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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189101231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18910123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18910123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1891
- Monat1891-01
- Tag1891-01-23
- Monat1891-01
- Jahr1891
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1891
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474 sZnke 7 von unten) zu streich». Dafür Ist zu fetzen: „Dolch. 6-nc.te, ipitze, aus beiden Seilen von der Mitte nach den Schneiden > b'cil^i.de und mit eingeützten Verzierungen — unklarer Anker mit Kaifcikron« — versehene Klinge von 34 em Länge in vergoldeter metallener, 36 cm langer Scheide mit 2 Bügeln und Trageringrn. D e runde, an beiden Enden knopsarttg verstärkt« metallene und ebenfalls vergoldete Parirstange von 3 cm Läng« enthält aus beiden Seilen de- in ihrer Milte befindlichen Vierkant ) als Verzierung je einen unllarcn Linker. Ter Griff von Elsenbein schließt oben mit einer ver goldeten metallenen Kaiserkrone ab und beträgt di« Gesammtlänge deS- lelben, von der unteren kante der Parirstange bi« zur Spitze der Kaiserkrone, 13 cm. Tie Dolchklinge wird in der Scheid« durch eine Haltender sestgchaltrn. — Koppel. Die Koppel, au- wollenem (Harn geflochtener und doppelt geführter Schnur von marineblauer Farbe, besteht aul den Leidjchnuren mit Knebel und Lese und den beiden Trageschnüren mit metallenen und vergoldeten Carabiner- haken zum Eiahängen in die Ringe der Dolchscheide. Tie Läng« der Tragejchnüre ist so zu bemessen, daß beide Trageschnür« tragen und der Dolch noch unter dem lleberzieher, bez. Hacket hrrvorragt. Denjenigen Seecadctten, welche dir erste SeeoifinerS-Prüsuna de» sianden haben, darf von dem Coinmandeur ihres MarinetheilS die Erlaubtst» zum Drage» de» Seeossicier-Säbel» an der Lificirr- Koppel ertheilt werde». — Portepee. Ta» Portepee besteht au» einer mattsilbernen Eichel und einer doppelt geführten, in ihren Enden ini Steg des Portepee« verbundenen runden silberneu, schwarz und roth durchwirkten Schnur und wird um den Griff und die Parirstange de» Dolche» nach Art de» Webeletnrnsteg» geschnürt." " Vom ReichS-Marineamt sind kürzlich Bestimmungen er lasse» worden, nach welchen die Nutzung der aus den Wällen, Glacis rc. der Festungswerke von FriedrichSort, Wilhelmshaven, Cuxhaven und Geestemünde befindlichen GraSslächen nicht mehr, wie bisher geschehen, an Privatpersonen verpachtet werden soll. Diese Gra-nutzung wird künftig den Beamten der FestungSbehörden gegen Pacht oder »ach Umständen auch unentgeltlich überlassen, oder, wenn noihig, von zuverlässigen Arbeitern dieser Behörden unter deren Aussicht geschnitten und dann außerhalb der Festungswerke verlaust werden. Diese Vorsichtsmaßregel schien der Martnever- waltling im Interesse der Feruhalung Unbefugter au« den Be festigungsanlagen, welch« au« solcher Gelegenheit Nutzen ziehen könnten, geboten. * Paris, 19. Januar. Der Marlnemlnister arbeitet gegen wärtig an der Bildung eine- Neservegeschw oder« in Toulon. Tie Lrgaiiisirung der sogenannten Kampfeinheiten ist ein« ziemlich verwickelte Ausgabe geworden, und jede« Fahrzeug muß, um in die Berechnung eingestellt zu werden, vollständig ausgerüstet und mit Material versehen sein. Ter Personalst«»!» der RescrveüTScadre muß vollständig sein, um im gegebenen Augenblicke an den großen Seemanövern theilnebmen zu können. Die erforderliche» Eredite sind bereits in dem Budget pro 1891 vorgejehea. preußischer Landtag.") Abgeordnetenhaus. 18. Sitzung vom 21. Januar. 11 Uhr. Am Minisiertische: I»r. Miguel, v. Heyden und Eoinmifsare. Der Bericht über die Verwaltung de- DiSpositionSfond» der Eisenbahn.Verwaltung wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt, die Allgemeine Rechnung pro 1887 88 und die llebersicht der Staat .Einnahmen und -Ausgaben werden der RtchnungS-Lommissiou zngewiejen. D - Präsidium wird ermächtigt, dem Kaiser zu dessen Geburtstage die < ilücknaünsche des Hauses auszusprechcn. Daraus wird in die Berathung de« Anträge» de» Abgeordneten Richter, betr. die Errichtung von Fideikommissen uud die Stempelgebühr für dieselben, «ingetreten. Ter Antrag lautet: „Die königlich« StaalSregierung zu ersuche», Auskunft zu ertbeilen, 1) über die Zahl, den Geldwerth