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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189012207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-20
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1890
- Autor
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«rschekrt ttgltch früh 6'/, Uhr. Kaution Lrpr-ilion Iohannesgasse 8. A,rrchknni>rn der Uedaction: vonnittog« 10—12 Uhr. Nachmittags 5—6 Uhr. »d, n»«8«,»t»r «»mitcrwt« »acht 1>» ^ »u »tedacli«» nicht »rii-mtlich. «,m»tz»e »er f»r Ate «itbstssl-eube N,««er bestimmten Jnscrste ,» vache»t«,e« bi» 3 Uhr «„chmitt»,«, a« Lauu- un» Keft1a,r>irubbt« ',1» Uhr. 2u -eu Filialrn für 2ns.-^auahmr: LN» alrmm'S Gsrtim. (Alsreb H«hn), Univrrsitätsstrabe 1, Laut« Lösche, Kp-armenstt. 11 vart. und König-Platz 7, nur bi- '/«3 Uhr. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Lonntag, den 21. December, Vormittags nur bis VsS Uhr ßcvffnet. LxpelUtlon ävs I^p/Ixvr ripmtt.Tagcblu" Anzeiger. c,,,< M «iw. Lmi-liiH-iaVLK MbonnementSpreiS vierteljährlich 4t/z Mk »ncl. Briuqerlohn 5 Mk, durch die Post bezogen ü Mt. Jede einzelne Nummer 20 Pst Belegexemplar 10 Pf. Gebühren jür Extrabeilagen lin Tageblatt-Format gesalzt! ohne Pvitbesbrderuug 60 Mk. mit Postbesürderung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzeile SO Pf. Grössere Schriften laut uaj. Preisverzeichnis. Tabellarischer». Zisfernfay nach hüberm Tarif. Ukltamru unter dem Redactionsstrich die Igespalst ZeileöOPf.,vor den Familien Nachrichten die Kgejpaltene Zeile 40 Pf. Jnierate sind stet- an di« Eppkdttiou z» sende». — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeruimeraoiln oder durch Post» Nachnahme. Sonnabend den 20. December 1890. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Weihuachts-Päckereiverkehr. Bei den hiesigen Postämter« werde» am Sonntag, den St. December, dir Paeket-An- aabme» and Ausgabestellen wie an Werk tage« geöffnet fein. Leipzig, Lt». December I8»0. Der Kaiserliche Ober-Postdtreetor. Walter. Negulativ, diepoltietliche N«. und Abmeldung derGinwohner and Fremden in der Stadt Leipzig betreffend. Da- Regulativ, die polizeiliche An- und Abmeldung der Einwohner und Fremden in der Stadt Leipzig betreffend, vom 10. Oktober 1883, erhält vom 1. Januar l89l an folgende Fassung: X. Die bleibende» Sinmstznrr betr. ?. 1. Jeder, welcher in Leipzig anzirht, um hier sich bleibend niederzulassea, oder doch um hier für längere oder kürzer« Zeit seinen wesentlichen Wohnsitz zu nehmen, ist, soweit nicht der in 8. 4 diese« Negulalivs vorgesehene Ausnahmefall vorliegt, verpflichtet, seinen Auunihalt und die Wohnung, die er genommen, beim Meldeamt dee Polizeiamts Abthrtlungl oder bei dersenigen Polizeiwache, in deren Bezirk seine künftige Wohnung liegt, anzuzeigcn und sich hier bei über seine Reichs- und Staatsangehörigkeit, sowie über sein Ber halten vor seiner Uebersiedclunq nach Leipzig in gehöriger Weis», wie durch Retiepasz, Fübrungszeugnib, Berhaltschein, Abzug-ältest oder auch durch andere, seine Berechtigung zum hiesigen Aufenthalt ergebend« Legitimation-Papiere, wie Bürgerschrin, Bestallung-decret, Bvcativn, «eburt-schein, Tanfzeugnih re., ouszuweisen. Militatr pflichtige, bezw. den Mannschaften de» Beurlaubtenstande» am gehörige Personen haben die in den einschlagenden Milltairgesetzeo vorgeiibriebenen Nachiveise beiznbringen. §. 