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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189009205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18900920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18900920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-09
- Tag1890-09-20
- Monat1890-09
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1890
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«ß«p«Mk- -MW7 :n>, d«. l.« d» UN >>c. >rs cv. ^k. > .« Grschei«t tLglich früh 6»/, Uhr. Neö«ti»« »«ß Erpkdftioa JohanneSgaffr 8. Aprkchß»u-eu irr Kriariisa. V»r»ttt»g« 10-12 lltz«. «»chmitta»« »-4 Uhr. A »»«»«« »« für »i, »öchftf»t«e»P« Rümmer 9,Pt«»«,, -U»«r,t« «, Wuchenta,«« 94» r Atz» Nuchmltta»«, «« L»»n-u»» -estt«,«,frtztz tzt»'/,» Ahr. In den Filinlr, fiir Ins.-^nanhwe: Ott« Klemm« »«rA«. («kfrrtz Hatz»), U»tv«rsittU«straß, 1, e»ut« rifche. Kich»k«^!i 11 p«t- »»L KS^Stzlcktz 7, «r bttV.» »tzr. MMer.MgMaü Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handrls- »nd SeschLstSderkehr. Abonnement-Prei- vierteljährlich 4>/, Mk- tnet. vringrrlohn - NA,, durch dt« Hoft tzOt»g«»«1xk I«d« «inzil«, pnmm« Ll PH Veleaerrmpiar 10 Pf. G«d»dr«> für Ir rnd il»a„ -»«HibEmnoaK Mi. NW >»stb«iSrd«»^7l) Ml. 3>ßn»»r ««spalte« Petitzeile »0 Pf. «r»ß>» «ch«M» lmtt «N. Dr«t»v«r»etchnig. »«d^-rtschrr». gt»««-»-» bö-^Taril Uelinnui m«r d««»d»ett»»»Nrt» dt. Saespalt. g«U« SO «f.» v« d«> y « »t l t«» » « 4 r i ch t«- L «gespaltene YAl. 40 Pf. gchW«, find stet« «, bi. Ervc»ttt-n »» Mbe». — Rabatt »ird sicht gegeben. ff-tz>-»g Mnonumeranck« »da durch Post» «ch«hmt. ^r2«3. Soumibe«- den 20. September 1890. 8L Jahrgang. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den 21. September, Vormittags «nr bis V-S Uhr geöffnet. LxpeäMon äes I.eip/Ixer bl ritten. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, dir M»«eld»»g zan, evangelisch lutherische» Eoa- fkr«aavea-U»terricht betreffend. Die Eltern derjenigen Kinder, welche in dem kommende» Winter evangelisch-lutherischen Confirmandcn-Uuterricht em pfange» sollen, bez. deren Stellvertreter» werden hiermit er sucht, die Anmeldung der Confirmanden bei de» zum Con- firmandeu-Unterricht berechtigten Geistlichen i« -er Jett vo« 22. bt« zun» 27. September d.J. und zwar wenn möglich persönlich, unter Zuführung des Kinde«, andernfalls schriftlich bewirken zu wollen. Persönliche Anmeldungen werden von den Geistlichen an de« Wocheutagen AeachimittagS zwischen A und « Uhr in ihren Wohnungen entgegengenommen. Die Wahl de« Geistlichen steht den Eltern frei. Doch sind di« Geistlichen gebunden, bei der Annahme von Confir mande» die zulässig« Zahl nicht z» überschreiten. Diejenigen Confirmanden, welche bei keinem bestimmten Geistlichen angemeldrt und zur Annahme gelangt sind, werden dem Pfarrer de« Kirchspiels, in welchem sie wohnen, mit dem Ersuchen zugewiesen werden, für ihre Aufnahme bei einem Geistlichen deS Kirchspiels Sorge zu tragen. Söhne und Töchter, welche auHerhalb wohnen, bedürfen zur Aufnahme in den Confirmanden Unterricht einer von den