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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189010169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Seiten doppelt vorhanden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-10
- Tag1890-10-16
- Monat1890-10
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1890
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k eint tüglich h 6'/. Uhr. Xedaction unk» ikrprdilion Johann,sqan, 6. Lprrchston-en der Nednrlion: Vormittag« 10—12 Ukr. Nachmittag» 5—6 Uhr. >>r Ui No»««»« rt»»rl»«de^ vi-nuicri»», mich« «ch d» »tchi »«rsEtch. >«««-«« «rr für »te nichftfol«»»»« Nummer testimmten Jnsrr«te an Wochentagen bi» 8 Uhr Nachmittag», an Tonn- un» Arfttagcn fr« d »t» ,9 Uhr. In den Filialen snr Ins.-^nuahme: Ltlo »lr««'s Sortim. sAlsre» Hat»). U„iverulal«straße 1, «out» Lösche. Aathariaeastr. t4 pari, und Köntg»platz ?, nur bi» '/,? Uhr. ttMlgcrTagtblatt Auzeiger. Organ für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Mbonnenrent-pret- viertrljährsich »>/, Mk. kuck. Brinaerloha 5 V8.. durch di« bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer LO Beleg,rmn-lar 10 Pf- Gebühren für Eztrabeilaae» (in TaqeblowHormat gefaUt) ohne Posl! ksoiberung 60 Mk. »U Postbeförderung 70 Mk. Inserate «gespaltene Petitzeile «0 Pf. Gröbere Schriften laut ans. PretZverzeichnii. Tabellarischer». Ziffernsatz »ach höher« Tarif. lteelamen »«irr demR«dacttoa»strich di« «aespalt. ZeilebO Pf., vor de» Familien Nachrichten die 6g«Ipaltrn« geile 40 Pf. Inserat« sind stet« an di« Er»e»tti«N,» senden. — Rabatt wird nicht gegeben., luag prneuuiuernniio oder durch Post» Nachnahme. 288. Donnerstag den 16. October 1890. 84. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Verordnung, de« den verkauf un» Transport von Math-, La«, nn» «rhwtih üetr. Die Königlich« Krrt«houptmaaoschast verordnet nach GehSr Krrt»au«schusse« Folgende«: 8 1. wer Roth-, Dam« Mid Rehwild, in ganzen Stücken oder zerlegt, befördert, in Orte einführt, verkauft, tn Läden, aus Märkten oder saust aus irgend eine Art zum verkauf auöstellt oder feilbietet, hat auf polizeiliche« Erfordern den rechtmäbtgen Erwerb de« Wilde« Wer Wild der bezeichnet»« Art durch di» Post oder Eileobahn versendet, hat den Nachwri« auch den Post» nnd Eifrnbahnoeamtcn gegenüber zn führen. Ebenso Ist jeder Königliche Forstbeamt» tn seinem Verwaltung«, oder Schntzbezirke und jeder vereidigte Jagdschutzdeamte in dem Be- zirke, für welchen er angestellt ist, berechtigt, sich davon »u über- zeugen, ob die Bestimniungen dieser Verordnung befolgt stab. 8 2. Der in 8. 1 vorgeschriebe»« Nachwet« wird erbracht durch einen Wtlöschetn, wtlchen der Inhaber der Jagd, auf welcher da» Wild erlegt worden ist, oder dessen berrchttgter Verirrter (Iagdverwaltrr, Jagdaufseher u. s. w.) unter Angabe dieser Eigrnschast, und zwar für jede« Stück einzeln, anrzustellen hat. Der Wtldschetn muß von den betreffenden Stabträtheu, resp. den Grmeindevorständen oder Guttvorstehern, beziehentlich deren Stellvertretern beglaubigt nnd untersiegelt sein. Dieser Beglaubigung bedarf e« nicht, fall« der Aussteller zur Führung eine« Dienstsiegel« berechtigt ist und er diese« Siegel dem Scheine ausdrückt. Bet zerlegtem Wild« genügt eine amtlich beglaubigt» Abschrift de» sür da« ganz« Wild au-gestellten Wildscheine«. 