8. Die Anmeldung hat innerhalb einer Frist von drei Tagen, vom Tage der Niederlassung oder de- Beziehen- der crmietheten Wohnung an gerechnet, persönlich oder durch Ausfüllung oder Ab- gäbe des beim Meldeamt, sowie bei allen Polizeibezirlswachea unentgeltlich zu erlangenden Meldesormulars zu erfolgen. 3. Die Anmeldung ist zugleich mit auf diejenigen Familien. Mitglieder, wie Ehefrauen, leibliche, adoptirte oder sonst angenom mene Kinder, welche mit dem Familienhauvte zusammenwohnen und eigene Selbstständigkeit noch nicht erlangt haben, zu erstreiken. 8. 4. Active Militatrpersonen, welche hier in Gebäuden Woh nung nehmen, die dem Mil'taircommando unterstehen, sind von der 8 l gedachten Meldepflicht befreit. Zur Disposition beurlaubte Militairpersonen, welch« Privanvohnuugen beziehen, unterliegen zwar der Meldepflicht, doch bedarf «» bezüglich ihrer der Ausstellung von Wohnungsmeldeschetnen (vergl. 8. 5) nicht. Relervisten und Lanbwedrleute unterliegen den allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Meldepflicht. Sobald daher ein beurlaubter Soldat zur Reserve Übertritt oder aus dein Militatrverbande gänzlich scheidet, Kat er dies unter Borweis seiner Mititairpapiere dein, Meldeamte oder bet der Polizeiwache, in deren Bezirk er wohnt, binnen drei Tagen anzu- ,zeigen und nunmehr der Ausfertigung eine- Meldescheine- (vergl. z. 5) gewärtig zu sein. 8- b. lieber jede erfolgte Anmeldung wird ein WohnungSmelve schein gegen eine Gebühr von .80 ^ ausgestellt. Der einem Familien Haupte ausgestellt« Meldeschein erstreckt sich zugleich auf die in 8. 3 gedachten Familienglieder. Haben Letztere durch Berhcirathung oder Ergreifung eine» eigenen Be us» oder Gewerbe» eine selbstständige L. oensstrlluna erlangt, so sind dieselben gehalten, sich «inen aus ihre Pcri'on lautenden besonderen Meldeschein zu lösen. Mit Absorderung iolcher Gebühren zu verschonen sind völlig Unbemittelte, insbesondere Almosenemvfängrr. 8. 8. Jede später in dem Aufenthalt« hiesiger Einwohner ein- Irclend« Veränderung ist gletchsalls innerhalb einer Frist von drei Togen, entweder beim Meldeamt Abtheilung 1. oder bei derjenigen Polizeiwache, zu bereu Bezirk die ausgeaebene Wohnung gehört, durch Ausfüllung und Abgabe der an diesen Stellen unentgeltlich zu babenden Meldesormulare und unter gleichzeitiger Ueberrcichung des ausgestellt gewesenen WohnungSmeldrscI>«ins durch den Meldepsüchtigen anzuzeigen. 8. 7i Im Falle eine- Wohnungswechsels innerhalb der Stadt ist für die Anmeldung der neuen Wobnung eine Gebühr von 25 ^ zu entrichten. Befreit von dieser Gebühr sind die in 8. 5 Abs. 3 genannten Personen. Die bloße Wohnung-abmeldung im Falle de« Wegzugs von hier, mit der «Iso eine neue Wohnungsaiimeldiing nicht verbunden ist, erfolgt gebührensni. K. 8. Die Wohnimgsmeldticheine der hiesigen bleibenden Ein wohner sind von den zur Lösung derselben verpflichteten Personen aus Verlangen sowohl dem Hausbesitzer oder besten Stellvertreier bez«. dem Quartiergeber, alt auch dem etwa revidtrrnden Polizei, beamten jederzeit vorzuzeigeu. 8. 