Elter» zuvor zu erbittenden Genehmigungs-Bescheinigung ihre« heimathlichen Pfarrer«. Zur Entgegennahme vou Tonfirmandeu-Anmeldungeu find bereit und berechtigt: I. het St. Thowckr 1) Superintendent und Pfarrer v. Pa»k, Thoma«- kirchhof 22 .V 2) Archidiakonu« vr Suppe, Durgstraß« 1. ' 3) Erster Diakonu« und Divisionsprediger Icke. vr. von Criegcrn, Gottschedstraße 5, III. 1) Zweiter Diakonu« vr. Kr inner, Burgstraße 3. II bei St. Atieolai: t) Pfarrer v. Hölscher, Nicolailirchhos 3, I. 2) Archcbiakonu« vr. Binkau, Nicolaikirchhof 3, H. 31 Erster DiakonuS Schuch, Nicolaikirchhof 3, UI. 4) Zweiter Diakonu« Ebeling, Nicolaikirchhof 3, II. UI. bei St. ?Ir»tthni: 1) Pfarrer P. Kaiser sin der Küsterci der Matthäikirche). > Archidiakonu« Pesch eck, An der Pleiße 9 g. Erster DiakonuS vr. Kühn, Leibnizstraßc -1, U. Zweiter Diakonu« Fritz sch e, Ranftädt. Steinw. l3,IU. IV. bei ^t. Petri: Pfarrer v. Hartung. Albertstraße 38, I. Archidiakonu« Sell, Albertstraße 38, Ü. Erster Diakonu« Thieme, Albertstraße 38, HI. Zweiter Diakonu- Eckardt, Hohe Straße 16, m. V. bet der Luthorktrche: 1) Pfarrer H. von Srydewitz (in der Sakristei der Lutberkirche). 2) Diakonu« vr. JeremiaS, daselbst. VI. bei der St. AndreaSgemeinde: 1) Pfarrer vr. Schumann, Kaiser Wilhelmstraßc 23, II 2) DiakonuS Teichgräber, Kronprinzstraße 23 ö, I. VII. bet St. Johannis: Pfarrer Tranzschel, Salomonstraße lS. VUI. bei St. Jacob: Pfarrer vr. Michaelis, Thalstraße 17. Auf die Confirmanden des Kirchspiels St. MarcuS in Leipzig-Reudnitz findet diese Bekanntmachung keine Anwendung Leipzig, pru 20. August 1890. Königliche Superintendent«» I. v. Pank. Ausschreibung. Am Neubau der Markthalle zu Leipzig soll die Liefe rung de« I. LooseS der Tischlerarbeiten an einen oder mehrere leistungsfähige Unternehmer vergeben werden. Die Bedingungen und da- ArbeitSvrrzeichniß können durch unsere Bauverwaltung im Baubureau an der Wind mühlengaffe bierselbst eingesehen bez. gegen Porto- und bestell geldfreie Einsendung von 1 -T bezogen werden. Die Zeichnungen liegen an obengenannter Stelle zur Ein fichtnahme au«. Di« Angebote find verschlossen und mit der Aufschrift: „Markthalle — Tischlerarbeiten" bis zum 27. September cr. vormittag« 10 Uhr im Rath Hause allhier, II. Obergeschoß, Zimmer Nr. 6, portofrei ein zureichen. Der Rath behält sich die Auswahl unter den Bewerbern und die Theiluag der Arbeiten, bez. di« Ablehnung sämmt licher Angebote vor. Leipzig, dm 19. September 1890. Der Rath »er Stadt Leipzig. vu »642. vr. Ge orgi. Lindner Gesucht wird der am 30. December 1826 zu Guthmannshausen geborme Oelschläger Johann Friedrich August Rödiaer, Untrrstützung«wohnsitz- und Aufenthalt« Verhältnisse zu befragen ist. Ben» Betreffen bitten wir die Befragung zu bewirken und d«e hierüber aufaenommene Niederschrift un« zuzusenden Leipzig, dm 1«. September 1890 Der -kath der Stadt Leipzig. . - . ... lVlr«e«a»t.) K.'Abch. 1/1598. Winter. Kl. Beksuuttnachung, da» Meldewese« betreffe«». Mit Rücksicht aus dm bevorstehenden Beginn der Michaelis« «effe bringt da« Unterzeichnete Polizriamt