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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189010270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-10
- Tag1890-10-27
- Monat1890-10
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1890
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ei«t täglich h 6V. Uhr. Lrdartion »nd Lrprdttiou IohauueSgass« 8. Sprkchftundrn der Nrdaclioa: vormittag» 10—12 Uhr. Nachmittag» 5—6 Uhr. kkr vt« MiSbab« »iuaelLadter viamricrivt« «Acht stch du Nedactlvn nicht verdurdlich. Nnnatz», »nr für dir nächftf«l,n»»e Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bi» L Uhr Nachmittag», an Sonn- und Festtagen früh bi» V.tNlhr. 3u den Filialen für Ins.-^nnaßme: Ott« Klemm » Eorttm. (Nlsreb Hahn). Universitiitsskraß« 1, Lont» Lösche, KaHarinrristr. 14 part. und KöalgSplatz 7, mir bi» /,3 Uhr. NWM.TllgMM Anzeiger. Organ für Politik, LocalgesWte, Kandels- nnd Geschäftsverkehr. Wonnement-pret- vierteljährlich »»/, Mk. kncl. Bringerlohn 5 Mk., durch dt» P bezogen 6 Litt. Jede einzeln« Stumm« 20 Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Eztrabetlag»» (in Tageblatt-Format gefalzt! ohne PostbefSrderung 60 Mi. mit Postbeförderung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzeile KO M. Brößere Schriften laut uns. PreiSverzeichn!' Tabellarischeru. Ziffernsatz nach höhermTart Nerlamen unter demRedactionSsirich dl« »gespLlt. Zeile SO Pf. vor denFamiliennaibrtchtea die Ngespaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind siet» an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben-, Zahlung prnenuweranüo oder Lurch Post nachnahme. M. Montag dm 27. Oclober 1890. Amtliche Bekanntmachungen. der Parochie Anmeldung zur Kirchenvorstands.Wahl In St. Petri. Für die nach Ablauf der gesetzlichen Wahlperiode Ende diese» Jahre» au» dem PelerSkirchenvorstande ausscheidenden Herren: Hofbaumeister Otto Brückwald, ÄmlSzerichtSrath Wilhelm Kranichfeld, Privatmann Franz Lentdier, Commerzienratl, Julius Meißner, Schuldirector Traugott Reimer, Kaufmann Ferdinand Bruno Telle nnd Baumeister Daniel Gottlob Bogel, die inSgesammt wieder wählbar sind, soll durch die PeterSkirchcngemeinde eine Neuwahl statlsinden. Stimmberechtigt zu dieser Wabl sind alle selbstständigen, in der Petcrskirchenparochie wohnhaften Männer evangelisch- lutherischen Bekenntnisse», welche da» 25. Lebensjahr vollendet haben, verheirathel oder nicht, „mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes GotteS, oder unehrbaren Lebenswandel, öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben oder von der Slimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde, oder endlich nach dem Kirchcngcsetze vom 1. December 1876 infolge Bersäumniß der Trauung, Taufe oder Confirmation durchs die Kirckeninspcction ausgeschlossen sind". Wer sein Stimmrecht bei der bevorstehenden Wahl auS- Lben will, hat sich zufolge gesetzlicher Bestimmung zunächst mündlich oder schriftlich dazu anzumeldcn. Die mündlichen Anmeldungen werden Sonntag, den 2U. Oktober d. I., von ll bis 1 Uhr und Montag, den 27. Oktober, von !> bi» K Uhr in dem nordöstlichen Beichtbause der PeterSkirche (Eingang der höheren Mädchenschule gegenüber) entgegen genommen. Bei schriftlichen Anmeldungen, welche wäbrend der obengenannten Tage, sowie schon vorher auch in der Amts wohnung des PsarrcrS v. Hartung (Albertstraße Nr. 38,1.) abgegeben werden können, muß genau angegeben werden: 1) Vor- und Zuname, 2) Stand und Gewerbe, 3) Geburtstag und Jahr, 4) die Wohnung. Wir fordern die stimmberechtigten Glieder unserer Ge meinde herzlich und dringend auf, sich an der bevorstehenden Wahl zahlreicy zu betheiligen und damit sie dies können, die Anmeldung in der bezeichnten Weise bis spätestens Montag, den 27. Oktober, Nachmittags 5 Uhr bewirken zu wollen. Zur PeterSkirchen-Parochie gehören