9. Aus die Gehilfen und Lehrlinge de- Handels- »nd Äe- werbestandel, welch« hier i» Beschäftigung treten und nicht etwa blos als durchreisend« Fremd« den Vorschriften unter 8 unterliegen leiden vorstehend« Bestimmungen ebenfalls Anwendung. ES lind ledoch zugereiste, hier Arbeit suchend« Gewerbsgehtlien verpflichte«, sobald sie länger al» 24 Stuuden hier verweile» wollen, und zwar in der Regel unter Vorlegung ihrer Legitimationspapiere, einen Meldeschein zu lösen. Haben sie ia hiesiger Stadt Arbeit gesunden io haben sie die» nebst Angabe der Wohnung beim Meldeamt Abth. 1. oder bei der Polizeiwache, in deren Bezirk die Wobnung liegt, anzuzeigen und zwar binnen 24 Stunden. Binnen gleicher Frist bat die Anmeldung etwaigen Wohnungswechsel«, sowie die Abmeldung im Falle des Wegzugs zu geschehen. tz. io. Di« Bermiether von Wohnungen oder Quartiergeber sind in allen Fällen für di« pünktliche Wohnungt-An« und Abmeldung iirer Abaiiether, sowie aller derjenigen Perivar», welche zum Hau». > and« derselben zählen, mitverantwortlich und haben dicielben iwihigeniallh hierin zu vertreten. Kann der Bermiether von dem Admiether de» Nachweis über die erfolgte Anmeldung nicht erlangen so genügt Erster« der ihm obliegenden Verpflichtung, wenn e, hierüber binnen 3 Tagen vo» Ablauf der dreitägigen Meldefrist an beim Meldeamt Anzeig» macht k Die -re«»« betr 8. 11. At« Aremd« t» Leipzig find all« Diejenige» zu betrachten, welch« sich «>r vorübergehend hier aufhalten, nicht aber ihren wrseailtchen Wohnsitz hier haben. Es sind daher namentlich hierher zu rechnen, Gasthaus- und Herbergsfremdc, Meßfremd« und sogenannte Besuch-- remde. 8- 12. Jeder in einem Gasihose oder in einem mit Herberg«. berechtiguug versehenen ähnlichen Hause einkehrende und über Nacht bleibende Fremde ist vom Gastwirth oder Quartiergeber, und zwar all- er vor 3 Uhr Nachmittags aakommt, noch am Tage der An kunft, andernfalls aber am folgenden Morgen spätesten- bis 10 Uhr beim Meldrauit des Polizeiamls Abth. II oder der Polizeiwache des betreffenden Bezirks schriftlich mittelst d«S vorgeschriebenen und ür jeden Fremden besonder- auSzusüllenden Formulars anzumelden, befinden sich in Begleitung des Fremden Familienmitglieder, Diener- chast oder sonstige Personen, so sind dieselben auf dem nämlichen stttel mit zu verzeichnen. Zugleich mit diesen täglichen Anmeldungen t auch die Abmeldung der inzwischen abgereisten derartigen Fremden zu bewirken. 8. 13. Die Inhaber von Gasthösen oder mit Herbergsberech tigung versehene» Häusern haben nach einem bestimmlen Schema sremdenbücher, welche vom Pollzeiamt zu entnehmen sind, zu führen, auch dafür Sorge zu tragen, daß die bei ihnen einkehrendcn Fremden in denselben ordentlich eingetragen werden. Ter Eintrag in die Fremdenbücher hat van den Wirthen oder deren Stellvertretern, und war vor Abgabe de- Meldezettels an da- Meldeamt zu geschehen, die Meldezettel der in den Gasthäusern einkehrendcn Fremden sind von den Letzteren eigenhändig auszusüllen und zu diesem Behuf« von den Wintzen den Fremden vorzulegen. Ten revidlrendeu Polizei- beamte» ist die Einsicht in die Fremdenbücher jederzeit unweigerlich zu gestatten, und sind insbesondere die in den sogenannten Herbergen >u haltenden Fremdenbücher alltäglich einmal der betreffenden Polizei- »ezirkswache zur Einsichtnahme mitzutheilen. ß. 14. Die in Privathäusern absteigenden Fremden, sogenannte Besuch-fremde, sind, sobald sie länger als 3 Tage hier verweilen, pätesteiis am 4. Tage von erfolgter Ankunft an vom Quartierwirlh beim Meldeamt Nbtb. II oder der betreffenden Polizeibezirlswach« mündlich oder schriftlich mittelst de- vorgcjchriebenen Formular« anzumelden. Bei den etwa in Privathäusern Wohnung nehmenden Meßsremden jedoch hat dies« Anmeldung ia jedem Falle, auch wenn ie nur ein« Nacht hier blieben, und zwar binnen 24 Stunden von >er Ankunft an beim Meldeamt Abth. 11 zu geschehen. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Mesiiremden binnen 24 Stunden nach erfolgter Abreise deS Fremden oder etwa erfolgter Wohnungsänderung an -u bewirken. K. 1b. Beabsichtigt ein Fremder länger al- drei Lage hier zu verweilen, so bedarf er dazu eines vom Meldeamt Abth. 11 oder der betreffenden PolizeibeztrkSwache oiisgestellten Meldescheins. 8. 16. Bei den nur einen Monat oder weniger sich hier aus- hottenden Fremden bedarf e- in der Regel der Vorzeigung oder Nirderlegung einer Legitimation nicht, doch bleibt der Fremde jeder, »eit verpflichtet, sich aus amtliche- Erfordern über seine Persönlich- seit auszuweisen. Fremde, welche länger hier verweilen wollen, haben sich ln der Regel in ähnlicher Weise zu legittmtren, wie die« in 8- 1 bezüglich der Einwohner vorgeschrieben ist. 8. 17. Für Ausstellung eine« Meldescheins ist eine Gebühr von KO/Hzu entrichten. Im Uebrtgen erfolgen dir An- und Abmeldungen der Fremden gebührenfrei. 8. 18. Für rechtzeitig. An- und Abmeldung der Fremden hasten nicht nur diese selbst, sondern auch die betreffenden Quartierwirthe, welche Fremd« bei sich ausnehmen. f. IS. Die Studirenden der Universität, soweit dieselben beim königlichen Universitätsgericht immatriculirt sind, sind von der Ber. Kindlichkeit zu weiterer Anmeldung beim Meldeamt befreit, eS liegt vielmehr die Verpflichtung zu Vieser Anmeldung bezüglich der Genannten lediglich den beireffenden Quartierwirthen ob. Der Ausstellung von Wohnungsmeldeschetnen für solch« Studirende bedarf eS nicht. Q Die Dienstdsten betr. z. 20. Als Dienstboten sind alle Diejenigen zu betrachten, welche zu ausschließlicher Leistung häuslicher und wirthschaftlicher Dienste, ledoch nicht tagetveise, sondern auf einen bestimmten längeren Zeit raum uiiausgcietzt gegen eine seitens der Tienstherrichast dafür zu gebende bestimmte Vergütung sich verbindlich machen. (Vgl. der kgl. sächi. Gesindeordnung vom 10. Januar 1835.) 8. 21. Jeder Dienslbote, welcher hier anzteht, «st verpflichtet, seinen Aufenthalt »nd Dienst beim Meldeamt Abtheilung IIl oder der betreffenden Poltzeibezirkswache anzuzeigen und sich hierbei in ausreichender Weise über seine Person und sein Verhallen vor seinem Herzuge auszuweisen. Besitzt der Dienslbote bereit« ein Dienstbuch, so hat er dasselbe bei der Anmeldung vorzulrgen. Der Dienstbote hat die Anmeldung innerhalb einer Frist von 3 Lagen, vom Dienst, antritt an gerechnet, persönlich und unter Beibringung einer von der Dienstherrichast au-zustellenden DienstanttittSbeschcinigung zu bewirken. Der angemeldete Dienstbote erhält einen Anmeldeschein ausaesertigt, sür welchen eine Gebühr von 50 Ps. »u entrichten ist. 8. 