die nachstehenden Bestimmungen de- MetdercaulativS mit dem Bemerken in Er innerung, daß die Brrnachlassigung dieser Vorschriften Geld- Irafe bi- zu 50 Mark oder enlsprechmde Hast nach sich zieht. Hierbei wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 9. d. M. nochmals darauf hingewiesen, daß die An- ««» Abmeldung der Mehfremdea wie bisher lediglich beim Hauptineideamte und zwar nunmehr i« »e«e» PoUzeigebaude LLächterstraße -kr. S, 2. Ttage zu erfolgen hat und daß da« Meldeamt daselbst währenb der Ltorwoche der Meffe vormittag« von 7 bi« 12 Uhr und Nachmittag« von 2 bi« 7 Uhr, sowie an dm Mesiso«»- tagen vormittag« vou 9 di- 12 Uhr dem Publicum ge öffnet ist. Zugleich nehme» wir veranlaffung, auch auf die weiteren Bestimmungen de« Melderegulativ« unter dem Hiazufügen hinzuweisen, daß die zuständigen BezirkSmeldestellen an den Wochentagen Vormittag« vou 8 di- l Uhr und Nach mittag- von 4 bis 7 Uhr, sowie an den Sonntagen von i),l1 bi- 12 Uhr zur Entgegennahme von Metduage« hiesiger Einwohner zugaugig sind. vecpzig, den 19. September 1890. DaS Polizeiamt der Stadt Leipzig, v. k. 4289. Brrtschneider. Daegaer» E. an« de« Meldere«nl«ti» der Stadt Lechzt« vom 10. Ortober 1883 g. 11. Jeder in einem »latlbofe oder m einem mit HerderzS- berechtigung versehenen ähnlichen Etablissement eink.'hrende und über Nacht bleibend« Fremde ist vom Gastwirt- oder Quarlirrgeber »nd zwar, falls er vor 3 Uhr Nachmittag- ankvmmt, noch am Tage der Ankunst, andernfalls aber am folgenden Morgen spätestens bis 10 Uhr beim Meiveamt de« PolizemmlS, -lblh, II, christlich mittelst deS vorgeschriebe»«» «ab für >«den Fremden besonder- auSzusüllenden Formular« anzumelden. Befinden sich in Begleitung de- Fremden Familienmitglieder, Dienerschaft oder sonstige Personen, so sind dieselbe» aus dem nämtichea Zettel mit zu verzeichnen. Zugleich mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch die Abmeldang der inzwischen abgereisten derartigen Fremden zu bewirken. ?. 13. Tie in Privathäusern absteigenden Fremde», sogrnanate VesnchSfrrmde, sind, sobald sie länger al« 3 Tage hier verweilen, spätesten- am 4. Tag«, vo» erfolgter Ankunft an, vom Quanierwtrth b«tm Meldeamt, Abth. II, oder der betreffenden Polizeibezirkswach« mündlich oder schriftlich mittelst des vorgeschriebenen Formular« anzumelden. Bei den etwa in Privathäusera Quartier nehmenden Meftsremüen jedoch hat diese Anmeldung in jedem Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier bleiben, und zwar binnen 21 Stundr» von der Ankunft an, beiin Meldeamt, Abth. II, zu geschehen. In gleicher Weis« ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Metz- freulden binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise de« Fremden oder etwa erfolgter MohnungSveränderung an zu bewirken. 8. 