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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189010258
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-10
- Tag1890-10-25
- Monat1890-10
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1890
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Nkdartion und Lrprdilion Iohannesgaffr 8. Sprrchllulidrn ürr tir-aliion: LormittaqS 10—12 Uhr. Nachmittag- b—6 Uhr. tzUr die Nvck-Lbe ein-laadl-r M-nuscriple macht fich die -ted«tzLUon nicht vervtirruch. Annnlime der für die nächstfolgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 3 Mir NachmittaaS, an Sonn- nnS Frsttngen srntz vis '/-V Uhr. 3» drn Filialen siir I»s.-Änna>,mr: Ltto lUrinm'S Lortim. tAlsred Hahn), Universilätesttaße I, Lonia Lösche, Katharinenstr. 14 pari, »nd König-Platz 7, nur bis ' .3 Uhr. Anzeiger. Lrgan für Politik, LocalgeMte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Abonnement-Preis vierteljährlich 4'/, Mk. incl. Bringerlohn 5 Mk., durch die Jost bezogen 6 Mk. Jede einzelne Stummer 20 Pf. B-Iegeremplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen lin Taqeblatt-Format gesalzt) . - ohne Postbeförderung 60 Mk. Mit Postbesörderung 70 Mk. ' Inserate 6 gespaltene Pctitzeile 20 Pf. Größere Schriften lant uns. Prei-verzeichniü. Tabellarischer u. Ziffernsatz nach höherm Tarif. Nerlamrn vnter demRedactionSstrich die äaespalt. Zeile 50 P?., vor denFamilien Nachrichten die «gespaltene Zeile 40 Pf. Jnlrratr sind stet- an die KrvrSttio» za senden. — Rabatt wird nicht gegeben., Zahlung praeoumerrmilo oder durch Post» Nachnahme. 298. Sonnabend den 25. October 1890. 84. Jahrgang. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den 26. Oktober, Vormittags nur bis V-6 Uhr geöffnet. LxpelUtwn äes I,e!p/,1xer altes. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nachdem daS von den städtischen Collegien nach vor- gängigcm Gehör der zur Zeit bethciligtcn Kirchenvorstände beschlossene neue Regulativ über die Erhebung der Anlagen für die evangelisch lutherischen Kirchen in Leipzig von der Vorgesetzten Königlichen Krcishauptmannschast unter Mit wirkung des KreisauSschnsscS genehmigt worden ist, bringen wir dasselbe hierdurch nachstehend mit dein Bemerken zur öffentlichen Kenntnis!, das; dasselbe sofort für den gcsammlen derzeitigen Stadtbezirk in Kraft tritt. Leipzig, den 20. October 1890. Der Rath der Ttadt Leipzig. Str. Reg. i M Or. G-orgi. Wirthgen. Regulativ überdie Erhebung der Anlagen für die evangelisch-lutherische» Kirchen in Leipzig. Auf Grund von 8, 4 de-s Gesetzes vom 8. März 1838, die Aus. brmgung der Kirchen- und Schulanlagen betreffend, und der 88. 36 nud 68,5 sub o der Rcvidirtcn Städtc-Ordnung wird unter Zu- liinmung der Stadtverordneten betreffs der Erhebung der Anlagen ür die evangelisch-lutherischen Kirchen in Leipzig nach Gehör der zur Zeit bctheiligten Kirchenvorstände Folgendes bestimmt: 8. 1. Macht sich nach Maßgabe der in 8- 1 des Gesetzes vom 8. Marz 1838 gegebenen Vorschriften die Erhebung kirchlicher An- lagcn nöthig, jo ist der aus Grund des Ortssiatuts sür den Verband evangelisch-liiihenschcr Kirchengemeiiidcn in Leipzig von den der- cinigtcil Kirchenvorständ.