22. Verändern Dienstboten ihren hiesigen Dienst oderAusentbalt, oder ziehen dieselben von hier weg. so haben sie Solches gleichfalls beim Meldeamt Abth. HI. oder bei der betreffenden PolizetbezirkS wache anzuzeigen. Auch diese Anzeigen haben binnen dreitägiger Frist von der geschehenen Veränderung an und zwar unter Rückgabe des Meldeschein« und unter Vorlegung de- Dienstbuch«, sowie im Falle anderweiier Bermiethung auch einer neuen Dienstantritt- bescheinig»«!« zu geschehen. 8 23. Für die beim Dienstwechsel den Dienstboten auszustellenden anderweiten Meldescheine ist eine Gebühr von 25 Pf. zu entrichten Für Dienstabmeldungen im Falle de« Wegzug- von hier oder bei gänzlicher Ausgabe d«S Dienstverhältnisses, also ohne Au-stelliing eines neuen Meldescheins, wird kein« Gebühr erhoben. 8. 24. Die Dienstherrschaften sind für die rechtzeitige An und Abmeldung der Dienstboten mitverantwortlich. Dieselben kö an Stelle der Letzteren die Anmeldung, insofern der Dienstbote nicht zum ersten Male in hiesiger Stadt zur Anmeldung kommt, sowie die Abmeldung selbst bewirken. 8- 2b. Dienstboten, welche nach Beendtauna des einen Dienstes nicht sofort einen neuen Dienst antreten, aber bi» zum Antritt eine- solchen in hiesiger Stadt sich ausbatten wollen, baden bei der Ab- thrilung Ul des Meldeamts oder der betreffenden Polizeibezirk-wache einen besonderen Wohnung-meldescheiu gegen ein« Gebühr von 25 >>, zu lösen. Dergleichen Dienstboten ohne »inen solchen Meldeschein bei sich aufzunekmen, ist Jedermann untersagt. Dienstboten, welch« in hiesiger Stadt überhaupt noch keinen Dienst gehabt haben, sondern hierher kommen, uni sich erst einen Dienst zu suchen, unterliegen bi- zum Antritt des ersten Dienstes den bezüglich der Fremden giltigen Meldevorschristen. ß. 26. Brrheirathete Dienstbote», welch« hier einen eignen Haus stand führen, unterliegen überdies den Bestimmungen »ud X dieses Regulativs. v. Lch>pdhestt»««ngen. 8. 27. Eine Niederlegung und Znrückdkhaltung der LegitimationS- paviere beim Meldeamt« findet in der Regel nicht statt. Doch ist da» Polizeiamt befugt, in Fällen, wo ihm die» au- besonderen Gründen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung »olhig erschein», von dem Aameldenden eine solch« Riederlegung der Papiere zu verlangen. 8. 28 Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Regulativ« »nt- halten«» Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu i»S -X oder entsprechender Haststraf« geahndet. Gleicher Stritte unterliegen ins bciondere auch Diejenigen, welche bei der polizeilichen Aiiineldung oder bet Ausfüllung der Anmeldezettcl bezüglich ihrer Namen oder sonstigen persönlichen Verhältnisse unrichtige oder ungenügende A» gaben wachen. Ta, wo sür di« An- und Abmeldung gleichzeitig mehrere Personen verantwortlich sind, schließt die Bestrafung einer dieser Personell die der anderen nicht ans. Leipzig, am 4. December I8S» Da» P»ttvt««t »er Gta»t Leipzig Vretschaetder. Ausschreibung. ^ «m Neubau d" MrrktbaUe m ^-.p^g Slande.nrich. äh,ae Unternehmer ««ü-ben »ve^dku. ,m Di« Bedingungen und da- ^^'„,o^erlen Brüderstraße Baubureau der Marklball- an d l g ^^»^.ung Hierselbst emgesehen, b-z, dura' U 'I-r ^ -s von dort porto- und bcstcllgeldfre.e lrmsendung v §n vor- ° zogen werden. ^,e Zeichnungen I'-g-n g>- ^ könne» Unter Stell, zur aus, °u, ,ch ..pieu gegen Erlegung von 3 ^ m -oaa. marken, abgegeben werden. . ^ Aufschrift: ^ La,»«Ihg« I n rt n alle — -- - „ Ltandelaricdtllnaen gkatb L,'°7-L 5. -m- D» S.