die folgenden Straßen und Plätze; Albertstraße, Bauhosstraße, Brüderstraße, Bayerischer Platz, Bayerische Straße Nr. 1 -55 Lampestraße Nr. 3—13 (von der Albcrtstr. bis zur Sido> nienstraße), Licbigstraßc, Lösnigcr Straße (v. d. Sophien- u. 2-52 (vom Bayerischen »'^ß- dis an die Körnerstr.), Platz bis an die Körnerstr.), Mwstraße. Braustraß-, ^ Nrn 13? ungeraden Carolinenstraße, Mozar'tstraßc, Carl Tauchmtz - Straße (von Nürnberger Straße (v. Baye- der Beethovenstr bis zum rischen Platz bis zur Roß Schleußiger Weg), und Lindenstraße), Dösener Weg, Pestalozzistraße, Dufourstraße, Robert Schumann-Straße, Eliscnstraße Nr. 1-67 und Dchletterstraße 2- bis Emilienstraße, S-eburgstraß-, Ferdinand Rhode-Straße (von Sidonienstraße, der Beethovenstr. bi« zum Simsonstraße (mit Ausnahme ^^(von^der Albertstn Schleußiger W^g (bis zur Mahl- «WML». Schleußiger Weg), Floßplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Glockenstraße, von Nr. 1), Sopbienplatz, Sopoicnstraße, Stephanstraße (Nr. 14 bis mit Nr. 22), Grassistraße (v. d. Beethoven- Thalstraße Nr. 14—38 und straße bis z. Schleuß. Weg), *0—35 (von der Liebigstr. bis Haydnstraße, Hohe Straße, IohanniS-Allee, Körnerplatz, Körncrstraße (die ungeraden Nrn. 1—6l), Koblenstraße, zur Linden-u. Secburgstraße), Wcbergasse, Windmühlenstraße Nr. 4l—49 und 34—56 (von d. Turner straße u. Emilienstr. bis zum Bayerischen Platz), Windmühlenwcg, Zeitzer Straße. Leipzig, den 18. October 1890. Der Kirchenvorstand zu St. Petri. v. Hartung, Pfarrer. Versteigerungsbekailntmachuiig. ErbtbeilungShalber soll das zu Großbardau unter Nr. 76 des Brand-Kat. (Fol. 70 de? dortigen Grunobuchs) gelegene Mühlen- N»t des verswrbenen Gemcindeältesten Ernst Louis Uhlich nebst todtem und lebendem Inventar an Ort und Stelle im bezetchneten Nachlaßgrundstück am 27. November dieses Fahre», Vormittag» 11 Uhr meistbietend freiwillig versteigert werden. Das Gut ist mit einem Wohn- und Mühlcngebäude nebst Keller, Backofen, Milchgewölbe und Knochenstampfmühle, zwei gewölbten Ställen nebst Getreide- bez. Heuboden, einer Scheune nebst Schweine stallen, Kohlenschuppen, Taubcnschlag, Feld, Wiese und Eichenwald versehen, 31 Hektar, 45,4 Ar groß, mit 877,22 Steuereinheiten be legt, aus 22 290 einschließlich des Mühlzeugs bei der Brandcaffe versichert, vollständig hypothekenfrei, mit 65 ./i 16 ^ jährlichen Landrcnten behaftet und ortsgerichtlich auf 61140 taxirt. Die Verstcigcrungsbedingungen werden im Verkaussierniin be. kannt gegeben werden unb sind vorher an hiesiger Amtsstelle des Unterzeichneten Gerichts cinzuschcn. Grimma, 16. October 1890. Königs. Amtsgericht. Forkel. Bekanntmachung. Folge strafgerichtlicher Amte Werden natS, Wochentags von 8—1 Uhr Vormittag- und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, außerdem aber auch Sonntag, den 28. dieses Monats, von 10—12 Uhr Vormittags im Stadthause, Odstmarkt 3, 3. Stock, Zimmer 150, zu jeder manns Einsicht öffentlich auSlicgen. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste, wobei die nachstehend abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen maßgebend sind, kann innerhalb einer Woche, vom Tage der Auslegung an, also bis mit Montag, den 27. dieses MonatS, entweder bei uns schriftlich oder in der obenbezeichncten Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Leipzig, am 17. October 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Clauß GerichtSverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8. 31. Da» Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kan» nur von einem Deutschen versehen werden. 8. 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in F Verurthcilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche daS Hauptverfahren wegen eine- Ver- brechcns oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8. 33. Zu dem Amte eine» Schüssen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armen-Unter- stützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. S. 34. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen fern« nicht berufen werden; 1) Minister: 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamte, welch« jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der LandcSgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5! richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Lollstreckungsbeamte; 7) Rcligionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dein activen Heeere oder der activeo Marine augehörende Militairpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbcamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8. 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8- 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88- 32—35 über die Berufung zum Schöffen amte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, Bestimmungen zur Ausführung de» WerichtSverfassungS- geseizcS vom 27. Januar 1877 rc. enthaltend, vom I. März 187S. 8- 24. Zu dem Amte eine- Schöffen und Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien; 2) der Präsident des LandesconsistoriumS; 3s der Generaldirector der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und Amtshauptleute; b) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welch« von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschostea aus genommen sind. Vermiethung. Die zcither an den Königs. StaatSfiScuS zu Zwecken der Steucrrcgie und als Wohnung vermietketen Räumlich keiten im ehemal. Frankfurter ThorhauS, Frank furter Straße Nr. 26, bestehend aus 1 zweifenstrigen Stube, Küche und Speisekammer im Erdgeschoß, sowie 2 zwei fenstrigen Stuben, 1 einfenstrigen Stube und zwei dergleichen Kammern im oberen Stockwerk nebst Boden, Keller, Holz- und Kohlenschuppen, mit einem zugehörigen kleinen Garten sollen vom I. Januar k. I. an gegen halbjährliche Kündigung Montag, den 3. November d. I., Vormittags It Uhr ans dem Rathhause, 1. Etage, Zimmer Nr. 13, an den Meistbietenden anderweit vermiethet werden. Ebendaselbst auf dem großen Vorsaalc liegen die Ver- miethungS- und VersteigcrungSbedingungcn nebst Inventarinm der zu vcrmiethenden Räumlichkeiten schon vor dem Termine zur Einsichtnahme auS. Leipzig, den 23. October 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. In. 7409. vr. Georgi. Pücker. Bekanntmachung. Nachdem wir Herrn Franz Starck in Leipzig am bcutigen Tage Concession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Auswanderern nach überseeische» Häfen und Abschließu," von Schisfscontracten im Aufträge der Firma von der Becke Marsily in Antwerpen, Generalvertreter der Red Star Line, crtbeilt haben, bringen wir die» zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 23. October l890. Der Rath der Stadt Leipzig. VI. 2564/2719. vr. Georgi. Kaffelt. Bekanntmachung. Zur Verhütung etwa möglicher Unfälle bei dem Betriebe pneumatischer Bierdruckapparate, deren Windkessel durch Maschinenkraft mit gespannter Luft versehen werden, haben Wir als Nachtrag zu dem ortspolizeilichen Regulativ, die Einrichtung und Reinhaltung der pneumatischen Bierdruckapparate in Leipzig betreffend vom 24. Äuni 1881, folgende Bestimmungen getroffen: Wer einen Windkessel für Bierbefördernng durch Maschinen kraft mit gespannter Luft versehen will, hat diese» Vorhaben dem Ralhe anzuzeigen. Windkessel für Bierdruck-Apparate, gleichviel ob dieselben niit Hand- oder Maschinellkraft gespeist werden, find in ihren wesentlichen Theiten aus hinreichend starkem Eisenblech, regel recht zusammen genietet, herzustellen, und haben in einem von Personen wenig betretenen Raum eine thunlichst nach allen Seiten hin freie Ausstellung zu erhalten. Tieielben sind mit einem leicht übersichtlichen, controlirbor einzurichtenden