14. Beabsichtigt ei» Fremder länger als Vrei Tuge vier zu verweilen, io bedarf er dazu eine« vom Meldeamt, Abth. U, aus gestellten Meldescheines. Die Luartirrwirthc sind dafür, daß dieser Vesttmmung allent- halbrn nachgegangen werde, nnlvcraiillvortlich. BeklumtmachmH. verloren gelange, find di« Arbeitsbücher 1) der a« >4. December 1874 in Leipzig-Anaer-Crotten- dors geborene» Arbeiterin Wilhel«t«e Er«estt«e Petzold, im Jahre 1889 unter Nr. 429 hier aus gestellt; 2) d«4 am 6. Mär, 1874 i, D»rna bei Hrimw« ge- dorenen Markthelfers E«rl Friedrich Schosst, im Jahre >888 unter Nr. 278 hier »»«gestellt; 8) de« am 28. December 1873 in Leipzig geborenen ArbeitSbnrschen Earl LadwtU Hellwatd Scholz, im Jahr« 1888 unter Nr. *62 hier aus gestellt; 4) der am 12. Nevembrr 1874 in Leipzig-Gvhlt« ge borenen Arbeiterin Berth« Minna Schröter, im Jahre 1889 in Gohlis ausgestellt, und L) de- am 22 November 1874 m Leipzig geborenen Arbeiter- Panl Herwann Reichert, un Jahre 1889 unter Nr. 942 hier ausgestellt. Wir bitten, diese Arbeitsbücher iw Auffindungsfalle «»her Obstmarkt Nr. S, 2. Etage, Zcmmer 113d, abzulirseru. Leipzig, den lL. September 1890. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georg».Pctzoldt. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge hat Olga «nrte Mt«N« Vntzkn« «»S ReuschönZeid ihr am 2. April 1889 vom vormalige, Gemeinde. Vorstand t, Gohli« an-gestellle- Dienstbuch «un 6. »s«. Mt«, ans dem Wege vo, der äußeren Hallesche» Straß« mich der Hmnboidt- straße verloren. ES wird gebeten, da« Buch stn AusfittdingSsalle bei der nntrr- zeichneten Behörde «bzugeben. Leipzig, am 16. September 1890. TaS Polizriamt »er Gtadt Leipzig. V 262. Brrtschneider. Faldix. Beklinnrmffchttng, siäldtische Einkoinnernstrner l'ctreffcnd. Der zweite Tcrinin der städtischcn Einkomincnfteuer ist «rnr tF. September dieses IabrcS mit dem fechSsachen Betrage deS eittsachc» Steuer satzes falli,z. Die Beitragspflichtigen werben deshalb aufgcsvrdcrt, ihre Ctenerbelrägc bis spälcstens L LVochcn nach dem Fällig keitstage dci Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gcgcn die Säumigen eintretenden gesetzlichen Maßnahmen zu be zahlen. Die Zahlstellen sind: für Alt Leipzig in, Stadthause, Obstmarkt Nr. 3 Erd- acschoß; für Lc.pzlg-Rendnitz, Leipzig-Anger-Erottendors. Leipzig-Thonberg und Lklpzig-Neureudnitz im Iiathhanfc zu Leipzig-Akoudciitz, für Leipzig - Neustadt, Leipzig - Ncuschöneseld, Leipzig«VolkmarSdors und Leipzig - Srllcr- hausen im Nathhause znLeipzig-Volk,narSdors; für Lcip;ig-<.^utritzsch im dortmcn Hiathhause und für Lcivzig-GohltSim früheren t^emeindeamte daselbst. Hinsichtlich der gleichzeitig in dem Ortsthcile Alt- Leipzig zur Erhebung gelangenden persönlichen Anlagen für die cvangelisch-lutherisehen Kirchen daselbst ver weisen wir auf die untenstehende besondere Bekanntmachung. Leipzig, den 12. September 1890. Der Rath der Stadt Leipzig. Hehler. Koch. Bekanntmachung, die persönliche Anlage für die evangelisch-lutherischen Kirchen in Alt-Leipzjg betreffend. Der für den Verband evangelisch-lutherischer Kirchen- gemrinden in Leipzig mit dem auf den lö. September dsS. IhrS. fallenden zweiten städtischen Einkomniensteuertermin cinzu- hebende Betrag der persönliche« evangelisch-lutherischen Kirchenanlage ist mit Sechzig vom Hundert deS auS der Einschätzung zur staatlichen