-.H d» - -d. Ia. S1S7. vr. tNrorg. Nohnungs vermlethung. 9» dem der Stadtg-meind- gehörigen Hau-grundstück "*MÄhgesuche werden auf dem Rathbausc, l ^bergesckoß. «immer Nr. 8. entgegengenommen, woselbst auch jede etwa gewünschte Auskunft ertheilt wird. Leipzig, den 18. December 1890. Der Statt» der Stadt Leipzig- Ia. 9161. ^ (Heorgi. Wagner. Bekanntmachung. Die Lieferung der Sai.dstetnarbetten (II. Loo«0 für den Neubau de« SckgedaudeS neben der Markthalle ,st ^"^^A-rstekfichti-t grbliedeaen Bewerber werden daher ihrc» Angebote« hiermit entlassen. Sechzig, am 18. December 1890. ^ , 88lB Der Narb der Stadt Leipzig. » ^ vr. Georgi. Lmdner. Bekanntmachung. Weaen de« bevorstehenden Bücherabschlusses werden alle Ge werken und anderen Personen, welche aus dem lausenden Jahre Forderungen an die Eaii« des Unterzeichneten Reniainles haben, ersucht, ihre bezüglichen Rechnungen spätestens bis zun, IV. Januar Ik-l anher einzureichen. Leipzig, am 12. December 1890. ^ b- Uni»krsitiitS-Rknta«t. Gebhardt. Königliche Akademie der bildenden klinke und LunKgewerbtschule zu Leipzig. Aus vielseitiges Verlangen bleibt die Jubiläumsausstellung der Schäl erarbeiten bis mit Sonntag, den 21. dsS. MtS., täglich Vormittags »an 10-1 Uhr geöffnet. Sechzig, den 18. December 1890. Da« Lehrerkollegium Verdingung. Die <«rd- »nd Maurer-Arbeiten einschließlich theilweiser Materialtrn-Liesrrung zum Nrnba» der vurgerschiltc sollen in öffentlicher Beraebung verdungen werde». Zeichnungen. Vedingungsftrste und LetftungS-Verzeichniffe liegen im Ltabtbauamt zur Einsicht offen, auch können die beiden letzteren gegen Erlegung von 3 .4 entnommen werden. Die LeiftungS-verzetchnifie sind versiegelt und mit ent sprechender Ansschrtft versehen bis Eannabenb. den Ist. Januar tk»l, varm. 10 Uhr im Ttabtbauamt einzureichen. Wir behalten un- vor, gegebenen Fall- alle Anbietungen ad zulehnen. Jena, den 17. December 1890 Der v-rfltzenbe deo Schnlvorftanbes. Bürgermeister Singer. Von der Balkanhalbinsel. Kür die internationale Lage ist dir Zustand aus der Balkanhalbinsel stets ein untrügliche- Barometer. Wen» dort Ruhe herrscht, dann sind die Aussichten aus Erhaltung de« Frieden« regelmäßig günstig, denn es ist nirgends ir Europa leichter, einen Brand zu entzünden, al« ans de, Balkanhalbinsel, an Zündstoff dazu mangelt eS nie. liegen warltg ,st es der Steil zwischen der türkischen Regierum und dem griechischen Patriarchen »nd die Scheidung-- de« serbischen »önigSpaareS, welche die An- knupsungSpuncte für Erregung internationalcr Schwieriqkeilen w"*" 2"Se>kgenbeiten Einfluß Europa we.l Rußland sich nicht einm.scht ..»k barau« entnebnikn. wie viel muiütze Aufregung d,e Potttt/ 'o"ne„. »venu Rußland 2 0"? der Balkanhalbinsel schon flcubt Halle Aber vor einigen Jahren glaubte Russland nach d.e Schutzherrschas. über Bulgaren ob.,! cr"n Z"lr'chikn und dann da« Gebiet sc, " E'nfluffe« schr,„wk,st bi« nach Konslantinoxel austebnen -» tonnen Bon d.eser Politik ist Rußland zurückaeko,.men g2^rn'n^nu^ü'"ck!'