-n der diesem Verbände angehvrigen Ge- meittdc» bez. den Kirchenvorständen der dem Verbände nicht angc- hörigen Gemeinden ausgestellte HanShaltpIan beim Rathe so zeitig einzureichen, daß das nach 8- 2 des Publicativnsgcsctzcs zur Kirchen vorstands. und Syuodalordiiung erforderliche Gehör der geordneten Vertreter der politischen Gemeinde noch vor Beginn des neuen Buogeljahres stattfiiiden kan». 8. 8. Die Fehlbeträge deS Budgets werden, nachdem die letzteren die erforderliche Genehmigung erhalte» haben, unter Berücksichtigung der crsahrungsmäßiaen Ausfälle und der für die Erhebung zu ent- richtenden Gebühr (H. 12) in de» dem Verbände der evangelisch- lutherischen Kirchengcmeiiiden in Leipzig ongehörendcn Parochien, so lange daS OrtSstatut über diese» Verband besteht, als eine ge meinsame Anlage, in den übrigen Parochien besonders erhoben. 8- 3- Die Anlage wird erhoben zu einem Biertheile ihres Be trages als eine dingliche Abgabe von dem im betreffenden Steuerbezirke gelegenen unbeweglichen Eigenthume, zu drei Vicr- theilcn aber als eine persönliche Abgabe von den in dem Eteuerbezirke wohnenden über 14 Jahre alten Mitgliedern der cvan- gelisch-lntherischen Kirchengemeindc». Sind die Besitzer unbeweglichen EigenthumS Mitglieder einer anderen, ein eigenes Gotteshaus in dem betreffenden Eteuerbezirke besitzenden anerkannten Ncligions- oder Cvnfcjsionsgemeinschaft, so haben sie nur den dritten Theil des sonst auf ihren Grundbesitz bez. ihren Anthcil fallenden Beitrags zu den Parochialanlagen zil entrichten. 8. 4. I. Eine Befreiung von den vom unbeweglichen Eigcnthum zu entrichtenden Anlagen steht zu: u. allen im Eigenthume der im betreffenden Stcuerbczirke, in welchem die Anlage erhoben wird, vorhandenen evangelisch, lutherischen Kirchcngcmeinden befindlichen Grundstücken -, h. den Gotteshäusern, Schulen und Psarrwohnungcn nebst Zu behör aller anerkannten Religionsgcsellschafien, den zum unmittelbaren Gebrauche milder Stiftungen gehörigen Gc« bänden (einschließlich der Armenhäuser) nebst den zu gleichem Zwecke dienenden Gärten dieser Anstalten, den Begräbniß- plätzen, Leichenhäuscnl und Todtengräbcrwohnungen ohne Rücksicht der Confcssion und ohne Unterschied, ob sie der Stadtgemeinde Leipzig angchören oder nicht; v. allen sonstigen Grundstücken der Kirchen, Schulen, Pfarr- und Schullehen und milden Stiftungen, welche der Stadt- gemcinde selbst angchören oder specicll gewidmet sind: für die mit der Einverleibung von Vororten zu dem Stadtgcincinde- bezirke hinzugekommcncn Kirchspiele beschränkt sich diese Be- freiung jedoch auf diejenigen Grundstücke, welche sie bereits vor der Einverleibung dee Gemeinde in Leipzig gehabt haben; ü. den Grundstücken der hiesigen Universität, insoweit als die- selben vollständig Lehrzwecken dienen. II. Eine Befreiung von der persönlichen Anlagcpflicht genießen: a. angestellte Geistliche und Lehrer an denjenigen Schulen, deren Unterhaltung der Gemeinde obliegt, für ihre Person und ihre Familien, msolangc und insoweit ihnen diese Befreiung gesetzlich zusteht; h. alle Militairpersonen, mit Ausnahme der Hauptleute und der in gleichem oder höherem Range stehenden Militair- Personen, solange sie im activcn Dienst sind und im Stadt- gemeindcbezirke Leipzig ihr Standquartier haben; o. alle Personen, deren Einkommen den Betrag von 800 ^l nicht übersteigt. 8. 