern den Besitz der lüneburg. Gebiete zugesprochen hatten, erreichte Ernst August die Einf. der Primogenitur und Unteilbarkeit der lüne burg. Lande und 1692/1708 ihre Erhebung in das /KurfKoll. Die dritte Frucht dieser Wendung gegen Frkr. war die Sicherung des durch Ernst Augusts Gemahlin -{-Sophie erworbenen engl. Thronanspruchs; nach sei ner Anerkennung durch den von -{»Wil helm III. von Oranien bewirkten Act of Settlement 1701 bestiegen die hann. Welfen 1714 mit -{-Georg I. den engl. Thron. Er wie sein Sohn ->Georg II. (f 1760) und Urenkel Georg III. (1760—1820) erregten zwar viel fache Verstimmung in Engld. durch ihre eigenwillige Neigung für ihr dt. Stammland; doch befähigte sie ihre kulturelle Aufge schlossenheit auch, die rel. Gegensätze ire- nisch zu mildern und engl.-europ. Kultur beziehungen zu fördern. Das engl. Parlament konnte sich gerade unter ihnen zu ao. Geltung entfalten, wie denn die engl. W. trotz starker Betonung ihrer herrscherlichen Pflichten Vorbilder der konstitutionellen Monarchie wurden. Georg III., der erste W. mit engl. Muttersprache und Gesinnung, scheiterte zwar mit seinem Versuch, als »Patriot king« die pol. Gegnerschaft der engl. Adelspar teien durch einen /Aufgeklärten Absolutis- 883
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder