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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189012079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-07
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1890
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Uldartion und Lrprdition Iobaanelgass« 8. Aprrchlllindrii drr Urdaition: Vormittag» 1l>—1L Uhr. Nachmittag» 5—6 Uhr. »Ir tt« NU«a»d» »>n»»i-«dl«r M-nuicrlki» «acht sich »8 N«S«ktl»» »ich» -rtaltu». Annahme »er für »te u-chstk«l,en»« Rnmmcr »rsti««ten Jnkcratr an vachrntagrn -t- S Uhr Nachmittag«, a„ e»»u- un» Arfttagk« scüh bis'Uhr. 3» -rn Filialen für 3ns.-^nnahmr: ktt» Klemm« Eartt«. (Alfrrtz Hatz»), Univrrsität«strab« 1, Voui» Lösche, Laiharinrnstt. 14 pari, und KSntgSpla» 7, nur bi» '/,8 Uhr. UchMtrIagMalt Ameiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- und Geschäftsverkehr. ^341. Sonntag den 7. December 1890. Amtliche Bekanntmachungen. Oeffenlliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den Iv December Abend- U> , Uhr, im Danke der vormaligen Handelsbvrse am Naschmarkte. Tagesordnung: I. Wabl der Mitglieder und deren Stellvertreter zu den EinschätzungScommissioncn für die StaatS-Einkoinmen- steuer. II. Bericht des BauauSschusseS über: a. Einrichtung de» Stadtverordneten-SitzungSsaaleS, d. Einführung der Wasserleitung in Strecken der Öueck- und Weststrahc in Lindenau, o. Einführung der Wasserleitung in Strecken der Georgen-, Schiller- und Lcutzscherstraße in Lindenau. III. Bericht des Bau-, Ockonomie- und Finanzausschusses: » Entnahme de« Kaufpreises für daS an der Gcmeinde- slraße in Leipzig-Reudnitz unter Nr. 2l gelegene Grund stück aus dem Stammvermögen, bez. dem Betriebe, d. uiientgcltlicke Abtretung eines ThcileS des Markt platzes in Lcipzia-LolkiiiarSdorf zu dem Kirchenbau für diesen Stadtbeil. IV. Bericht des Schul- und Verfaffung-au-schusse- über Aufrechterbaltung, bez. Aufhebung der Schulgeld befreiung für kiesige LehrerSkinder. V. Bericht des Schul- und Finanzausschusses über Be- Beschaffung von Mobiliar rc. für die neu erbaute Schule an der Pestalozzistraße. VI. Bericht des SchulauSichusseS über Regulirung de» SluiidenhonorarS der Fachlehrer und Fachlehrerinnen a» allen städtischen höheren Schulen vom l. Januar diese» Jahres ab. VII. Bericht des Finanzausschüsse« über Anstellung eine» zweiten DiakonuS für Leipzig-GohliS. VIII. Bericht de» Finanz- und VerfaffunczSau-schuffe- über Einrichtung von Standesämtern in den anzuschließen- dcn Bororten. IX. Bericht de» StiftungSauSschnssc» über Herstellung telephonischer Verbindung zwischen dem Siechenhaufe und dem Krankenhaus». Lekailntmachuiig, betreffend die Anmeldung der nach dem Invalidität«, und ÄllerSversicherung-gesttz vom 22. Juni 188» zu versichernden Personen. I Umfang der Derfie-crnna-pfli«-». DaS Gesetz, betreffend die Invalidität«- und AlterS- rersichern» welche bet Vclricbsbeamte, sowie HandlungSgebstfe» »nd Lckrlingc, wclckc Lolm oder Gebalt beziehe», deren regelmäßiger Zabrcs- arbcilSvcrdienst an Lohn und Gehalt aber 2000 ^ nicht übersteigt, dem BcrsicherungSzwange unterliegen. Insbesondere unterliegen hiernach diesem Zwange auch selche Personen der erwähnten Bevölkern,igkclassen, die nur vorübergehend oder nur auf ganz kurze Zeit beschäftigt werten, ferner solche, welche in niehtgewerblichcn Betrieben, sci es als Expedienten, Schreiber u. s. w., sei eS als Hand werker, Hausmeister, Bote» oder sonstige Arbeiter, thätig sind. Au-genommen von dem BersicherungSzwange sind — abgesehen von den in tz. 4 de» Gesetzes genannten Per sonen, insbesondere den Beamten des Reichs und der Bundesstaaten und den mit Pensionsberechtigung an- amcllten Beamten von Communalverbänden — lediglich Diejenigen, die das 16. Lebensjahr nock nicht erfüllt haben, und ohne Rücksicht auf das Lebensalter Diejenigen, denen als (iulgclt ihrer Thätigkcit nur freier Unterhalt gewährt wird. II Beitrag-Pflicht. DaS Eingangs citirte Gesetz bestimmt weiter, daß behufs (lbcilwciser) Aufbringung der zur Gewährung von Alters unk Invalidenrenten erforderlichen Mittel Beiträge zu zahlen sind, für welche der Arbeitgeber, Principal, Dienstherr u. s. w., unbeschadet seine» Rechts, die Hälfte davon für die jeweilige LobnzahlungSperiode vom Lohn oder Gehalt zu kürzen, mit eignem Vermögen zu hasten hat, und rS gestattet >8 112 ff.), daß die al« Regel gedachte Art der Beitrags- entricht»»» — welche dem Arbeitgeber, Principal, Tieiist- berrn u. s. W. den Ankauf von Beitragsmarken, deren Auf kleben auf OuittungSkarten und andere damit zusammen hängende Arbeiten auferlcgt — durch Verordnung der LinteSccntralbehörde beseitigt und durch eine der Einbebung ron KrankenversicheruilgSbeiträzen ähnliche Einrichtung er setzt wird. m Art drr Einbebung. DaS Königliche Ministerium des Innern als LandeS- cciitralbehörde für das Königreich Sachsen hat von der in 8 112 eingeräiimten Befugnis Gebrauch gemacht und mittelst Beiordnung vom 2. Mai riese» Jahre» verfügt, daß die Bei träge für diejenigen Versilberten, welche einer Krankencasse im Sinne des GeleyeS — im Stadtbezirk Leipzig die OrtS- krankencasse und die Betriebokrankencassen — angcbörcn, durch die Vorstände dieser Lassen, die Beiträge für alle andern aber durch die Gemeindebehörde des BeickäfligungSortS oder in deren Auftrag durch eine andere geeignete Stelle ein» geboten werben dergestalt, daß au<b die mit der Einbebung zusammenhängenden, tbcilweisc schwierigen und umständlilben (Rsckäste des Kaus«, Aufkleben«, Entwertben« der Marken rc. ron den Krankencasienverwaltungrn und sonstigen EinhebnngS- slcUcn mit besorgt werden müssen. Den Arbeitgebern, Principalen,Dirustberrea rc. wird dafür einzig und allein die Derpfltehtung auferleat, die Derficherung-pflichtiae«, soweit sie nicht schon nach dem KrankenverfichernngSgesetz anzumelden sind, beim Eintritt in dt» Bcsibäs» tianng. den Dienst u. f. w. an« und beim Au-» tritt wieder abznmelden. Auf Grund dieser Verordnung ist nun specirll für den Stadtbezirk Leipzig, wo die große Mehrzahl der der In vilitität»- und AlterSrersickernng zusallenden Personen bereit» tcr OrlSkrankencasse angehört, mit dem Vorstande der ley teren dahin Lereinvarung getroffen worden, daß die Beiträge für alle Versicherung-pflichtigen (ausgenommen die einer Betriebökrankcncasse angehörenden) von der Verwaltung er» wäbnter Lasse, gleich den Krankenversicherung-beiträgen und mit diesen, eingehoben (und zwar bi- auf Weitere» monat lich abgeholt) werden, daß aber auch die An- und Ab meldungen bei der Verwaltung der Ort-krankencaffe zu er folgen haben. IV Meldepflicht. Betreffs der Anmeldung der nach dem Invalidität»- und AltrrSversilberungSgescy zu versilbernden Personen wird daher für den Bezirk der Stadt Leipzia etnschltestlich der am I. Januar neu htnzuroninrenden Dtadt. theile Folgendes bestimmt: 1) Die Anmeldepslicht beginnt, mit Rücksicht darauf, daß da» Gesetz bereit- mit dem 1. Januar l89l in Wirksamkeit tritt, an, 2. December diese- IahrrS. 2) Don diesem Zeitvunct a» sind binnen 8 Tagen alle nach Punct I dieser Bekanntmachung versicherung-pflichtigen Personen mittelst de- vorgeschrievenrn Formular- bei einer der unten angegebenen Meldestellen anzumelden. 8) Ebenso sind alle später in ein nach Punct I versichc- rungSpslicbtigcö Berhälliiiß eintretcnden Personen binnen I Tagen nach Eintritt in die betreffende Beschäftigung an- und binnen 3 Tagen nach dem Ausscheiden auS der Beschäf tigung wieder abznmelden. 4) Die Anmeldungen zur Mitgliedschaft der OrtSkranken- casse gelten zugleich als Anmeldungen zur InvaliditätS- und Altersversicherung. ES bedarf daher betreffs derjenigen Personen, welche bi» zum 2. December zur OrlSkrankencasse angemeldet und Mit glieder derselben geworden (also nicht etwa befreit worden) sind, keiner neuen Meldung. 5) Dagegen müssen sämmtliche andere Versicherung«- pflichtige, auch wenn sie früber einmal zur OrlSkrankencasse gemeldet, aber von deren Mitgliedschaft befreit worden sind, zum angegebenen Zeitpunct anaemeldel werben, also ins besondere alle Mitglieder privater HilfScaffcn, selbst bann, wenn sie in Betrieben arbeiten, wo eigne Betrieb»- krankeacassen bestehen, ferner alle nach tz. 3 Absatz 2 dcS Krankenversicherung-grsetze» Befreiten. 6) Besonder» hervoraehoben mag noch werde«, daß auch alle häuslich»»« Dienstboten, männliche wie weibliche, so bald kie da» >6. Lebensjahr erfüllt haben, zur Invalidität», und Alter-versicheomtz aozumrldew sind. ^ .. 7) Nach 8. 22 de« Gesetze« ist r» gestattet (wenn Arbeit, -eher und Arbeiter, Dienstherr und Diaiftbotr u. s. w. darüber einig find), zu beantrage«, daß der Versicherung eia höherer Betrag (jedoch höchsten» derjenige der Lohnclaffe IV) zu Grunde gelegt werde, al» derzenige ist, welcher dem Jahre» arbeitSverdienstc dc» Versicherten entspricht. Ein solcher Antrag ist in die BemerkungSspalte de- An meldeformularS aufzunebmen. 8) Mit Rücksicht darauf, daß auf Grund der Anmeldungen die QuittiingSkarten ausgestellt werden, werden die Arbeit geber, Princivale und Dienstherren ersucht, bei Ausfüllung der Anmeldeformulare möglichst sorgfältig zu Werke zu gehen und bcbuf» Angabe genauer und vollständiger Namen und Daten sich dabei möglichst auf LegitimationSpapiere (Militairpaß, Dienstbuch, Personcnstandzeugnifse) der anzu. meldenden Personen zu stützen. Sä Mit Nücksicbt ans die kurze Frist von 4 Wochen, welche der OrtSkrankencasscnvcrwaltung zur Einarbeitung der Mel düngen, Ausstellung der OuittungSkarten und sonstigen Vor bereitung verbleibt, wird um reeht pünktliche Einlieferung der Anmeldungen gebeten. V. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werben gemäß H. N2, Abs. 2 de« Gesetze« vom 22. Juni 1889 in Verbindung mit ß. l l der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 2. Mai diese» Jahre» mit Geldstrafe b>» zu lOO geabndet werden. Leipzig, den 28. November 1896. Der Ratk der Dtabt Leipzig. (Krankenversicherung-«»^.