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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189007063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18900706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18900706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-06
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1890
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tSsttch h 6'/. Uhr. Reßsiti«» vut Ltpedttios Joha»»««gost» 8. Lprechgun-en -er Krdartimi: vormMag« 1V—Ui Uhr. Nachmittag« b—6 Uhr. 8>r «, «bua«i>dtre v»««UciU»a «Mht sich m «M-ct», «chl ««Match. Auneh»« de, skr dir nächstf»ff,e»d« R«««er drfttmmtrn 2ater«t« «« Sechrntagn, dt« 8 Uhr Nach«ttt»gS, mi L««n- und Festtagen srü h dt«Uhr. Ja dra Filialrn für Ins.-^nnahmr: ktt» Kle»«'S vartim. lAlfrrd Hahn), UaiversitätSprab« 1, Lailt» Lasche, Kathartmustr 14 pari, und KSntgSplotz 7, >«r bi« '/,S Uhr. »ea Anzeiger. Organ sör Politik, Localgeschichte, Handels- nnd GcWftsvcrkehr. Slbomreme«t-pretO vierteljährlich 4'/, Mk. tnrl. Bringerlobi, 5 Mk., durch di« Post bezogen 6 Mt. Jede einzelne Ätummer LO PH lvelegeirmplar IO Pf. Sebübre» für tLxtrabetlaa« (tu Tageblatt-Format gesalzt) ohne PvslbesSrderung 60 Mk. «tt Postbesörderung 70 Pit. Inserate 6 gespaltene Petitzeile »0 Ps. StrStzerr Schriften laut uns. Prel-verzetch»^ Ladellartscheru. Zlssernsatz uach hüherm Tarif. Neclamen unter demRedactlou-strich dl« «aespalt. Zeile bOPs , vor den Kamillen nach richten die Ogespaltene Zeile 40 Ps. Iuserat« sind stet« an die Expevitta» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben.! Zahlung prucuamernmlo oder durch Post- »achnahme. ^ 187. Sonntag dm 6. Juli 1890. 81. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. GeffeMche Sitzung -er Stadtverordnete» Mittwoch, de« st. Jnlt LSstst, Abend» «'/, Uhr, t« Saal« der vormaligen Handelsbörse a« Rasehmarkte. Tagesordnung: I. Bericht de« Oekonomie- und StiftungSauSschusseS über Beschleußt»»» und Pflasterung der Moltkestraße aus der Strecke zwischen der Lösniger Straße und der Bahn- hof»grenze. H Bericht de« Oekonomie- und Finanzausschusses über Schüttung der verlängerten Elsässer Straße und der Straße L und V, sowie Zusüllunz des Schlenßen- grabenS und der Schleußenlache zwischen der Christian-, Elsässer und Waldstraßc. III. Bericht des Oekonomie- und BauauSschufse« über Ver breiterung der Mahlmannstraße und Herstellung der Brandbrucke in einer Breite von 17,5 m. IV. Bericht des OekonomieausschusseS über die Vorlage, betr. ein Abkommen mit der Gut-Herrschaft Stötteritz o. Th. wegen eine« SchlcußcnbaueS zur Schaffung der Vorsiuth von Stötteritz bis zur Riebcckstratze. V. Bericht des BauauSsckusscS über a. Berechnung der Herstellung der Anschlnßleitungen an daS zur Wasser versorgung der Vororte in denselben zu legende Rohr netz, ». Umänderung und theilweise Erneuerung der WafferleitungSanlagen in der Nordstraße. VI. Bericht des Bau- und OekonomieausschusseS über a Parcrllirungsplan und Bauvorschriften für da» städtische Areal zwischen der Süd-, Koch- und Harden bergstraße; d. Parcrllirungsplan und Baubestimmungen für daS zwischen der Plato- und Dolzstraße und dem Gerichtswege