8. 3. Jeder Wildschetn muß nach dem unten stehenden Formular deutlich mit Tinte auSgefüllt und unterschrieben sein und enthalten: 1) den Namen de« betreffenden Lerwallunglbezirke«, lAmt-hauptmannschaft ; Siadlrath ), 2) den Namen de« Gemeinde, ob« Gutsbeztrk«, in welchem der Jagdbezirk gelegen ist, den Namen de« Jagdbezirk«, die Wildgattung, da« Geschlecht, den Tag der Erlegung, de» Tag der Au»>i«lln»s, den Beglaubigung»»«»« I. >), die GiltigkeitSdauer (I. 5), den etwaigen Berliugermigsvermer D« Tag nnd Monat der Erlegung darf getreuen, sondern muh vollständig ausgeschrieben werde» Wildscheine, welche den vorstehenden, sowie den in t- 2 all- gegebenen Anforderungen nicht entsprechen, sind ungilttg. «tldschrt«: Verwaltungsbezirk: Gemeinde. (Guts-) Bezirk: 5). t in Ziffer» rin- ildgattung: Geschlecht: Erlegt am: Jagdbcrechtlgter: am H 18 «tli B«! kritsdauer gert am Zur Beglaubigung^« Aussteller«: > D. S. ^ bi- zum: durch bi« znm an«zu» von 8. 4. D« Wildschetn ist auf festem Papier oder aus Pappe fertige» und mutz an dem zugehörigen Stücke befestigt sein. Di« Vilttgkeitsdauer eine« Wildscheine» beträgt 10 Tage, der Ausstellung ab gerechnet. Diese Frist kann aus Antrag de» Inhaber« von der Ort-polizei. bebürde desjenigen Orte«, an welchem da« Wild bei Ablauf der selben sich befindet, jedoch aus nicht mehr als im Ganzen 4 Wochen, verlängert werden. 8. 6. Für Wild, welches au« Jagdbezirken ringebracht ist, die nicht zum Geltungsbereiche dies« Verordnung gehören, genügt ein Be. rechtigungSauswei-, welcher nach den dort bestehenden Vorschriften autgeferngt ist. 8. 7. Ein Wildschetn odn sonstiger Berechiigungrau-wei« der vor- «wähnte» Art ist nicht erforderlich: ». wenn bet Beförderung von Mld, welche« auf Grund eigner Jagdberechtigung erlegt ist, der Iagdber.-chttgle selbst oder sein berechtigter Vertreter zugegen ist und sich auf Erfordern als solcher auswcift, d. str Wild, welches der Jagdberechtiate oder sein oben gedachter Vertreter auf der Jagd oder bei der Rückkehr von derselben bei sich führt oder durch Beauftragte von der Schubstelle nach seinem Wohnort bringen läßt, o. für Wild, welches von der zuständigen Behörde beschlagnahmt worden ist, ck. für Wild, welches nachweislich an« solchen Bezirken ein ebrocht ist, in welchen BerechtiaungsauSweisr der hier in " age befangenen Art nicht vorgeschriebe» find, r Theile zerlegten Wilde«, welche innerhalb derselben Ort- chaft von der Verkaufs- oder Ausbewahrung-stelle nach der ohnung des Käufers oder einem sonstigen Bestimmungsorte befördert werden, für Theile zerlegten Wilde«, welche bereit» zmn Genüsse zubercitet sind. ,. 8. Den Jagdberechtigten, sowie den sonstigen in §. 2 bezeichneten Personen ist e« untersagt, Wildscheine, die noch nicht vollständig auSgrfüllt sind, an nicht jagdberechtigt« Personen anSzuhändigrn. 8- 9. . Mit Ausnahme der ersten 14 Tage ist »« verboten, während der gesetzlichen Schonzeit ». de« weiblichen Roth, und Tamwilde«: unzerlegte« männliche« oder weibliches Roth, und Damwild, d. de» weiblichen Rehwild«»: unzerlegles männliche« oder Weib licht« Rehwild, bet welchem da- Geschlecht nicht mehr mit Sicherheit er- kennbar ist, zu befördern, zu versende», zu verkaufen, zum Verkauf hrrumzuttogen, tn Laden, auf Märkten oder sonst au irgend eine Art zum Verkauf auszustellen oder fetlzubieie«, oder Heu verkauf desselben zu vermitteln. 