Einkommensteuer sich ergebenden einfachen Steuersätze- der städtischen Einkommensteuer fällig. Die Beitragspflichtigen werden deshalb hierdurch auf- gesordert, ihre Beiträge binnen Ävoche» von dem Fälligkeitstage ab gerechnet an die oben genannten Zahlstellen unsere- Stadtsteueramtes zu bezahlen Nach Ablauf dieser Frist wird gegen die Säumigen das Beitreibung-verfahren eingeleitet werden. Leipzig, den 12. September 1890. Der Rath der Stadt Leipzig Heßler. Koch. L62irk8V6r6ino uml -I^an6. Den verekrteo blitxlieäern luorckarcb clio Xaclirickt, >Iaoo >ler Xiwdtrazz rur OonobSft-k'räoiine äor V->r«ioe, clio 6rI1nauoiz einer dtcrdccaoso kür ikre äliUzliscker dotrvileoil, vom bönfizl. Llwi-keriuiu üv« Innern ^cnekmizst »oräeo ist uvü cln« äjg 8terdsc«>n cwnacb in» I«beo zsotrvttNl iot. D« vr»l« Seitmn vtrü üomoLcbüt eio- ^vkoräert ^orüen. vr. llvnetcl. Vr. 8lexel. Da« Grundstück, Folinm 247 de« Grund- »nd HppothekenbuchS für die Stadt Leipzig (Reichsstraße Nr. 21), soll aus Antrag der Besitzer öffentlich versteigert werden, und dir Versteigerung am 22. «eptrmbcr dieses Jahres, vormittags l l Uhr» cm onteczeichncler Gerichtsslelle, Zimmer Nr. 80, stattfindeu. Di« Verkaufs-Bedingungen und rin Auszug a»1 dem Gruud- ood Hvpothklenbnche hängen am GerichtSbret« auS. Leipzig, am 22. August 1890. Aänt»liche» Amtsgericht. Adtheituug V. tzrcltön l. MaunSfeld. Die Erneuerung -er Handelsverträge. Di« Handelskammer macht die Mitglieder de- Handelsstandes darauf aufmerksam, daß mit dem l. Februar 1892 die HandelSver- trage mit der Schweiz, mit Italien und Spanien ablaufen. Vorher schon endigen die Handelsverträge mit der Türkei und Rumänien, am 1. Januar 1893 der Vertrag mit Serbien und am 20. Februar I89ü der Vertrag mit Griechenland. Endlich können lederzeit gekündigt werden mit einjähriger Frist die Handelsverträge mit Belgien, Großbritannien und Irland, mit den Niederlanden, mir Oesterreich-Ungarn und mit Portugal. Mil Frankreich belicht laut An. II de« Frankfurter Frieden«. Vertrages vom 10. Mai 187l ein Meistbegünstigungs-Abkommen. Dasselbe erstreckt sich jedoch nur ans dieientgen Begünstigungen, welche einer der rertrngSschliesienden Theile den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Oeslerreich-Ungarn, Rußland oder der Schweiz zugestanhe» hat oder zugesteben würde. Da jedoch die Handelsverträge, welche Frankreich mit Belgien, Großbritannien und der Schweiz abgeschlagen hat, mit dem 1. Februar 1892 ablausen, und die Verträge mit den Niederlanden, Oeslerreich-Ungarn und der Schweiz jederzeit gekündigt werden können, so ist es leicht möglich, daß auch unlere Handelsbeziehungen zu Frankreich in kurzer Zeit Ihatsächliche Aenderungen erfahren können. Im Hinhlick ans die große Wichtigkeit, welche die Handels- Verträge für das Gedeihe» der Industrie haben, liegt r« im Inlerege des HandclSstandeS, elwaige Wünsche, welche die Er- Neuerung oder Abänderung jener Verträge betressen, anssülirlich und rechtzeitig aus schriftlichem Wege der Handetsknmmcr iniizu- theile», damit diele sie bei ihrem Gutachten verwerthen