und da» Areal der seit 1867 in den einzelnen Provinzen Preußen- begrün deten oder erweiterten Fideicommiß-Stistungen, 2) über den Betrag der nach dem Steinpelgesetz vom 7. März 1822 bei der Bestätigung der Fideicommiß-Stiftungen aufgekommenen Stempelgebühren, 3) darüber, ob und in welchen einzelnen Fällen, sowie aus Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen ein Erlaß der gesetzlich vor- geschriebenen Stempelgcbühr von drei Proceut de» Werth«» der Fideicoinmiß-Stistungen stattgesunden hat." Abg. Richter (sreis ): DaS preußische Strmpelsteuergesetz enthält die Bestimmung, daß bet Errichtung von Fidetcommissen ein Stempel von 3 Proc. de» Werthes entrichtet werden müsse. Durch die Zeitungen ging vor einiger Zeit die Nachricht, daß dem früheren Landivirthfchastsmlnister v. Lucius bei Errichtung eine» Fidei- comniisses der Stempel im Gnadenwege erlassen sei. lieber die Höhe des Stemvel» waren die Mittheilungen verschieden, sie soll I'inziO übersteigen. Bei der Berathung de- ErbschaftSsteuer- gcjctzcs wurde diese Angelegenheit hier zur Sprache gebracht, der >-crr Finanzmlnister erklärte damals, keine ttenntniß von dem Falle zu haben, stellte aber in Aussicht, daß er sich informiren und dem Hause darüber Mittheilung machen wolle. Um dir Angelegenheit hier zur Erledigung zu bringen, haben wir den Antrag eingebracht. Der- selbe ifl allgemein gesagt, weil der Fall Lucius nicht der einzige Füll dieser Art sei» soll. Nicht die formelle, constitutionellr Seite der Frage, sondern die moralische Seite derselben hat tm Volke so große« Anstelle» gemacht. Wir bestreiten der Regierung da» Recht, der artige Stcmpeldkpensationen vorzunehmen und die Angelegenheit bat dadurch noch an Bedeutung gewonnen, daß die Dispensation einem nn Amte befindlichen Minister ertheilt worden ist. Da« Parla. liicui hat über die Gerechtigkeit zu wachen, namentlich bei der Hand- babuiig von Steinpeldispensationen, und nicht« würde unserer Ansicht »ach verkehrter sein, ol« wenn die verantwortliche StaalSregierung sich in dieser Angelegenheit etwa hinter die Krone verstecken wollt«. Tie osseutliche Meinung ist durch den Fall LuciuS namentlich er regt, weil von der Etempelbefreiung Gebrauch gemacht worden ist einem notoriich reichen Manne gegenüber, zur Erleichterung einer Rechisbildung, welche schon al« ein Ausnahmerecht zu betrachten ist und weil die Dispensation von befreundeter Seite in der Press« da durch zu beschönigen versucht wird, unter Berufung aus die Ber- leihni'g eines Freiderrntitel», durch welche unmöglich eine besonder« Frciterclichkcit i» Bezug aus die Stempelgebüdren begründet werden kan», l.Heiterkeit.) Im vorigen Jahre sind 18 136 Personen wegen Si iierhintcrziebung verurtheilt worden und die Gesammtlumine der bii lerzogenen Steuer» betrug nur etwa 70300 ^l, also nicht so viel, wie hier einer einzelnen Person erlassen ist. ES liegt also hier ein Mißbrauch der RegierungSaewalt vor und eine grobe Verletzung des öffentlichen Rechtsbewußtsein» (Odol recht«', und wenn die Re gierung nicht im Stande ist, die Sache selbst in einem milden Lichle erscheinen zu lassen, so möchte ich wenigsten« die Erklärung hören, daß solche Fälle in Zukunft nicht wieder Vorkommen sollen weil sie geeignet sind, die Achtung vor der Regierung zu zerstören (Bestall link« ) Finanzininister vr Miguel: Wenn der Herr Vorredner be bauplet, daß hier ein Mißbrauch der Regierung vorliege, so ist eS die erste Ausgabe, die rechtliche Lage der Sache klar zu stellen. Tie Frage nach dem Rechte ist natürlich die erste Voraussetzung der l ichligen Beurtbeilung thatjächlicher Verhältnisse. Ein Gesetz, welche» generell der Krone ein derartige» Gnadenrecht zuerkennt, existirt, wie ick, zugeben muß, nicht und braucht auch nicht zu existiren. Für Denjenigen, welcher die RechtSgcschichte de» preußischen Staate« kennt, isi e« zweifellos, daß vor Erlaß der Verfassung rin unde- di igtcs Recht der Krone zu Steuererlassen bestanden dat und diese« Recht ist durch die Versagung nicht erst neu entstanden, ebenso wie die übrigen Rechte der Krone. Dieselben sind also so wett bestehen geblieben, a>« sie durch di« Verfassung nicht beschränkt worden sind (Sehr richtig! recht«) und der Landtag hat auch da« Recht der Krone zu Steuererlassen niemal« bestritte». E« gab vtclmal« Erlasse von Stempelaebüdren, z. B. an gemeinnützige Baugesellichasten rc. Weder die Lberrechnuiigskammer, noch die dabei concurrirenden Gerichte haben diese Erlasse für Verfassung«- und gesetzwidrig ange sehen. uud ich sowohl für meine Person «IS auch im Namen der königlichen StaalSregierung erkläre, daß da« Recht der Krone z» diesen Erlassen durchaus »nansechtbar und über jeden Zweifel erheben ist. (Beisall recht-.) ES ist anzuerkennen, daß ein wiche« Krcnreck't nur gehandhabt werden soll al» »tu wirkliche- Gnaden- reck-i. Tte Rechtsfrage muß also hier völlig au- dem Spiele bleiben lieber die einzelnen Fäll» hier Mittheitung zu machen, würde nur gebt,eben können unter Vorlegung der Acten, welche zu der könig lichen Eniichließung geführt haben <Lel>r rlchtigl recht-), und da Lic- eine Kritik dieser Entschließungen derbeisühren würde, so resultirt hieraus der Beschluß der Staatsregierung. Sie zu bitten, den Antrac Richter abzulchnen. (Beisall.) Was nun den Fall LuciuS speciel anlangt, so erkläre ich, daß Fragen dieser Art niemals der Beschluß- saüling be« Staat-mlnistertum« unterlieg»», sondern »« concurrtren dabei lediglich die Minister der Justiz und der Finanzen. Uebrtgen« bet agt der Erlaß nicht 100000^, sondern etwa» mehr al« 3<»i>>»>.8l Die Stondeserböhiina de« Minister» ist au« der eigensten Znilianoe de» Kaiser« Friedrich hervorgegangen und zwar sollt« L.eielb« tax-, gebühren- «ad stempelfret ersolgen. Von einer uu- ') verspätet et» getroffen. D. Red. moralische» Handlung de» Minister» kann beShald miter keine» Umständen di« Red« sein. Ich kaun Sir deshalb a« bitte», lehnen Sie den Antrag ab. (Lebhafter Beisall recht».) Abg. Schumacher (freie.) erklärt im Name» feiner politischen Freunde, daß sie durchaus aus dem Standpuucte der königlichen StaalSregierung stehen. E» handelt sich hier um ein Recht der Krone, und e» ist zu verwundern, daß die Partei, die sich erst kürz- iich durch ihren berufensten Vertreter alt Wächter der Rechte der Krone hiustelltr, heute dies« Recht« wieder in Frag« stelle» will. (Sehr richtig! recht».) Freilich handelte et sich damal- um die Laudgemrindeordanng. Eine Erregung über den Erlaß ist nur von dem Antragsteller und dessen Freunden in Scene gesetzt worden, onst wäre sie nicht vorhanden. Kaiser Friedrich war tm wahrsten Sinne de» Worte» rin Liebling de» Volke» uud seine Regierung», bandlungea sollten deshalb nicht einer solchen Kritik nuterwonea werden, wie die« durch den Antragsteller geschehen, und dt« hier in Red« stehende Handlung ist einem Herzen-wnnsch« de» hochseligen Kaiser» entsprungen. (Beifall recht».) Abg. Franke-Tondern (nat.-lib.) giebt zunächst einen Rückblick aus dir Geschichte der Fideicommisje. Nachdem der adlige Grund- besitz zum Theil durch Opfer für Kriegszwecke, zum Theil durch Niedergang der Landwirthjchaft au» dem Besitz von Rittergütern verdrängt und dies« häufig von Leute» übernommen worden, welche aus anderer socialer Stellung die Pflichte» der Rittergutsbesitzer, wie der Polizeigericht-barkett, de» Patronat» re., nicht auSübea konnten — z. B. reich gewordene Schäfer — so ist dt« Gesetzgebung darauf bedacht gewesen, durch Fideicommißblldung den Grundbesitz in den Händen der Adligen zu erhalten. So wurde auch dir Stempel- sreiheit damals beschlossen. Die Verfassung hat, trotzdem dir An- schaumigen sich über die Nützlichkeit der Fidetcommisse sehr geändert hatten, da» Institut doch beibehalten, aber die Strniprlsrriheit abge- schasst. Später hat man öfter über dir Herabsetzung de< Stempel» ver handelt und die Erlassung desselben in» Auge gefaßt, soweit er «in Hinderniß für die Bildung von Fideicommissen bietet. In dem Erlaß der Stempclgebühren ist kein Gnadenact, sondern «in rein fitralischer Act zu erblicken, der mit den Rechten der Krone gar nicht zusammen- hängt. E« ist ein einfacher Act der Vermögensverwaltung, welche unter Eontrole deS Landtages steht. Wir smd stet« in der Lage, di« Sache zu diScntiren, weiter aber können wir nicht komme», denn die Verantwortlichkeit der Minister geht eben nicht weiter, al» daß ihre Handlungen der öffentlichen Kritik unterliegen. Wir haben nun den Wunsch, daß derartige Vorkommnisse in Zukunft nu» mitgetheilt und daß sie behandelt werden, al» anomal« Acte der Vermögen». Verwaltung des Staats, daß si« aus gleiche Stufe mit de» «tat-- Ueberschreilungen gestellt wrrden. E« liegt darin nicht