5. Die vom unbeweglichen Eigenthume zu entrichtenden Parochlal- nnlagen werden umgelegt nach den Ausweise» des städtischen Grund- stcuerkatastcrS in dem Maße, daß je 1000 deS im Kataster stehenden Grundwerthe» eine Einheit bilden. Ueberschießende Be träge werden für voll gerechnet. Vorstehende Bestimmung leidet keine Anwendung aus Reichs-, Staats-, Gemeinde- und diejenigen Universität-grundstücke, welche nur zum Theil Lehrzwecken dienen. Bezüglich dieser Grundstücke wird im Wege der Verhandlung zwischen der Kircheninspection und den betreffenden Reichs« und Staatsbehörden bez. dem Rathe der Beittag bestimmt werden, welcher von diesen Grundstücken zu den Kirchenbedürsniffen zu leisten ist. In Differenzfällen ist der Bestimmung in 8- 20 deS Gesetzes vom 8. März 1838 nachzngehen. Die zu exemten Gütern gehörigen Grundstücke, welche gesetzlich zu den Kirchenantagen heranzuzieden sind, werden zu diesem Bchus« nach Maßgabe de- städtischen Aolagenregnlativ« abgeschätzt. 8. 6. Die Umlage der aus persönlichem Grunde beruhenden Anlage erfolgt mit denselben Beträgen, welche für die betreffenden Personen bei ihrer Veranlagung zu der Staatreinkommensteuer in dem durch die Gesetze vorgeschriebcnen Verfahren festgesetzt worden und wird erhoben nach den im 8-19 deS GcineindesteucrregulativS enthaltenen Steuersätzen. Soweit eine Veranlagung zur Staatscinkoinmenstcuer nicht statt- findet, wird diese Anlage nach dem Einkommen festgesetzt, welches der Veranlagung zur städtischen Einkommensteuer zu Grunde gelegt ist. 8. 7. Entsprechend den in §?. 2—6 seslgestellten Grundsätzen hat der Rath durch die städtische Steuer-Verwaltung alljährlich für jeden Sicuerbczirk ein Kataster für die Anlage vom unbeweglichen Eigen- thume wie ein Kataster für die persönliche Anlage aufstellen zu lassen, darnach aber für jeden Slcuerbezirk öffentlich bekannt zu machen: a. welcher Betrag bei der dinglichen Anlage von der Einheit zu entrichten ist, b. welcher Satz bei der persönlichen Anlage erhoben wird. D!e>e Bekanntmachung gilt als legale Benachrichtigung der Steuerpflichtigen und läuft denselben vom Tage des erstmaligen Abdruckes der Bekanntmachung im Amtsblatt« des StadtratheS eine dreiwöchige Reclamationosrist. Wechselt im Lause eines SteucrjahreS ein Steuerpstichiiger den Steucrbezirk, so behält doch die einmal bekannt gegebene Veranlagung ihre Geltung und wird siir denjenigen Steucrbezirk erhoben, für welche» sic ausgejchriebc» ist. 8. 8. Alle Reklamationen sind bei dem Stcueramte de? Rathcs an- zubringen und von diesem mit seinem Gutachten versehen an den betresiciiden Kirchenvvrstand bez. die van dem kirchliche» Gcmeindc- vcrband bestellte Reclamationscommissio» abzngcbc». Insoweit Reklamationen sich gegen die Höhe der der Veranlagung zu Grunde gelegte» Einschätzung zur staatlichen bez. städtischen Steuer richten, sind seidige als unzulässig zurückzuweisen, doch sollen die ans Reklamationen gegen die Staats- und bez. städtische Einkommen, slcuer erfolgten Entscheidungen für die kirchliche Anlage von selbst Giltigkeit haben. Ueber die Entscheidung deS Kirchenvorstandes bez. der Recla- mationscommission des kirchliche» GemeindeverbandeS bcsindet a»f binnen 14 Tagen von Eröffnung der Entscheidung an eingewendeten NccurS in zweiter Instanz die Kircheninspcction. Die