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Typographische Mitteilungen
- Bandzählung
- 12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-12.1915
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id51204371X-191500007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id51204371X-19150000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-51204371X-19150000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- Kunst
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Februar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- -
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- Titel
- Typographische Mitteilungen
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Otto Nei necke begründet dies so- „In an Stelle kommt die substanti vische Bedeutung noch voll zur Geltung, ähnlich wie in den Verbindungen auf Grund, am Ende, zu Hause. In an statt dagegen ist die substantivische Bedeutung von Statt längst verblaßt,- statt ist auch allein schon Präposition." Hier haben die Nichtwissenden auch gleich Aufklärung über die häufig falsch anzutreffende Schreibung „auf Grund" (auf grund, sogar- aufgrund) und „zu Hause" (zuhause). Ähnlich steht es mit der Schreibung der unbestimmten Zahlwörter, wo man häufig Großschreibung antrifft: „DerAndre" (richtig: andre), „der Einzelne" statt „der einzelne". Viele sind eben der Meinung, wenn „der einzelne" als Subjekt steht, sei Großschreibung geboten,- sie wissen also nicht, daß unbe stimmte Zahlwörter nach den amtlichen Negeln klein ge schrieben werden. Falsche Schreibung trifft man auch häufig an bei „in bezug", „mit Bezug", „in betreff", „in Betracht". Es ist auch nicht ganz leicht zu erkennen, warum hier Groß- undKleinschreibung stattfindet.OttoVeinecke hat vor mehreren Iahren darüber in den „Fachmitteilungen" diese Aufklärung gegeben- „in bezug auf" ist wie eine Präposition zu fassen, bei der der Begriff „Bezug" abgeblaßt ist,- dagegen bleibt der Begriff noch lebendig in „mit Bezug auf" --- wenn man darauf Bezug nimmt. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei „in betreff" und „in Betracht",- das eine wird präposi- tional, das andre substantivisch aufgefaßt. — Bei scharfem Nachdenken werden einem diese feinen Unterschiede auch klar. Nach Klarheit sucht man aber vergebens, wenn verlangt wird zu schreiben: „bei dem allem", aber- „bei alle diesem". „Ledig lich, weil es so Sprachgebrauch ist und bei den besten Schrift stellern vorkommt", lautet die Antwort. Neinecke vertritt den Standpunkt, daß dem Benutzer eines Nechtschreibbuchs nichts weiter übrigbleibt, als sich die Verschiedenheiten der Schreib weise zu merken. „Bekanntlich läßt sich jeder Standpunkt rechtfertigen,- damit wäre aber niemand geholfen. Wir müssen wissen, wie wir schreiben sollen, nicht* wie wir schreiben könnten- nur die Vorschrift hat praktischen Wert." ES bleibt in der Tat nichts weiter übrig, wenn man eine ein heitliche Nechtschreibung will, als sich die amtlichen Negeln fest einzuprägen und danach zu schreiben. Iede Nechtschreibung hat ihre Gesetze, die beachtet werden müssen. Auch die „laut- troie rechtschraibung" kann davon keine Ausnahme machen. Eine Vereinfachung der Negeln ist selbstverständlich ein er strebenswertes Ziel. Darüber vielleicht später einmal. Das tollste Durcheinander herrscht noch immer in der Schreibweise der persönlichen und besitzanzeigenden Für wörter. Altmeister Duden hatte die Sache eigentlich schon 4903 für jedermann begreiflich klargestellt. In der ersten Auf lage des „Buchdrucker-Duden" setzte er auf Seite XII aus einander- „Mit großem Anfangsbuchstaben schreibt man die Pronomina (persönlichen Fürwörter), die sich auf die an geredete Person beziehen, namentlich in Briefen. Das Ne- flexivum sich schreibt man jedoch in der Negel klein, z. B.- Freuen Sie sich! Außerhalb des Briefstils schreibt man die Pronomina du und ihr (Plural) nebst ihren Kasus, ferner die dazu gehörigen Possessivpronomina (besitzanzeigenden Für wörter) dein, euer in der Negel klein. Dagegen wird das Pronomen Sie (in der Anrede an eine oder mehrere Per sonen) nebst seinem Kasus und das zugehörige Possessiv pronomen Ihr immer groß geschrieben. Ebenso behandelt man die Pronomina Er,Sie (Femininum Singularis), Ihr (in der Anrede an eine Person)." Soweit wäre altes in Ord nung gewesen. Aber das „in der Negel" wurde für viele zu einer Klippe, an der sie scheiterten. In Nummer 8 der „Fach mitteilungen" brachte ein Lübecker Kollege eine Aufstellung von der verschiedenartigen Schreibung der persönlichen und besitzanzeigenden Fürwörter und schob ebenfalls dem „in der Negel" die Schuld an dem Durcheinander zu. Geheim rat Duden, dem der Artikel vor der Drucklegung unterbreitet worden war, wollte das nicht gelten lassen und bemerkte dazu in einer Fußnote- „Es ist nicht einzusehen, warum das,in der Negetz ein Durcheinander bringen muß. Es bedeutet, daß man es immer so machen muß, wenn nicht ein beson derer Grund vorliegt, von der Negel abzuweichen. Solcher Grund liegt z. B. bei feierlichen Neben und Ansprachen vor. In der nächsten Auflage werde ich dieses ,in der Negel' er läutern." (Was auch geschehen ist. Siehe Buchdrucker-Duden, zweite Auflage, Seite XII.) Viel geholfen hat aber diese Aus einandersetzung nicht. Viele Nedakteure und Nomanschreiber kümmern sich nicht um solche Vorschriften und überlassen es bestenfalls Setzern und Korrektoren, Ordnung in den Wirr- warr zu bringen,- andre wieder (und das sind die gefährlichsten!) haben sich eine eigne „Leiborthographie" zugelegt, an der sie nicht „tippen" lassen wollen. Von den Sehern und Korrek toren aber profitieren nur jene etwas von den gegebenen Aufklärungen, die die betreffenden Artikel lesen und durch denken. Sind das aber alle? In der Praxis gestaltet sich die Sache nun so- Ein Feuilleton ist in etwa zwanzig „Schie bungen" zerschnitten und an die Seher verteilt. Fünfzehn Seher halten sich an das Manuskript und sehen alle Für wörter groß; die übrigen fünf Setzer kennen ihren „Duden" und verwenden in richtiger Weise kleine Buchstaben. Nun gerät der Korrektor in eine böse Zwickmühle- korrigiert er kleine Buchstaben hinein, dann kommen ihm die fünfzehn (berechnenden) Seher auf den Hals und berufen sich auf das Manuskript; also bleibt ihm oft nichts andres übrig, als überall die (falsche) Großschreibung durchzuführen. Liegt der Fall später einmal umgekehrt, und der Korrektor führt nun überall die (richtige) Kleinschreibung durch, dann berufen sich die davon betroffenen Seher auf den „Präzedenzfall" — der Korrektor ist in jedem Falle das Karnickel. Es bleibt nur
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