ei» frivoler Eingriff in die Rechte der Krone und kann diese Art de» verfahren der Finanzverwaltung nur sörderlich sein. Für den Antrag Richter können wir nicht stimmen. (Beifall.) Abg. v. Rauchhaupt (cons.): Wir sind nicht Gegner derFidet. eomnstsse, wir halten dieselben im Interesse der Erhaltung de- Grund- besitze- für nothwendig: wir wollen auch an dem Rechte der Krone zum Erlaß deS Stempel- nicht- ändern. Die Krone hat da- zweifel lose Recht dazu Die ganze Fassung de- Anträge- Richter, sowie die Begründung desselben beweist, daß der Antrag nicht- weiter, al» ein Agitation-mittel ist. bei dessen Erörterung Lortheile für die Krone nicht herau-kommen. Wir «erden deshalb gegen den Antrag stimmen. (Beifall recht-.) Abg. vr. Windthorst (Eentr.): Ich für meine Person halte die Bildung von Fideicommlsscn für heilsam, und wenn die- der Fall ist, so bin ich der Meinung, daß man dieselbe nicht mehr er- schweren soll, al« dringend nothwendig ist. Tie Erörterung der Sache halte ich, gegenüber dem Vorredner, für absolut geboten, denn nur aus dem Boden einer ruhigen Erörterung sind dir Nebel zu zerstreuen, die sich außerhalb gebildet haben. In Zeiten de- öffent- lichcn Leben- muß sich jede Autorität, auch die böchste, rin« Kritik gefallen lassen, sie kann dadurch nur gewinnen. Ja der öffentlichen Behandlung liegt die Gesundheit der öffentlichen Verhältnisse. Die Angelegenheit hätte aber nicht ko einseitig, mit Rücksicht aas rin« Perlon behandelt werden sollen, sondern mehr allgemein, da mehrere Fälle vorliegen. Damit solche Fälle nicht wieder Vorkommen, so würde «S wunschenSwerth sein, wenn der Eteinpel richtig rrgulirt würde. Rach der Erklärung de- Minister« ist eS nicht zweifelhaft, daß eS nothwendig ist, die Frag« gesetzlich zu regeln uud die constitntionrlleu Anschauungen in größere» Einklang mit der Prazi» zu bringen. Da» Gnadenrecht der Krone sei unantastbar, aber di» Frage der Vermögen-venvaltnng hat damit nicht» zu thun. (Beifall.) Abg. Franke-Tondern (natttb.) stellt den Antrag: „Dat Hau» wolle beschließen: die StoatSregierung aufzufordern, von der bi», herigen Praxi- der Begünstigung der Bildung der Fideicommiffe durch Erlaß der Stempelgebühren Abstand zu nehmen und dem Landtage den Entwurf einet LomptabilitätSgesetze» zur Be schlußfassung vorzulegen. Tie Tiscussion wird geschlossen. DaS Schlußwort erhält Abg. Richter: Für uns sind die Kronrechte, wie die Volk-rechte nur ihrer selbst willen da. Die Könige von Preußen haben sich stet- al- die ersten Diener de- Staate« bezeichnet. Tie Kronrechte dürfen nicht bloßgestellt, sie müssen vorsichtig bebandelt werden, denn sonst gilt auch für sie da- Wort: „Vernunft wird Unsinn und Wodlthat — Plage." Der Finanzminister hat die Frag« mit großem Geschick behandelt. Die Theorie, daß die Ver fassung nur eine Novelle zu dem ungeschriebenen Rechte sei, ist nicht neu. WaS die Behauptung anbclangt, daß eine große Ver- waltung ohne eia solche- DiSpensalionSrecht überhaupt nicht ans- kommen könne, so ist demgegenüber darauf zu verweisen, daß die Reichsregieruna »in solche- Recht niemals beansprucht bat und gar nicht kennt. ES ist gesagt worden, man sollte doch die Negierungs handlungen de- Kaiser- Friedrich hier nicht einer Kritik unterwerten. Ich hätte gewünscht, diese zarte Rücksicht hätte eS überhaupt ver- boten, den Kaiser Friedrich für diese Maßnahmen zu citircn. Der Slcmpelerlaß, der erst viel später erfolgte, ist gar kein RegterungS- act de- verstorbenen Kaiser- Friedrich. Ich hätte wohl gewünscht, die Minister hätten in diesem Falle die Krone mit ihrer Person gedeckt, al- daß sie sich aus einen verstorbenen Fürsten beriefen. Wenn behauptet worden ist, daß nicht ein Beschluß de- Staats« Ministerium- vorliege, so bleibe ich dabei stehen, daß die Stimme de- Ministerpräsidenten ausschlaggebend gewesen ist. Nehmen Sie die Frage nicht so leicht, «S sind große Kreise im Lande, die für Acte der Gesetzgebung rin weniger scharfe- Berstäudniß haben, aber den vorliegenden Fall versteht der einfachste Mann tm Volke und wenn Sie darüber zur Tagesordnung übergehe», so wird man daran die Stellung de« Hause« zu würdigen wissen. «Widerspruch recht-.) Wir können keine Remedur schassen, wir werden aber aus diesen Fall stet- zurückkommen. Da« Verbiet der öffentlichen Meinung im Lande über diesen Fall wird nicht beseitigt durch