hinter der Buchhändlerborse gelegene und unbebaute Areal. VH. Bericht des Bau-, Oekonomie- und Finanzausschusses Über: Verkauf von Straßcnareal vor den Grund' stücken Nr. 2l, 2.1 und 25 der Katharinenstraße. VM. Bericht des Bau-, Oekonomie-, Finanz- und Ver faffungSauSschuffcS über Abänderung einiger Be stimmuilgen der allgemeinen BerkaufSbedingungrn beim Verkaufe städtischen BauarealS. IX. Bericht des VrrsaffungSauSschuffeS über Abänderung der Vieh- und SchlachtbofSordnung durch Streichung der Ziffer 8 auf Zeile lO in tz. 26 Abs. 1. X. Bericht des VerfcnsiingS-, Finanz- und brz. Lösch»»« schusscS über Gewährung einer transitorischen Bcibilfe an einen Theil der städtischen Beamten und Neu regelung der GehaltSvcrhältniffe der Beamten der RatbSwache, der Schutzmannsaiaft und der Feuerwehr. XI. Bericht des Finanzausschusses über a. Anschaffung einer Drehbank mit Bohrvorrichtung für das Aich- amt; b. Feststellung der Einheitssätze für den II. Termin der städtischen Einkommensteuer. Leklinntmachung. Die Königliche Kreishauptmannschaft zu Leipzig bat lt. Verordnung vom 30. Mai d. I. auf Grund der Bestim mungen in Artikel l. tz. lOOk., Ziffer 1 und 2 in Verbin düng mit tz. 100 a und 100 k des Reichsgesetzes, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung vom 6. Juli 1887, be stimmt, daß für den die Stadl Leipzig und die Königliche AmtSbauptmaanschast Leipzig umfassenden Bezirk der Innung der Schiefer- und Ziegeldcckcrmcister vom 1. Juli d. I. an, Arbeitgeber, welche, obwohl sie ein in der Innung vertretene« Gewerbe betreiben, derselben nicht angehören, zu den Kosten derjenigen Einrichtungen, welche von der Innung für da« HcrbergSwesen und den Nachweis für Grsellenarvcit, sowie zur Forderung der gewerblichen und technischen Aus bildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge getroffen worden sind, beziehungsweise unternommen werden (tztz. 97, 2, 97, 3, 97» 1 und 2 der Rcichsgewerbeordnnng) in derselben Weise und nach demselben Maßstabe beizutragrn verpflichtet sind, wie die Innungsmitglieder. Doch sind von dieser BritragSpflicht auf Grund §. 100 w der Gewerbeordnung befreit: 1) Arbeitgeber, deren Betrieb« zu den Fabriken zu zählen sind; 2) Arbeitgeber, welche Mitglieder einer anderen Innung sind oder aus Grund des Z. 100k zu den Kosten von gleichartigen Einrichtungen einer anderen Innung bei- zutragen verpflichtet sind; 3) Gewerbetreibende, welch« in ihrem Gewerbe regel mäßig weder Gesellen noch Lehrlinge beschäftigen. ES kann jedoch auch für Arbeitgeber, welchen durch die Lage ihrer Arbeitsstätte oder durch sonstige Umstände die Benutzung jener Einrichtungen unverhaltnißmaßig erschwert wird, die Befreiung von der BeitragSleistung zu den Kosten derselben ausgesprochen werden. Hierauf gerichtete Anträge sind unter Angabe der Begrün düng derselben schriftlich oder mündlich bei der unteneich rieten Aufsichtsbehörde im Stadthause, Obstmarkt 3, II. Ober geschoß. Zimmer 115, anzubringen. Ueber Beschwerden bezüglich der Gewährung oder Ver sagung dieser Befreiung entscheidet die höhere Verwaltung- dehörde unter Ausschluß de« Rechtsweg« eudgiltig. Leipzig, am 23. Juni 1890 Der Rath der Stadt Leivst 