°'' ^chi'tzberrschast über Bul' m ^ europäisclikn Krieg erreiche» läßt , des Bündnißvcrtrages zwischen Dculict, I^rssbe"? im Februar 1888 ^al keine» Zwe sei »'i ^ laut« mit Deutt^n» Zusammenstoß Ruß lanr« m,t Deutschland und Oesterreich-Ungarn «in allqr 84. Jahrgang. meiner Krieg entwickelt hätte, welcher alle Großmächte, selbst England in den Kamps bineingezogen hätte. A»S der Zurück Haltung, welche Rußland in dem Streit des griechischen Patriarchen mit der türkischen Regierung befolgt, ist zu tr ennen, daß Rußland gegenwärtig keine Friedensstörung beab- ichtigt, wenn auch der geplante Besuch des russischen Thron olgcrS i» Konstantinopel wegen dieses kircheupolitiscken Streites unterblieben ist. Das „Jonrnal de St. PLterSbourg" hat nicht vcrfcblt, sich darüber zu äußern, wie nabe eS von dem Streit in Konstantlnopel betroffen ist, aber diese Aeußerung hat zugleich bewiesen, daß Rußland von einer Einmischung in diese Angelegenheit abstcbt, also auf Benutzung einer Ber Wickelung verzichtet, welche il»n Gelegenheit gebe» würde, die Dinge auf die Spitze zu treiben. Die Gcsammlbcit der Lage bleibt trotzdem die gleiche, denn Rußland fährt fort, ganz augeiischeinliche Vorbereitungen ür einen Krieg :u treffen, der an dem Tage beginnen kann, an welchem Rußlands Rüstungen beendet sind. Wir haben in dem vergangenen Sommer gcsebcn, wie bedeutend sich die mililairischc Leistungsfähigkeit Rußlands gehoben bat. Die Manöver in Narwa und in Bolbunie» haben Europa dar über belehrt, daß Rußland sich alle Fortschritte auf militai- rischem Gebiete zu eigen gemacht und sogar babnbrcchend bei der Einführung des UcbungskampfcS großer Masse» in die Manöver ausgetreten ist. Europa ftand diese» Thatsachcn ffauuend gegenüber und mußte anerkennen, daß Rußland alle aus diese Macht in militairischer Beziehung gesetzten Er wartungen weit übertrossc» bade. Gerade deshalb bat die Ruhe auf der Balkanhalbinsel etwa« UeberraschendeS: eS gewinnt den Anschein, als ob Ruß land eS gar nicht melir der Mühe werlk hielte, dort Ränke anzuzetlcln und bestehende Schwierigkeiten ru seinem Vortheil zu benutze», weil an dem Tage der Entscheidung die über legenc militairischc Macht Rußlands die kleine» Balkanslaaten entweder aus seiner Seite haben oder beim ersten Ansturm nicderwersen werde Zu solchen Erwägungen ist nian durch die frühere Politik Rußlands auf der balkanhalbinsel ge- nötbigt, deren letzter Ausläufer die Panitza-Angelrgcnheit in Bulgarien war. Aber e« scheint, daß man in Rninänien »nd Bulgarien, vielleicht auch in Serbien, bereits darüber ;»>» Entschlnsic gelangt ist, waS im Falle einer russischen Action von ihrer Leite zu geschehen habe. Es kann sich nur um die Frage handeln, ob diese drei Balkanstaaten im Kriegsfälle auf russischer oder österreichisch »ngarischer Seite sieben werde», und eS ist kaum zu bezweifeln, daß die Waagschale bereits »u Gunsten Oesterreich-Ungarn- gesunken ist. Die Selbst ständlgleit der Balkanstaaten lann nur so lange bestehen, als Konstantinopel noch in den Händen der Türkei ist; sobald Rußland auf Dolma Bagdscbe sein Banner aufgepflanrt hat, ist eS mit der Freiheit »nt Unabhängigkeit der Balkanslaaten vorbei, sie werden einfach russische Provinzen, und Oesterreich Ungarn wirk dann auch Bosnien und die Herzegowina die längste Zeit besessen baden. Daß Griechenland und Montenegro das gleiche Schicksal erleiden würden, ist ebenso sicher, wenn auch vielleicht eine Form gesunden würde, um ihnen eine Art von Scheindasein zu fristen Die Türkei ist unter Abdul Hamid ein ganz anderes LtaatSwcscn