einen Majoritätsbeschluß de« Hanse«. (Beifall links.) Bei der Abstimmung wird der Antrag Richter gegen die Stimmen der Freisinnigen abgelchnt, ebenso der erste Theil de- Anträge- Franke, für den außer den Freisinnigen Nationalliberale und einige Mitglieder des EentrmnS stimmen. Angenommen wird der Antrag Franke, soweit er die Vorlage eines EomptabilitätS-GesetzeS verlangt. Für diesen Tbeil d«S Anträge- stimmen auch da- Centrum und die Frciconservativen. * Berlin, 21. Januar. Die nltramontanen Blätter sind mit der Sperrgeldervorlage sehr zufrieden, und sie haben all« Ursache dazu. „Der Gesetzentwurf ist gut ausgefallen", jubelt die „Germania". I» der Dhat erfüllt er die Forderungen de» Ccntrnm» in den entschiedensten Puncten. Ten Bitchösen wird da« Capital, nicht die Rente au-aezahlt. lieber die Begründetheit der Entschädi gungsansprüche entscheiden endgiltia bijchöslicherjcit« eingesetzte Tom- Missionen, bei denen nicht nur die vrei geistlichen, sondern auch die zwei weltlichen Mitglieder von den Bischöfen ernannt werden und di» letzteren nicht einmal im Staatsdienst stehen dürfen. Tie ver- Wendung ist auSichließUch in die Hände der Bischöfe gelegt, welch« von ihren Entschließungen dem Lultu-minister nur Mittheilung zu machen haben. Heber die Verwendung ist nur ganz allgemein de- stimmt, daß sie für „kirchlich« Zwecke der Diöceien" zu geschehen habe. Rur in der „Begründung" ist ans einig» Verwendungszwecke im Einzelnen bingewirleu, an denen di« „Germania" sofort noch einige» zu mäkeln findet. Bindend sind dies» VerwendungSzw, cke in keiner Weise: «da«sächlich ist da- freie Verfügung-recht der Bischöfe nicht eingeschränkt. Heber di« Aussichten diele« Gesetzenlwnrsi wollen wir heute noch kein Urtdeil abaebeu; Tkatiach» ist nur, das er in parlamentarischen Kreisen bi« tief In» conservativ» und deutsch sreisinnig» Lager hinein die schwersten Bedenken Hervorrust. Selbst die „Kreuzzeitnna" bemerkt gegenüber den ZustimmnngSerkILrungen der CentrumSpreffe: „Ob eine auch nur annähernd gleiche Zufrieden heit über di« Vorlage bei anderen Parteien hwrscht, möchten wir stark bezweifeln. Eine« außerordentlich ungünstigen Eindruck selbst in diesen Kreise», fast da» Gefühl der Entrüstung hat der Uebrr- muth de« leitenden Leutrumorgan« bervorgrrnsen, welche« geaeaüber diesem Beweis de» Entgegenkommen» di« Stirn besitzt, den viel beginn de« Cultnrkampsr« zu verkündigen." Freie akademische Vereinigung für innere Mission. * Leipzig, 22. Januar. Bei einem sehr zahlreichen Besuch — waren namentlich viele Studiread« der Einladung gefolgt — hielt gestern Abend die Freie akademische Bereinigung für inner» Mission (kirchlich« LiebeSthätigkeit) im Saale de» evangelischen 8er- «inShause» eine Versammlung ab, welch« den onregeudstea Verlaus nahm. Nachdem der Vorsitzende di« Erschienenen mit herzlichen Worten begrüßt und willkommen geheißen hatte, ergriff Herr Professor vr. dauck da» Wort z» seinem Bortrage über Communtsmu» tm christlichen Gewände und war der Gedankengaug dabei etwa der folgend«: ES ist offenkundig, daß der Lommuni-mu- seine Anhänger in allen Eulturvälkera gefunden hat und sie nach Millionen zählt. In Würdigung dieser Thatsach« müsse man sich fragen, wie der CommuniSmu» dies« Ausbreitung gefunden habe. In erster Linie sei dabet hervorzuheben, daß der moderne EommuniSmn» in bewußtem ausgesprochenen Gegensatz« gegen da- Lhristenthnm, gegen die Religion überhaupt steht. Beide habe» keinerlei Be- rührungspoacte mit einander. Ander» dagegen verhält r« sich mit dem alten Eommuni«mu-, der sich auf die Uranfänge der christ lichen Gemeinde in Jerusalem berufen kann. Die Mittheiiunge» darüber in der heiligen Schrift (Apostelgeschichte 2) sind tauge so verstanden worden, al- ob e- bei den Christen in der ersten Zeit kein Eondereigenthum gegeben habe. Dem ist jedoch, wie die Lultur- verhältnisse jener ersten Zeiten christlichen Lebens lehren, keineswegs o. Der GnosticiSmuS, d. h. die Lehr« der christlichen LssenbarnnaS- kündigung, stellte den Sah auf: Jeder Privatbesitz ist «in Verstoß legen die ursprüngliche christlich« Hausordnung. Allein, wenn auch »ieser Satz ausgestellt wurde, so befindet sich doch auch der Com- muniSmuS der Gnostiker, der Lurchau- christlich oder vielmehr religiös war, im Gegensatz zu dem platonischen Eommnni-mu-. In dieser gnosttschrn Form hat