1648. VI. vr. Georgi. Größe!. Lekaimtmachung. Montag, den 7. d. M., soll mit dem Schleußenneubau in der Mrtchstraßc in Leipzia-Gohli» auf deren Strecke zwischen der Leipziger «ad Sidonieu Straße begonnen werden. In Folge dessen wird der bezeichnet- Straßentheil von genanntem Tage ab auf die Dauer der Arbeiten fnr allen nnbesngten Fährverkehr gesperrt. Leipzig, den 3. Juli 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hcnnig. Bekanntmachung, die Impfungen betreffend. Unter Hinweis auf die Vorschriften de» Reich»- Jmpf-GesetzeS vom 8. April >8741 und uach Maß» aabe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen AuSsührungS-Vcrordnung vom 2«. März 187S mache» wir hierdurch Folgende» bekannt: 1) Die Stavt Leipzig, ohne die OrlStheile de« ehemaligen Reudnitz. Anger-Crottendorf. Eutritzsch, Gohlis, Neustadt» Neu-Schönese!v, Neu-Reud»itz. Sellerhausen. Thonberg und VolkinarSdvrs bildet de» selbstständigen ersten Impsbesirk, für welchen der Slatlwnndarzt Herr Vv. i»e«1. Wilhelm Conrad Blag, KöniLSstraße 8, H , als Impfarzt unv Herr Ilr. ineck. ^«hellcnberg, Bahnhofstraße )kr. Ist, als Veste» Assistenr verpflichtet sind. 2) Da» Impslocal befindet sich in der Central, »alle — Kaisersaal — Eingang Centralstraße 2. 3) Dasetbst finden die öffentliche» Impfungen vo» hier ausbältlichen Kindern in der Zect vom 14. Mai bi» einschliestlich IN. Juli unv vom 20. August bi» einschließlich 24. September diese» Jahre», und zwar bis aus Weiteres cm j edem Mittwoch von >/»3 bi« 5 Uhr Nachmittags, unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmenden Tage zur Revision vorzustellen. 4) Im Laufe diese» Jahre» sind der Impfung u unterziehe«: I. diejenige» Kinder, a. welche im Jahre 1989 geboren sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und «ach dem Impsgesetze schon vor dem lausenden Iabre iinpspflicklig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos geimpft worden sind oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten, II. diejenigen Zöglinge von öffentliche» Lehranstalten und PrivaNchule», ». welche im Jahre 1878 geboren sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem lausenden Iabre wiederimpjpslichtig waren, jedoch dis zum Jahre 1889 der Wlederimpspflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolglos wiedergeimpfl worden sind, oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpst werden konnten. 5) Alle Einwohner des ersten ImpsbezirkS sind berechtigt, ihre, wie uuter 4) I a und d bemerkt ist, lmpfpflichtigen Kincer im Kaisersaal der Eentralhalle, hier, unentgeltlich impfen zu lasse». 6) Für jedes Kind, welche» zur Impfung gebracht wird, st gleichz-'itig ei» Zettel zu übergeben, aus welchen-, -käme, weburtSiahr und GebnrtStag de» Kinde», sowie Skame, Stand und Wv-nuug de» Vater», Pflege vater» oder Vormundes, beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Die lLltern der «»> laufenden Jahre impspflichtigen Kinder wervea daher hierdurch unter a»«drücklicher Verwar nung vor den nn tz. 14 Absatz 2 des Impfgcsetz-S angedrohten, bi» zu Stt Mark oder LI Tagen Haft ansteigenden Slrasin auigeforderk, nut ihren Kindern in den auberaumtcii Imps-, beziehentlich RevisionSternlinen bebiisS der Impfung und ihrer Eonlrole zu erscheinen oder die Befreiung vou der Impspflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachzuweisen. 