- Ilr. Schmid. Herzog. Verzeichniß der Meldestellen: Hauptmeldestclle: Bureau der OrlSkrankencasse für Leipzig und Umgegend, Nicolaikirchbof 2, I., Zimmer 2. ZweigmeldestcUen: Herr A. Niedlich, Burgstr. 16, Herr F. Hcistcrbcrgk, IohanniSvlatz l/2, HcrrE.Behrcnd, Plaucnsche Str. S, I. öiademann, ReichSstr. ll, Herr F. Saupe, PctcrS- steinwcg 16, Herr L. Pfau Nacks., Zeitzer Str. 25, Herr M. Aßmann Nacks., Elisenstr. 33, Herr B. Peischcl, Schüyen- straßc l, Herren Gebr. Spillner, Windmllblenstr. 37, Herr G- Gänzcl Nacks., Dresdner Str. 12, Herr K. Pinkert, Blückerstr. 29, Herr F. Köhler, Gerberstr. ll, Herr F. A. Schiller, Ranstädtcr Steinwcg 33, Herr Fr. Kind jnn., Promcnadenstr. 17, Herr O. Kühn, Plagwitzcr Str. 33, Herr A Scklag, Leiprig-Anger-Erottendorf, Hauptstr. 27, Herr H. Dittrich, Wcslsir. 32, Herr O. Kittel, Arndtstr. 35, Herr R Weiß, Leipzig-Eutritzsch, Lindenstr. 34, Herr Georg Grütz mann, Plagwiy, Zschockerscke Str., Geuirinbcamt Leipzig- Thonberg, Gcmeinteanit Leipzig-Gobli-, Gemeindeamt Leipzig- Reudnitz, Gemeindeamt Leipzig-Sellerhausen, Gemeindeamt Leipzig-Neustadt, GcmeindeamtLriprig-BolkmarSdors,Gemeinde amt Lonnewitz, Gemeindeamt Lößnig, Gemeindeamt Klein zschocher, Gemeindeamt Lindenau. Die vorgefchrtebeneu Meldeforwulare sind bet de» obengenannten Meldestellen zu beziehen. Wohnnngs-Vermielhung. In der 8. Etage dt» der Stadtgemeinde gehörigen Hause- GrimmtNiche Ltraße Nr. t ist eine aus 3 Stuben, l Kammer, Küche, Bodenraum und Keller abtbeilung bestehende und mit Wasserleitung versehene Hof» «ohnvng vom I. Januar künft. J-. an gegen e,n halbjährige Kündigung zu vermielben, für welche zritber 466 .41 jährlich Mietvzin« gezahlt worden ist. Vermiethung-bedingnnaen »nd Inventarium liegen Rath »S, 1. Etage, Zimmer Nr. 8, zur Einsichtnahme auS, wo- elhst auch sonst etwa gewünschte AuSkunst rrthrilt wird und Nieibgesuche angenommen werden. Leipzig, den 4. December 1896. Der Nath der Ltadt Leipzig. I» 8593. vr. Georg i. Da« .'agner vie Stirnseiten deS Rollengestell- an den frciffcbenden " WZLL LöLkNttLK !'L -«-»»l-ch- - I» .t-m R.»m. m W,I«.M ki- Wäschrolle ausgestellt ,st, nickt mit der Bahn . Rollen- (Mangel-) Kastens kreuzt. ^ ^ Zuwidcrbankelnde baden Geldstrafe b,S zu 60 ^1 und im Unvermögcnssalle Haslstrafe b,S zu 8 Tagen sich zu ge- ""Im'klebrigen werden alle di-j-nige., Inbabc^ von ^ rollen, welche deren Benutzung gegen Entgelt r sonen gestatten, daraus h„,gewiesen, daß ,>e den Belriev dieses Gewerbes nach 8 14 der Gewerbe-Ordnung bei Der mcikiing der in 8- "2 ' der Gewcrbe-Ordnung angedrobte» Strase^bei der Gewerbeanmelkestelle Obstinarll 3, «Ltael- hauS, II.. Zimmer I l3b, anzumeldcn haben. Leivria, den 28. Oktober 1890. ^ . b' Der Rath der Stadt Leipzig. ^ Kasselt. VI. 2688. I)r. Gevrgi. Offene provisorische QhrersttUen. An unseren Bürger- und BezirkSschulen ist zu Ostern nächsten Jahre« noch eine Anzabl prov'I°r.schrr Lebrerstellen ,u besetzen Gehalt 1266 .6. ,m Falle bestandener Wabl- fäbigkeirsprttfuiia aber l356 .