der Lommuni-mu- seinen Ein- zng in die christliche Kirche gehalten. Im vierten Jahrhundert herrschte im ganzen römischen Reich« allgemeine Unzufriedenheit und bildete die Wurzel derselben die damals in Rom herrschende sociale Noch, da- sociale Unglück. In dieser Zeit tritt uns der christliche Lommuni-mu- immer von Neuem entgegen: zuerst in der zweiten Hälfte de- vierten Jahrhundert- in Nordafrika. Di« asketisch« An- schaumig, die damals herrschend wurde, ist an sich nicht kommu nistisch, wa- der Herr Vortragende, dessen Au-sührungen die Ver- sammlung mit lebhaftestem Interesse folgte, de« Näheren auSsührte. Seiten- der anfänglichen christlichen Gemeinden wurde der Versuch gemacht, den CommuniSmu- praktisch durchzusührru, mau erinnert« sich in falscher Denkweise an dir Worte des Herrn, um di« häufig vorkommenden Gewaltthällgkeiten, die durch das große sociale Elend hervorgerusen wurden, zu rechtfertigen. ES wurde von einem christlichen Schriftsteller die Anschauung au-gesprochen: Wer rin Christ srin will, muß aushören reich zu sein, es soll Keiner mehr besitzen, ol- er zum Unterhalt de» Leben- bedarf, weil All« soviel besitzen sollen, wie sie bedürfen. Ein anderer Schriftsteller jener Ht führt au-, daß man durch den Privatbesitz den Gütern Aller )a- entziehe, was Gott gegeben habe. Die Lommnnisten de» 4. und 5. Jahrhundert« sahen in dem Verzicht ans persönlich»» Besitz eine sittlich« Pflicht. Mau ersieht daran-, daß dieser Communi-mu- aus durchan« andrren Grundlagen beruht, al- der im heutigen modernen Staate von vielen Jrrlehrern gepredigte. Die germanischen Völker zerstörten da» römische Reich und bauten »in neue« Reich auf ganz anderer socialer Grundlage wieder aus, welches da» Recht de- Sondcrbesitze- anerkennt. In der deutschen Geschichte tritt un- der CommuniSmu- zurrst wieder ent- gen in der Zeit de« Bruche» der mittelalterlichen Blüth«, zur Zeit r Reformation. So wurde die Gütergemeinschaft eingesührt von den Wiedertäufern in Münster. Fortgenssen von der Beredtsamkeit eine- Johann von Leyden, führten damals die Einwohner von Münster di« Gütergemeinschaft »in. Zu weichen Zustände» die» führte, ist au» der Geschichte bekannt. Gerade dies« Lehren aber zwingen un-, daß wir mit aller Ent- schiedenheit dem modernen Communtsmu», der die Aufhebung de- Privat besitzer wegen des vermeintlichen Rechte- Aller an dem Besitz fordert, rntgeqentretcn. Mit Erfolg kann dieser moderne CommuniSmu» nur bekünlpft werden durch den Idealismus. Reicher Beisall lohnte den Herrn Redner für sein« überau klaren, in Vorstehendem selbstverständlich nur in großen Züge» an- gedeuteten Darlegungen Denjenigen, welch« sich eingehender dafür tnterrssirea, wird die Mittheilung willkommen sein, daß der Bortrag im Druck erscheinen und der von Herrn Pastor Zinker, Director» der inneren Mission, herauSgegebrnro „Bibliothek für innere Mission" einverleibt werden wird. In der sich an den Vortrag anschließenden Rochversaannlung wurde noch die Mittheilung aemacht, daß den nächsten Bortrag in der Bereinigung Herr Hofprcdiger Stöcker zu halten versprochen hat über da- Thema: „Innere Mission und die sociale Frage." Dieser Bortrag wird am 16. Februar tu drr Llbrrthalle slattfindrn. Vermischtes. — Frankfurt a. M, 21. Januar. Bei der heute statt- befundenen Verhandlung gegen den Redacteur der „Fraok- surtrr Zeitung" Or. Stern wegen Beleidigung ver schiedener Ofsiciere de« württrmberzischen Ulanen-Rrgimeitt- „König Karl" durch Aufnahme einer Stuttgarter Correspon- denz über angebliche Vorgänge im Osficiercasino de- betreffenden Regiments und gegen den Redacteur drr „Frankfurter VolkSstimmc" Hoch wegen Abdruck dieser Correspondrnz wurde vr. Stern zu 3 Monaten und Hoch zu 6 Wochen (Jesängnift verurtheitt. ---- In einige» Kreisen de- Regierungsbezirkes König» berg sind neuerdings wiederholt Postvoten und Land briefträger auf ihren Gängen in räuberischer Absicht überfallen worden. Die AmtSvorsteher und Gendarmen sind daher vom Landrath aufgefordert worden, der Unsicher heit auf den Landstraßen zu steuern. — Lemberg, 2l. Januar. Ter Kämmerer Abg. Gras Ladislaus Wolanöki gab in seinem Palais ein groß artiges MaSkcnscst, zu welchem die gesammte Aristokratie ge laden war. DaS Fest fiel glänzend aus. Jndeß herrsch» große Hitze, und der Hausherr öffnete das Fenster. Plötzlich stürzte Wolanöki vom