8 10. Die Borschriften de«' 8- 3 finde» keine Anwendung aus da« Setten der zuständigen Behörde beschlagnahmte Wild. 8. II. Zuwiderhandlungen gegen dir Borschriften dies« Verordnung unterliegen, soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen auf eine höhere Strafe erkannt werden mub, rin« Geldstrafe von 3 bi« v. r 60 ^l, an deren Stell« im Unvermögenlsallr entsprechend« Haft« traf» tritt. Gleicher Strafe vrrsöllt, wer bei der Beförderung, Versendung oder beim Verlaus von Wild «inen Wildschetn benutzt, der nicht für da« betreffend« Stück a»«gefertigt i^t. Die Verordnung, welche von den Lmtrhauplmannschasteu nnd den Stadträthen der Städte mit der revidirtea Städteordauna durch Abdruck in ihren Amtsblättern zur allgemeinen Kenutniß zu bringen ist, tritt mit dem I. November 1890 m Kraft. Leipzig, am 1. October 1890. tiSntgliche KretSdauPtniannschasl. ll. 2306. v. Ehrenstetn. Schulze. Vorstehende Bestimmungen bringen wir hierdurch zur sffenilichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß unsere Organe zu strenger Überwachung angewiesen sind. Leipzig, am 11. October 1890. Der Rath und -aS Polizei«,»et der Gtadt Leipzig. vr. Grorgi. Brrtschneider. Leistner. Bekanntmachung. Bon dem Unterzeichneten Armenamle sollen Douverütag, den Lti. Oktober d. I., Vormittags von » Uhr an, im Stadtdause allhier, eine Partie Betten, Wäsche, Kleidungsstücke, Möbel, HanS» und Küchengeräthe re. öffentlich ver» trigert werden. Leipzig, am 10. October 1890. DaS Armenamt. ^ N. 446. Hentschel. Artus. Bekanntmachung. Da« dem BeztrkSverbande Leipzig-Land gehörige, an d« Kirsch- bergstrafie zu Möckern gelegene Grundstück Rr. 54 de« Brand- Katasters, bestehend aus einem geräumigen Vordergebäude init Keller-, Erd» und Obergeschossen, einem Stallgebüude und einem «rohen, schön gelegenen Garten mit herrlicher Aussicht auf die klstrraue, soll Montag, den 20. diese» Monat», vormttt«»» in der Zeit oo« 11 dt» 12 llhr, t« SttzungSsaale der unterzrichuete« K-ntgltcheu AmtShauptmannschast ntltch versteigert, der Zuschlag ab« sür den Kall Vorbehalten den, daß keine genügenden Gebot« erfolgen. Reffectantrn werben ersucht, zu diesem Versteigerungstermin« sich zufinden, wegen etwa vorder zu ertheilender näher« Auskunft in der Sache aber an di« «tterzeichnrt« LmtShauptmaunschaft sich za wenden. Leipzig» am k. October 1890. Königliche NmtS-auptmannschaft. vr. Platzmann. Sonnabend, den 18. ds«. Mt»., von Vormittag« 11 Uhr an soll aus dem Universitäts-Vauhofc im Pauitncr Garte« alte» Bauholz tu kleineren Partie« meistbietend gegen sofortige Baarzahluug nach dem Zuschläge ver steigert werden. Nntversttat«-Nenta«t. Holzbecher« Wittwe letzter Wille vom Bekanntmachung. Nachstehende auf der Actcnkammcr deS hiesigen städtischen Rath- Hause» nufgefundene und dem Unterzeichneten Amtsgericht zur Ver- Währung Übergebene Testamente: 1) vantz Drottzsch, Bürger« und Posamentier« Dirpositiou vom 28. Juli 1684, 2) Aiinkn Friedrich 28. April 1686, 3) Hautz Pktcrscn und besten Eheweibes Christinen testn- msvtum rscivrvoum vom 23. Februar 1687, 4) Daniel Meister», Fürst!. LaquayS und deffen Ehcweibe« Margarethen geo. Hügeltn testameutum rvoiprocim vom 14. Juni 1699, b) Jakob Hetnrcka