Druckmesser, an dessen Scala die Marke für die höchste zulässige Pressung ausfällig angebracht sei» muß, sowie mit einem nach gehöriger Einstellung auf die gleiche Pressung unter amtlichen Verschluß zu nchmenven Sicherheitsventil aus- zustatten, dessen Belastung eine höhere Anspannung der Luft als bis auf 2 Atmosphären Ueberdruck nicht zuläßt. Für gehörige Widerstandssähigkeit des Windkessel» und für fortdauernde gute Instandhaltung desselben bleibt der Benutzer verantwortlich. In zweifelhaften Fällen, d. i. bei Verwendung anscheinend zu Ichwacher Bleche, oder bei weit vorgeschrittener Abnutzung derselben, ist der vom Aathe bestellte Bierapparat-Nevtsor be rechtigt, zu verlangen, daß ihm durch eine Seiten des Benutzers durch Anspannung der inneren Windkesselwandungen auf zwei Athmosphäreil Ueberdruck auszuführende Wasserdruck- oder auch Lustdruckprode sowohl Gewißheit über die Tiensltllchtigkct des Windkessels, als auch über den richtigen Gang der vor- geschriebenen Sicherheitsapparate verschafft werde. Etwaige Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Be stimmungen, sowie eigenmächtige Lösung der amtlichen Ver schlüsse und Acndcruug der amtlichen Ventil-Einstellungen unterliegen den Strafbestimmungen in §. 12 des Regulativs vom 24. Juni 1881. Leipzig, den 15. October 1899. Der Rath der Stadt Leipzig. VM. 2982. vr. Georgi. Dietrich. Wohnungs-Vermiethung. Im 3. Obergeschoß de» der Stadtgcmeiude gehörigen Grundstückes Brühl Nr. 38 ist eine Wobnung, bestehend aus 6 Stuben, 5 Kammern, 1 Küche, sowie Bodenraum und einer Kellcrabthcilung, gegen einhalbjährliche Kündigung sofort anderweit zu vermiethen. Micthgesuche werden auf dem Rathhause, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 8, eutgcgengcnomme», woselbst auch sonst etwa gewünschte Auskunft crthcilt wird. Leipzig, den 23. October 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. I» 7510. vr. Georgi. Wagner. Verpachtung. Die an der Ecke der Carl- und oberen Blumenstraße in Leipzig-GohliS gelegene und 3515 Quadratmeter enthaltende Abtyeilung der zum Besitz der Stadtgcmeiude Leipzig ge hörigen Parcclle Nr. 302 des Flurbuchs für Gohlis ist vom 1. April 189l an gegen cinbalbjährliche Kündigung unter der Bedingung anderweit zu verpachten, daß auf dem betreffenden Areal Nichts erricktct und betrieben werde, was ungesunde oder übelriechende Ausdünstungen verbreiten oder wegen ge räuschvollen Betriebes den Unterricht der nahegclegenen Schulen stören und belästigen könnte. Pachtgesuche werden auf dem Rathhause, 1. Etage, Zim» Nr. 8 angenommen, woselbst auch sonst etwa gewünschte Aus kunft ertheill wird. Leipzig, am l8. October 1890. Dcr Rath der Stadt Leipzig. In. 7422. vr. Georgi. Pücker. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den früheren Etuisfabrikantcn, jetzigen EtuiSarbeiter Karl Albi» Spahn, geboren am 19. Februar 1W2 in Eisenberg, unter dem 4. November 1884 wegen Betrugs und Unterschlagung in den Acten ck. IV. U. 375. 84 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 22. October 1890. Köuiglichc Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. Die Wahlbewegung in Italien. Die Wahlen zur italienischen Abgeordnetenkammer sind auf den 23. und 30. November anberaumt, und daS italienische Parlament ist zum 10. December einbcrufen. Diese Wahlen haben eine größere Bedeutung als irgend welche voran- aegangencn, weil sic eine große, hoffentlich die letzte An strengung der Papisten und der Jrredcntistcn gegen Italien in seiner jetzigen Gestalt darstcllcn. Nie zuvor ist der Ruf nach Wiederherstellung der weltlichen Macht de« Papstes und nach Herausgabe von Triest und Trient an den italienischen Einheitsstaat lauter und dringender erhoben worden. Der Papst erklärt ganz offen und bestimmt, daß in Rom für zwei Gewalten kein Platz sei, er müsse das ganze Rom haben zuschrieb, die