< WohnungSgelder eingcschlossen. Wöchentliche Pflichtstundcnzabl 28. Es bcstcben für die ständigen Lebrer 14 BesoldungSclasten, von denen die unterste einen Gehalt von l3bU^. die oberste einen solchen von 3306 aufwcisl. Diese Gehalte, bei denen 20°/o al« Wohnungsentschädigung zu rechnen sink, werden, insofern die ständigen Lehrer nickt nach ibrrr Stellung in einer der 14 BesoldungSclassen gleichviel oder mehr dezieken. »ach einer vom erfüllten 25. Lebensjahre ab gerechneten ständigri. oder provisorischen Dienstzeit von 5 Jahren ans 2106 von 10 Jahren auf 2460 von 15 Jahren auf 2766 von 26 Jahren auf 3606 von 25 Jahren auf S3V0 -E und von 30 Jahren auf 3660 ^ erhöbt, dafern da« sittliche Verhalten oder die amtlichen Leistungen zu be gründeten Beschwerden keinen Anlaß geben. Bewerbungen sind unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis Ende dieses MonalS bei un» einzurcichen. Leipzig, den 3. Dcccmbcr 1890. Der Lchulanssclnisi der Stadt Leipzig. Walter. Lohse. Nntzliolrauction. Freitag, den 12. December cc., sollen von Vor- Ilkr mittags 9 Ubr an die auf dem Kablschlage in Abtb. 25 deS Cvnnewitzer RrvierS ausbereitcten Nutzhölzer, al»: ca. 116 Eiche» - Klötzer, 30—l 12 cm stark u. 2,5—l0,5 m lang, 28—35 » » » 4 — 5,5 » » 22—33 - . . 4 — 9 » - 19—34 . . - 4,5—16 - » 22—53 « - - 3 —l.3,5 - . 16—35 . . . 4 —l6 . , 38—49 « - > 5,5— 9 . . 29 » » » 4 « « sowie ca. 100 Stück Esckcn »Schirrhölzer und » 22 - Rüster- - unter den im Termine öffentlich anSbängendcn Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden an Ort und Stelle verkauft werden. Zusammenkunft auf dem Schlage im sogenannten Wolf» Winkel am Floßgrabcn, oberhalb der weißen Brücke. Leipzig, am 2. December 1890. DeS NathS Forstdeputation. 5 Hainbuchcu- 7 Aborn» 82 Eschen» 133 Rüster» 30 Eller» 6 Linden» 1 Apfelbaum» Lelrannlnillchnng. Im Monat November c. gingen an freiwilligen Gaben bei uns ein: 55 66 50 77 150 ^1 — von einer Wohltbäterin, deren Name nicht genannt werden soll, von Herrn L- B., - - G. H.. - Frau H. S. durch Herren M. P. <L Lo., - - L. L. » Herrn -;tu<1. ^ur. W. H., in Folge einer verlorenen Welle, von Herrn E. übcrwicscncS Finderlobn durch daS diesige Polizciaml, von ciner^unbekannlkn Person. ^ülmc i. K. F. -/. lL-. K. 1 durch Herrn Fried. ' ' ' a/ /. C K. / NichlerSeitcmaiin - - » A. M. B. ,. E. St. durch Herrn Friedens Richter Freycr. au» dem Stadt,Helle Leipzig-Tbonberq: is ^ Sübnc in Sacken S. G. P. -/. Th. W. durch Herr FriedenS-Richlcr Littniann SsbonnementSpret- vierkeljährlick 4>/, Mk. incl. Brinaerlohn ö Mk.. durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nmnmer 20 PH Belkgeremplar 10 Pf. ldebilbren für Extrabeil ag», (in Taaeblait-Format gefalzt! olilie Poslbes^rderung 60 Mk. mit Poslbeforderung 70 Mk. Instratk 6 gespaltene Petitzeile SO Pf. Größere Schriften laut uns. PreiSverzeichniß. Tabellarischeru. Zisserniay nach höhermTarix. tirclamen unter dein Red a c ti on-stri ch die tgelvalt. Zeile 50 Pf. vor denFamilleniiachkichtea die (-gespaltene Zeile 40 Pf. Inlerate sind siet« au die l-cpkditi«N za senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung xruenuin'-ralläo oder durch Post» Nachnahme. 10 2 4 20 20 6 5 23? 42 ^ Summa, ferner 275 Marken der^städtischen Spe.seanstalten von e.ner unqe» ^vcnberin durch Herrn Juli,,» Häckel. woruler hiermit dankend quittirt wird. ^ ^k'PZig, den 5. December 1890. DaS Armenamt. Hcntschel. Schicker. 