8) Wegen Anberaumung der Imps- und NevisionStermine zur Wiederimpfung, beziehentlich Coutrole der oben unter Ila und d gedachte» impfpflichtigeu Zöglinge wird an die Scbnlvoriieher besondere Weisung ergehen. 9) Diejenigen Eller», Pflegeellern und Vormünder aber, welche ihre in, Jahre 1890 impipflicttigen Kinder und Pflege befohlenen, wie ihnen sreigestellt ist, durch Privatärzte der Iiupsuiig uuterziehca laste» wolle», werden hierdurch aus- gesordert, bi- längsten» zum litt. September I8KV die rrsorbcrlichc» Impfungen auSsühren zu lasten, sowie die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung, beziehentlich Wiederimpfung erfolgt oder auS einem gesetzlichen Grunde unterbliebe» ist. in der Imvferpcditio» im Stadt haus«, Obstmarkt 11. 2. Obergeschoß, Zimmer Rr. I1A, vorzulegen, widrigenfalls sie nach ersolgloser amt- licher Aufforderung zur Nachholung der Impfung bi» Schluß de« Jahres Geldstrafe bi» zn SV Mark oder Haft bi» zn »1 Tage» z» gewärtigen haben würden. 10) Au» Familien und Häusern, in denen an steckende Krankheiten, wie Maser«. Keuchhusten, Diphtberitt», Scharlach, Rose u. s. w. bestehen, darf ein impfpstichtige» Kind in keinem Falle in da» Impflocal gebracht werden. Leipzig, am 14 Avril 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Vllld. »81. Ilr. Georgi. Stahl. den Preis de» Armenbrode» betr. Der Preis für da« von der Armrubrodbäckerri zu liefernde Brod ist von uns vom 1. laufendrn Monat» ab auf 1V Pfennige pro Kilo festgesetzt worden, was den Herren DistrictSvorsiehern und Armenpflcgern hierdurch mitgetheilt wird. Leipzig, am 2. Juli 1890. Da» Armendireetorinm. X. A. 318. Hentschel. ArtuS Lekaimtmachullg. Von dem Unterzeichneten Armenamte sollen im Stadthause allhier Mittwoch, de« st. Juli I8S0, Vormittag- von 9 Uhr an eine Partie getragene Kleidungsstücke, Möbel Ha«»- und Kuchengeräthe, Betten und dergl. mehr meistbietend versteigert werden. Lei Bekanntmachung, dt« Impfungen betreffend. Unter HinwetS auf die Vorschriften de» Reich»- Jmpf-GcscycS vom 8 April 1874 und noch Maß gabe der hierzu erlaffenen Königlich Sächsischen InSsührungS Verordnung vom 2V. Marz 187S machen wir hierdurch Folgende» bekannt: 1) Die Etadttheilr Leipzig-Reudnitz, Anqer-Crottendors, Thonberg. Neureudnltz, Neuschöncfeld. Sellerhausen, Volk- marSdors und Neustadt bilden de» selbstständigen II. Jmps- bezirk. Hierfür sind dir bereit- früher mit der Ausübung de» Impfen« betrauten Aerzt« verpflichtet worden, uud zwar sür Reudnitz und Anger-Crottendorf Herr Itv. »»vil. F C Kohl, Reudnitz, Leipziger Str. 2, I., Thonberg und Rcnreudaitz Herr Idv. »weil. O Lschäche, Tkonberg, Hauptstr. 4, Renschönefeld Herr Idc. n»«ck. R. Hirschfeld, Nruschönefeld, Cisendahnstr. V8, Sellerhausen Herr Zlv. iwvck. F. A. Gröber, Reudnitz, Greazstr. «1, DolkmarSdors Herr llbv. «reck. E. M. G. Rößler, Volkmar-dorf, Hauptstr. SS, Reustadt Herr llv. n»«ck. O I P Thimann, Reusiadt, Cisenbahnstr. SS. 2) DaS Impslocal befindet sich sür Reudnitz und Anger-Crottendorf im „Schloß trller", Reudnitz, Chausseestr. 