geworden, sie hat ibr Heer, ihre Marine, ikrc Verwaltung nach europäischem Muster umaestallet und sich dabei der destc» Kräfte berient. Daß noch BieleS zu wünschen übrig bleibt, ist selbstverständlich, aber cs ist baS Vorurtbeil beseitigt, daß ein mohammedanischer Staat überhaupt nicht sür die modernen Anschauungen zugänglich sei. Der Sultan bat bewiesen, ein wie seines Verständnis! er sür abendländische Eultur besitzt; sein persönliches Vcrkältniß zum deutschen Kaiscrpaar ist so gut, daß cs allen Anforderungen entspricht, und der Sulla» läßt keine Gelegenheit vorübergeben, um zu zeigen, welch hohen Werth er ans gute Beziehungen zu Deutschland legt. Vo» der Einbeziehung der Türkei in den Dreibund kann natürlich nicht die Rede sein, daS würde einer Herausforderung von Rußland gleich kommen, zu welcher nicht die geringste Veranlassung vorliegt. Aber eine andere Frage ist eS. ob nicht ein neuer russisch-türkischer Krieg einen allgemeinen Krieg zur Folge haben müßte. Diese Frage kann ohne Weiteres bcialit werke». Die Zeilen sind vorbei, in welchen Rußland »nd die Türkei ihre Sacke un abhängig vom übrigen Europa auskämpsen konnten. Oester reich-Ungarn hat die Unabhängigkeit der Balkanstaaleii z»m Grundsatz seiner auswärtigen Politik erhoben und wird ihn festhalten, selbst wen» eS darüber zu einem Kampfe mit Rußland komme» sollte. Heute ist die Lage die »mgckchrtc derjenigen, welche das Jahr l877 zeigte. Damals wurde Rußland von Rumänien, Bulgarien und Serbien als Befreier begrüßt, beute würde ein Eingriff Rußlands in die Verhältnisse der Balkankalb insel die kleine» Balkanstaaten mit Ausnahme von Monte nearo an der Seite der Türkei finden, denn Griechenland wurde andernfalls sofort vo» einer türkischen Armee-Abthei lung besetzt werden. Der Streit Griechenlands mit der Türkei wegen Kreta ist eine unbegreifliche Thorheit; Griechen land kann seine staatliche Existenz nur dann rette», wenn es seine Zukunft mit ber der Türkei und Oesterreich Ungarn- vereinigt, die Opposition gegen die Türkei ist selbstmörderisch Diese gänzlich veränoerte» Verhältnisse scheint Rußland in Rechnung z» ziehen, wenn eS die Politik der Nichleinmischung aus der Balkanhalbinsel befolgt Der Einsatz um den Besitz von Konstantinopel ist seit dem Berliner Friede» ins Uncr schwinglichc gewachsen, diese Thatsachc ist ein Hauplschutz des europäischen Friedens. * Leipzig 20. December. * Bezüglich der EommissionSberatkungen über die Militair - Strafproecßo rknung wird jetzt be kannt, daß der Vorsitzende der Eommission, der Eommandeur de« neunten ArmeecorpS General v. Lc«zczyn«ki, dem Kaiser bei seinem letzten Ei»pfa»ge den Abschluß der Com missionSarbeitcn zu melden batte Tie Subcommission, welche »ietergesetzt war. die Beschlüsse der ersten Lesung fest zuslellcn, ist jetzt auch mit einer Redaktion der Beschlüsse zweiter Lesung beschäftigt. Erst wenn diese Arbeit beendet sei» wirk, geht der Bericht der Commission an den Kaiser ab. Die Mitglieder der letzte.«» waren zweifelhaft darüber, ob der Kaiser den Bericht a» den Reichskanzler oder an den KricgSminister zu weiterer Förderung der Frage über geben wird. * Der Re ich« tag Halle zu Anfang dieses Jadrcs einen Beschluß dabin gefaßt, daß Einiäbrig-FrciwilNge^
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