Wahlen bis zum ,xrübiahre zu verschieben, wei sich dann die bestehenden Gegensätze vielleicht mehr auö geglichen haben würde», als das jetzt dcr Fall ist. Inzwischen haben sich aber die Verhältnisse geändert. Die Rede CriSpi'S in Florenz hat bei den Anhängern der Monarchie großen Eindruck gemacht und um so nachhaltiger gewirkt, als auch die verbündeten Regierungen durch die Rede zufrieden gestellt Worden sind. Die Kluft, welche Italien in Folge der irredentistischen Agitation eine Zeit lang von Oesterreich-Ungarn trennte, ist dadurch auSgefullt worden, man hat in Oesterreich wieder Vertrauen zu Italien und wird durch daS Geschrei dcr Jrredentisten kaum noch berührt. Unterstützt wird da» Ver trauen Oesterreichs auf Italien durch die Haltung, welche Deutschland Italien gegenüber einnimmt. Man ist in Wien sehr erbaut von dem bevorstehenden Besuch deö deutschen Reichskanzlers in Mailand und Monza, denn die Stärkung, welche der Dreibund durch diesen zeitgemäßen Besuch erbält, ist augenscheinlich. Vergessen sind die unangenehmen Ein 81. Jahrgang. 2 drücke, welche durch die Verhandlungen mit der italienischen Regierung über die Auflösung des Verein» kro putria in Wien veranlaßt wurden, vergessen die Bemühungen italienischer Abgeordneter, die Auflösung deö genannten Verein» als eine unberechtigte Einmischung in italienische Angelegenheiten auS- zugcben, vergessen endlick ist die Solidaritätserklärung de in Italien bestehenden Verein- „Dante Alighieri" mit dem Triesliner Verein I^ro Mri». DaS Wiener Reichsgericht hat die Beschwerdeführer, welche die Auslösung dcS Schul- vereinS I'ro patria für gesetzwidrig erklärten, abgewiescn und da» Verbot des Verein« voga uarionalo bestätigt. Tic italienische Regierung hat schon vor Wochen die Oberdank- und Barsanti-Bcrcine aufgelöst und damit eine entsprechende Handlungsweise betbätigt, Oesterreich-Ungarn und Italien sind darüber einverstanden, daß Triest und Trient das rechtmäßige Eigcnthum Oesterreichs sind und ihm verbleiben müsse. Die italienischen Wahlen werden die Probe darbieten, ob die politische Rechnung der Regierung richtig ist, ob wirklich so viel gesunder Sinn und so viel politisches Verständniß bei den Wahlen vorhanden ist, um diese Angelegenheit im Sinne dcr Regierung als erledigt zu betrachten. Nach den vor liegenden Nachrichten ist daS leider nickt anzuncbmcn, denn schon ist die radicale Partei an dcr Arbeit, überall im Lande irredcnlistische Candidalcn aufzustellen, also das vorzubereiten, was, wenn eS gelingt, von dem Jrredentisten Mcnotti Gari baldi am 20. September als ein Unglück für Italien be zeichnet wurde. Es ist jedoch anzunchmcn, daß die Mehrheit des italienischen Volke- auch in dieser Frage nicht hinter den Jrredcntistcn, sondern hinter dcr Regierung steht, wenigstens hat daS Florentiner Banket für diese Annahme den Boden geebnet. Die Anhänger Cavallotti'S, der bald nach CriSpi in Florenz auch eine Rede für den JrrcdcnliSmuS hielt, mögen zahlreich sein, cS fehlt ihnen aber an Ccntralisation, und die Erfahrung lehrt, daß die Opposition in Italien immer nur dann Aussicht auf Sieg hat, wenn die Negierung 'chwacki und schwankend ist, was unter CriSpi nicht der 'all ist. Es war ein glücklicher Gedanke CriSpi'S, den JrredcntiS- muS für den Verbündeten des VaticanS zu erklären, weil er dadurch beide stutzig gemacht hat. Die unerbittliche Logik zwingt beide anzncrkcnncn, daß sie, wenngleich ans ver schiedenen Wegen, doch dasselbe Ziel anstrcben, die Auslosung dcS Dreibundes. CriSpi hat nickt nur das behauptet, sondern hinzugcsügt, daß die Jrredentisten dcr Monarchie feindlich gegcnübcrstcben. Er hat diesen Gedanken nicht Weiler ver folgt, obwohl auch das Papstthum als Begünstiger dcS Jrre- denliSmuS für die Folgen, welche sich aus dieser Bewegung ergeben, mit verantwortlich gemacht werden könnte. CriSpi