Reclamationscominission des kirchlichen GemeindeverbandeS wird van diesem eingesetzt und dem Rathe angezeigt; die Zahl ihrer Mitglieder darf nicht unter 8 betragen; ihre Geschäftsordnung wird vom Geineiudeverbande festgesetzt. Den übrigen Kirchenvorständen bleibt überlassen, für die Entscheidung über die Reklamationen be sondere Ausschüsse, jedoch nicht unter drei Mitgliedern zu bilden und deren Geschäftsordnungen festziijetzcn. Tic jeweilige Zusammen setzung solcher Ausschüsse ist dem Rathe anzuzeigcn. Widersprüche gegen die Heranziehung zu den persönlichen kirch lichen Anlagen, welche damit begründet werden, daß der Wider sprechende behauptet, nicht Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde zu sein, unterliegen insoweit nicht de» vorstehend vorgesehenen Fristen. 8. S. Die Kirchcnanlagen sind a» drn vom Rathe im Einvernehmen mit den Kirchenvorständcn bestimmten Terminen an die Stadt-Steucr- Einnahme abzuführcn. 8- 10. Eine durch die Verhältnisse einzelner Steuerpstichiiger motivirle Ermäßigung oder ein i» besondcrcn Fälle» nachgcsuchter Erlaß kann durch den städtischen StcucrauSschuß bewilligt werde», während die Bewilligung von Gkstundungcn dem Ralhsdkccrncnten für daS Stadt- Steueraint zusteht. 8. 11. Die für zwangsweise Beitreibung der Gemeindealllagen geltenden Bestimmungen finden auf die Kirchenanlage» entsprechende Anwendung. 8. 12. Für die Einhebung und Beitreibung der kirchlichen Anlagen, in- gleichen für die Besorgung der übrigen damit in Verbindung stehen den Geschäfte bezieht der Rath bis aus Weiteres eine Gebühr vvn vier Procent der vereinnahmten Nnlagcbclräge. Letztere sind unter sofortiger Kürzung der Einnahmcgcbühr mittelst Lieferscheins an die Eassenstelle des kirchlichen GemeindevcrbandS (z. Zt. des Raths Stiftungsbuchhalterei) bez. der betreffenden Kirchcuvorstände abzu führcn. 8. 13. Tie früher über die Erhebung der Klrchenanlagen In Leipzig bez. in den mit Leipzig vereinigten Vororten getroffenen Bestimmungen sind aufgehoben. Leipzig, den 16. October 1890. Der Natt, vcr Stadt Leipzig. (I-. 8.) Or. Georgs, Oberbürgermeister. Mrthgen. Die Stadtverordneten, fl,. 8.) Or. Schill. Bekanntmachung. Zur Verhütung etwa möglicher Unfälle bei dem Betriebe pneumatischer Bierdruckapparatc, deren Windkessel durch Maschincukraft mit gespannter Luft versehen werden, haben wir als Narbtrag rn dem ortSpolizeilichen Regulativ, die Einrichtung und Reinhaltung eer pneumatischen Bierdruckapparatc in Leipzig betreffend vom 24. Juni 1881, folgende Bestimmungen getroffen: Wer einen Windkessel für Bierbefördcrung durch Maschinen- kraft mit gespannter Lust versehen will, hat dieses Vorhaben dem Rathe anzuzeigen. Windkessel für Bierdruck-Apparate, gleichviel ob dieselben mit Hand- oder Majchincnkrast gespeist werden, sind in ihren wesentlichen Theilen aus hinreichend starkein Eisenblech, regel recht zusammen genietet, herzustellcn, und haben in einem von Personen wenig betretenen Raum eine thunlichst nach ollen Seiten hin freie Aufstellung zu erhalten. Dieselben sind mit einem leicht übersichtlichen, controlirbar cinzurichtcnden Druckmesser, an dessen Scala die Marke sür die höchste zulässige Pressung auffällig angebracht sein muh, sowie mit einem nach gehöriger Einstellung auf die gleiche Pressung