und deffen Eheweibes Elisabeth geb. Meiß ner letzter Wille vom 25. Mai 1701, 6) Schloffermeister Heinrich Wincklerü und besten Eheweibe» Annen Sophien beiderseitiger letzter Wille vom 6. Juni 1704, 7) Marie» Elisabethen Adam Müller» Bürger« und Strumpf- Wirkers Eheweibes Testament vom 4. Decembcr 1709, 8) Marten Elisabethen Ehefrau des Jakob Börner«, Bürgers und Fleischhauers letzter Wille vom 30. December 1709, 5) Herrn Georg Paul ZrschmarS letzter Wille vom 15. Februar 1715, 10) Herrn Joachim Vogels Fürst!. Sächs. Hos.Fourter« letzter Wille vom 5. Juni 1715, 11) Herrn Johann Hctirrich Lieber» und deffen Eheliebsten, Johannen Sophie» letzter Wille vom 12. September 1716, 12) Herrn Johann Taiiict Meister» und deffen Eheliebsien Fr. Catharinr» letzter Wille vom 20. April 1725 sind gemäß 8- 216 I 12 Allgem. Land-Rechts von AmtSwegen er. öffnet worden. Ties wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß in den vor. bezeichnet,» Testamenten von den Testatoren deren Kinder bezw. Ehegatte zu Erben eingesetzt sind. Weißcnsels, dco 8. October 1890. Königliche» Amtsgericht, Abthl. l. Der Vatikan und der Dreibund. Die vaticanische Presse hat den ihr von CriSpi zuge- worscnen Fehdehandschuh ausgenommen, und der „Moniteur de Rome" erklärt bereit« ganz ohne Umschweif, daß der Drei bund den Gefühlen der Katholiken zuwiderlaufe und alle Länder zu Grunde richte. Die Katholiken Deutschland« und Oesterreichs müßten deshalb ernstlich erwägen, ob sie an der Aiisrcchthaltung und Befestigung de« Dreibünde« Mitarbeiten könnten. Wohl noch niemals ist die Vermischung politischer und religiöser Gesichtspunkte mit größerer Offenheit geschehen, al« in diesen Aussprüchen des „Moniteurs de Rome . Die Katholiken Deutschland« und Oesterreich« werden auf Grund ibrer Zuaehöriakcit zur katholischen Kirche aiifgefordert, gegen den Dreivund Stellung ^u nehmen, also sich in die auswärtige Politik de» Staates einzumischrn, dessen Bürger sic sind. Ein Anfang zu solcher Einmischung liegt bereit« in dem bei jeder Katholikenversammlung wiederkchrendcn Beschlüsse, daß die weltliche Herrschaft des Papste» wiedrrhergestellt werden müsse. Dieser Beschluß trat aber bisher immer nur in der Form eine» frommen Wunsches auf und als ein her gebrachtes Schema, bei dem sich dir Urheber de» Beschlüsse« nicht viel dachten, jedenfalls war der großen Mebnahl der Abslimmenden die Bedeutung de« von ihnen gefaßten Be schlüsse« nicht klar, sonst wurden sic wohl ihre Mitwirkung versagt haben. Nun wird den Bekenner» des katholischen Glauben« ohne Unterschied der Person, de« Bildungsgrade« und de» Stande» gar zugrmuthet, Betrachtungen über dir Natur und den Zweck de» Dreibünde« onzustellca und diesen Bund etwa auch in den Bereich der Beratyungen von Katho- likenvrrsammlungen zu ziehen. Da« ist rin ganz unerhört« Mißbrauch de« Einflusie», über welchen da« Pa^stlhum gebietet, und dagegen muß mit aller Entschiedenheit Einspruch erhoben werden. Der Dreibund soll einen autikatholischen, antipäpstlichrn Eharakter haben, so klagt der „Moniteur de Rome", und den Gefühlen der Katholiken zuwiderlausen. Wer erinnert sich dabei nicht de» Angriff«, dcu Windthorft einst im Reich-lage gegen EriSpi richtete, aber dadurch sofort den schärfsten Widerspruch de« Reichskanzler« v. Caprivi hervor