2st, Thonberg und Reureudnttz im Restanrant von Lvirprecht, Thonberg, Hauptstr. II, Reuschöucfcld im Restaurant zum „Berg schlösrchen", Cisenbahnstr. 2«t, Sellerhausen im „SchützeuhauS", Tauchaer Straße «, BolkmarSdorf im Restaurant,,z« den Reichs- Hallen", Clisabethstr. 7, Reustadt im „Gasthof", Kirchstr. S. 3) In den dezeichnrteu Local.» siuven die öffentlichen Impsungen von den in den genannte» Stadtlheilen aushälh licke» Kindern unentgeltlick statt, und zwar in Reudnitz und Augcr-Crottendorf in der eit vom 2. Mat bi« mit 11. Juli und vom bi» mit 2U. September diese» Jahre» an jedem Freilag van »/,5 bi« >/,6 llvr Nachmittag», in Thonberg und Reureudnttz vom I«. Mai bi» mit 27. Juni und vom 12. bis mit Ist. Sep tember dieses Jahres au jedem Freitag vou >/,3 bcö >/,4 Uhr NackmiltagS. in Neuschönefeld vom tt. Jnnt bl» mit 7. Juli «ud vom IS. bis mit 22. September dieses Jahre» nn jedem Monlag von »/,4 bis >/,5 Uhr Nachmittags, in Sellerhausen vom 2. Juni bis mit 7. Juli «ud vom 8. bi» mit LS. September diese» IayrcS an jedem Montag von 5 diS 6 Uhr Nachmittag«, in DolkmarSdors vom 22. Mat bl» mit st. Juli und vom LI. bi» mit 2S. September diese» Jahre» an jedem Donnerstag von >/,3 bis »/r4 Uhr NackmiltagS, in Neustadt vo« 22. Mai bt» mit «1. Juli und vom 18. bi» mit 2S. September diese» Jahre» an jevcm Donnerstag von »/r5 dis »/»6 Uhr Nachimltag». Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmende» Tage zur Revision vorzustellen. 4) Im Lause diese» Jahre» sind der Impfung zu unterziehen: I. diejenige» Kiuder, ». welche im Jahre 1889 geboren sind, d. welche in früheren Jahre» geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem lausende» Jahre impspflichiig waren, jedoch bi« zum Jahre 1889 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt haben erfolglos geimpft worden sind, oder wegen Krank heil nicht geimpft werden konnten, II. diejenigen Zöglinge von öffentliche» Lehranstalten und Pnvalschulen, «. welche in> Jahre 1878 geboren sind, d. welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem laufenden Iabre wiederimxspsffchlig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Wieder-Impfpflicht noch nicht vollständig genügt haben, erfolgte» wiedergeimpst worden sind, oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpst werde» konnten 5) Alle in vorgenannten Stadtlheilen wohnenden Ein woburr sind berechtigt, ihre, wie unter 4) I a »nd b bc merkt ist. impfpflichtigen Kinder in dem Impsiocale ihre» jetzigen Wohnortes unentgeltlich impsen zu lassen. 6) Für jede» Kmd. welche« zur Impfung gebracht wird ist gleichzeitig ein Ze t-l zu Uberg-br», aus welchem Name, GebnrtStag und Geburtsjahr deS Kinde», sowie Name, Stand und Wohnung de» Vater», Pflege vater» oder Vormunde», beziehentlich der Mutter oder Pfirgemutter dcutUch verzeichnkl ist. 7) Die Elter» der im lausrnden Iabre impfpfliLtiaen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Ver Warnung vor den im 8. 