unter amtlichen Verschluß zu nehmenden Sicherheitsventil aus zustatten, dessen Belastung eine höhere Anspannung der Luft als bis auf 2 Atmosphären Ueberdruck nicht zuläßt. Für gehörige Widerstandsfähigkeit des Windkessels und für fortdauernde gute Instandhaltung desselben bleibt der Benutzer verantwortlich. In zweifelhaften Fällen, d. i. bei Verwendung anscheinend zu schwacher Bleche, oder bei weit vorgeschrittener Abnutzung derselben, ist der vom Rath« bestellte Aierapparat-Rcvisor be- rechtigt, zu verlangen, daß ihm durch eine Seiten deS Benutzer» durch Anspannung der inneren Windkesselwandnngen auf zwei Athmosphären Ueberdruck auszusührendc Wasserdruck- oder auch Lustdruckprobe sowohl Gewißheit über die Tiensitüchtigket de» Windkesscis, als auch über den richtigen Gang der vor« geschriebenen Sicherhett-apparate verschafft werde. Etwaige Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Be stimmungen, sowie eigenmächtige Lösung der amtlichen Ver schlüsse und Aenderung der amtlichen Ventil-Einstellungen unterliegen den Strafbestimmungen in tz. 12 des Regulativs vom 24. Juni 1881. Leipzig, den 15. October 1890. Der Rath der Etadt Leipzig. VIII. 2982. Or. Georgi. Dietrich. Bekanntmachung. Eine Partie außer Gebrauch gesetzte-Material an Stahl, td isen, Messing und Kupfer, welche sich auf dem städtischen Lagcrhose befindet und daselbst von den Interessenten in den Stunden von 9—12 Uhr Bormittagö »nd 3—6 Uhr Nachmittags besichtigt werden kan», soll a» den Meistbietenden veräußert werde». Dieselbe besteht auS folgenden Stücken: 1) Eine Stablwcllc, 2,18 va lang, von 7 cm Durchmesser, im Gewicht von circa 63 kg. 2) Eine Slahlwclle, 1,80 m laug, von 7 cm Durchmesser, von 52 kx. 3) Eine Stadlwelle, 1,28 m lang, von 7 cm Durchmesser, von 37 ks-. 4) Eine Slahlwclle, 0,90 m lang, von 8,5 cm Durch messer, von 38 leg. Stahlwellen in Snmma ca. 190 leg. Altes Gußeisen 482 leg. - Schmiedeeisen 102 lcx. - Messing »nd äkupferrohr ca. 33,5 lex. Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Ängebot aus außer Gebrauch gesetzte- Material" bis zum 6. November d. I. Nachmittags 5 Uhr auf Zimmer 15, NathhauS, 11. Obergeschoß, cinzureichcn. Leipzig, am 2l. October 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 5862. Or. Georgi. L'mdner. Bekanntmachung, ^Wasserversorgung von Plagwiy-Lindcnau betr. Bctricbsrücksichten machen die Spülung der von den Hochbehältern nach der BctricbSanlage Connewitz führenden Hanptrohrlcitnngen notbwcndig und wird dadurch eine zwei malige mehrstündige Unterbrechung in der Versorgung von Plagwitz und Lindcnau entstehen. Wir haben für die erste derselben nach Vorschlag der Verwaltung die Zeit von Sonntag, den 26. d. Mts., Abends 9 Uhr bis Montag, den 27. d. MtS., früh 5 Uhr festgesetzt und bnagcn dies hiermit zur Keuittniß der Wasscrentiiehmcr in jenem Gebiete. Wegen der ferneren Unterbrechung wird besondere Be kanntgabe erfolgen. Leipzig, den 24. October 1890. Ter Rath der Stadt Leipzig. In. 7652. Or. Georgi. MH. Uathskettcr- und Gasthossverpachtttttg. Ti: im hiesigen Rathhaule befindliche Rathslellerwirthschast mit Gasthossgcrcchiigkcit ist auf die Zeit vom 1. April 1891 dis 31. März 1897 zu verpachten. Das RattchauS, im Jahre 1869 neu erbaut, ist daS schönste in weitem Umkreise. Gegenstand