rief? Deutschland könne nur wünschen, daß Crispi dir Stellung, welche er al- Leiter der italienischen Regierung einnehme, noch recht lange behalten möge »um Heile Ztalien« und seiner Verbündeten. Hier lag also fchon ein versteckter Angriff des CentrumSführer« gegen den Dreibund vor, und diese Politik scheint jetzt in de» maßgebenden katholischen Kreisen »ur Herrschaft gelangen zu sollen. Die katholische Kirche bat stet» eine politische Stellung beansprucht und ibr Gewicht als solche in allen kritischen Lagen in die Waagschale geworfen. Wir wissen, welchen An» theil PiuS IX. an der Entscheidung über den Krieg dc- Jahre« 1870 gehabt hat, und daß der Sieg FranlrcichS zu gleich die Macht de» Papstlhum« um ein Beträchtliches ver mehren sollte durch die Verkündigung der Dogmen von der Unfehlbarkeit und dem Primat de» Papstes. Frankreich ist zwar besiegt worden, aber die Macht de- PapstthumS ist gegenwärtig größer, al- sie je zuvor gewesen, da- zeigt auch der Uebermuth, mit welchem diese Macht heute geltend gemacht wird. EriSpi'S Erfolg wird aber hoffentlich über die politischen Ränke de- BaticanS triumphiren. Die leitenden Staatsmänner in Deutschland und Oesterreich-Ungarn haben Crispi we^cn seiner Rede vom 8. October beglückwünscht, und die Politik de- Dreibünde« ist trotz aller Gegenbemühungen die maßgebende in Europa. Dir CenlrumSparlei hat sich hohe Ziele gesetzt, sie will Deutschland vollständig unter das Äoch de- Papstthum» beugen, indem sie die Schule dem Einfluß der Kirche unter- ordneu will, mit dem Versprechen der Unterdrückung de» SocialiSmuS al« Gegenleistung. Hatten diese Bemühungen ' oa bisher sehr geringe AuSstcht auf Erfolg, so sinkt diese i-stcht in dem Augenblick auf Null herab, in weichem da» Eentrum sich der Politik de« Dreibünde« feindlich gcgenüber- stelll. In Oesterreich-Ungarn bat man den katholischen Gesichtspunkt von der Bündnißfragr vollständig getrennt, da« katholische Oesterreich hat sich mit dem protestantischen deutschen Kaisert-imm und mit dem Königreich Italien verbündet, obwohl diese« in politischer Beziehung dem Papste feindlich gegenübcrstcht, und an dieser Trennung von Religion und Politik wird und muß cS fest- halten, wenn e« nicht seine Interessen prciSgeben und sich selbst verlieren will. Der Batican ftnklt ein waghalsiges Spiel, indem er da« katholische Volk ohne ' t auf die Nation und die vaterländischen Interessen zum Widerstande gegen den Dreibund aufrusl; die Staat«- regierung würde einem Treiben, welches die Katholiken versammlungen in diesem Sinne mißbrauchen wollte, nicht thcilnahmloS zusehen können, sondern müßte dagegen mit den ^chärssten gesetzlichen Maßregein Vorgehen. Soweit reicht die iücksicht gegen da« Papstthum nicht, und wenn selbst da mit großen Opfern gewonnene gute Einvernehmen darüber verloren geben sollte. Deutschland hat mit einem friedlichen e pactirt, aber nicht mtt einer Macht, welche alle durch die Geschichte und da« staatliche Interesse gezogenen Schranken durchbricht. Der Dreibund ist di« Hauptgrundlage der internationalen Verhältnisse in Europa, er ist der Hort, um welche» sich die Friedensfreunde schaaren, er bildet den Boden, au« welchem sich da« Vertrauen auf die Dauer der bestehenden Zustände entwickelt hat, und die Hoffnung auf die gedeihliche Gestal tung der