14 Abs. 2 de« IinpsgeletzeS an gedrohten bi» z« SU Mark oder «1 Tage» Haft an Neigenden Strafen ausgesvrbert, mit ihren Kindern in den anderaumten Imps- b^. Revisionsterminen behu'S der Impfung und der Eonlrole zu erscheinen oder die Befreiung von der^Impspflicht durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen >si> Leipzig, den 4. Juli 1890. Das Nrmenamt. Hentschel. Iungbähne! Zu der alljährlich sind alle ailSgeltehenen zu» 12. Juli StadlbiLtiothek varzunkhmenden Muslei unehmrnden Musteruno cher diesmal ln der I an die Bibliothek zurücktulieleru de» »,« -1. Juli au patt. ve. rtz,ft»a»». der Ttadtbibliothek Sache dam 7. dt» PeuauSiöhungeir iichen Grunde unterblieben ist. in der Jmpfexpebltion im Stadthanse,Obstmarkt S, 2.ObergeschoK,3i«mer )tr. 113, voezulrgr». widrigenfalls sie nach eisoigloser amt licher Anssordernng zur Nachholung der Impfung bi» Schluß des Jahr » Geldstrafe bi« zn SU Mark oder Haft »i» zn 11 Tagen zu gewärtigen habe» würde». >0) An» Familien und Hausern, in denen an- leckende Krankheiten, wie Masern, Keuchhusten, DipdthcritiS, Scharlach, Rose u. s. w. bestehen, darf ein impfpstichtigrS Kind in keinem Falle in daS Impfloral gebracht wrrden. Leipzig, am 2l. April 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Ära Vllle 769. vr. Georgi. -ranne. Bekanntmachung, dle Impfungen betreffend. Unter HinwetS ans die Vorschriften de» ReickiS- JmpfgesetzeS vom 8. April 1874 und nach Maß- »abe der hierzu erlaffenen Königlich Sächsischen AuSführungS-Verordnnng vom 2U. März 187S machen wir hierdurch Folgende» bekannt: 1) Die Slndtthrile Lcipzig-Gohlis »nd Lcipzig-Eutritzsch bilden den selbstständigen lll. Jmpstzezirk. Hierfür sind die bereit« rühcr mit dcr Impfung betraut gewesenen Acrzte verpflichtet worden, und zwar sür GohliS: Herr ILi'. iu«ck. Geißler, dascilst, untere Gcorgsiraße, und sür Eutritzsch: Herr ILr. «»«-«I. Donath, daselbst, Hauptstraße L. 2) DaS Impflocal befindet sich für GohliS im Rcstauraut zum „Waldschlößchen", Hauvtsiraste 2S, Eutritzsch >,u Gastbos zum „Helm", Hauptstraße 21. 3) Daselbst finde» die öffentlichen Impfungen der in den genannten Stadltheilcn aushalttichen Kinder unentgeltlich stall, und zwar in GohliS in der Zeit vom Lv. Mai bis mit 12. Juli und vom st. bi» mit 2tt. Sep tember diese» Jahre«, und zwar b>« aus Weiteres an jedlin Sonnabend von >/r3 b>S >/,4 llhr Nachmittag«, tu Eutritzsch vom 17. Mai bis mit s. Juli und vom Ist. August bis mit lil. Sep tember diese» Jahre», und zwar bc« ans Weiteres cnr jedem Sonnabend von i/,5 blö s,6 Ubr Nachmittag». Daselbst sind auch die Impflinge an dem bei der Impfung näher zu bestimmende» Tage zur Revision vorzustellen. 4) Im Laufe diese» Jahre» sind der Impfung zu unterziehen: I. diejenige» Kinder, n. welche im Iabre 1889 geboren sind, d. welche i» früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem lausenden Iabre iinpspflichlig waren, jedoch bis zum Jahre 1889 der Iiiipsvflicht noch nicht vollständig genügt haben, er folglos geiinpst worden sind oder wegen Krankheit nicht geimpft werde» konnten, II. diejenigen Zöglinge vo» öffentlichen Lehranstalten und 8) Wegen Anberaumung der Imps« und Revisionstermine zur Wieder-Imvfung. beziehentlich Eonlrole der oben unter U » und d gedachten impfpflichtigeu Zöglinge wird an die Sckulvorsteber besondere Weisung ergehe». 