Schlage gerübrt todt zusammen. ES entstand eine Panik und sämmtliche Gäste verließen das Palais. ' (F. Z.) Washington, 20. Januar. Bei der Leichcnserrr deS ehemaligen Gesandten Bancroft legte der deutsche Ge sandte im Namen Sr. Majestät deS Kaisers Wilhelm einen Kranz auf den Sarg nieder. Ter Gesammtauflage der vorliegenden Nummer liegt ein Prospekt von P. A. W. Varel« in Berlin bei. «roste AnSstcllnn» Kte-jähriaer Ncuhcitrn i« lMemitii. Uisllk», Mldrdcii»a«t«. KnaKdonto«», tk-tt>«n-T«i»ren. Mrnu», ranivrdnu»»««. «I. LpiLK-vmwevttr, K, v»s svixv reuvr, -K. ',« Patent-Osrn rc. «it «rutzeseueru«,. Plagwttz, Albntstrahr 45. LeiOztst. Katharinrnftr«ste SS «n» «ünzgaffe S. vnxer tu «cke», »ersten, Kur,- nnrt 7VIr1d,ek»kO,rr»»r«». Preislagen. 8 Kurprinzstraße 8. Israelitische Lelißiaasrmeiade rr Gottesdienst Zreitaa, 23.Ia-., Abl>-Mr ÜMi». Sounao., 24lJaa.^vorm.8 U-SOMin. Predigt SV. Uhr. Beim Abend- a. Vormittags-Gottesdienst Probe. Vortrag des Hru. ZK. knommviinmnn hier Lage-Kalender. Telephon - Anschluß: EzDeKitt«» de- Leipziger Tageblattes . . . >!r. ISS, UeSSctio» de» Leipziger Togeblatte» ...» 15S, BnchSruckcrei dt» Leipziger Tageblattes (G. V«l») - 1173. Uoßrr unseren am Kopf» de» Blatte» genannte, Filiale» sind zn Annahme vonInserateu für da» Leipziger Tageblatt berrchttgt «. L. Daube 4: La.. Ritterstr. l«, ll.. Baasen stein 4e vagler, Grimmoisch« Str. 21, 1^ Iunnlibrnbauk. Grimm. Str. 19, Eing. Ricolatftr, Ru». Maste. Griimnaiiche Sw. 20, I., Rabert Vrauue». Barsußgaßchen 4, Eugen Fan, Nicolaistraße 22, Brrnharb Freqer, Petereslraße 27, Paul Schreiber, Marschnerslraße 9. „GlabnS" (Oskar Prakoprtz), Johanne-gaff» SO, verm. Dittrich» Weststraße 32, «. Jaule, Berliner und Horkstr.^kck«, Jul. Schulst«, Sidonienstraß« 25, in S.«n,t.-«-nN»iM. Sch«,»», Ldansseestraße s, iu vet»t«I-Re«b»t». 1 21. Thielccke, Täubchenwea 85. in Leibzig-Anger: T. O. Oehler, Bernhardstraßr 37, in Leibzig-ReuschSuesekb, Rudolfs». 5)Hebrr'-Annaue^ in LeiPztg-Reustabt, Eisenbahnstr. 3 / Er-ebttia«, in Leipzig-«,hli«: Theabor Frisische, Mittelskraße S. inLet»ztg-Vla>»ist: «earg «rützman». Zjchochersche Str.7n. limtnerl. urrel VeI«er»x»I»oi»-^i»nt»It«». Postamt Leipzig^Sobli» (Hauptstraße). « Leipzig-Kleinzschacher (Rudolfstraße). » Leioflg-^mcknau (Postslraße). » Leipzui-Neuschönefelb (Eisenbadnstraße). Lkipzig-PIagwitz Postamt Leipzig - Reudnitz (Senefelder Straße). Postamt Leipzig-Thonberg (Ncitzeilhainer Straße). » Leipzig-Volkmar-dors (Markt). o»v»o Rouimmnlrt »V. Caviar, dookksinvn äÄräökäiisr. Nr4a»««»4 en Flag Ln,»1«ebe Onrkar-Nnnälnng, LwplluLUok« L«u>ol»»r, »«last« lekabt rvlnbnr I» kl»I»e, »4«r 4«»«» Sa» Aaneben Xerreu- ». N»»eub««bwer4e» ramernnebt, werckau ran lenlUeber 8«I1« ^«t, »nt OtU»»»«» btngawlaaan nuck «»psabl« ^»lebe» »«Ina «ob»»«» tW«p»rt. OtU»rr«M KlWWNMMM ch SKR» Ik»4bI>»SI.1 R«.1». Sck *«>.»»» » ^ r 1* 8tT«h Krad« V»»«»— ck »R. L1^«»»r«R. Postamt 1 im Postgebänd« am AugustuSplatz. Telegraxtienamt im Postgebänd« am AugustuSplatz. Postamt 2 am Dresdner Bahnhof«. Postamt 3 am Bayer. Bahnhöfe. Postamt 4 (Mühlgasse 10). Postamt 5 (Neumarkt 16). Postamt 6 (Wiciensiraße 19). Postamt 7 (Ranstädt. Steinweg 38). Postamt 8 am Eilend. Bahnhof. Postamt 9 (Neue Börse). Postamt 10 (Ho-vitalslraßt 4.6,8). Postamt 11 (Dufonrstroße 12/14). Postamt Leipzig-Connewitz (Etisenstraße). Postamt Leipzig-Eutritzsch (Markt) 1) Di« Postämter 2, 3, 4, 6, 7, 8, S, 11 und die übrigen Postämter sind zugleich Telegrapbenanstaiten. Bei dem Postamt 5 werden Telegramme zur Besorgung au die nächste Tetegrapheuanstalt angenommen. 2) Die Postämter 5 und 9 sind zur Annahme gewöhnlicher Päckereiea, sowie größerer Geld- und Werthpackete nicht ermächtigt. Bet dem Postamt 10 (Packetposlamt) findet «ine Annahme von Post- sendungen nicht statt. S) Die Dienststunden bei sämmtlichen Postämtern werden abgehalten: an den Wochentagen von 8 Uhr früh (im Sommer von 7 Ubr früh) btt 8 Ubr Abend», an Sonntagen und gesetzlichen Feier, tagen von 8 Uhr früh (im Sommer von 7 Uhr früh) bi» 9 Ubr Vormittags und von 5 bi» 7 Uhr Nachmittag». Di« Post ämter 2 und 3 sind für di« Aunayme rc. von Telegrammen außer den Postdienststunden an den Wochentagen auch von 8 bi» 9 Uhr Abend- geöffnet. Bet« Telegraphrnamte «» El«>auft«»»latz »erbe» immerwähren», anch in »rr Rachtzelt, Telegr««»e z»r vesärbtruna ansrnammen. Bet