Zukunft. Ein solcher Schatz darf nicht frivolem Ränkespiel überantwortet werden, alle Interessenten, Regie rungen wie Völker müssen darüber wachen, daß er unan getastet bleibt. Natürlich hat Crispi « Rede in Frankreich keinen guten Eindruck gemacht, weil sie einer Festigkeit der italienischen Regierung Ausdruck gegeben hat, die man nicht von ihr erwartet hatte, man glaubte, daß Crispi unter der Last per inneren Schwierigkeiten die Widerstandskraft gegen äußere Gefahren eingebüßt habe. Das ist nicht der Fall, er hat un Gegentheil in richtiger Erkennlniß des Satze«, daß die beste Vertheidigung der Angriff sei, der Gefahr kühn inS Auge geblickt und sie in ihrer wahren Gestalt gezeigt. Was sind die thörichtcn EcbnsuchtSrufe nach dem Besitz von Trient und Triest im Vergieich mit den Ränken, welche im Valican gegen de» Dreibund gcichmiedcl werden? Für den Dreibund gilt eö jetzt, gegen seinen schlimmsten und erklärten Feind, da- Pavstthum, Stellung zu nehmen, welcher die Religion in Gefahr erklärt, wenn nicht der „alle Länder zu Grunde richtende Dreibund" aufgelöst werde. Allerdings bietet der Bund keine Handhabe zur Wiederherstellung der welt lichen Macht des Papste«, aber er leistet Gewähr für di« Erhaltung de« Weltfrieden-. Auch der SocialiSmuS würde durch den Krieg nur gewinnen, wie das Beispiel der Pariser Commune gelehrt hat, sie keimte auS den Zu ständen hervor, welche die Belagerung von Pari« geschaffen hatte. Aus der Stellung, welche da« Papstlhum dem Drei bund gegenüber einnimmt, ist auch zu erkennen, welchen Werth man den Versicherungen von dieser Seite beimessen kann, daß sic den Socialismus wirksam bekämpfen werde und könne. Wir wünschen und hoffen, daß c« der Weisheit der leitenden Staatsmänner gelingen möge, die von, Batican drohende Gefahr mit wirksamen Mitteln zu bekämpfen und »«gleich den Völkern zum Bewußtsein zu bringen, daß Religion und Politik mit einander nicht« gemein haben. * Leipzig, 16. Oktober. * In juristischen Kreisen neigt man sich der Ansicht zu, daß der Präsident der ReickSbank, Vr. Koch, den Vorsitz in der zweiten erweiterte» Commissioii zur Ausarbeitung eine- Bürgerlichen Gesetzbuches übernehmen werde. In der Literatur über de» Entwurf ist vr. Koch mit einer viel beachteten Schrift vertreten, doch wäre cS deiikbar, daß vi. Koch in seiner Eigenschaft als Reicksbank-Präsident Bedenken gegen seine Berufung geltend machen würde. * Die Presse hat wiederholt der bedauerlichen Erschei nungeu erwähnt, daß neuerding- eine Fülle unverbürgter Personalnachrichten, welche sich sehr bald al« un richtig Herausstellen, durch die Mehrzahl der Blätter gehen. Nunmehr enthält der „ReichSanzeiger" folgende Er klärung: Betrachtungen über dt« Personen höherer Officirr« und Beamte», verbunden mit Vermutbungru über deren ferner« dienstlich« Verwendung, haben tn der Press« neuerlich tu Bedenken erregender Weise zugenominen. Wenn auch die überwiegende Mehr- zahl solcher Auslassungen sich unschwer al» aus Erfindung oder mehr oder weniger geschickter Combination beruhend erkennen läßt, so werden dieselbe» doch nur zu bereitwillig ausgenommeo und weiter gegeben. Selbst eine wohlwolleude Besprechung ist unter diesen Umständen für dt» Betreffenden fast immer unangenehm. Osfieirre wie Beamte aber stehen, durch dienstliche und persönliche