und berück- sichtigen kann. Wir bitten daher, solche Aeußerungen bis zmn 29. d. M. an die Kanzlei der Handelskaurmer, Neue Börse, Tr. A, 1., zu berichten. Leipzig, den 18. September 1890. Tie Han»elSka««er. A. Thieme, stell». Vorsitzender. F. Puder, II. S FrcilviUiyt Dersteiqerung. Aus Antrag der Erben des Rentiers Moritz Wilhelm Müller soll daS zu dessen Nachlasse gehörige, amtsgerichtlich am 1b. No- vember 1889 auf 70000 gewürderie Villciigrundstnck Nr. 760 deS Brandkatasters, Str. blb, ülb» und 516 deS Flurbuch- und Fol. 84 des Grund- und Hypolhekenbuch« für Striesen de» 29. September h. I., vormittags 11 Uhr durch das unterzeichnet« Königliche Amtsgericht freiwilliger Weise um das Meistgebot versteigert werden. Erstehungsiustige werden hiermit ei »geladen, an dem gedachten Tage und zur angegebenen Stunde an AmtSgertchtSsteNe, Rampejche Straße Nr. 19d, I. Stock, sich einzufinden, über ihre Zahlung-- fähjgkeit sich auszuweisen und de» Weiteren gewärtig zu sein. Das zur Versteigerung kommende Grundstück liegt in unmittel- barer Nähe d«S Königlichen Großen Garten«, und zwar an der nach Gruna führenden Straße, gewährt eine umfassende Aussicht auf die zwischen Loschwitz und Pillnitz gelegenen Höhen und die Berge der Sächsischen Schweiz und den Erzgebirgrkamm, et ist auch stündlich billige Fahrgelegenheit nach und von Dresden mittelst Omnibus wagens geboten. Die BersletaernngSbedingnngen, sowie eine ungefähre Beschreibung de- Grundstücke» sind auS dem Anschlag« an ver GerichtStafel zu ersehen. Dresden, am 17. September 1890. Ta» Königliche Amtsgericht, Abtheilung M»v. vr. Lleiupaul. F. Zur Sclavenfrage in Ostafrika. Die Leichtfertigkeit, mit welcher die „Times" ihre falschen Nachrichten über die vertragswidrige Haltung der Deutsch- Ostafrikanischen Gesellschaft an der Küste von Ostafrika ver breitet hat, ist jetzt in ihrem ganzen Umfange erwiesen, vr. Schmidt, der stellvertretende ReichScommissar, hat amtlich scstgestellt, daß nremal« weder in Dar e« Salaam noch in Bagamvho eine den Sklavenhandel betreffende Proclamation angeschlagen, niemals Licenzen an Sclavenbändler ertheilt wurden, niemals an der Küste Sclavencnictionen oder Sklave» jagdc» stattgcfundcn Halen. Es sci erfunden, daß Sklaven Händler von Zanzibar nach der Küste gezogen seien, um ihre Gewerbe auSzuüben. DaS Gerücht von der Verbreitung einer Proctomatio« s« burch daS Gerede einflußreicher Araber ver breitet uud in böswill Her, lllgruhafter Weise gegen Deutsche ausgedeutet worden. Angesicht« diese« Bericht« fiud wir berechtigt zu fragen, wie die »Time«' dazu gekommen ist, sich zu« Organ dieser bi>«w,lligen und lügmmiftrn Brstrebung« zu machen, ohne vorher an Ort und Stelle untersuchen »» lassen, «b da« Gerede der Araber aucb Grund habe. Jetzt, nachdem die Wahrheit au« Licht gekommen ist, drängt sich di« ver- mutbuua auf, daß die .Time«" mit den in ihrem Gewerbe- betrieb behinderten Arabern gemeinschaftliche Dache gemacht hat, uw den Sachverhalt in Zanzibar zu verdunkeln. Da« hat sicb nämlich hrrauSgestellt, daß der Erlaß de« Sultan» Seyid