des Pachte» sind 3 große Gastzimmer, 1 sehr großer Tanzsaal, 6 Fremdenzimmer, Wohnung sür den Wirlh, sehr schöne Stallungen, schöne Keller, ein großer Garte», geräumiger Boden re. Die Bedingungen, unter denen die Verpachtung erfolgt^ sind an Rathsstclle cinzusche», werden aber aus Verlangen vvin Ltadtrath gegen Einjeiidiing vvn 50 »litgethcüt. Falls eine Photographie des RalhhanscS gewünscht wird, ist 1 -4t einzusenden. Geboic sind bis zum 20. November d. I. verschlossen unter der Aufschrift: „Rathskellerorcht" an den SlaLtrath abzugeben. Ehrcnjriedcrsdors, am 23. October 1890. Ter Stadtrath. Bürgermeister Lösch. vie Horbereitungen zur Moltkefeier. Eine Geburtstagsfeier wie diejenige, welche am morgenden 90. Geburtstag Molttc's stattsindcn soll, hat die Welt noch nicht gesehen. Die Vergleichung mit der Feier zu Kaiser Wilhelm'S I. 90. GcburlStaze ist natürlich nicht am Platze, sic galt dem angestammten König von Prenßcn und dem Oberhauptc deS Deutschen Reiches »nd trug schon auS diesem Grunde einen andern Charakter. Aber so wie Moltke ist noch kein Feldherr von dem obersten Kriegs Herrn und von einem ganzen großen Volke gefeiert worden. Die römischen Sieger des AlterthumS zogen trinmphircnd in die Hauptstadt deS Reiches ein, der Lorbeer schmückte ihr Haupt, die Kriegsbeute und die Gefangenen, welche in dem Zuge niitgcsührt wurden, gaben Kunde von den Thatcn des Triumphators, und daS jauchzende Volk brachte dem siegreichen Feldherr» durch seinen Jubel das werthvollste Geschenk dar. Die Zeiten haben sich geändert, aber die Sache ist dieselbe geblieben, auch die ans Frankreich hcimgckchrtcn deutschen Sieger haben ihre» Einzug in die RcichSbauptstadt gehalten, aber cS waren viele sieg reiche Feldherren, welche am 16. Juni 187 l in Berlin von den begeisterten Zurufen des Volkes empfangen wurden, Allen voran Kaiser Wilhelm. Solche Momente prägen sich tief ein in die Volksseele und sie finden ihren Widerhall in den Denkmälern, welche daS Volk seinen Nationall,eldcn setzt und dessen schönstes und großartigstes wir ans dein Niederwald am Rhein errichtet haben, damit eS ein Wahrzeichen sei den kommenden Geschlechtern für DaS, was deutsche Kraft und Einigkeit vermögen. Die Deutschen haben Moltke den Schlachtendenker ge nannt, und damit die treffende Bezeichnung für Das gefunden, waS er nnS Werth ist. Aber Moltke bat das deutsche Volk nicht allein durch seine Leistungen, sondern ebenso sehr durch seine Charaktereigenschaften, vorzugsweise durch seine An spruchslosigkeit gewonnen. Die Feier, welche sür den 26. October vorbereitet wird, ist uns Deutschen zugleich Herzenssache, denn wir verehren in Moltke das Vor bild deS echten Soldaten, die herrlichste Blüthe, welche die allgemeine Wehrpflicht getrieben hat. Das ist der Grundton, welcher die ganze Feier durchdringt. AuS eigenem Antriebe haben die deutschen Städte sich ver einigt, um Moltke ihre Glückwünsche darzubringen, daS Beispiel, welches Kaiser Wilhelm gab, indem er eine Feier der Schulen anbefohl, bat überall in Deutschland Nach- abnning gefunden, Fackclzüge, Illuminationen, Commerse, Uebrrreichuna von Ehrcnbürgcrbriescn, Umzüge und Festlich keiten aller Art werden im ganzen Deutschen Sieiche den einzig dastehenden Tag verschonen helfen, eS ist eine Regsamkeit