Rücksichten ebunden, diesem Treiben gegenüber nahezu wehrlos da. Auch die Regierung ist nur selten in der Lage, hch der Besprochenen öffent lich aanehmea zu können. Selbst wenn sie sich daraus beschränken wollte, die bezüglichen Thatsachen richtig zu stellen, würde sie Ge- ahr laufe», der weitere» Ti-eussion von Verhältnissen, die ihrer >iaiur nach eine öffentliche Behandlung ohne Schädigung dienstlicher und staatlicher Interessen nicht ertragen, Vorschub zu leisten und den Schwerpunkt sür die Beurtheilung von Personalien mehr und mehr aus den Händen der berufenen Organe in die der Press« steile» zu sehr». — E« ist dringend zu wünschen, daß die Er- ennlnitz der schweren Bedenken, welche gegen die angedeutete Ten denz der Presse sprechen, und der ernsten Gesahren, welche für die Tisciplin daraus erwachsen können, sich mehr verbreiten und daß die Blätter, welchen die Erhaltung deS Staat-wohI« am Herzen liegt, es sich versagen, an diesem Unwesen Theil zu nehmen. * Betreff« der Fleischfrage ist der Münchener Magistrat einstimmig dem Beschluß des Gemeindecollegium« beigelreten, die StaalSregierung um rascheste Abhilfe zu er suchen, indem sie beim BundeSralh den Antrag stelle, da« Vicheinfuhrverbot aufzuhcben oder tbunlichst zu beschranken, wenigsten« die directc Einfuhr in den MünHener Schlatthof zu gestatten. Gegen dir Resolutionen de« landwirthschaftlichen Verein« nahmen alle Redner energisch Stellung. Dessen Vorschläge, eine gemeindliche Großschlächterci und Einfuhr rohen Fleische« nnzuführen, seien nur geeignet, da« Fleisch noch tbeurer zu machen, al« e« in Wien geschehen, und dabei da- Meygcrgewerbe zu Grunde zu richten. Die Geschichte der Grenzsperre zeige, daß lediglich schutzzöllnerischc Gründe obwalteten. * * * * Die österreichischen Landtage wurden am Diens tag in der herkömmlichen feierlichen Weise eröffnet. * Im Club der deutschen Abgeordneten im böhmischen Landtag wurden die von vr. Schmeykal Namen« de« Executiv- ComitS« gemachten Mittheilungen ohne Debatte entgegen- genommen. Dir Theilnebmer an der Bersammlung ver pflichteten sich zur Geheimhaltung der gefaßten Beschlüsse. * In drrEröffnungssitzung de« niederösterreichischen Landtag« legte der Statthalter Graf KielmannSegg die Gesetze, betreffend Bereinigung mehrerer Gemeinden und Gemeindetheile mit Wien, sowie die darauf bezüglichen Einzelbestimmungen vor. In längerer Red« erklärte der Statthalter, die Regierung wolle Wien von seinen jetzigen Fesseln befreien und ihm ein Territorium geben, welche« seiner Entwicklung den freiesten Spielraum gewäbre. Die Regierung werde einen Theil der Linicnwall - Gebäude der künftigen Stadtbahn widmen und durch eine neue Bauordnung dahin wirken, daß in einigen Theilen de« neuen Territoriums nicht ZinScascrnen, sondern Villen mit Gärten gebaut würden. Der Statthalter gab der Hoffnung Ausdruck, daß durch diese Umgestaltungen dir Arbeiter und Gewerbe treibenden reichen Erwerb finden würden und versicherte Wien der immerwahrenden kaiserlichen Huld und des Wohl wollens der Regierung. Die Rede wurde sehr beifällig aus genommen. * Zu der Mittheilung der Nachricht des „Warschauer Dnjewnik", daß der Leibarzt de« Zaren, vr. Hirsch, auf der Jagd bei Spala mit „Kartätschen" geschossen und dabei den General Werder angeschossen habe, ist zu be