dem Postamt I am AugustuSplatz findet au den Sonn- tagen und gesetzlichen Feiertagen auch in der Stund« von 11 bi« 12 Vormittags eine Ausgabe von Briefen au regelmäßige Abholer statt. Die Sstentlichru Fcrilsprechftelen bei dem Kaiserlichen Tele- graoiiknamte in Leipzig — HauptpostgebSude am AugustuSplatz — sowie bet den Kaiserlichen Postämtern in Leivzig-Connewttz, Leipzig.Eutritzsch, Leipzig - Gobli«, Leivzig-Lindenau, Leipzig-Plagwitz und Leipzig-Neuschöuefeld sind im Sommer von 7 Uhr, im Wmtcr von 8 Uhr Morgen« ab bi- 9 Uhr Abend- ununterbrochen geöffnet. Patent-, Marken- u. Miisterschnst-Au-knnftSsteKe: Brühl 2 (Tuchhalle) 1. Erped. Wochentags 10—12, 4—6. Fernspr. ll. 682. Handelskammer Neue Bors« 1. (Eing. Btticdervlatz). Vorlegung von Patentschristen 9—12 und 2—4 Ubr. Fernivrech-Nr. 506 (ll). Ocstcntliche vibliothrkrn: Uuiversitätsbibliotbek 11—1 Uhr. Etadtbibliothek Montag- und Donnerstag« 11 — 1 Uhr, dl« übrigen Tage 3—5 Uhr. Bibliothek der Handelskammer (Neue Börse) 10—12 Ubr. «olk-bibliothek 1. (V. Bezirksschule) 7',,—9'/« Uhr Abends «olk-bibliothek III. (VII. Bürgerschule) 7'/.-9','. Uhr ML«, «olk-bibliothek IV. (VI. Bürgerschule) 7'/.—9'/« Uhr Abend». VolksbtbIiothekVI. (I. Bürgersch. v. Lortzingstr.2)7'/«-S'/.U.A. Städtische Sparcasse. SxpedilionSzeit: Jeden Wochentag. Ein. zahlungen, Rückzahlungen und Kündigungen von früh 8 Uhr ununterbrochen bi- NachniitlagS 2 Ubr. — Essecten-Lombardgeschäft parterre link». — Filiale »ür Einlagen: Bernhard Wagner, Cchützenstraße 8/10: Gebrüder Svillner, Windmichlenstraße 37; Heinrich Unruh, Nachfolger, Weststraße 33; Jutiu- Hoffman». PeterSsteiniveg 3; Julius Zinck, Querstraße 1, Eingang Grimm. Steinweg. Lparraste in der Parachie Schinefeld zu Leipzig-Rrudnitz, Grenz, straßr Nr. 2, garanttrt von der Stadt Leipzig und den Gemeinden Schöneseld, Nensellerhausen und Stünz. Expcditiou-zeit für Spar- biicher jeden Wochentag von früh 8 bi- 12 Uhr. Sparkasse Lrtpitg-Entrisisch expedirt DirnStag, Donnerstag und Sonnabend von Bormittog» 10—12 Uhr. Sparkasse Leiptig-Vahlts expedirt Montag, Mittwoch und Freitag von BormittaqS 10—l2 Ubr. Kgl. Sachs. Sta»drS-Amt Letpzitzl, Schloßgasse Rr.22 (umfaßt di« Altstadt Leipzig. Kgl. Sachs. Stanbrä-Amt Leipzig II in Leivzig-ReuLnitz, Lbausiee- straße Nr. 51 (dasselbe umsagt die bisherigen Vorort» Reudnitz, Anger - Crottendorf, Volkmarsdorf, Sellerhausen, Neuschönestld, Neustadt, Neureudnitz. Thonberg). Kgl. Sächs. Sta»bkS-Amt Leipzig m in Leipzig^lohliS. Kirch- platz Nr. I (dasselbe umsaßt die bisherigen Bororie Gohlit und Eumvich). Kgl. Sachs. Staudes-Amt Leipzig IV in Leipzig-Piagwitz im früheren Gemeindeamt Plagwitz, Kurze Straße 12 (dasselbe uni- saßt die bisherigen Vororte Lindenau, Kleinzschocher, Plagwitz und Schleußig). Kgl. Sächs. Stanbr»-A«t Leipzig V in Leipzig.Connewitz im früheren Gemeindeamt Connewitz, Schulstraßc 5 (dasselbe umfaßt dir bisherigen Vororte Connewitz und Lößnig). Tie Standesämter I. Il und lv sind für Anmeldungen ge- öffnet Wochentag» von 9 bi- 1 Ubr »nd 3 bi» 5 Ubr, Sonn- taa» und Feiertag« von 11—12 Uhr, jedoch nur zur An- meivung von todtgeborenen Kindern und Sterbefällen. Do» Standesamt IV ist geöffnet Wochentag- 8 bi» I Uhr und 9 bi« 6 Ubr, Sonntag« 11 bi» 12 Uhr (für Meldungen von Sterbesällen). DaS Standesamt V ist geSffoet DienStagS, Donner-tag- und Freitag- vormittag- 8 bi- I Uhr, Nachmittag- 3 bi« 6 Uhr, Montags Vormittags 8 bi- 1 Uhr, Mittwoch- nnd Sonnabend- RachmiUogS 3 bi- 6 Uhr, Scaotagt von II bi» 12 Uhr zur An- Meldung von Sterbesällen. Edetchlteßungca ersolgen in sämmtlichen Stonde-ämtern nur an Wochentagen Vormittag«. Fried»,tS-Ervebitta» and Laste für den Süd-. Nord- »nd neue, JodanniSiriedbos Echloßoaii« Rr. 22. in den Räume» de« König' StandeS-Amte- I. Duielbst erfolgt während der beim Standes- Amt »blichen Geschäftszeit die Vergebnag der Grabitellen aus vorgrdachten Friedhöfe». Vereinnahm»»« der LoncessioaSqelder »nd die Erledigung der sonstigen ans den Betrieb bezüglich«, Schlntzzktt" kür de, «ein» der Friedhöfe Abend« ^5 Uhr P«IiNl»tt de» Alberl-8»ri,»eeein« Leipzta-Mbckee, (Lange Straß« 25):P»ltk1. kür Nervenwank«. Montag», Mittwoch«. Freitag« von b—10 Uhr. Markttag» S—10 Uhr vormittag« für «ngen- und Ohrrnkranke, 11—12 Uhr Vormittag« sür aadenveit, Kremk».
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