9) Diejenigen Ellern. Pflegeeltern und Vormünder aber, welLe 'hre im Jahre 1890 impjpflichtigen Kinder und Pflege befohlenen, wie ihnen sreigestellt ist. durch Privatärzte der Impfung unterziehen lassen wollen, w-rde» hierdurch a»s- gesordert, bi« längsten» zum Ist. September ISsttt die erforderlichen Impfungen auSsühre» zu laste», sowie die vorgeschriebcnen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung, beziehentlich Wirder-Impsung. erfolgt oder au» einem gesetz- Privalschiilc», n. welche im Iabre 1878 geboren sind, d. welche in frühere» Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem lausende» Jahre wieder impspflichtig waren, jedoch bi» zum Iabre 1889 der Wictennipspslicht noch nicht vollständig genügt habe», erfolglos wiedergeimpst worden sin» oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpst werben konnten. 5) Alle Einwohner der Stadtbezirke Leipzig-Gohlis und Leipzig-Eutritzsch sind berechtigt, ihre, wie unter 4) In unv b bemcrkt ist, impfvflichtigen Kinder in dem Imps- locale ihre- derzeitigen Wohnortcs unentgeltlich impjen zu tasten. 6) Für jedes Kind, welche» zur Impfung gekrackt wird, ist gleichzeitig ein Zelte! zu übergeben, aus weitem Name, Geburtsjahr nnd GebnrtStag deS Kinde», sowie Namc. Stand und Wohnung deS Vater», Pflege vaterS oder Vormunde», beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet ist. 7) Tic Eltern der im lausenden Jahre impspflichtiqen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrücklicher Ver warnung vor den im 1t Absatz 2 de« Inipsg'-s! tzeS an- g drohi ii, bis zu ött Mark oder 11 Tagen Haft a». steigenden Strafen ausgesordcrt, mit ihren Kindern i» den anbcrauniteil Imps-, b-ziebentlich RevcfioiiSterlninc» bcb»i« der Impfung unv dcr Eonlrole zu erscheinen, oder die Be freiung von der Impspflicht durch ärztliche Zeugnist« ucrch- zuwelsen. 8) Wegen Anberaumung der Imps- und NevisionStermine zur Wiederimpsuiig, beziehentlich Eonlrole der oben unler Ilu und l> geenchle» impspflichtlgrn Zöglinge wird au die Schulvorsieher besondere Weisung ergehen. 9) Diejenigen Eltern. Pflegeellern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1890 iinpspfliLligei, Kinder und Pflege befohlenen. w>« iboe» sreigestellt ist, durch Privatärzte der Impfung »nterziehe,, laste» wollen, werke» hierdurch an>- gcsorkert. b S längstens zum litt. September I8tttt die erforderlichen Impiungen ciuSsllbren zu taffen, sowie die vorgeschr ebene» Bescheinigungen darüber, daß die Impiung. beziehentlich Wiederimpfung erfolgt od--r an« einem gesetzlichen Grunde »»trrbli-be» ist. in der Imvsoxpcdition im Stadthause» Obstmarkt S, II. Obergeschoß, Zimmer Nr. 1I-i vorzulegen. widrigenfalls sic »ach er- tolqloser amtlicher Aufforderung zur Nachholung der Impiung b« Schluß des Jahres Geldstrafe bis zu Stt Mark oder Haft bi» zu 11 Tagen :» gewärtigen habe» würden. >0) Auü Familie» »nd Hausern, in denen an steckende Krankheiteu, wie Maseru, Keuchhusten, Diphthrriti». Scharlach, Rose u. s. w., bestedeu, darf ein impspflichtigeS Kind in keinem Falle in da» Impslocal gebracht werden. Leipzig, den 2l. Avril >890 Der Rath der Stadt Leipzig. Vlll«! 283. vr. Georgi. Bormanu.
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