merken, daß eS sich bicrbei wohl nur um einen ungeschickt ge wählten Ausdruck bandle. Nun wird der „Frankfurter Zeitung" von einer Persönlichkeit, welche mit den Verhält nissen der kaiserlich russischen Jagden bei Spala wohl ver traut ist, in einer Zuschrift folgender dankcnSwerthe Auf schluß erthcilt: 1) Die Jagden bei Spala sind keine Hasen-, Rebja v.rbjagden, sondern haupsächlich Hochwildjagdcn: Nehe kommen allerdings auch vor. 2) Der Leivarzt deS Kaisers ist lein klassischer Waidmann, und pflegt immer mit Rehposten, stait mit Kugeln, aus Hochwild zu schießen. 3) Eine Reh posten-Patrone heißt auf russisch „Kartusch". Dadurch wird die Notiz deS „Warschauer Dnjewnik" verständlich, vr. Hirsch bat mit einer Rehposten-Patrone geschossen und ungeschickter Weise den General v. Werder angeschosscn. * AuS Finnland wird der „Kölnischen Zeitung" ge schrieben: Unter de» von der russischen Regierung wegen ihre« Widerstandes gegen den Bruch des finnländischen Landesrechts im Sommer d I. aemahregelten Männern befand sich auch der Generalprocurawr des finnländucheii Senats, B. B. vo» Wrtßenberg, welcher der Re gierung besonders mißliebig geworden war, weil er gegen die Ver schmelzung des finnländischen Poslwesen« mit dem russischen als rechtswidrig bei der höchsten Stelle Verwahrung eingelegt hatte. Am 1. October trat Herr von Weißenberg nun endgiliia in den Ruhe- stand, und diesen Tag benutzte die Presse und die Bevölkerung mm Helsingfors, um dein umS Amt gekommenen Patrioten den Zoll dank- barer Anerkennung für seine bisherige Wirksamkeit und für sein tapferes und festes Verhallen in ernster Zeit darzubringen. Die Presse fcierle ihn als „echte- Vorbild bürgerlichen Mnthes" und als „Streiter für Recht und Wahrheit", der sich die Achtung und Dankbarfeit aller Freund« des Vaterlandes erworben bade. Neben mehrfachen andern Adschiedssrstlichkeiten wurde dem Scheidenden auch ein Fackcl- chg von der gesummten studircnden Jugend der Helsingsorser Hoch- chule gebracht, welche Ehrenbezeigung Weißenberg init einer in chwedischer und finnischer Sprache aebaltenen Rede erwiderte, in der er betonte, daß er nur seine Pflicht aetha» habe, als er sich bemühte, „mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln Gesetz und Recht vor Vergewaltigung zu bewahren , und dasi Gottlob solche Gesinnung in Finnland doch nicht nur vereinzelt anzutresfen i,i. so daß sie besonderer Anerkennung bedürfe. Er gebe die Hoffnung nicht aus, daß die dunkeln Schatten, die über Finnlands Zukunft lagerten, früher oder später sich zerstreuen werden, wenn nur alle Söhne Finnland» mit der von de» Vätern ererbten Zähigkeit und Widerstandskraft am Landesrechte festhalten und ihre Treue zu Ver fassung und Großfürst bekennen würde». Wetheuberg schloß seine Rede mit cincin Hoch aus Finnland, woraus die Studenten das Stnneberg'sch« Lied „Unser Land" sangen Die Feier machte ans alle Theilnebiner einen erbebenden Eindruck — den zahlreich ver tretenen russischen Beobachtern Hot sie mißfallen, denn ihnen geht jede« Berständniß für Bethätigung finnländischer Eigenart ab. * Im Befinden dcü erkrankten bulgarischen Minister präsidenten Stambulow ist eine leichte Besserung cingetrclcn. — Die Synode ist nach Sofia einberusr« worden. I lis'
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