Ali über die Aufhebung der Sklaverei sich al« unaus führbar erwiese» hat und daß der Sultan deshalb Ein schränkungen seiner ursprünglichen Verfügung gestatten mußte, uni sie nicht al« gänzlich verfehlt erscheinen zu lassen. Nach der Verfügung de- Sultan« vom 1. August sollte ferner jede Veräußerung von Sclaveu bei Strafe verboten sein und da- Eigcnlhum an Sclaveu nur noch durch Vererbung an Descen- denten übertragen werde» dürfen. Dabei war übersehen worden, daß viele Sclavr» selbst wieder Eclaven besitzen und daß sowohl in Zanzibar al« an der Küste die auf ländlichen Grundstücken beschäftigten Sclaven al« zu diesem gehörig betrachtet und mit den Grundstücke» zusammen verkauft zu werden pflegen. Bei Durchführung de« Verbote« gegen diesen verkauf würde eine Entwerthung der Grundstücke bi« um dir Hälfte eingctreteu sein, und die Inder, welche gegen Ver pfändung von Sclaven Vorschüsse gegeben hatten, würden plötzlich der Sicherheit für ihre Schuldfordrrungen verlustig gegangen sein. Daher kam e«, daß di« Unzufriedenheit mit dem Erlaß de» Sultan« allgemein war und daß man einen Aufstand von arabischer Seite befürchtete. Die Engländer al« tüchtige Geschäftsleute mußten einsehen, daß die Araber von ihrem Standpunkt au« Recht haben, und daß sie deshalb gut thäten, den Sultan bei Durchführung seiner Verfügung nicht zu unterstützen. Daran« scheinen sich in Zanzibar Verhältnisse entwickelt zu haben, welche mit den von den Engländern biöber bethäligten Human,tät-bestrebungen nicht in Einklang stche» und der Befestigung der Sklaverei eher dienlich als hinderlich sind. Der druttche ReichScommissar war deshalb mit dem Generalkonsul Michahelle« der Meinung, daß sich die AuSdebnung der Verfügung auf di« deutschen Küstcnstädte nicht empfehle, weil rS brdenklicb sei, unmittelbar nach Wieder herstellung von Ruhe und Ordnung mit Maßregeln vor- zugeben, welche in die socialen und wirtyschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung tief eingreifeu uud die Gefahr neuer Be unruhigung«, in sich tragen. Hier ist die Erklärung für di« Verbreitung der falschen Nachricht über dir Proclamation der Deutsch-Ostdfrikanischcn Gesellschaft in Bagamoyo und Dar e« Salaam. durch welche die Abbaltuna von Sclavenmärkten an diesen Orten gestattet worden sein sollte, gegeben. Die Deutschen haben von vorn herein richtig erkannt, daß die Verfügung de- Sultans Scvid Ali zu weit geht und darum die Ausdehnung aus die deutschen Küstenstädte unterlassen, während die in Zanzibar die Schutzherrschast ausübenden Engländer mit gesetzlichen Bestimmungen zu kämpfen haben, deren UnauSführbarkcit sich tä stich stärker geltend macht. Die englische Regierung hat offenbar einen Fehler begangen, indem sie die Veröffentlichung der Verfügung des Sultan- nicht verhinderte, denn diese Veröffentlichung ist ohne hinreichende Erwägung der that- sächlichen Verhältnisse geschehen und hat die Autorität deS Sultans erschüttert, ohne die der englischen Schutzherren zu heben. Der Vertreter der deutschen RrichSregierung hat dagegen den Unterschied zwischen