Vorbauten, welche alles Ankere in den Hintergrund drängt und auch nnS heute nölbigt, unsere Aufmerksamkeit dem großen, »ngcwöbnlickc» Ereigniß zuzuwcnden, welches die Ge drittelt und Empsindungen des deutschen Volkes gegenwärtig mehr als die politische Gesammlentwickelnng beschäftigt. Was nur irgend erdacht werde» konnte, um den Nennzigsährigen zu ehre», wird morgen geschehen, die Beglückwünschung, weiche der Kaiser dem ehemaligen Chef des Generalstabcs und Chef der Commission sür die LandcSvcrtbeidigung zngedacht hat, ist so großartig, so glänzend, so einzig in ihrer Art, daß eS der Zukunft nicht möglich ist, sic zn uberbieten. Die Verdienste Mcltke'S um das deutsche Vaterland sind so groß, daß sie vielleicht nur durch die Bescheidenheit ihres Urhebers in den Schatten gestellt werden können, auch nicht eine Spur von Sclbsibewußtscin giebt sich in der einfachen Persönlichkeit deS großen Strategen zu erkennen, und dennoch wie allgemein, ja anSnabmSlos ist die Verehrung, welche daS deutsche Volk dem zielbewussten und stets erfolgreichen Feld- Herrn entgegen bringt. WaS Moltke aber vor vielen seiner Vorgänger ans dem Gebiete der Strategie auSzeichnet, ist sein persönlicher Aistheil an der Ausführung seiner Schlachtpläne. Wir haben erst neulich daran erinnert, mit welcher Todesverach tung er die Schlacht von Gravclottc bis zn dem Ängenbticke hielt, wo die Hilfe eintresscn mußte. Sein hcldenmüthigcS Beispiel belebte damals den Mutb der fast erschöpften Kämpfer und sorgte dafür, daß die Stellungen, in welchen sich die deutsche Armee befand, bis zum Eintreffen der Hilfe behauptet wurden. Solche Zuge von Hcldengröße bleiben unvergessen, und cS ist sehr erklärlich, daß ein solcher Mann mit höchster Begeisterung empfangen wird, wo er sich auch zeigen mag. Nur sei» einfaches schlichtes Wesen dient ibm als Schild gegen Huldigungen, von denen er andernfalls viel zn leiden haben würde. Aber an einem Tage wie dem 90. Geburtstage lassen sich die Wogen deS nationalen Sturmes nicht znrnckbalten, sie siberfluthcn alle Schranken und brechen sich in begeisterten Huldigungen Bahn. DaS deutsche Volk ist in seinem Charakter ruhig, besonnen und leidenschaftslos, eS ist nicht nach KriegSruhm begierig, sondern glücklich und zufrieden, wenn cS seinen friedlichen Bestrebungen ungestört nachgehc» darf und im Sck'ooßc tcr Familie die Erholung findet, die cS zn neuer Thätigkeit befähigt. Aber der Deutsche zeigt eine unwiderstehliche Kraft in der Abwehr von feindlichen Angriffen, und Moltke ist der Mann, welcher diese Abwehr zn einer surchlbarcn Katastrophe sür den Angreifer gestaltet hat. Dieses unschätzbare Verdienst wird von Allen anerkannt, von seines Gleichen wie vom obersten sdriegshcrrn, ve» der ganzen Armee wie von den in der Hciinath Zurückgebliebenen. ES herrscht ein tieseS FricdcnSbednrsniß im Deutschen Reiche und in Moltke verehrt das deutsche Volk mehr als den Sieger in vielen Schlachten einen der Hanptbürgcn für die Erhaltung des Friedens. ES war ein treffendes Wort Moltke'S, waS überall gezündet bat. daß Deutschland in Europa Frieden gebieten müsse. Diese gebietende Stellung bat Deutschland nicht ohne schwere Opfer erkämpft, cS bat sic durch Leistungen errungen, von welchen Moltke selbst im Reichstage sagte, daß sie aus die Dauer