hat sich damit begnügt, den Dreibund als durch den Papst und die Jrredentisten gefährdet darzustcllen und damit so viel erreicht, daß die ganze Welt daö Papsttbum mit Miß trauen betrachtet, eS sei denn, daß irgend eine Macht ihre Zwecke durch die Haltung dcS Papstes inSachcn desDrcibundes für gefördert erachtet. Jedenfalls ist den Anhängern des Papstes in Italien die politische Agitation sehr erschwert, seitdem sie wissen, daß sie als die Feinde des Dreibundes angesehen werden. Consequenzen zu ziehen, ist nicht die Sache der italienischen Wähler, sie legen sich nicht die Frage vor, auf welche Weise die Vereinigung von Triest und Trient mit Italien zn erreichen ist, ob dadurch etwa ein Krieg erzeugt werden könnte. Ebenso wenig waren die Anbäiiger des Papstthums daraus vorbereitet, daß man sie als Feinde dcS Dreibundes ansehen würde. Die Veröffentlichungen dcr „Niforma" sind von dcr vaticanischcn Presse mit Fälschungen bezeichnet worden. Die „Risorma" hält ihre Mittheilungen als mit der Wahrheit übereinstimmend aufrecht, eine objeclivc Entscheidung über diese Angelegenheit ist also vorläufig nicht möglich, aber es bleiben die Aeußerungen des „Moniteur de Nom" über den Dreibund bestehen, und diese scheinen der „Risorma" Recht zu geben. Inzwischen ist noch eine andere Kundgebung von päpstlicher Seite hinzugekommcn. DaS Jesuitenblatt „Voce della Verita" beschuldigt Deutschland, daß eS sich durch Unterstützung CriSpi'S zum Vertheidiger der Revolution aufwcrfe. Hier liegt also ein directer Angriff dcS VaticanS gegen den Mittelpunct des Dreibundes vor, dcr Aerger über die Zusammenkunft Caprivi's mit CriSpi hat ein jesuitisches Organ alle Rücksichten der Klugheit ver gessen lassen. Unter den oben angedeutctcn Verhältnissen hat eS die italienische Regierung in dcr Hand, die Kammc»wahlen zu ihrem Gunsten zu lenken. Wahlberinslussuiig ist dazu nicht nöthiz, sondern nur geschickte Benutzung der Umstände. Oder ist eS etwa keine Wablbccinflnssuiig, wenn Cavallotti un mittelbar nach der Rede CriSpi'S ein der Regierung feind liches politisches Festmahl veranstaltet und wenn er die gleiche Praxis in Turin befolgt, wo CriSpi demnächst auch eine Rede halten wird? Jeder Parteiredncr sucht durch sein Auftreten in Wahlversammlungen oder sonstigen Zusammen künften, bei Festmahlen und anderen Gelegenheiten für seine Sache Propaganda zu machen, die Sacke liegt keineswegs so, daß jeder Wähler bei Dem bleibt, was er zu irgend einer Zeit für richtig hielt. Die meisten Wähler sind der Be einflussung zugänglich, und wer die größere Geschicklichkeit in der UcbcrrcdungSkunst zeigt, gewinnt die Schwankenden. Das ist die ganze Weisheit dcr Lcbre von der Wablbceinfluffung, soweit sie gerechtfertigt ist. Wer für diesen Zweck Bier und Wein oder gar Geld spendet, befindet sich allerdings im Unrecht, aber welche Partei hält sich von diesen Mitteln fern? - Leipzig 27. October. * Wie nunmehr bestätigt wird, gedenkt sich der Reichs kanzler nach der Abreise des Königs dcr Belgier, also voraussichtlich in den ersten Tagen dcS November, nach Italien zu begeben. Auf der Hinreise wird er sich, wie bereits erwähnt, in München aufbaltc» und sich dem Prinz- Regenten vorstcllen, sowie dem Minister von Crailsheim seinen Besuch machen. Dann wird er nach Mailand Weiterreisen, um im benachbarten Monza dem König Humbert seine Aufwartung zu machen und den Minister CriSpi zu treffen. Der Reichskanzler wird auf der Reise von seinem persönlichen Adjutanten, Hauptmann Ebmeycr, begleitet und spätestens zur Eröffnung des Landtag« am >2. November wieder nach Berlin zuruckgekebrt sein. * Tie „Kölnische Zeitung" schreibt, daß man nach reif licher Prüfung aller Verhältnisse an den entscheidenden Stellen zu der Ueberzeugung gelangt sei, Helgoland staat»rechtlich
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