84. Jahrgang. Der deutsche Äufsah. junge Deutsche erziehen und nicht junge Griechen und Römer... Der deutsche Aussatz muß der Mittelpunkt sein, um den sich Alle» dreht." Da« ist nickt etwa so zu verstehen, daß der Unterricht im Lateinischen »nd Griechischen aus dem Lehr plan deS GvmiiasiumS gestrichen, sondern nur, daß er auf da» zulässige Maß eingeschränkt werden soll. Und diese Forrcriing ballen wir für durchaus berechtigt. A» einer böbcren Schule wird man niemals die Zeit ,g»o- rircn können, in welcher der menschliche Geist sich zum ersten Mal zu tünsticrischcr Höbe emporgcschwungen bat und da« Wcscn der Schönheit in seinem vollem Glanze entfaltet bat. Die größten Errungenschaften des deutschen Geistes weisen auf Griechenland unk Rom als auf die Ouelle ihre« Ursprung« bin. Die klassische Gestaltung unserer Literatur in der zweiten >ilste deS l8. Jahrhunderts, Lessing. Goethe, Schiller, die Träger unserer heutigen BlltungSsluse, sind nickt denkbar ohne die Basis de» elastischen AltertlmmS, die Philosophie weist aus Aristoteles als ihren Altmeister zurück, und was wäre unsere Bildhauerkunst, wenn sie nickt im Apollo von Belvedere und in der Medieäischcn BenuS ihre Vor bilder gebabt bätte? DaS also kann der Kaiser nicht gemeint haben, dag diese bewährte und unerläßliche Basis der humanistischen Bildung verlassen werden soll, aber die kaiserlichen Worte, welche die Hebung de« nationalen Bewußtseins als Ziel austtcUen, werben sicherlich i» de» Herzen aller Deutschen srcutige» Widerhall sinken. Die Pflege der Kcnntniß des elastische» AltertbunS darf nickt so weit gebe», daß darüber da« näbcr Liegende, die Kcnntniß der deutschen Vergangenbeit mit ibrcm Cagcnrcichtbum ver nachlässigt wird, und daß willkürliche Anordnungen ge trosten werden sollen über den Schluß der für den Unter richt zu benutzenden geschichtlichen Ereignisse. Tic Bestim mung, die französische Revolution als Grenze für den Ge schichts-Unterricht zu setzen, gehört einem längst überwundenen Standpunct an und ist sia,erlich viel zu lange in Geltung leblicben. Heule ist da« nicht mehr der Fall, aber die Ber icht, auf die Zeit lebender Generationen hinübcrzugreifcn, ziebt die Grenze» deS Geschichtsunterrichts noch immer zu eng, die Schüler von heute muffen volles Verständniß Ver ursachen erwerben, welche die Bewegung des Jahres 1848 erzeugt haben. ES ist unzweifelhaft, daß das Hauptgewicht dc- Gymnasial- unterrichtS biSber viel zu stark aus da» Studium des classischcu AlterthumS gelegt worden ist und daß die Pflege der latei nischen Sprache die Beschäftigung mit der deutschen Ver gangenheit beeinträchtigt hat. Damit bängt auch die Frage de« deutschen Aufsatzes untrennbar zusammen. Daß der lateinische Aufsatz fallen müsse, war schon seit langer Zeit entschieden, denn seit die Doctorarbeit (Disser tation) in deutscher Sprache abgefaßt werden darf, hat der lateinische Aufsatz im Gymnasium seine Berechtmung verloren. Der Unterricht im Lateinischen wird seinen Werth in dem Sinne stet« behalten, baß der Bau der Sprache aus keiner anderen Sprache besser erkannt werden kann als aus dem der lateinischen. Es kommt hinzu, daß die heutige deutsche Sprache wesentlich unter dem Einfluß deS Römcr- thumS und seiner Bildung sich entwickelt hat, so daß Luther niit vollem Rechte bcbauplen konnte: „Wenn wir da- Studium der lateinischen Sprache ausgedcu, werden wir schließlich dahin kommen, daß wir unsere eigene Sprache nicht mehr versieben." Dazu ist aber nicht die Aneigung der lateinischen Sprache bis zu dem Grabe nötbig, daß man sich darin schriftlich aiiSzudrückcn vermag, oder sie gar