die Staaten, welche sie vollbringen, zn Grunde richten müssen. Aber Moltte hat dieses inhaltsck'wcre Wort mit der Uebcrzcugung gesagt, daß die Wendung zur rechten Zeit emtretcn werde. Kalnoky bat DaS, WaS nnö zn diesen Opfern befähigt, mit dem Ausspruch bezeichnet: „Der tbcuerste Friede ist immer noch billiger alö der billigste Krieg." Wenn wir auch Das, was wir in den Jahre 1870 und 1871 gewonnen haben, wie Moltke sagt, 50 Jahre lang verthcidigcn müssen, sei cS nun durch Kriegö- rnsiungc» oder durch den Krieg selbst, so werden wir dennoch uns nach Ablauf dieser Prüfungszeit in einer weit günstigeren Lage befinden, als wenn wir durch unznrcichcndc Kriegs bereitschaft dem Feinde Gelegenheit zu einem erfolgreichen Angriff geboten hätten. Die Vorbereitungen zum 90. Geburts tage des deutschen Nationalhelten Moltke sind deshalb so einzig dastehend, weil wir ihm vorzugsweise nicht nur den Sieg, sondern auch die auS dem Sieg bervorgcwachsenc Ein heit und den Frieden verdanken, der hoffentlich von unab sehbarer Dauer sein wird, wen» wir stets dessen eingedenk sind, das; der Friede nur durch Kriegsbereitschaft zu be wahren ist. * Leipzig 25. Oktober. * Der BundcSrath hat in seiner Plenarsitzung vom Donnerstag dein Entwürfe einer Verordnung, betreffend die ConsulargcrichtSbarkcit in Samoa, zugcstimmt. * Tie Frage wegen llebernahmc des Präsidiums der neu zu berufenden Commission für das Bürgerliche Gesetzbuch ist noch nicht gelöst. Ein Ausweg, von dem in letzter Zeit die Rede war, könnte, wie die „Magdeburgische Zeitung" bemerkt, dabin sübren, daß der StaatSsecretair im RcichSjustizamt von Oehlschlägerl dieses Amt selbst über nimmt. Die Commission soll ihre Arbeiten im März k. I. beginnen. Man nimmt an, das; für dieselbe zwei Jahre er forderlich sein werden, und daß das Jahr 1893 oder gar erst das folgende Jahr hcrankommen möchte, bis BnndcSratb und Reichstag an die Vorlage berantreten können. Bezüglich der Zusammensetzung der Commission will man in parla- mcnlarisck'en Kreisen wissen, die Commission würde 27 Mit glieder zählen. Davon würde der BundcSrath entsenden zwei Mitglieder für Preußen, je eins für Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, die thüringischen Staaten und die Hansaslädte. Die verschiedenen Parteien deS Reichs tages sollten durch neun Mitglieder vertreten sein; auch ein Arbeiter-Vertreter soll herangezogen werden. Außerdem soll ein Gcncralberickttcrstattcr bestellt werden. Wie weit diese Pläne zur Ausführung kommen, bleibt abzuwarten. * Die „Kreuzzeitung" meint bei einer Besprechung ultramontaner Forderungen, daS Jesuitengesey werde ver mutblich schließlich fallen, der „WindtHorst's che Schul antrag aber wird niemals durchgehen, darüber möge man sich nicht täuschen". Die Entschiedenheit dieser letzteren Er klärung wird inan mit Gcnugthunng begrüßen; sie wird vielleicht Her»-» Wmdthorst veranlassen, seinen Antrag vorerst in der Tasche zu behalten. Auch der erste Tbeil jener Er klärung mag, soweit wenigstens der Reichstag in Betracht kommt, richtig sein; die Zustimmung des BundeSrathS möcktten wir vorerst allerdings bezweifeln. * Zu dem Lippeschen Thronsolgestreit schreibt die „Vossische Zeitung": Unter den jüngsten telegraphischen Mel-
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