der Verfügung de« Sultans uud der deutschen Politik kurz und bündig gekennzeichnet, inten, er unzweckmäßige Beunruhigung der Bevölkerung von der Hand wie-, aber mit Nachdruck den deutschen Stand- punct den Sclavenjagden und dem gewerbsmäßigen Sklaven handel gegenüber feststellte. Die aus langer Gewohnheit in der Bevölkerung Herrllhrenden Zustände werden geschont, selbst wenn sie sich von einem höheren GrsichtSvuncte auS als Mißsiandc kennzeichnen, dagegen werden die Ursachen dieser Mißstände mit allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpft. Diese durchaus richtige Handlungsweise stellt allerdings der oberflächlichen, die Folgen nicht hinreichend berücksich tigende» Politik der Engländer kein besonder« günstiges Zeugiiiß auS, aber durch plumpe Erfindungen und durch Ränle wird die Stellung der Engländer in Zanzibar nicht verbessert, im Gegentheil wird sie erheblich verschlechtert, nachdem die Wahrheit an den Tag gekommen und die öffent liche Meinung in die Lage verseht worden ist, den Sach verhalt mit unbefangenem Blick und mit Ruhe zn prüfen. England hat alle Veranlassung, Deutschland gegenüber Vertrauen und guten Willen zu zeigen, denn da« Abkommen vom 1. Juli wäre nicht zu Stande gekommen, wenn die Reichsrcgicrung nicht allen noch so weit gehenden Wünschen Englands da« böchste Entgegenkommen gezeigt hätte. Vor läufig bat die Negierung dafür nur Undank geerntet, zumal durch die ganz unbegründete und thörichte Haltung der eng lischen Presse in der vorliegenden Frage, aber wir wollen hoffe», daß der nunmehr feststehende Mißerfolg der Engländer zu größerer Vorsicht in ihren Urtheilen und daran« sich er gebenden Angriffen gegen Deutschland führen wird. Der Wett kampf, welcher jetzt zwischen den beiden Nationen in Ostafrika auSgefochten wird, muß seinem Wesen nach ein friedlicher sein, aber wenn beim Auftanchen des ersten besten Gerücht-, was sich nachher als erfunden erweist, sofort von Abbruch der Beziehungen gesprochen wird, dann wird der friedliche Verlauf de- Kampfe« sehr ersck'wert. Wir haben ein wohlerworbene« Recht darauf, daß man bei un« Vertragstreue al» etwa« Selbstverständ liche- voraussetzt, unsere Verbündeten würden nicht so großen Werth auf da« mit un« eingegangene LertragSverhältniß lege», wenn sie nicht von der unbedingten Erfüllung der von uns übernommenen verflichtungen Überzeugt wären. Die Sclavenfrage ist die wichtigste, welche in Afrika zu lösen ist, und wir dürfen un« mit Genuathuuna ans da« berufen, was Wissmann zur Lösung dieser Frage veigrtragen hat. Zuerst dic Araber als die Hauptintercssenten de» Sklavenhandels bekämpfen und auS allen Schlupfwinkeln hervorholen, um nachher den Sclavenhandel frei und offen auf deutschem Gebiete zu gestatten, da« ist doch so widersinnig, daß man kaum begreift, wie dic englische Presse auf so abgeschmackte vcrcächligungen etwa« geben und daraus hin ein leichtfertige- und vorschnelles Urtheit fällen konnte. Die Angelegenheit bedarf noch der Aufklärung und diese wird bald genug zur
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