mit gleicher Fertigkeit spricht, wie die deutsche. DaS sind Ucbcr- bleibsel der Vergangenheit, die von selbst verschwinden müssen und auch schon zum Tbcil verschwunden sind. Der deutsche Aussatz muß in der Tbat der Mittelpunkt de» höheren Unter richt« sein, und in den höheren Elasten de« Gymnasiums ist er cS auch bereit-, nur wird die volle Geltung seiner Be deutung noch viel zu sehr durch unnütze« Beiwerk ein geschränkt, cS wird viel zu viel Zeit aus minder wichtige Nebensachen verwendet. Eine überaus beachtenSwerthe Seite dieser Frage ist die Wahl des TbemaS, und in dieser Be ziehung wird leider oft schwer gesündigt. Der deutsche Aussatz soll in erster Linie deutschen Angelegenheiten gewidmet sein, der Schüler muß genötbigt werten, seine Gedanken über die deutsche Vergangenheit und Gegenwart in Worte zu fassen. Der Kaiser bat in dieser Beziehung einen wertb- vollen Wink erthcilt, er nannte „Minna von Barnhelm" als Thema. DaS ist gewissermaßen eine Musterausgabe für den deutschen Aussatz eines Gvmnasiaslen, weil sie zugleich eine Bliilke der dcutjchcil elastische» Literatur und einen nationalen Stoff zum Gegenstände bat. In diesen Kreisen wird sich der deutsche Aufsatz hauptsächlich zu bewege» babc». Die deutsche Vorzeit in Sage und Geschichte vom Nibelungenliede und Hermann dem EberuSker angefangcn bis aus die zweite klassische Periode deutscher Dichtung und aiif den Freiheits krieg hinab ist das fruchtbarste Feld, welches der deutsche Gymnasiast im Aufsätze zu bearbeite» bat. Es ist gewiß eine unantastbarc Wahrheit, baß die fran zösische Revolution die Grundlage uuscrcr heutigezi staatlichen Entwickelung bildet, und deshalb ist eine genaue Kenutniß aller baram bezüglichen Vorgänge ebenso notbwendig für den beutigcn Gymnasiasten w!e die der darauf folgenden Napoleonischc» Kriege dis zum Sturz dcS großen Herrscher« und Feldherr». Daran bat cS bisher gcsclllt, dafür weiß aber der Gymnasiast um so besser Bescheid in der Zeit des PerikleS und de« damit verbundenen peloponnesischen Krieges, der punischen Kriege und dcS Krieges gegen Ingurlba. Hier ein richtige« Verhältnis; zu schassen zwischen den Ausorderungen der Gegenwart und dem woblbcrcchtigtcii Andenken an die Vergangenheit ist eine Hauptansgabe der Schulreform. Eö kann auch im Puuctr der vaterländischen Geschickte gesündigt werden dadurch, daß man auf ganz bedeutungslose Vorgänge der Ver gangenheit einen Werth legi, den sic »n Rahme» der Geschichte nickt haben, bloS weil sic die Heiuiatb betreffen, und da« geschieh! auch vielfach. „Der Lebende hat Reckt", sagt Schiller, und diese- Recht müssen wir vor allen Dingen für die Heran wachsende Jugend in Anspruch nehmen. Deshalb ist die beutsche Bergangenbeit und Gegenwart für den deutschen Jüngling die Hauptsache, von ihr bat er zunächst Kcnntniß zu nehmen »nr dann erst seine Blicke rückwärts aus andere wichtige Entwickelungen zu lenke», deren Kcnntniß ihm auch nicht verborgen bleiben darf. Xv» ücholuo. nock vil»«! sei dieRicht- sckniir für den höheren Unterricht Man darf den Schüler nicht mit Ballast überbürden, den er nach dem Austritt aus der Schule al« wertdloS bei Seite wirst, aber man soll il»u auch nicht voreuthalten, was ihn befähigt über die Nichtig keiten deS Leben- den Sieg zu erringe». *
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